27.11.13 - 2. Hamburger Rechtstag

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27. November 2013

2. Hamburger Rechtstag


Die Hamburger Rechtsanwaltskammer versprach eine Zusammenkunft von Rechtsanwälten, Richtern, Beamten der Staatsanwaltschaft, Angehörigen der Wirtschaft und Behörden sowie Politikern. Im Mittelpunkt sollte der Austausch auf dem Gebiet des Rechtes stehen. Das Programm setzte sich aus den folgenden vier Bausteinen zusammen:

  • Die Cloud vs. nationale Sicherheit - Wie lassen sich noch Geheimhaltung und die Privatsphäre gewährleisten?
  • Alternative Streitbeilegung - Fortschritt oder nur Geschäftsmodell?
  • Compliance - Ein Geschäft mit der Angst?
  • Pressefreiheit im öffentlichen Gerichtsverfahren

Großes Versprechen, die Pseudoöffentlichkeit wollte dabei sein und war es auch.

Die Veranstaltung fand statt im Albert-Schäfer Saal der Hamburger Handelskammer mit einer Kinobestuhlung für 250 Leute. Die Hamburger Rechtsanwaltskammer brauchte für den Saal nichts zu zahlen. Zu wichtig die Juristen und die Themen für die Hamburger Wirtschaft.

Dafür hatte jeder Zugang, keine Kontrollen. Es gab in den drei Pausen: Kaffee, kalte Getränke, belegte Brötchen, Gebäck; zu Mittag eine Suppe mit Wienerscheibchen, Wienerscheibchen als Beilage zum Brot und alkoholfreie Getränke und Kaffee; Nachmittag Kuchen mit Kaffee und kalte Getränke.

Es durfte fotografiert, gefragt und mitdiskutiert werden. Hanseatisch, eben.

Hamburg hat an die 10.000 Anwälte und Strafverteidiger, 620 Richter und ca. 150 Staatsanwälte. Die Veranstaltung wurde an diesem Mittwoch von ca. 300 Personen besucht. An den jeweiligen Bausteinen gab es 60 bis 170 Besucher.

3 Prozent sind eine gute Erfolgsquote bei Akquisitionen. Weshalb sollte die Quote unter den HRAK-Veranstaltungen höher sein?

Von den Prominenten waren gekommen, Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (im Podium), Präsidentin des Hanseatischen Landgerichts Sibylle Umlauf, Generalstaatsanwalt Lutz von Selle, Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk (im Podium), Oberstaatsanwältin Nana Frombach, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften (im Podium), Richterin am Oberlandgericht Köln Margarete Reske und einige wichtige Behördenmitarbeiter sowie Vertreter der Handelskammer.

Von den medial halbwegs bekannten Rechtsanwälten konnte die Pseudoöffentlichkeit niemanden erkennen. Alles nur graue Eminenz. Zu Klarstellung: Wir kennen nicht alle prominenten Schwarzkittel. Möchten niemanden auf den Schlips treten.

Nebenbei bemerkt: Fast alle Anwälte und Strafverteidiger kamen mit Schlips, allerdings ohne ihre Kittel.

Als Ganzes hat sich der über Jahre entstandene Eindruck bestätigt: Diese Elite unserer Gesellschaft glänzt durch Mittelmäßigkeit, mangelnder Kompetenz und Unaufrichtigkeit. Natürlich gab es auch Ausnahmen.

[bearbeiten] Baustein 1: Die Cloud vs. nationale Sicherheit - Wie lassen sich noch Geheimhaltung und die Privatsphäre gewährleisten?

Leitung: Vizepräsident der HRAK Dr. Christian Lemke

Podium: Prof. Dr. Johannes Caspar (Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit), Rechtsanwalt Dr. Kai-Uwe Plath, LLM. (Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler), Rechtsanwalt Markus Stamm, Alcatel-Lucent Deutschland AG, Rechtsanwalt Dr. Henning von Wedel (Mitglied des Vorstandes der HRAK)

Das Thema ist nicht neu. Richtig war auch der Hinweis aus dem Podium, dass unter Cloud im Internet auch .gmx, google-mail etc zu verstehen seien. Allein die Datenübertragung bildet schon ein Cloud, aus dem Informationen herausgeholt werden können.

Die Veranstaltung betraf das Geschäft der Anwälte. Die anwesenden Anwälte sollten erfahren, wie mit der Cloud-Problematik umzugehen ist, welche Gesetze, Rechtsprechung und Projekte es dazu gibt.

Der Vizepräsident der HRAK Dr. Christian Lemke las schnell und undeutlich aus seinem Manuskript vor. Dass der Datenschutz notwendig ist, sei unstreitig. Ein Problem stelle das behördliche Mitlesen dar.

Aus dem Publikum: Sie laiern das so runter, dass man nichts versteht.

Dr. Christian Lemke sagte da etwas zum Risiko des Berufsgeheimnis-Trägers.

Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit , erzählte etwas zum Datenschutz. Nicht viel Konkretes.

Dass der Staat Zugang zu den Cloud-Informationen haben möchte und darf, wurde nicht bestritten. Problematisch sei die juristische Seite bei de Gewährleistung der Privilegien der Medien und der Anwaltschaft. Die Privilegien der Anwaltschaft seien gefährdet, ebenfalls die Archive der Medien. Aber eine Kontrolle muss sein.

Eine Kontrolle muss sein, Gesetze muss es geben, ebenfalls die Geheimdienste. Das stand außer Frage

Rechtsanwalt Dr. Henning von Wedel, Mitglied des Vorstandes der HRAK: Die Gesetzgebung geht von der Papierakte aus. Wie das Anwaltsbüro organisiert werden soll, wissen die Anwälte noch nicht, denken allerdings darüber nach.

Diskutiert wurde die Verschlüsselung, die den Zugang zum Inhalt allerdings gewährleisten muss.

Rechtsanwalt Dr. Kai-Uwe Plath sehr weise: Die Auslagerung, bedeutet Fremden zur Bearbeitung geben. Wir haben wenig Strukturen, das rechtlich in den Griff zu bekommen.

Rechtsanwalt Dr. Henning von Wedel sehr klug: Man muss unterscheiden zwischen Speichern und Übermitteln

Dann wurde brav über die Wirtschaftspionage gejammert.

'Rechtsanwalt Dr. Kai-Uwe Plath sah einen Ausweg: Cloud in den USA, ja!. Aber mit komplizierten Verträgen.

Prof. Dr. Johannes Caspar vorsichtig: Das ist die Gretchenfrage. Beim seQuara-Modell sehen wir nicht, wohin das führt.

Rechtsanwalt Dr. Henning von Wedel zum Geheimdienst: Ohne Rechtsbruch kann man den Geheimdienst einstellen, von diesem Abschied nehmen.

Dann erfuhren wir, dass die Geheimdienste Scanner in die Schredder einbauen und vom Erfolg in Italien: Der Staat soll nur da eingreifen, wo die Selbstregulierung versagt.

Prof. Dr. Johannes Caspar: Wir brauchen eine ganz neue Geheimdienst-Kontrolle

[bearbeiten] Kommentar RS

Entweder ein verlogener erster Baustein oder tatsächlich hilflose jammernde Hamburger Rechtsanwälte.

Die Organe der Rechtspflege, an die 10.000 in Hamburg haben das Internet-Geschehen nicht im Griff. Weder theoretisch noch praktisch, weder intellektuell noch als Elite.

Die Herrschenden müssen sich etwas einfallen lassen. Auf deren Verbindungsleute zum Volk ist kein Verlass. Das Geschäft kommt durcheinander.

[bearbeiten] Baustein 2: Alternative Streitbeilegung - Fortschritt oder nur Geschäftsmodell?

Leitung: Rechtsanwältin Andrea Meyer (Mitglied des Vorstandes der HRAK)

Podium: Vizepräsident der HRAK Prof. Dr. Eckart Brödermann, Dr. Francesca Mazza (designierte Geschäftsführerin der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit "DIS"), Rechtsanwältin Annette Teichler (Mitglied des Vorstandes der HRAK), Rechtsanwalt Gerd Uecker (Mitglied des Präsidiums der HRAK)

Zu den nebengerichtlichen Verfahren gehören: die Mediation, die Schlichtungsverfahren und die Schiedsverfahren

Da die anwaltliche Tätigkeit dem Erhalt der Herrschaftssicherung über anwaltliche Geschäftsmodelle dient, wurde das Thema Mediation nur am Rande erwählt.

Das große Geld wird in den Schlichtungs- und Schiedsverfahren verdient.

Das in Deutschland sich parallel entwickelnde islamische Recht mit den eigenen Richtern und der eigenwilligen Rechtssprechung, war überhaupt kein Thema für die anwesenden Teutonen.

Die Anwälte schmorten im eigenen Saft, weit entfernt von der pluralistischen Wirklichkeit.

Diskutiert wurde die materielle Rechtsordnung, mit der es bei den Schlichtungs- und Schiedsverfahren hapert.

Die Schlichtungs- und Schiedsverfahren haben ihre Vorteile, meint die abgehobene Juristenelite: keine Öffentlichkeit, Verschwiegenheit, keine Journalisten. Man kann sich an den Gesetzen vorbei einigen. Man kann in die Tiefe gehen, eine Qualität erreichen, die es in den staatlichen Verfahren nicht gibt. Außerdem ist ein Schiedsspruch leichter zu vollstrecken als ein natürliches Urteil. Es gibt kein kompliziertes Beweisverfahren.

Zum Teil wurde dem widersprochen. Auch in den ordentlichen Gerichtsverfahren gebe es Vergleiche, bei denen man sich nicht an die Gesetze halten braucht.

Die Mediation ist ein schweres Feld, haben wir erfahren. Anwälte können davon nicht leben.

Wir hörten, dass es drei Typen von Menschen gibt. Die einen brauchen niemanden, andere möchten mediatieren. Andere wiederum brauchen die Rechtsordnung, um zu wissen, wie sie zu handeln haben.

Vizepräsident der HRAK Prof. Dr. Eckart Brödermann meinte irrig, bei der Mediation gebe es keine Titel. Als Steuerzahler sollte man allerdings Gerichte nur damit belasten, wo es nicht anders geht.

Der Mittelstand war so gut wie kein Thema dieses Bausteins. Das Familien- und Erbrecht war allerdings Thema.

Wir befanden uns inmitten der gehobenen anwaltlichen Geschäftswelt.

[bearbeiten] Baustein 3: Compliance - Ein Geschäft mit der Angst?

Leitung: Präsident der HRAK Otmar Kury

Podium: Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk, Patrick Gumpert (Leiter der Rechtsabteilung von Sportfive), Thomas Mansfeld (General Counsel/Chief Compliance Officer Hapag-Lloyd AG), Rechtsanwältin Dr. Ellen Braun (Mitglied des Vorstandes der HRAK), Rechtsanwalt Dr. Sebastian Cording (Mitglied des Vorstandes der HRAK)

Sebastian Fiedler, Experte für Wirtschaftskriminalität des LKA und beim „Bund Deutscher Kriminalbeamter“: "Ohne dem Sachverstand von Anwälten, Steuerberatern und Notaren wäre organisierte Kriminalität regelmäßig nicht möglich."

Das würde ich sagen, war das Thema des Bausteins 3.

Korruption, Kriminalität stehen auf der Tagesordnung. Es wird gestritten, wo z.B. mehr Korruption herrscht, in Deutschland, Italien oder in Russland.

Bei uns in Deutschland wird alles geordnet. Compliance bedeutet, raus aus der Verantwortlichkeit der höheren Etagen, Verheizung und Opferung von erwischen Mitarbeitern bzw. Unschuldiger.

Unser Wirtschaftssystem und die Politik beruhen auf Betrug und Trug. Es wird alles geregelt. Wie, das haben wir in diesem 4. Baustein zum Teil erfahren.

Die Leitung hatte der Präsident der HRAK Otmar Kury. Wie bei seiner Begrüßung, sprach er auch als Podiumsleiter undeutlich.

Es wurde berichtet, dass die Unternehmen sich selbst bei der Staatsanwaltschaft melden, anzeigen, Dutzende von Ermittlern unterstützen. Bußgelder erreiche die Höhe von 10 Millionen. Die Staatsanwaltschaft untersuche die Aufsichtspflichten und deren Verletzung. Das sei ein neues Instrumentarium, welches die Staatsanwaltschaft entdeckt hat.

Thomas Mansfeld, General Counsel/Chief Compliance Officer Hapag-Lloyd AG gab bekannt, dass die Compliance international keine Nachteile bringt. Allerdings herrsche Korruption in den Köpfen der Menschen in deren Alltagsgeschäft. Ein Umerziehungsprozess muss erfolgen.

Dann wurde diskutiert, ab wann Korruption beginnt. Ist die Einladung zum Essen, z.B. eine Straftat. Das wäre eine falsche Denkweise, meinte Rechtsanwalt Dr. Sebastian Cording, Mitglied des Vorstandes der HRAK.

Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk sah das so: Gegenüber dem Amtsträger geht es um die scheinbare Vorteilsnahme. Die können sich solche Geschenke nicht leisten. Es schafft Abhängigkeiten, bis hin zur Erpressbarkeit. Es geht um geringwertige Zuwendungen. Im Geschäftsleben mag es anders gehen.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Cording meinte: Bestraft sollte es nur da werden, wo strafrechtlich was geschehen ist.

Rechtsanwältin Dr. Ellen Braun, Mitglied des Vorstandes der HRAK unterschied zwischen geschäftlich und menschlich.

Wir erfuhren aus der Kanzlei Lovells, dass Compliance kein Geschäft mit der Angst sei. Bei Krupp war seinerzeit eine ganz Fussballmanschaft an Staatsanwälten. Kosten spielten keine Rolle. All das, um die Chefetage zu schützen.

Ein anderer Anwalt meinte, die Frage nach dem Geschäft mit der Angst wäre keine richtige Frage. Es gehe um die angemessene Bekämpfung der Korruption. Wir hätten allerdings den vorauseilenden Gehorsam. ... Sagen wir nichts, mache uns unglaubwürdig.

Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk verrät: Die kommen zu uns aus Angst, dass die Journalisten zuvorkommen oder dass es einen Vorstandsbeschluss geben wird. Es geht um Strafbegrenzung. Wir sollten Mittel haben, um auch das Leitungspersonal in Verantwortung zu nehmen.

Ein Professor meinte, das Geschäft mit der Angst tät Not.- Die Juristerei wird als Störfaktor bei vielen Unternehmen gesehen.

Rechtsanwältin Dr. Ellen Braun: Abschreckung, Generalprävention ... Das bisschen Angst ... .

Dann wurde erzählt, dass die Zertifizierung zur verdeckten Korruption dient.

Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk dazu: Ja, wir kennen die scheinbaren Beraterverträge. Bin da beruflich immer skeptisch.

Generalstaatsanwalt Lutz von Selle: ...StGB § 299 ... Haben wir nicht was Besseres zu tun, als uns einzumischen in diesen gesellschaftlichen Bereich? ... Compliance-Abteilungen ...

Wir erfahren, dass es ein neues Gesetz gibt, welches den Aufbau von Compliance-Management-Systemen in den Unternehmen verlangt. Es gib in NRW das Unternehmens-Strafrecht.

[bearbeiten] Kommentar RS

Nichts darüber, dass Juristen das theoretische und praktische Rückrat für die Finanzkrise, den Vormarsch der Mafia, der Entmachtung des Staates und Unterdrückung der Meinungsfreiheit bilden.

[bearbeiten] Baustein 4: Pressefreiheit im öffentlichen Gerichtsverfahren

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Leitung: Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe (Mitglied des Vorstandes der HRAK)

Podium: Richterin am Oberlandesgericht Köln Margarete Reske, Oberstaatsanwältin Nana Frombach, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften, Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel (Mitglied des Vorstandes der HRAK)

Das war unseres Thema. Von der Fachanwaltschaft waren anwesend Rechtsanwalt Henning Lorenzen aus der Nesselhauf-Kanzlei, Michael Fricke, der NDR-Anwalt, Simone Lingens aus der Kanzlei des Professors Prinz. Sonst niemand, den ich kannte. Haben auch nichts Wesentliches verpasst.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel kommt aus der Kanzlei Nesselhauf, bekannt für das Einreichen falscher eidesstattlicher Versicherungen ihrer Mandanten. Dr. Till Dunckel vertritt den Cyberstalker und Pöbler Harald Dzubilla aus Ahrensburg und meint, dessen Schmähkritik sein rechtens. Für seine Schwägerin Claudia Schiffer mussten Medien ebenfalls schon wegen Peanuts büßen.

Dem Betreiber dieser web-Site drohte seinerzeit Michael Nesselhauf, Chef von Dr. Till Dunckel, sollte er über das Verfahren von Fassli Greve berichten:

Wenn Sie darüber schreiben, dann sind Sie dran, dann nehme ich Sie mir das nächste mal richtig vor.

Richterin Margarete Reske ist uns gut bekannt als frühere Vorsitzende der Kölner Pressekammer (ZK28). Diese Richterin erlässt ungehemmt einstweilige Verfügungen, ohne die Gegenseite anzuhören. Bei non liquett obsiegt der Antragsteller, auch wenn dieser lügt, falsch vorträgt etc. Das interessiert diese Richterin nicht. Indizienprozesse waren das Steckenpferd von Richtern Margareete Reske. Die Adressbuchbetrüger hatten bei dieser Richterin gute Karten. Kritiker wurden zu hohen Geldstrafen verurteilt. Auch Marion Knieper mit der bekannten Marions Kochbuch-Abzocke war ein erfolgreicher Kläger bei dieser Zensurrichterin. Urheberrecht-Abzocker konnten sich auf Richterin Margarete Reske verlassen. Diese Richterin verbreitete viel Unheil.

Wir waren gespannt, wie diese Zensoren ihre Haltung im vierten Baustein „Pressefreiheit im öffentlichen Gerichtsverfahren“ vertreten und verteidigen werden.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe, Mitglied des Vorstandes der HRAK: Wer ist berührt? Die Meinungsfreiheit, die Presse, die Medien, auch bei Veröffentlichungen über Gerichtsverfahren, Strafverfahren, Asylverfahren. Berichtet wird über Richter, Staatsanwälte, das Justizpersonal, die Anwälte und Strafverteidiger, die Zeugen, die Kläger und Beklagten. Es geht um den Ausgleich der Interessen. Es werden teilweise Grundrechte Art. 5 und Artikel 1 berührt.

Es stellt sich die Frage, inwieweit stört die Presse die Zeugen, die besonders geschützt werden. Es geht nicht nur um die klassischen, die gedruckten Medien. Es geht ums Fernsehen, Rundfunk, ... . Wir haben auf dem Podium Richterin Reske, welche bis August 2013 Vorsitzende Richterin der Presse- und Urheberrechtskammer des Landgerichts Köln (ZK28) war. Jetzt ist sie Richterin beim 7. Zivilsenat, bei dem Baurecht verhandelt wird. Davor war Richterin Reske in der Wirtschaftsstrafkammer.

Herr Dunckel ist tätig im Presserecht für Privatpersonen und Verlage.

Herr Soppe ist tätig bei Gruner + Jahr. Die Interessen widerstreiten sich.

Oberstaatsanwältin Nana Frombach, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften: Wir brauchen die Öffentlichkeit. Wir wollen keine Geheimjustiz. Im GVG sind die Grundsätze formuliert. Kritik ist notwendig. Wir müssen damit umgehen können. Es geht um die Einschätzung des öffentlichen Interesses und der Privatinteressen sowie um die ordentliche Durchführung der Verhandlung.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Das Gerichtsverfassungsgesetz verlangt zwingend die Öffentlichkeit. In welchem Umfang, führt an den Problemen vorbei. Im GVG steht auch der Zweck der Gerichtsöffentlichkeit. Es geht um die Funktionalität der Gerichte. Die Abwägung erfolgt in vollem deutlichen Umfang. ... ohne befürchten zu müssen.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe: Möchte unwidersprochen lassen.

Richterin Margarete Reske: Bin absolut dafür, dass die Presse gut und richtig berichtet. Es wird über Wirtschaftsstrafsachen berichtet. Geldbeträge über 60 Millionen verschwinden. Habe ein Problem. Bei der Verkündung ist niemand anwesend.

Kommentar RS: Richterin Reske verschweigt, dass die Verkündung immer um 14:00 in der Geschäftsstelle erfolgt, in der aber tatsächlich nicht verkündet wird. Auch Terminrollen mit den Verkndungsterminen werden nicht ausgehangen. Auf telefonische Anfrage wird nicht geantwortet. Das Mitnehmen bzw. fotografieren der Terminrollen ließ Richterin Reske nicht zu.

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Es wird relativ ausführlich über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen diskutiert. Bei Richterin Reske wissen wir, dass sie keine Aufnahmen von sich im Gerichtssaal zuließ. Uns sind auch keine bekannt.

Richterin Reske begründete das Film- und Tonaufnahmeverbot folgendermaßen: Wir wissen in Amerika werden Gerichtsverfahren von Anfang bis zu Ende aufgezeichnet. Nur Ausschnitte werden veröffentlicht. Diese Ausschnitte bilden nicht das wieder, was die Verfahrensbeteiligten für richtig finden.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel hat ebenfalls gute Gründe gegen Film- und Tonaufnahmen zu sein: Ich bin entschieden gegen Film- und Tonaufnahmen. Schon die textliche Berichterstattung ... . Machen wir uns nichts vor. Die meisten Berichtserstattungen, wenn es solche überhaupt gibt, sind nicht in der Lage, das Verfahren richtig zu bewerten. Haben andere Maßstäbe.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe: In einer Kleinstadt wird erfasst, was passiert. Das ist unangenehm. Ist da die anonyme Berichterstattung in den Medien beeinträchtigender?

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel fachsimpelt:

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Der BGH hat vor sieben Jahren entschieden, die Mitteilungen über Kachelmanns Sexualsphäre wären rechtswidrig, aber es bestehe keine Wiederholungsgefahr, weil diese Tatsachen aus der Intimsphäre in der Hauptverhandlung öffentlich vorgetragen wurden. Ein Mensch, der zu Unrecht verurteilt wird, macht Angaben zur Intimsphäre. Es stellt sich die Frage, darf das die Presse veröffentlichen?

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe: Dieser Mensch legt es offen im Strafprozess, um zu gewinnen. Ist das ein Unterschied, der ganze Saal hört und erfährt es, oder es steht in der Presse?

Oberstaatsanwältin Nana Frombach: Es ist ein Unterschied, ob der Saal es erfährt oder ob in die Kamera gesprochen wird. Ob es ein Zeuge ist oder ein Angeklagter macht auch einen Unterschied. Man darf keine Bild- und Tonaufnahmen machen.

Richterin Margarete Reske: Eine Berichterstattung findet danach statt. Die Frage ist, ob während der Verhandlung gefilmt werden darf. Das ist ein Unterschied. Wenn im Protokoll steht, was nichts mit der Verhandlung zu tun hatte. Das zeigt .... Abfilmung einer Verhandlung.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe: Inwieweit ist die Betroffenheit höher als die unmittelbare?

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Verstehe die Frage nicht.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe erklärt seine Frage.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel lächelt: Ich bin kein Psychologe. Kann nicht gründlich antworten. Wenn außerhalb meines Bekanntenkreises berichtet wird, dann .... .

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe: Das wäre doch ein Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Gibt es keinen Grund für den Ausschuss der Öffentlichkeit, dann .... .

Oberstaatsanwältin Nana Frombach: Zeugen nehmen oft vom Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch, weil die Öffentlichkeit dabei ist. Der Beklagte kann nicht die Öffentlichkeit ausschließen. Die Befugnisse des Vorsitzenden, die Öffentlichkeit auszuschließen, gibt das Gesetz vor.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Beispiel der Fall Wulff. In den Kommentaren zum Strafbefehl nichts ... Öffentliche Gerichtsverfahren werden als Druckmittel gegen die Beschuldigten genommen. Ein Weg wäre, die Strafverfahren schriftlich durchzuführen. Im Patentrecht sind es ausschließlich die Richter, die Informationen erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe. Die Öffentlichkeit als Druckmittel. Ist das so?

Oberstaatsanwältin Nana Frombach: Ist so. Muss aber hingenommen werden.

Richterin Margarete Reske: Stimme dem absolut zu. Nach der Rechtsprechung ist die Rolle der Öffentlichkeit besonders groß. BGH .... Abstufung: FAZ ist deutschlandweit. Die Presse hat schon Einfluss.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe. Wir haben ein ausgefeiltes Presserecht. ...Deal .... Transparenz.

Richterin Margarete Reske: Die Frage stellt sich nicht. Es ist eindeutig geregelt. Das Verfassungsgericht sagt, es geht nicht ohne Öffentlichkeit. Es gab dazu vor Jahren eine BGH-Entscheidung. Viele Gericht scheuen sich. Ein Deal kann nur öffentlich stattfinden.

Kommentar RS: Gemeint ist wahrscheinlich 2 BvR 2155/11 u.a. Die Verfassungsrichter hoben drei Strafurteile auf. Die Angeklagten wurden über die Folgen eines Geständnisses nicht ausreichend belehrt. In einem Fall – es ging um den erwähnten Polizisten – stellten die Verfassungsrichter ein unzulässiges "Handel mit der Gerechtigkeit" fest.

Oberstaatsanwältin Nana Frombach: Ein Deal wird nicht nach Vorschrift geregelt.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe. Ist das nicht Druck?

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Bin kein Strafrechtler.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe. Haben sich sperrig gezeigt, dann gibt’s was drauf.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: ... .

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe. Saalgröße, Terminierung, Logistik,... spielen die eine Rolle?

Richterin Margarete Reske: Im Alltag stellt sich die Frage nicht. Habe persönlich erlebt, dass die Sache interessant ist für die Öffentlichkeit, für eine bestimmte Gruppe. Deshalb habe ich Gespräche geführt und dann einen größeren Saal ausgesucht. Es ist eine Frage der Verhandlungsatmosphäre. Egal ist es nicht. Es ist nicht schön, wenn Leute im Flur draußen bleiben müssen. Wir haben nicht die organisatorischen Fragen zu lösen. Wir konzentrieren uns auf die Verhandlung.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe. Dunckel?

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Selbstverständlich., wenn sie sich in der Berichterstattung wiederfinden. .... Auch in den Zivilverfahren ist die Öffentlichkeit ein enormes Druckmittel. .... Wer klagt, muss sich die Frage stellen ... vor Gericht durchzustreiten. Muss damit rechnen, dass der Vorwurf weiter veröffentlicht wird.

Richterin Margarete Reske: Nein, nein. Man muss vielleicht differenzieren. Dinge, die schon veröffentlicht sind. Ist schon in der Öffentlichkeit.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Diese Aspekte spielen eine Rolle. Die Öffentlichkeit ist eine erhebliches Druckmittel. ... Abwägung muss noch gründlicher zu Gunsten des Betroffenen erfolgen. ....

Richterin Margarete Reske: Im Zivilverfahren steht man immer vor der Entscheidung, klagt man oder nicht. Es gibt Verfahren, bei denen für alle Prozessbeteiligten von Anfang an eine Beteiligung nicht zu empfehlen ist. Zum Beispiel, Nachbarschaftsstreite. Ist durch die Presse gegangen. Für alle Beteiligten schwierig. Man kann da nicht strahlend rauskommen.

Rechtsanwalt Dr. Martin Soppe. Über das Verhalten zu Behinderten ... Beitrag für ...

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Das Argument, dass Prozessgegner freiwillig prozessieren, spricht nicht gegen das Prozessieren an sich. Es ist eine Grundrechtsabwägung, ein Rechtsschutzbedürfnis.

Dann gab es noch eine kurze Diskussion mit dem Publikum. Einige konkrete Fälle wurden andiskutiert.

[bearbeiten] Kommentar RS

Man kann sich kurz fassen. Voll daneben.

Am nächsten Tag, Donnerstag, den 28.11.13 referierte der Kölner Anwalt Gernot Lehr zum Thema "Persönlichkeitsschutz im Internet" im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Vorab fand die jährliche Mitgliederversammlung der Gesellschaft Hamburger Juristen e.V. statt. Gernot Lehr legte klar und deutlich die Zensurregeln dar und die Ziele, diese noch zu verschärfen. Die Elite der Hamburger Zensoren war zugegen. Bericht

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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