Zensur
Aus Buskeismus
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Was ist Zensur?
Zensur ist die Kontrolle des öffentlichens Wissens durch Beschneidung der Presse-, Meinungs-, Informations-, Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit.
Zensurer erfolgt in Deutschland durch
- Gesetze
- zivile Gerichtsverfahren
- Strafverfahren
- Selbszensur
- Drohungen
Die Zensur ist eng gekoppelt mit dem Freiheits-Niveau in einem Land. Die Aussagekrtaft der Freiheitsgarantie-Gesetze ist beschränkt und nicht eindeutig.
Die Menge der in einem Land bestehenden Zensur-Elemente hat enortme Aussagekraft bezüglich des bestehenden Freiheits-Niveaus.
Staatliche Zensur
Direkte staatliche Zensur
Staaten bzw. deren Politiker praktizieren Zensur zur Stützung der eigenen Propaganda, zu Sozialsteuerung der Massen, zur Verdeckung von Missständen wie von Korruption, zu Stabilisierung ihrer eigene Machpositionen und Befriedigung des eigeen Egos.
In totalitären Staaten gibt es staatliche Zensurbehörden. Aber nicht immer. In der DDR gab es, z.B., eine solche staatliche Zensurbehörde nicht. Zensurbehörden dienen der offenen Kontrolle und Repression der Presse und sonstigen Veröffentlichungen.
Diese Form der Zensur findet laut Art. 5 Grundgesetz hierzulande angeblich nicht statt.
Tatsächlich gibt es auch eine solche Behörde, welche jugendgefährdende und sonstige gefährliche Schriften auf die Verbotsliste setzt.
Anleitungen für den Bombenbau etc. dürfen ebenfalls nicht frei zugänglich sein. Kinderporno ist ebenfalls verboten.
=Zensurgesetze
Die Zensur läuft in westlichen Staaten subtiler ab. Bis Ende der 60er Jahre unterhielten westdeutsche und amerikanische Geheimdienste in alle wichtigen Redaktionen nachrichtendienstliche Verbindungen (Einflussagenten).
Ein "Ehrenschutzgesetz" konnte durch Installation eines autodisziplinären Gremiums, dem "Deutschen Presserat", abgewendet werden.
Vorzensur
Selbstzensur
Politiker und politische Journalisten gehen Symbiosen ein, bei denen ein gegenseitiges Geben und Nehmen sowie Verschwiegenheit und Loyalität gepflegt - und damit gegenseitige Abhängigkeiten etabliert werden. Ein Journalist ist auf Zugang zu Quellen angewiesen, die er nicht verprellen möchte.
durch den Staat vermittelte Zensur (Presserecht)
Greifen diese Methoden nicht, so hat die Rechtsprechung Mittel und Wege gefunden, Art. 5 GG zu unterhöhlen. So macht ein Kartell aus findigen Anwälten und Pressekammern anstelle von staatlich eingesetzten Zensoren Unterlassungsansprüche aus dem Strafrecht, Markenrecht, dem Patentrecht, dem Urheberrecht, dem Namensrecht, dem Kunsturheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vor allem dem von ihr selber "entdeckten" allgemeinen Persönlichkeitsrecht fruchtbar.