Methohe RA Dr. Sven Krüger

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Buskeismus-Forschung

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Methode RA Dr. Sven Krüger am Beispiel AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille

Inhaltsverzeichnis


Paranoide Persönlichkeitsstörung


Zwei wie Bonnie und Clyde - "Der Hawaii Song" (Live-Mitschnitt)
BUSKEISMUS


Methode

RA Dr. Sven Krüger

von Rolf Schälike


Käpt'n Blaubär - 25. Baron Münchhausen

Zwei Querulanten haben sich gefunden


Andreas Mueller: Ein "Querulant im Namen der Gerechtigkeit"

Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.

Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine gesetzliche Definition des Querulanten fehlt, weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendungen des Begriffs diskutiert werden. (Quelle: Wikipedia)

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zeichnet sich aus und unterscheidet sich von anderen Medienanwälten dadurch, das er recht umstrittene Kläger mit zweifelhaften Methoden vertritt. In den Gerichtsverhandlungen beleidigt er die Gegner, quatscht dazwischen und ist Argvumenten gegenpüber nicht aufgeschlossen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

  • bekämpft Archive
  • legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenden auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdngs dieser Aufforderung nicht.
  • reicht für seine Mandanten falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein.
  • vertritt Stasi-Akteure
  • vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
  • schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
  • meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
  • klagt gegen eigene Mandanten
  • klagt im eigenene Namen gegen Berichterstattung
  • Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interviews mit diesem Anwalt bekannt

Hier eine Übersicht von uns bekannten Verfahren disess Rechtsanwalts.

Multimillionär Ulrich Marseille

Ulrich Marseille ist eine schillernde Person. Als Politiker hat er im Prinzip versagt, als Unternehmer ist Ulrcvi Marseille erfolgreich.

Ulrich Marseille gehört zu den Unternehmern, die sich nicht immer an Gesetze halten, welche die zulässigen rechtsstaatlichen Grenzen austesten, Risiko eingehen, durchaus als kriminell eingeschätzt werden dürften. Darin besteht gerade die wirtschaftliche Stärke Deutschlands. Kriminelle Unternehmer treiben die Wirschaft voran, weil Menshcne diese risikobereiter sind. Das deutsche Wirtschaftswunder basierte auf der Energie vieler Krimineller. Ohne kriminellen Untremnehmern würde es in Deutschland ganz schön anders aussehen.

Kriminelle nutzen reizen die rechtsstaatlichen Mittel au8s und haben dabei meist Erfolg. Die Öffentlichkeit stört die meisten von diesen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich Ulrich Marseille von vielen anderen. Ulrich Marseille klagt oft gegen die Bertichtgerstattung in der Presse im eigenen Namne und im Namen seiner vielen Firmen. In dieser Hinsicht ist Ulrich Marseille ein Querulant unter den vielen anderwen kriminelenn Untenehmern, welche luiebr im Verschweigenheit bleiben.

Hier die Übersicht über die mir bekannten Geric htsverfahren dieses Herren.

Gegen wen klagen diese beiden Querulanten

Ulrich Marseille und seine Firmen klagen

  • gegen die Medien - Presse und Fernsehen
  • gegen das Wallraff-Team
  • gegen kritische Berichterstattung von Zeugen über die Verhältnisse in der Marseille-Einrichtungen
  • gegen Jochen Hoff
  • gegen den Buskeimus-Betreiber
  • gegen Partner

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger klagt

  • im Auftrag seiner Mandanten - auch Ulrich Marseille - gegen den Buskeismus-Betreiber
  • im eigenen Namne gegen den Buskeismus-Betreiber

Das Ganze gehört zum Geschäft dieser kriminell anmutenden Geschäftsleute.

Methode

Ulrich Marseille verlässt sich offenbar auf seinen Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und folgt dessen Empfehlungen. Es wurd verucht, kritische Berichterstattung zu unterbinden

  • In kritischer Berichtgerstattung werden mit abmahnfähigen Formulierungen die Medien und Journalisten gezwungen, sich mit Peanuts zu beschäftigen.
  • In den Abmahnungen wird allgemein formuliert, was zur Verunsicherung der Abgemahnten führt.
  • Forderung zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungsverpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 10.000,-- €
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Einreichung von eidesstattlichen Versicherungen bzw. anwaltlihen Erklärungen.
Die Anträge pönnen sich von dem Text der Abmahnung unterscheiden.
  • Klagen mit unzähligen Verbotswünschen, welche nicht zu 100 Prozent greifen.
Bei den Klagen werden die Hinweise des Geircht s im verfügungsverfvahren berücksichtigt, um die Erfolögschancen zu erhören.
  • Drohung mit Prozessriisiko.
  • Nutzung von einstweiligen Verfügungen zur Enschücherung der Presse
  • Missbrauch des Wissensvorspungs gegenüber den Beklagten in den prozessualen Fragen.

Beispiel AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Buskeismus-Betreiber

Prozessverlauf 2010 - 2019 Pflegeheim AMARITA Bremerhaven ./. Schälike Streitwert erhöht von Käfer e.V. -> HD – von 10.000,-- auf 20.000,-- € 06.12.10: Irmgard Krämer ist im Heim AMARITA Bremerhaven. Die Kinder finden unberührte Trinkgefäße im Zimmer, die Mutter nimmt ab. Dez.10: Irmgard Krämer wird in ein anderes Heim überführt. 12.12.10: Irmgard Krämer stirbt. 010/2011: Ehemaliger Pfleger Michael Peter Hoffmann macht die Heimaufsicht und die Medien auf Mängel bei AMARITA Bremerhaven aufmerksam 2011: Anke und Klaus Krämer nehmen Verbindung zur Presse und Rundfunk (?) auf. 29.04.11: Radio Bremen berichtet, dass die Heimaufsicht Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat 07.05.11: Artikel in der Nordsee Zeitung „Pflegefehler in Amarita?“ 2011: Heimaufsicht wird eingeschaltet. 19.08.11: Verhandlung, über die berichtet wird. Protokoll vorhanden (Ast 6) UVE wg. Eindruck 19.08.11: Beitrag von Kompa, unabhängig von mir. 21.08.11: RS Beitrag ins Internet erstellt 29.08.11, Montag: Abmahnung per Mail wg. Eindruck – Artikel in der Nordseezeitung, RA Dr. Mailänder, mit Frist bis Donnerstag, 01.09.11, 9:00 01.09.11: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, Eindruck zu erwecken 12.09.12: Strafbewerte UVE der Nordsee Zeitung wg. Eindruck – Vertragsstrafe 10.000,-- €. 28.09.11: Beschluss, einstweilige Verfügung Buske, Dr. Maatsch, Dr. Link Verdacht wg. Veröffentlichung des Artikels der Nordsee-Zeitung. Zustellung an Schälike, ohne Namen der Urkundenbeamtin. Streitwert 10.000,-- € wegen Unterbringung 05.10.11, Mittwoch: 06.10.11, Donnerstag Erneute Abmahnung erhalten mit Mail mit Termin, Montag, den 10.10.11 9:00. Gegenstand:Artikel der Nordsee-Zeitung, Diesmal Eindruck und Verdacht 10.10.13: Ich antworte mit einer Mail an Krüger 12.10.11: Befangenheitsantrag III / Schutzschriftgegen Buske wg. Unterbringung 13.10.11: Schutzschrift von Reinecke zur …. 24.10.11: Mail von Krüger an Ulrich Marseille. Ulrich Marseille stimmt dem Krüger-Vorschlag zu. 27.10.11: Ordnungsgeldantrag wegen Änderung des Internet-Auftritts 27.10.11: Krüger Klage 02.11.11: LG-Schreiben mit Gelegenheit zur Stellungnahme 09.11.11: Dienstliche Stellungnahme Buske. Nicht gehört „Das stimmt“ gehört zu haben. 09.11.11: Stellungnahme von Reinecke zum OM-Antrag, Akte abgefordert etc. 22.11.11: Stellungnahme von Reinecke zum OM-Antrag 23.11.13: 664,47 € Kosten an RA Dr. Svemn Krüger für die einstweilige Verfügung überwiesen 14.12.11: Schreiben Reinecke. Buske wechselt zum OLG. 16.12.11: Reinecke. Berufung eingelegt (ohne Begründung) 18.12.11: Michael Peter Hoppmann stellt sich als Zeuge zur Verfügung 05.01.12: Befangenheitsantrag gegen Buske zurückgenommen wg. Wechsel zum OLG 12.01.11: Reinecke ans LG, Klageabweisungs-Begründung 16.03.12: 1.HS-Verhandlung, Käfer, Mittler, Link endete mit Befangenheitsantrag gg. Link Auch BA-Antrag gg. Maatsch wg. Unterbringung in der Verhandlung eingereicht. 21.03.12: Link, Dienstliche Stellungnahme 22.03.12: Maatsch, Dienstliche Stellungnahme 03.04.12: RS-Schreiben zur dienstlichen Stellungnahme von Maatsch 03.04.12: RS-Schreiben zur dienstlichen Stellungnahme von Link 17.04.12: LG-Beschluss mit falschem Aktenzeichen (324 O 447/11) BA gg. Maatsch und Link werden zurückgewiesen. Käfer, Mittler, Ellerbrock. Keine Beschwerde 26.04.12: Verfügung 447/11 ist tatsächlich falsch, wird geändert in 616/11, Käfer 16.08.12: RS-Schreiben zum Verdacht mit Anlage B4 17.08.12: 2.HS-Verhandlung Mittler, Ellerbrock, Link BA-Antrag gg. Mittler wg „Verdacht“ 23.08.12: RS Begründung des Ablehnungsgesuchs gg. Mittler mit Anlage A1-A3 20.08.12: Reinecke ans LG 19.09.12: Mittler, dienstliche Stellungnahme 04.10.12: LG-BA-Ablehnungs-Beschluss gg. Mittler von Käfer, Ellerbrock, Link. Keine Beschwerde eingelegt. 08.11.12: Reinecke ans LG – Terminverschiebung 26.11.12: 1.568,4900 € RA Kosten an Eberhard Reinecke überwiesen 16.12.11: Verhandlung beim Landgericht gegen Hoffmann, Az. 324 O 323/11, RS berichtet. Sommer 12: In der Sache 324 O 323/11 kam es nicht zu einer Beweisverhandlung sondern zu einem Vergleich mit einer strafbewehrten UVE seitens Hoffmann 11.01.13: Reinecke ans LG zu § 186 StGB 21.01.13: Krüger ans LG § 186 StGB gilt (Wenzel-Burkhardr 5. Auflage Kap. 5, Rz. 211) 24.01.13: Schriftsatz von Krüger. Zeugenangebot 25.01.13: 3.HS-Verhandlung – Käfer, Mittler, Link; Ohne BA-Anträgen 01.02.13: Reinecke ans LG 19.02.13: Befangenheitsantrag gg. Mittler, Link wg. 324 O 58/13 (eidest. Vers. Krüger) 05.03.13: Mittler, Dienstliche Stellungnahme 05.03.13: Link, Dienstliche Stellungnahme 12.03.13: RS, Stellungnahme zur dienstl. Stellungnahme von Mittler 12.03.13: RS, Stellungnahme zur dienstl. Stellungnahme von Link 02.04.13: LG-Beschluss BA-Ablehnung Mittler, Link wg. Rechtsmissbrauch, verfahrensfremde Zwecke 324 O 616/13. Käfer, Mittler. Link 10.04.13: BA-Antrag gg. Käfer 10.04.13: BA-Antrag gg. Link 10.04.13: BA-Antrag gg. Mittler 17.04.13: Begründung BA-Antrag gg. Link 17.04.13: Begründung BA-Antrag gg. Käfer 17.04.13: Begründung BA-Antrag gg. Mittler 19.04.13: Tippfehler korrigierte Fassungen angegeben. 25.04.13: LG-BA-Selbstentscheidungs-Beschwerde-Beschluss BA gg. Käfer, Mittler, Link zurückgewiesen. 26.04.13: Urteil Käfer, Mittler, Dr. Link 08.05.13: Reinecke, Beschwerde-Begründung gegen LG-BA-Selbstentscheidungs-Beschluss (324 O 616/13) 21.05.13: Reinecke – Einlegung der Berufung 24.07.13: Reinecke, Berufungsbegründung 28.08.13: Erwiderung durch Dr. Sven Krüger 15.08.13: OM-Beschluss, 1.500,-- €, ersatzweise für je 500,- € ein Tag Haft. 02.09.13: Reinecke – Beschwerde gegen OM-Beschluss ohne Begründung 16.09.13: Reinecke, Begründung der Beschwerde gegen den OM-Beschluss 18.09.13: LG Beschluss – Beschwerde gegen OM-Beschluss wird zurückgewiesen. 27.05.13: LG-Selbstentscheidungs-Beschluss, Käfer, Mittler, Dr.Link Beschwerde wird nicht abgeholfen. Mittler hätte nicht entscheiden dürfen wg. Krankheit. 05.06.13: LG-Schreiben. Über den OM-Antrag muss noch entschieden werden. 10.06.13: OLG-BA-Beschluss 7 W 46/13 Selbstentscheidungs-BA abgelehnt Buske, Meyer, Dr. Weyhe 11.06.13: Krüger, OM-Antrag bleibt aufrechterhalten. 13.05.13: Reinecke:Antrag auf Akteneinsicht 16.05.13: 2.361,00 € RA Kosten + Gerichtskosten an Dr. Sven Krüger überwiesen 28.05.13: 138,00 € Kosten an Justizkasse (Mahngebühren) überwiesen 20.06.13: Reinecke-Schreiben, Terminverlängerung 26.04.13: Urteil 324 O 616/11 Streitwert 20.000,-- € Verbot erlassen, Abmahnkosten zurückgewiesen. 15.08.13: OM-Beschluss 3x500,- € Käfer, Dr. Link, Dr. Linke 02.09.13: Reinecke, Beschwerde gegen OM-Beschluss 16.09.13: Reinecke, Begründung der OM-Beschwerde 18.09.13: Beschluss, Ablehnung der Beschwerde, Käfer. Dr. Link, Dr. Linke 26.09.13: 301,00 € Kosten an die Justizkasse für die einstw. Verfügung überwiesen. 26.09.13: 15,00 € an die Justizkasse überwiesen. Unklar, welche Forderung 30.09.13: Reinecke, Stellungnahme zum OM-OLG-Verfahren 7 W 88/13 08.10.13: Krüger ans OLG zum OM-Verfahren 17.10.13: Reinecke ans OLG Beim OM-Antrag falsche Urkunden eingereicht. 25.03.14: OLG-OM-Beschluss 7 W 88/13 Buske, Dr. Weyhe Meyer. 1.500,- € 3 Tage x 500,- € Buske hat e.V. beschlossen, dürfte hier nicht tätig sein? 25.03.14: 7 W 88/13 OLG Beschluss – sofortige Beschwerde gegen OM (1.500,- €) wird zurückgewiesen 31.03.14: Reinecke an Schälike. Nur Verfassungsbeschwerde könnte helfen. 15.05.14: OM-Verfassungsbeschwerde Reinecke mit rein formalen Argumenten. Dass Buske nicht entscheiden durfte, wurde nicht thematisiert. 30.05.14: 120,96 € Kosten aus dem OM-Verfahren an Dr. Sven Krüger überwiesen 14.10.14: Verfassungsbeschwerte wird nicht zur Entscheidung angenommen Kirchhof, Masing, Baer 19.-22.03.15: Knastaufenthalt. Dazu gibt es einen Bericht im Internet. 26.04.18: Verzögerungsrüge gem. § 198 GVG 11.12.18: Terminierung durch OLG auf den 05.03.19 03.03.19: RS-Schreiben ans OLG 05.03.19: Berufungsverhandlung

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