12.04.2019 - Drei Zensur-Triaden mit Käfer

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Drei Zensur-Triaden mit Käfer

Inhaltsverzeichnis


AUC's Spring 2012 Graduate Commencement Speech | Yousri Fouda


Julian Assange Telephone Interview with Yosri Fouda on DW | March 22nd, 2017
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FREITAGSBERICHT

12.04.2019

Rolf Schälike


Willkommen bei Carmen Nebel 2018

[bearbeiten] Was war heute los?

Eine „Verkündigung“, genauer, ein Aussetzungsbeschluss und vier Verhandlungen mit den Zensur-Triaden Dr. Sven Krüger, Dr. Stephanie Vendt, Dr. Nina Lüssmann.

Diese beiden Rechtsanwältinnen und der Rechtsanwalt Dr Sven Krüger bilden, unterstützt von den Kollegen ihrer Kanzleien den stabilen Kern, das sichere Gerüst des Hamburger Zensur-Doppel-Quartetts und sichern die Existenzberechtigung des Käfer&Buske-Bollwerks zum Schaden der Republik ab. Es fehlte heute nur noch die Hamburger Zensur-Triade der Kanzlei Senfft. Dann hätten wir die Hauptzensoren von Hamburg heute zusammen erleben und beobachten können. Das absurde Theater wäre Spitze.

Alle vier Verfahren hatten einen engen Bezug zu den aktuellen Schwerpunkten bei der Berieselung und Befriedigung der sinnlichen Bedürfnisse zur Ablenkung von den tatsächlichen Gefahren und Verberechen.

In der ersten verhandelten Sache 324 O 535/18 ist der Antragsteller Opfer des Internets. Er nutzt selbst ergiebig dasInternet für sich und sein Anliegen, seinen investigativen Journalismus, erwies sich aber der Praxis nicht gewachsen als eine dpa-Meldung ohne seine Namensnennung über Google die Runde machte. Yosri Fouda klagt gegen dpa. Über diese Verhandlung berichten wir ausführlich, weil es ums Internet und die neuen Rechte der Frauen geht.

Mich erinnerte das heutige Verfahren in Sachen Yosri Fouda mit seinem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger an die erlebte DDR-Wirklichkeit. In der DDR wurde man gezwungen, immer zu überlegen, ob eine Äußerung vom Feind, dem Westen, gegen die DDR missbraucht werden kann. Unangenehme Tatsachen waren deswegen geheim. Mitteilungen von Tatsachen grenzten an Spionage. Die Wirtschaft, die Umwelt versanken im Verderben, die Freiheit des Menschen war eingepfercht in enge Schranken. Nicht anders geht es heute den Äußernden. Dank mächtiger Konzerne, wie Google, muss dpa, z.B., aufpassen, was sie in die Welt setzt, weil beim dem Feind Google recherchiert werden kann. Irgendwann fällt im Suchergebnis auch der Name von Yosri Fouda. Wahres wird wegen Google zur Katastrophe.

Wir fragen uns, weshalb Yosri Fouda, ein politisch engagierter Journalist, sich des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger, eines Rechtsanwalts mit nicht gerade Vertrauen erweckenden Mandanten, bedient? Weshalb vertraut Yosri Fouda einem Rechtsanwalt, bei dem seine kriminellen Mandanten obsiegen, die materielle Wahrheit auf der Strecke bleibt? Dieser Rechtsanwalt sucht Lösungen von Probleme in Gestern, Zusammenhänge und Widersprüche des Lebens bleiben bei seiner anwaltlichen Tätigkeit auf der Strecke, das Mittelalter mit Hexenverbrennungen obsiegt. Gern würden wir erfahren, was Yosri Fouda antrieb, sich diesem Anwalt anzuvertrauen.

Im den beiden nächsten Verfahren 324 O 349/17 und 324 O 534/18 klagten die Moderatorin Carmen Nebel und die Sängerin Stefanie Hertel, die täglich auf Millionen von Menschen Einfluss ausüben. Man kann verstehen, dass diese Damen sich ein Rückzugsfeld wünschen, in dem sie abschalten, sich unbeobachtet fühlen, wo sie sein dürfen und sein können, wie sie wirklich sind. Ihr wahres ICH, geht niemanden was an. Sie könnten Fans verlieren, nicht mehr funktionieren, kein Vorbild mehr sein. In den Verhandlungen ging es um rein juristische Fragen um die Weiterentwicklung der Zensurregeln. Wir werden berichten, wenn beim OLG darüber verhandelt wird.

Nicht viel anders in der vierten Sache 324 O 559/18 von Albert und Charlen von Monaco. Obwohl vielleicht doch anders. Es ist schwer vorstellbar, dass diese Aristokraten den Boulevard lesen, sich von den Berichten im Boulevard beeinflussen lassen und zu wenig Möglichkeiten haben, sich zurückzuziehen. Irgendwie passen diese Herrschaften nicht mehr in das heutige Leben, erst recht nicht als Pfeiler und Eckpunkte für das Zensurgeschehen. Es ging um Bilder mit Kind auf der Insel Brando on Tetioroa beim Urlaub im Luxus-Resort auf Tetiaroa zusammen mit Gaga und dem Inselpräsidenten. Die Sachen liegen beim OLG. Heute verzichten wir auf den genaueren Bericht.

[bearbeiten] Yosri Fouda vs. dpa - Deutsche Presseagentur GmbH 324 O 535/18

[bearbeiten] Corpus Delicti

Eine dpa-Meldung über Ereignisse bei der Deutschen Welle ohne Nennung des Namens des Klägers.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Henrike Stallmann
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Beklagtenseite: Rechtsanwältin Linn Wotka von der Kanzlei DLA Piper

[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Yosri Fouda vs. dpa - Deutsche Presseagentur GmbH

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht machen wir die Fenster auf, Thomas.

Richter Dr. Thomas Linke öffnet das Fenster.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hat es geklappt?

dpa-Anwältin Linn Wotka: Verschiedene Sachen muss ich ins Protokoll diktieren. Habe es nicht geschafft, schriftlich vorzubereiten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert ins Diktiergerät: Der Antragsteller-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 03.04.2019

Fouda-Anwalt Dr. Sven Krüger: AG 13.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsteller hat bei dem Antragsgegner gearbeitet.

Richterin Dr. Thomas Linke: Bei der Deutschen Welle

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es gab einen Aufhebungsvertrag. Die Deutsche Welle hat eine Stellungnahme abgegeben. Zwei Stunden später die eidesstattliche Versicherung mit Hinweis auf die Hausmitteilung der Deutschen Welle. Der Antragsteller meint, dass die Antragsgegnerin selbst keinen Namen genannt hat, aber durch die Hausmitteilung der Deutschen Welle erkennbar. Die Antragsgegnerin hat die Grundsätze der Verdachts-Berichterstattung nicht eingehalten. Die Antragsgegnerin sagt, die Erkennbarkeit ist nicht gegeben, es sei eine wahre Berichterstattung. Die Antragsgegnerin habe den Antragsteller nicht angehört, weil sie nicht wusste, wer es sei. Wir werden Widerspruch zurückweisen. Es gibt OLG-Entscheidungen, es reichte eine leichte Recherchierbarkeit. Das ist sehr oft zu bejahen. … oder die Rechtsprechung aufrecht erhalten.

Kommentar RS: Begreift die Vorsitzende Richterin Simone Käfer nicht, dass sie mit dieser Denke vereint ist mit einem solchen deutschen Versager, wie Erich Honecker, und einen Verbrecher, wie Erich Mielke. Beide wollten Einheitsmenschen nach Ihren Vorstellungen schaffen und argumentierten mit dem gefährlichen Feind, dem Westen, der der Freiheit in der DDR zwangsweise Grenzen setzt. Für die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ist es die Suchmaschine Google. Die Dogmatik, in der das Hirn dieser Richterin verfangen ist, erlaubt ihr nicht, solche gesellschaftliche Konflikte rechtsstaatlich als Richterin zu lösen. Hinzu kommrt der der "wissenschaftliche Sozialismus", von dem sich Honecker und Mielke leiten ließen. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ersetzt diesen durch die weise Rechtsprechung ihre Idols, der Vorsitzenden Richters Andreas Buske und die mitentwickelten Zensurregeln.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind in der Kammer in Diskussion. Wir brauchen nicht die Rechtsprechung, haben interne Kenntnisse. Hier haben wir die Verdachtsberichterstattung. Man hat über die Wahrheit berichtet, greift nicht, wenn es um einen Verdacht +über einen Vorwurf geht. Man hat sich nicht distanziert.

Kommentar RS: Auch in der DDR konnte man nicht die kritische Wahrheit öffentlich machen, ohne als Vorwort zu bestätigen, dass man auf dem sozialistischen Boden stehe und die führende Rolle der Partei (SED) anerkenne. Bei der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer wird das umformuliert in das kurze Wort „Distanzierung“. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer verschweigt aber, dass das Wort „Distanzierung“ allein nicht genügt. Die Distanzierung muss überzeugend erfolgen und setzte voraus, dass es kein Recht auf „Anonymisierung“ gibt. Wer alles, und wann es ein Recht auf Anonymisierung gibt, entscheidet natürlich die Vorsitzende Richterin Simone Käfer Honecker-Mielke-Denke.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es stellt sich die Frage, ob die Mindestanforderungen an die Verdachtsberichterstattung eingehalten worden sind. Meinen, nein,. Man hätte anhören müssen. Es gibt Ausnahmen. Sie sagen, haben nicht gewusst, wer es ist. Wir können nicht erkennen, dass überhaupt recherchiert wurde. Wir können es uns auch schwer vorstellen, dass es nicht möglich war, zu erkennen, wer es war. D.h., wir gehen davon aus, dass die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verletzt worden sind. Wir haben uns auch Gedanken gemacht, war die Berichterstattung einen zusätzliche Beeinträchtigung., weil sie von der Verbreitung Bescheid wussten. … Nimmt man an, dass am Vorwurf etwas dran ist, .. Deswegen werden wir die Unterlassung anerkennen.

dpa- Anwältin Linn Wotka: Damals ging es ein Würzburger Rechtsanwalt, der ein ehemaligen Staatanwalt war, der sich gewehrt hat. Hier haben wir wenig. Der war nicht Staatsanwalt. Haben zu wenig für Erkennbarkeit. Man kann streuten, wir kommen nicht zusammen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die Erkennbarkeit gerade im beruflichen Umfeld schwer wiegt. Dass die Mitarbeiter der Deutschen Welle dpa nicht lesen, können wir ausschließen.

dpa- Anwältin Linn Wotka: Die Mitarbeiter wussten das ohne dpa.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben wir uns überlegt. Darüber kann man streiten.

dpa- Anwältin Linn Wotka: Wir sind vor Erlass der einstweiligen Verfügung nicht angehört worden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das Bundesverfassungsgerichts sagt nicht, dass unbedingt angehört werden muss.

dpa- Anwältin Linn Wotka: Es ist inhaltlich nicht deckungsgleich (die Abmahnung und der Antrag)

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist … Mindestbestand an Beweisbarkeit kommt aus einem anderen Verfahren.

dpa- Anwältin Linn Wotka: Sie hätten eine kurze Frist zur Stellungnahme geben müssen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ihnen Zur Kenntnis. Wenn wir zurückweisen, dann gilt § 922, Abs. 3 ZPO. Dann geben wir das nicht zur Kenntnis.

dpa- Anwältin Linn Wotka: Dann … .

Fouda-Anwalt Dr. Sven Krüger: Eine zusätzliche Beeinträchtigung ist durch dpa gegeben. Identisch unwahr.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn sie den Namen genannt hätten, dann . … entweder man recherchiert oder Mitarbeiter … . Man muss bei Google eingeben „Deutsche Welle“

Fouda-Anwalt Dr. Sven Krüger: Aktuelle Sachen findet man leichter als alte.

Kommentar RS: Auch Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger pocht auf Berücksichtigung der Handlungen des Feindes, in diesem Fall Google. Dieser Anwalt reit sich einen in die meinungsfeindliche Honecker-Mielke-Denke.

Fouda-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben noch zugespitzt. Es ist die Behauptung von A über C. Als nächstes sagen sie, ist nicht relevant. Ob die dpa-Meldung schlimmer ist, spielt für die Erkennbarkeit keine Rolle.

Alle lachen. Scheint lustig zu sein.

Richter Dr. Thomas Linke: Die Situation ist eine andere. Die Mitarbeiter der Deutschen Welle können erkennen. Zu dpa keine zusätzliche Relevanz. Wenn zu „dpa“ „Deutsche Welle“ hinzugefügt wird, dann ist es mehr.

Fouda-Anwalt Dr. Sven Krüger: … reicht hier. Frage an Sie. Sie wollen noch was zu Protokoll geben.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Gerade jetzt?

Fouda-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hätten Sie etwas früher einreichen können. Terminieren … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn es ein Anwalt ist, der kein Presseanwalt ist, nicht einmal die Akte anfordert, da machen wir das so.

dpa-Anwältin Linn Wotka diktiert ins Diktiergerät: Mit Nichtwissen bestreute ich, dass

Kommentar RS: Wir lassen an dieser Stellen all das aus, was bestritten wurde. Wir möchten der Zensur-Triade des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger nicht die Möglichkeit geben, unwahr zu behaupten, ich würde eine falschen Verdacht verbreiten, mich nicht distanzieren, der Antragsteller genieße Anonymitätsrecht etc.

Fouda-Anwalt Dr. Sven Krüger: Alles?

Alle lachen.

dpa-Anwältin Linn Wotka diktiert weiter: Mit Nichtwissen …. … bis heute nicht weiß, wer ihn beschuldigt hat. … Rufmordkampagne gegen den Antragsteller gestärkt wurde. Die Falschmeldung ist rasend schnell in der Welt verbreitet worden. … effektive Verbreitung bei der Deutschen Welle gemacht wurde. Die Deutsche Welle gegenüber Dpa … gebrochen hat.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Alle Tatbestände werden bestritten.

dpa-Anwältin Linn Wotka diktiert ins Diktiergerät: Bestreiten das Suchergebnis Ast 22 … vor dem 15.09.18 bei YouTube und Deutsche Welle angezeigt worden sind. …. Dass er gesundheitlich und finanzielle nicht in der Lage ist, gegen all das vorzugehen. Dass es nur eine Person bei der Deutschen Welle gibt, die die Arbeit bei der Deutschen welle beenden musste.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Danke. Anträge werden gestellt..

dpa-Anwältin Linn Wotka: Weiter, ganz kurz. … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anträge werden gestellt zur einstweiligen Verfügung vom 27.11.2018.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Saal B334.

Es war gestern überfallartig, deswegen versuchten wir Rücknahme. Besteht die Chance, hatten wir gefragt, späten Termin angesetzt.

dpa-Anwältin Linn Wotka: … .

Fouda-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben nicht gründlich nachgefragt und sich nicht interessiert an der Wahrheit. Alles, was Sie bestritten haben … . Hier wird ein investigativer Journalist fertig gemacht. Die Journalisten in Hamburg entscheiden vielleicht auch. Das entscheiden wir nicht.

Danke.

17.04.2019: Urteil Die einstweilige Verfügung vom 27.11.2018 wird bestätigt.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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