28.11.2013 - Orwell 1984 Veranstaltung der Hamburger Juristen

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28. November 2013

Persönlichkeitsschutz und Internet

Vortrag Gernot Lehr


[bearbeiten] Gesellschaft Hamburger Juristen - Vortrag von Gernot Lehr

Die Gesellschaft Hamburger Juristen e.V. führte am 28.11.2013 ihre Jahresversammlung durch mit anschließendem Vortrag des Medienrechtsexperten Rechtsanwalt Gernot Lehr.

Im Internet gab es die Einladung zum Besuch dieser Veranstaltung

An die Mitglieder und Freunde der GESELLSCHAFT HAMBURGER JURISTEN

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

von kollidierenden Interessen bei Shitstorms, Cybermobbing und ungewollte Facebook-Parties bis hin zu ehrverletzenden Meldungen (Beispielfall Bettina Wulff) - mit zunehmender Nutzung und Verbreitung des Internet nehmen auch die Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet zu. Das Namensrecht des § 12 BGB aber auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht haben in der Vergangenheit häufig nur unzureichenden Schutz vor Übergriffen bei Internet-Verletzungen geboten. Muss der Persönlichkeitsschutz vor dem Internet kapitulieren? Wie soll und kann in solchen Fällen das Recht der Person geschützt werden, ohne die Freiheit des Internets aufzugeben?

Herr Gernot Lehr Rechtsanwalt in Bonn

spricht am Donnerstag, den 28. November 2013 um 18:00 Uhr

zum Thema

Persönlichkeitsschutz im Internet

Da sind wir hingegangen. Es war im Gegensatz zum 2. Hamburger Rechtstag keine verlorene Zeit.

Der große Plenarsaal des Oberlandesgerichts war voll besetzt. Zusätzliche Stühle mussten herangeholt werden. Bestimmt gegen die Vorschriften der Feuerwehr. Aber bei so vielen interesseirten Richtern und sonstigen Juristen hätte die Feuerwehr kein Chance.

Recht_ist_Wahrheit.jpg An der Stirnwand des Plenarsaals standen in großen Lettern eingemeißelt zwei Sätze: RECHT IST WAHRHEIT, WAHRHEIT IST RECHT.

Allerdings ohne dem Hinweis, dass bei Gerichten nur die juristische Wahrheit obsiegt, selten die materielle Wahrheit. Zwei verlogen-heuchlerische, obstruse Sätze im Großen Plenarsaal des OLG Hamburg, also.

Wir sahen als Zuhörer den Überzeungstäter VorsRi des HansOLG Andreas Buske, die Sprachaufseherin VorsRi'in des LG HH Simone Käfer, ihre Beisitzerinnen Richterin Barbara Mittler, Dr. Katrin Gronau und ihren Beisitzer Dr. Philip Link, den Beisitzer von Buske Dr. Philip Weyhe, den VorsRi der Hamburger Urheberrechtskammer Bolko Rachow und einige mehr uns bekannte Richter.

Die Veranstaltung leitete der VorsRi des OLG Hamburg Hans-Hermann Lauenstein, den wir persönlich kennenlernen durften mit seiner die Menschenwürde missachtenden Entscheidung.

Von den Anwälten sahen wir Frau Dr. Stephanie Vendt und Hennig Lorenzen von der Kanzlei Nesselhauf, die auch Kriminelle vertritt und gerne Maulkörbe austeilt.

Auch Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke von der Kanzlei Schulz-Süchting war dabei.

Von den über einhundert lauschenden Juristen, einigen Journalisten und sonstigen Interessierten kannten wir sicher Herrn Klaus Schädel.

Ein interessantes Publikum. Ich möchte behaupten, Rechtanwalt Gernot Lehr versuchte den Hamburger Zensoren ein populistisches Zensurschema zu präsentieren. Die Präsentation fiel wahrscheinlich auf fruchtbaren Boden.

Es war ein Vortrag mit Power-Point-Bildern, die leider aus Gründen des Leistungsschutzes von Gernot Lehr der Öffentlichkeit nicht frei zur Verfügung gestellt werden.

Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde wurde anschaulich als ein Geschäft der Medienanwälte dargeboten. Die anwesenden Richter erhielten Hinweise, wie sie ihre Zensururteile formal begründen können.

Deutschlandweit bekannt geworden ist Gernot Lehr als Anwalt von Christian Wulff. Wir haben erhebliche Zweifel daran, ob mit Gernot Lehr dem Juristen und früherem Rechtsanwalt Christian Wulff wirklich der richtige anwaltliche Berater zur Seite stand. Das Mediendesaster, die privaten Niederlagen und die finanzielle Bürde des Ex-Präsidenten zeugen von einer Lebensfremdheit der zu seinem Schutz tätigen Juristen. Ein Lehrbeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte.

Eigentlich hat sich Rechtsanwalt Gernot Lehr in meinen Augen als Medienanwalt disqualifiziert. Umso so erstaunlicher die Einladung der Hamburger Zensoren zu einer solch wichtigen und vom Inhalt her aktuell bedeutenden Veranstaltung.

[bearbeiten] Wer ist Gernot Lehr

Gernot Lehr ist ein Rechtsanwalt aus Köln. In Wikipedia finden wir ungeprüft:

Gernot Lehr ist Sohn der ehemaligen Bundesfamilienministerin Ursula Lehr studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in Bonn und München. 1982 absolvierte er sein erstes und 1986 sein zweites juristisches Staatsexamen. Von 1981 bis 1985 war er Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht und öffentliches Recht der Universität Bonn bei Klaus Schlaich. 1986 war er Mitarbeiter im Justiziariat einer Rundfunkanstalt.
Seit 1987 ist er Anwalt der Bonner Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs. Praxisgebiete sind Presse- und Äußerungsrecht, Rundfunkrecht, Recht der neuen Medien, Urheberrecht, Glücksspielrecht, Medienverfassungsrecht.
Gernot Lehr ist Dozent des Fachlehrgangs Urheber- und Medienrecht der Deutschen Anwalt Akademie sowie Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Bonn. In jedem Sommersemester hält er an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn eine Vorlesung zum Medienrecht.
Im Sommersemester 2013 hielt Herr Rechtsanwalt Gernot Lehr eine Vorlesung im Medienrecht. Die Veranstaltung ist Teil der Schwerpunktausbildung in den Schwerpunktbereichen 3 und 7.
Ziel der Vorlesung ist es den Studierenden einen Gesamtüberblick über das deutsche Medienrecht zu verschaffen. Beginnend mit einer Einführung in die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Medienordnung, wird im Anschluss hieran der presserechtliche Begriff der Tatsachenbehauptung in Abgrenzung zur Meinungsäußerung mit verfassungsrechtlichen Bezügen vertieft dargestellt. Hieran anknüpfend werden die Verdachtsberichterstattung und die presserechtlichen Instrumentarien zum Schutz der Betroffenen besprochen. Sodann erfolgt die Beleuchtung der hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Stellung des Journalisten im Rahmen seiner Recherchen: Neben der Informationsfreiheit als verfassungsrechtlicher Komponente einerseits, geht es hierbei andererseits um die Grenzen der Recherchefreiheit sowie die journalistischen Sorgfaltspflichten. Im Fokus der folgenden Termine stehen die Bildberichterstattung, die Verbreiterhaftung, die Haftung für Online-Archive sowie die Gerichts- und Kurzberichtserstattung. Dabei wird neben einem kurzen „Ausflug“ ins GVG und einem Exkurs zu Rechtsbehelfen gegen sitzungspolizeiliche Entscheidungen, insbesondere die Ausprägung des verfassungsrechtlichen Informationsauftrags diskutiert. Nach der Behandlung der rechtlichen Ausgestaltung der elektronischen Medienordnung werden sich die letzten Termine der Vorlesungsreihe mit der Darstellung der rechtlichen Struktur der Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privaten Rundfunks beschäftigen, wobei die Behandlung des Jugendmedienschutzes als Thema des letzten Termins den Abschluss bilden wird.
Gernot Lehr ist Vorstandsmitglied des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit in Stuttgart, Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht in Saarbrücken und Berater der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz, Dozent des Fachlehrgangs Urheber- und Medien¬recht der Deutschen An¬waltAkademie; Lehrbeauftragter für Medien¬recht an der Universität Bonn.
Lehr veröffentlichte Arbeiten zum Rundfunk-, Presse- und Glücksspielrecht. Als Anwalt vertrat er 1999 und 2000 den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau in der Düsseldorfer Flugaffäre. Auch Raus Nachfolger Christian Wulff nahm Lehrs Dienste in der Kreditaffäre in Anspruch. Weitere bekannte Mandanten sind Papst Benedikt XVI., der am 20.07.2012 beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung (Az. 324 O 406/12) gegen das Titelblatt und die Rückseite des Satiremagazins Titanic erwirken ließ sowie im gleichen Jahr Bettina Wulff, die gegen den Google-Konzern rechtlich vorgeht.
Lehr ist Mitherausgeber der Zeitschrift Archiv für Presserecht.

Wir meinen, dass weder Johannes Rau, noch Benedikt XVI., noch Christian und Bettina Wulff, noch Wolfgang Gößmann den richtigen Anwalt für ihre Probleme mit den Medien gewählt haben. Die Vertretung ihrer Persönlichkeitsrechte und deren eigenen Medienauftritte zu den Vorwürfen brachten diesen Lehr-Mandanten mehr Schaden als Nutzen. Welcher Teufel den Papst als Vertreter des Gottes auf Erden geritten hatte, die Richterin Simone Käfer um Hilfe beim Vorgehen gegen die Titanic zu bitten, bleibt des Papstes und des Teufels Geheimnis.

Vielleicht ist Lehrs Nähe zum Katholizismus eine Erklärung für Lehrs ausgesprochenes dogmatisches Verständnis der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde unter Ausklammerung der Interessen des Antragsgegner und Beklagten, deren Menschenwürde. Die Nähe zum Katholizismus erklärt auch die offensichtliche Distanz zu Realität, zu den Lebenserfahrungen der Mehrheit der Menschen. Lehrs Geschäftsgebaren erscheinen nach außen moderat.

Wie die Kirche, ein jahrtausend altes, halbwegs funktionierendes Unternehmen, so versucht dieser Anwalt seine juristischen Vorstellungen zu kommerzialisieren. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs ist 1929 gegründet worden. Näheres siehe in Pöllath / Saenger „200 Jahre Wirtschaftsanwälte in Deutschland“

[bearbeiten] Was haben die anwesenden Zensoren zu hören bekommen?

VorsRi OLG- Hans-Hermann Lauenstein stellte Gernot Lehr vor. Schreckgespenster wurden aufgezählt: Shitstorms, Autocomplete-Funktion, ... .und deren Gefährlichkeit wegen der Verletzung folgender Werte und Rechte: Ehre, Menschenwürde, Namensrecht, Rechts auf Selbstbestimmung, allgemeines Presserecht ... . Wie ist das Problem zu lösen, wurde gefragt, ohne die Freiheit des Internets einzuschränken. Rechtsanwalt Gernot Lehr sei der richtige Mann. Hat ja Google gezwungen, seine Autocomplete-Funktion zu filtern, hat den Präsidenten Wulff anwaltlich vertreten, auch für den Papst Benedikt eine einstweilige Verfügung bei Richterin Simone Käfer erwirkt. Gernot Lehr sei Fachmann für Verdachtsberichterstattung und den Persönlichkeitsrechtsschutz.

Gernot Lehr durfte nun beginnen. Er leitete seinen Vortrag ein mit dem Hinweis auf die Medienkrise, einhergehend mit drei zu behandelnden Aspekten:

I. Medienkrise wegen Internet
II. Keine Kapitulation des Äußerungsrechts vor dem Internet.
III. Optimierung des effektiven Schutzes der Persönlichkeitsrechte im Internet.

Kommentar RS: Diese Positionen wurden nicht hinterfragt, nicht erläutert, nicht definiert, geschweige denn, neu unter den Bedingungen des Internets betrachtet. Nichts wurde zu der Pressefreiheit, dessen Grundlage die Geschäftsinteressen der Medien und Anwälte bildet, gesagt. Die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen im Rahmen des Art. 5, GG wurden nicht einmal tangiert. Es soll alles bleiben wie es war, trotz Internet, wie in der verkrusteten Kirche.



Gernot Lehr (Rechtsanwalt)
Gebt mal hier Bettina Wulff ein, mit Ergänzungswörtern

[bearbeiten] Es geht um

Gernot Lehr: Es geht um

1. Schutz vor falschen direkten und indirekten Tatsachenbehauptungen
2. Schutz vor mehrdeutigen Tatsachenbehauptungen – Stolpe – war ein Meilenstein in der Rechtsprechung
3. Schutz vor falscher Verdachtsberichterstattung, bei der die vier Voraussetzungen nicht eingehalten werden.
Mindestmaß an Beweistatsachen
Öffentliches Informationsinteresse, auch an der identifizierbaren Berichterstattung
Sorgfältige Recherche
Ausgewogenheit und distanzierte Darstellung. Wiedergabe der Stellungnahme des Betroffenen. Vermeidung jeder Vorverurteilung.
Die Verleger meinen, dass damit Verdachtsberichterstattung sterbe. Das ist aber noch offen.

[bearbeiten] Grundfesten des Äußerungsrechts

Gernot Lehr: Zunächst zu den Grundfesten den Äußerungsrechts:

1. Schutz durch Richtigstellung
2. Schutz vor identifizierender Berichterstattung
3. Schutz der Privatsphäre
4. Schutz des Rechts am eigenen Wort
5. Schutz der gesellschaftlichen Resonanzlinien (Lebach-Entscheidung I, Lebach-Entscheidung II )
6. Schutz vor Schmähungen
7. Schutz vor Herabwürdigung
8. Schutz vor Verdacht ohne Anknüpfungspunkte
9. Schutz vor Verletzung durch unzulässige Äußerungen
10. Kein Schutz bei Rückgriff auf behördliche Äußerungen; Aber verwaltungsrechtlicher Schutz vor unzulässigen (insbesondere vorverurteilenden) behördlichen Äußerungen

Kommentar RS: Rechtsanwalt Gernot Lehr sprach vom Äußerungsrecht, meinte aber das Recht auf Äußerungsverbote, d.h. das Zensurrecht.

Cybermobbing war in der Auflistung nicht dabei. Oder wir haben es nicht geschafft, dieses breit kursierende Thema unter den Juristen auf unseren Notizen festzuhalten. Es ist allerdings bekannt, dass Anwälte im Internet gegeneinader mobben. War kein Thema für Gernot Lehr. Wahrscheinlich unter der Gürtellinie seiner Mandanten, nicht sein Geschäftsfeld.
Es fehlte auch der Schutz der Whistleblower vor den ausgeklügelten Zensurregeln und der Willkür einer Richterin wie die Vorsitzende der Pressekammer beim Landgericht Hamburg, Simone Käfer.
Es fehlte der Schutz vor Lügnern und Kriminellen durch Datenschutz und Schutz vor Ausforschung.
Schutz vor Fehlurteilen und Zensur fehlte in der Auflistung ebenfalls.
Schutz von Kriminellen und Betrügern durch den fliegenden Gerichtsstand wurde auch nicht aufgelistet.
Anwaltszwang beim Landgericht zum Schutz von Kriminellen und Betrügern sowie Voraussetzung zur Entwicklung krimineller Geschäftsfelder fehlte ebenfalls in der Aufzählung.

Unvollständig und willkürlich ausgewählt hatte Gernot Lehr seine Aufzählung der Grundfesten des Äußerungsrechts.

Gernot Lehr: Wie soll man bei Hinweisen auf Medieninteresse reagieren? Am besten mit einer Bitte um schriftliche Anfrage, auf die man dann auch schriftlich antworten sollte. Es ist ratsam, einen presserechtlich versierten Anwalt einzuschalten. Bei der Beseitigung von Informationen aus den Archiven gibt es Probleme. Die potentielle Verbreitung im Internet ist wesentlich stärker als in den Printarchiven.

Am letzten Donnerstag wurde z.B. im „manager magazin“ im Internet die Beteiligung der Geschellschafter am Familienunternehmen veröffentlicht. Die Gesellschafter waren hoch empört wegen dem Sicherheitsrisiko für die Familienangehörigen. Das Landgericht München hat die Rechtsprechung entwickelt, wenn jemand in der Öffentlichkeit steht, dann muss er das hinnehmen. Aber am Montag wurde das dem „manager magazin“ untersagt. Es darf nicht im Printmedium genannt werden, sondern nur Online. Dass ist nur dadurch durchgesetzt worden, wenn es eine freie Gerichtsbarkeit gibt, die wir haben. Das Problem ist dabei das Internet. Gibt man die Namen der Gesellschafter ein, so bietet die Autocomplete-Funktion über Google Suchanfragen an. Da haben wir das Problem. Wir haben den Internet-Artikel rausbekommen, aber es gibt noch Elemente ... .

Das Internet ist nicht das klassische Medium. Anders als im Print gibt es unorganisierte Äußerungen. Ist das noch das Zeitgeschehen? Wenn sich aber das Wertesystem ändert, ... Wir brauchen ein juristisches Transformationsschema. Das kann übertragen werden auf das Internet. Die Rechtsordnung muss aber dafür ausgerichtet, justiert werden.

Kommentar RS: Versteht Gernot Lehr etwas von Qualitätssprüngen? Neue Qualitäten, das ist das Internet, erfordern neues Denken, neue Herangehensweisen, das Überdenken alter Strukturen, das sich Löslösen von veralterten Vorstellungen, Werten etc.

Gernot Lehr: Es gibt Entscheidungen des BVerfG und des BGH. Inhalte lassen sich nicht allgemein anfassen. Wir haben eine Entwicklung, bei der eine neue Gefährdung des Schutzes der Persönlichkeit entsteht. Es gibt den Art. 2 des GG. Die Informationstechnologie, das System sind allgemein gegenwärtig. Das begründet neue Persönlichkeitsgefährdungen. Im Internet entstehen Gefahren, die hinausgehen über die Verantwortlichkeit Content-Providers. Es ist ein Meinungs- und Wertstellungs-Bildungsprozess. Man darf nicht kapitulieren.

Kommentar RS: Vor wem kapitulieren hat Gernot Lehr nicht gesagt. Meint er die Durchsetzung seines Geschäftsmodells? Wieso muss dieses ewig funktionieren?


Gernot Lehr: Muss gerade im Internet gelten. Der BGH hat am 14.05.2013 die Autocomplete-Entscheidung getroffen (BGH, Urteil v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12). Es heißt dort, es kommt darauf an, auf den Empfängerhorizont abzustellen, auf den durchschnittlichen Empfänger.

Kommentar RS: Im Urteil v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12) gibt es das Wort „Empfängerhorizont“ gar nicht. Das OLG sprach vom „Erfahrungshorizont“. Gernot Lehr thematisiert auch nicht die Tatsache, dass der durchschnittliche Empfänger die Richter sind.

Gernot Lehr: Der BGH meint die Completes haben negative Komponenten; es ist mehr als die klassische Verdachtsberichterstattung. Es gibt ein erhebliches Denunziantenpotential. Hier fehlt die juristische Kreativität. Google verbreitet eigene Inhalte mit Gefährdungspotential. Urteil v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12) vom 14.05.2013 – Autocomplete-Funktion. Es geht um die Zumutbarkeit. Generell, weist ein Betroffener die Suchmaschine auf die Verletzung hin, so ist der Betreiber verpflichtet, solche Ergänzungen zu verhindern. Abgedriftet ist dass in Moderationsverfahren, die Ping-Pong-Verfahren. Es muss ein repeat des Betroffenen ... Das ist keine internetspezifische Situation. Ist nicht übertragbar auf Autocomplete. Es gibt eine glänzend aufgearbeitete Diskussion.

Gernot Lehr: Eine Story. Es gibt den [ § 7 des Mediengesetzes als stabilisierende Säule des Internets. Ein hoher Beamter hat ein zweites Verhältnis mit einer anderen Frau. Die Domain von der verschmähten Frau ist in Indien gehostet. Das ist äußerungsrechtlich Alltag. Das ist schwer über Google zu verhindern. Man holt sich eine Unterlassungsverfügung. Erst dann ist Google bereit, das Suchergebnis zu löschen. Das ist für die Betroffenen unzumutbar. Die Prüfpflichten entstehen bei Google erst bei Kenntnisnahme. Es können partielle Prüfpflichten entstehen.

Kommentar RS: Hier wird auf die Rechtsprechung verwiesen. Es fehlen im Vortrag Begründungen, Bewertungen. Schöne formale Regel für die VorsRi'in Simone Käfer. Für Buske dürfte das nicht genügen.

Gernot Lehr: Wir meinen, eine Kontrolle bei Google ist zumutbar. Es gibt die BGH-Entscheidung des 1. Senats. Provider muss überprüfen. Zugleich sollen die Anforderungen an die qualitative Darlegung der Rechtsverletzung nicht überhöht werden.

Kommentar RS: Gemeint war wahrscheinlich das BGH-Urteil I ZR 208/12 vom 12.09.2013, welches einemn File-Hosting-Dienst umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen zumutet, wenn sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet.

Gernot Lehr: Die Geschwindigkeit der Durchsetzung des Anspruchs ist ganz entscheidend. Bei minderschweren Fällen erhöht sich der Substantiierungsgrad. Erforderlich ist Dokumentation und eine eidesstattliche Versicherung.

[bearbeiten] Zum Recht auf Selbstbestimmung

Wenn man die Dokumente vorlegt, muss die Darlegung schlüssig sein und ausreichend substantiiert. Anonyme Berichterstattung ist weniger angreifbar als identifizierbare. Geringere Erkennbarkeit im System. Habe mit der Berichterstaterin des VI. Senats, Frau Vera von Pentz gesprochen. Sie hat die anonymisierten Äußerungen nicht herabgewertet. Die Provider müssten Rechtsabteilungen haben mit Medienrechtlern. Die Rechtsabteilungen sind aber überfordert. Der öffentliche Kommunikationsprozess darf nicht überstrapaziert werden. Das würde im Widerspruch zum Art. 5 des GG stehen. Es würden dann die starken Provider die kleinen vom Markt verdängen. Man darf die Mentalität der öffentlichen Diskussion nicht zerstören.

[bearbeiten] Zur Optimierung des Rechtsschutzes

Cleaning Stelle / Freuiwillige Selbstkontrolle der Provider. Es gibt die Möglichkeit der publizistischen Gegenrede / Gegenwelt des Betroffenen ohne Gefahr der Verwertung neuer Rechtspositionen. Man kann auf zulässige Inhalte verweisen. Da hilft die Rechtsprechung des BGH 2004 zu Privatphotos. Wer auf Grund der Berichterstattung in die Öffentlichkeit geht, ... .

Gernot Lehr: Folgende Aspekte sind zu beachten:
  • Mehrdeutige Tatsachenbehauptungen im Internet
  • Verdachtsberichterstattung im Internet; Stolpe findet auf Internet keine Anwendung
  • Abkehr vom Laienprivileg
  • Privatsphäre im Internet

[bearbeiten] Zur Verdachtsberichterstattung; Laienprivileg

Durch das Internet hat jeder die Möglichkeit, einfach zu verbreiten. Für die journalistische Tätigkeit im Verlag gilt die höhere Sorgfaltspflicht. Auch wenn ein Laie sich auf presserechtliche Berichte beruft, ist das eine Weiterverbreitung. Die Eingriffsintensität hat sich dadurch grundlegend verändert. Das Laienprivileg ist heute nicht mehr gegeben. Das LG (28 O 72/11) und OLG 15 U 91/11 Köln haben dazu richtig entschieden. Die Sache liegt beim BVerG. Ich hoffe, dass das BVerfG die Beschwerde nicht annimmt.

Gernot Lehr: Fehlende Redakteure im Internet ist gerade .... Wachsamkeit vergleichbar mit Massenmedien.

Es ist eine Frage, dass zahlreiche privat organisierte unrechtmäßige Äußerungen über Freunde, Feinde ... oder viel härter im Internet verbreitet werden. Es gibt das Recht auf die Zurückziehung in die Privatsphäre.

[bearbeiten] Zu anonymen Äußerungen im Internet

Der Art. 5 des GG schützt anonyme Meinungsäußerungen. Wegen

  • geringer „Wertigkeit“ der anonymen Äußerung
  • Anspruch... gegen den Provider

[bearbeiten] Bewertungsportale

Schüler, die sich kritisch über Lehrer äußern. .... Anonym. Bewertungsportale tragen zur Entwicklung des Meinungsprozesses bei. Beeinflussen ... ... bedarf der Klärung. Es gilt die Einzellfall-Abwägung. Was bleibt im Moment. Denn anonyme Äußerungen kann man nicht ... Es ist anders als beim Markenrecht.

[bearbeiten] Markenrecht

Es gibt keinen Anspruch auf Auskunft. Es gibt spezielle Regeln. § 14, Abs. 2 Markenrecht. Nur auf Anruf der Stelle. Nur im Zweifel ... Strafbehörde, Verfassungsschutz. Auskunftsanspruch im Widerspruch zu §13.

Bestanddaten des Hostproviders bereffen nur das Vertragsverhältnis. Der Hostprovider kennt meist nicht ... Es stellt sich die Frage, ist der Gesetzgeber nicht gefordert? Der Gesetzgeber, der den einzelnen schützen muss.

Abschließend möchte ich auf die Bedeutung der Zeitnähe hinweisen. Das Zeitspiel ist überhaupt entscheidend. Eine Internet-Beratungsagentur sollte im Hintergrund ... .

Richter Hans-Hermann Lauenstein: Danke für den excellenten Vortrag.

Gernot Lehr: Für mich eine Freude. Wir haben uns im Erstsemester gekannt. Wir haben mit Hans Lauenstein ein Jahr gemeinsam uns auf das zweite Staatsexamen vorbereitet.

Richter Hans-Hermann Lauenstein: Wir können Herrn Lehr Fragen stellen und diskutieren.

Es entwickelt sich eine längere Diskussion. Herr Schädel und Herr Schälike durften auch Fragen stellen. Rechtsanwalt Srocke diskutierte ausführlich das Beispiel mit der Veröffentlichung der Beteiligung im Online-Portal des „manager-magazin“.

Das Landgericht musste in fünf Stunden eine Entscheidung treffen, erklärte Gernot Lehr. Rechtsanwalt Srocke konnte er nicht überzeugen.

Frage: Wie sieht es mit der Rechtsprechung in den anderen Ländern aus?

Gernot Lehr: Wir haben unternehmerisch Vergleich herangezogen. Japan ist betroffen durch das Internet. Es ist in der Tat ein Problem. Wenn man die Urheberrechte nicht ... Dann auf einer anderen Ebene. Ein Rechtsvergleich findet statt. Wir sind aber am Anfang. Provider .. .

Auf die Frage nach den Grundfesten einer freien Internetgesellschaft antwortete Gernot Lehr: Es dürfte ein qualifizierter Hinweis genügen. Bei massiven Rechtsverletzungen keine substantierten Anforderungen. Z.B., keine eidesstattlichen Versicherungen, keine Titel. Es gibt Bewertungsportale mit falschen Tatsachen. Meine Forderung: Laienprivileg abschaffen. Warum soll der Journalist in voller Pflicht sein ... eine Laie aber nicht. Ich verstehe die breite Kommunity im Netz. Aber einzelne Menschen werden kaputt gemacht. Es geht um die Notwehr der Person.

Gernot Lehr zum Streisand-Effekt: Es gibt Situationen, wo man rechtlich nicht vorgehen sollte. Sonst wie ... . In dieser Abwägung ist man als Anwalt gestellt.

Gernot Lehr zum Anwaltzwang: Das betrifft weniger das Persönlichkeitsrecht. Der Gesetzgeber hat mal entscheiden. Die Anwälte haben offiziell die Aufgabe, ... . Es ist selbstverständlich für den Anwaltsberuf.

Richter Hans-Hermann Lauenstein schließt die Veranstaltung mit den Worten: Wir versuchen ein Konzept zu entwickeln für die Betroffenen. Es gibt Konflikte. Die Mehrheit will verändern.

Im Gerichtsflur gab es anschließend Kekse, Wein und Kaffee. In Maßen.

[bearbeiten] Kommentar RS

Ein wissenschaftlicher Vortrag war das, was wir heute hörten, nicht. Für die Zensurrichter Buske, Dr. Weyhe, Käfer, Mittler, Dr. Link gab es nicht Neues, keine Fragen.

Gernot Lehr begründete nichts, sagte nichts zum Konstrukt „Eindruck“, welches den Willkürurteilen Tür und Tor öffnet.

Wir hörten nichts zur Abwägung, zu der Beweislast, zu den gesellschaftlichen Folgen der heutigen Zensur-Rechtsprechung.

Es gab auch keine Tips für das anwaltliche Geschäftsmodell, außer, dass man schnell sein sollte. Der Zeitfaktor spiele eine Rolle. Was ist aber mit all den anderen, die nicht schnell genug sind?

Nichts wurde zum Bildungsstand und dem Verantwortungsbewusstsein der Zensurrichter gesagt.

Es gab keinen Überblick über die Menge an Rechtsverletzungen und die Erfolgsrate bei derer Bekämpfung.

Die aufgeführten Beispiele waren eher geeignet für eine PR-Veranstaltung der Kanzlei von Gernot Lehr, als für eine ernsthafte Diskussion des Zensurgeschehens in Deutschland.

Interessant wäre auch gewesen zu hören, weshalb immer noch mit den mittelalterlichen Begriffen, Beleidigung, üble Nachrede, Ehre auf der einen Seite argumentiert wird und auf der anderen Seite millionenfach beleidigt, entehrt, tötet.

Kein Wort zu der "Kultur der Unhöflichkeit", die jetzt Einzug in die Gesellschaft nimmt und den Bezug zum Äußerungsrecht. Gernot Lehr sollte mal das Buch von Thomas Mießgang lesen und die dortigen Thesen seinen eigenen gegenüberstellen. Vielleicht erkennt Gernot Lehr, dass er sich unter Spießern mit mittelalterlichen Vorstellungen und mittelalterlicher Rechtsprechung bewegt.

Wenn OLG-Vorsitzender Richter Hans-Hermann Lauenstein im Schlusswort von Betroffenen spricht, dann weiß man nicht, wen er meint. Die Mimosen, die trickreichen Betrüger und Lügner oder die zu Unrecht vor Gericht gezerrten Bürger? Richter Hans-Hermann Lauenstein definierte nicht, wer und wie entschieden wird, wer ein Betroffener ist. Für ihn gibt es offenbar kein Rechtsmissbrauch durch Kriminelle, keine Probleme in und mit unserer Justiz.

Es fehlte auch etwas zu der strafrechtlichen Verfolgung von Äußernden und zur Einknastung von Journalisten, Publizisten und Whistleblower in Deutschland sowie zu existenzvernichtenden bzw. einschüchternden Urteilen von Kritikern.

Als Ganzes war die Veranstaltung der Hamburger Juristen verheerend. Wir fanden uns in einer Veranstaltung zur Organisation eines Staates nach Orwell 1984 wieder, wie das der erste heutige Fragesteller, Klaus Schädel, formulierte. Tragisch, weil offenbar die subjektive Absicht des Rechtsanwalts Gerot Lehr eine andere ist.

Nichts Neues in der deutschen und der Weltgeschichte. Ideologie gekoppelt mit geschäftlichen, kommerziellen Interessen brachte schon oft Unglück über Millionen von Menschen. Die Justiz war immer daran beteiligt.

[bearbeiten] Zu Gernot Lehr seinen Mandanten

  • Bettina Wulff - Ergebnisse bei der Google-Suche nach Bettina Wulff Prostituierte artemis

[bearbeiten] Mandate der Kazlei Redeker - aus Wikipedia

Die Kanzlei waren an zahlreichen Verfahren beteiligt, u. a.:

  • Bundespräsident Johannes Rau während der Düsseldorfer Flugaffäre. Literatur: Autor Katja Füchsel, Titel: Aufmarsch der Star-Anwälte im Landgericht. Online
  • Bundespräsident Christian Wulff (als Privatperson) zur Affäre um seinen Privatkredit. Titel: Unter Beschuss: Bundespräsident Wulff vertraut Redeker Sellner Dahs, JUVE Verlag für juristische Information, 2011 Online: Online
  • den Bundesrat (Deutschland) 2001 zum Verbotsantrag gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Beck: Bundesrat reicht NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Online
  • Bundeskanzler Helmut Kohl im Rahmen der Flick-Affäre.
  • das Adenauer-Schmeißer-Verfahren Herausgeber Reinhard Pöllath, Ingo Saenger: 200 Jahre Wirtschaftsanwälte in Deutschland, Verlag NomosOnline
  • der Erich Honecker Weitere Strafverfolgung und Ausreise nach Chile
  • Manfred Stolpe gegen die Gauck-Behörde Online
  • Günter Kießling in der sog. Kießling-Affäre. Der Spiegel Das läuft nicht gut. 1984, Nr.3, Seiten=15–24
  • Max Strauß gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung
  • Bremer Vulkan Prozess in Bremen
  • Holzmann-Affäre in Frankfurt
  • Immobilienskandal der Hypo-Vereinsbank in München
  • Oberst Georg Klein (Offizier) in der Kunduz-Affäre Kundus-Affäre: Redeker an der Seite von Oberst Klein, Sammelwerk JUVE Nachrichten, JUVE Verlag für juristische Information, 2010 Online
  • Private Wettvermittler im Verfahren um das Deutsche Glücksspielmonopol. Deutsches Wettmonopol auf der Kippe: Rückschlag für Staat und CBH durch EuGH-Urteil. Sammelwerk JUVE Nachrichten. JUVE Verlag für juristische Information. Online
  • Den Freistaat Sachsen im Dresdner Brückenstreit um die Waldschlößchenbrücke. Umstrittenes Bauprojekt Waldschlößchenbrücke: Redeker gewinnt vor OVG Sachsen Umstrittenes Bauprojekt
  • Das Helmholtz Zentrum München, den damaligen Betreiber des Versuchsendlagers Asse II. Rechtliche Bedenken gegen designierten Atom-Aufseher Berliner Zeitung vom 11. Januar 2010. Das Honorar hierfür betrug knapp 500.000 Euro. Die ZEIT 13/2011 - Dossier - Der Poker um 17 Atommeiler.
  • Bundesbildungsministerin Annette Schavan im Streitfall um die Aberkennung ihres Doktortitels. Darüber hinaus beauftragen auch Bundesbehörden die Sozietät, etwa das Bundesministerium des Innern. Süddeutsche.de Zitat: Am 17. Januar erhielten die Betreiber des Portals deshalb eine Abmahnung. Absender: das Bundesinnenministerium. Der Seitenbetreiber solle 887,03 Euro zahlen und eine Verpflichtung abgeben, das Dokument offline zu nehmen. Internetquelle: Anwaltsschreiben von JBB Rechtsanwälte an Redeker Sellner Dahs Abwehrschreiben

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge