Persönlichkeitsrecht

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-Von der Rechtsprechung wurde aus der [[Menschenwürde]garantie] ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html Art. 1 Abs. 1 GG]) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html Art. 2 Abs. 1 GG]) entwickelt und hat damit Verfassungsrang. Es findet Anklang in einfachgesetzlichen Normen wie u.a. dem strafrechtlichen Ehrenschutz in [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html §§ 185ff. StGB] und dem Recht am eigenen Bild in [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html §§ 22ff. KunstUrhG].+Von der Rechtsprechung wurde aus der [[Menschenwürde]]garantie ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html Art. 1 Abs. 1 GG]) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit ([http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html Art. 2 Abs. 1 GG]) entwickelt und hat damit Verfassungsrang. Es findet Anklang in einfachgesetzlichen Normen wie u.a. dem strafrechtlichen Ehrenschutz in [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html §§ 185ff. StGB] und dem Recht am eigenen Bild in [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html §§ 22ff. KunstUrhG].
== Kritik == == Kritik ==

Version vom 17:56, 7. Okt. 2008

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach entwickelt.

spezialgesetzliche Ausprägungen

Im Strafgesetzbuch werden Betroffene durch die Verbote von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede geschützt. Das später entwickelte Kunsturheberrechtsgesetz ermöglicht jedermann, die Veröffentlichung seines Bildnisses zu untersagen. Im Grundgesetz wurde schließlich die Menschenwürde als fundamentales Verfassungsgut festgeschrieben.

allgemeines Persönlichkeitsrecht

Von der Rechtsprechung wurde aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) entwickelt und hat damit Verfassungsrang. Es findet Anklang in einfachgesetzlichen Normen wie u.a. dem strafrechtlichen Ehrenschutz in §§ 185ff. StGB und dem Recht am eigenen Bild in §§ 22ff. KunstUrhG.

Kritik

Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert, siehe auch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

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