Methohe RA Dr. Sven Krüger
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Methode RA Dr. Sven Krüger am Beispiel AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille
| Paranoide Persönlichkeitsstörung |
BUSKEISMUS Methode | Käpt'n Blaubär - 25. Baron Münchhausen |
Zwei Querulanten haben sich gefunden
Andreas Mueller: Ein "Querulant im Namen der Gerechtigkeit" |
Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen. Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine gesetzliche Definition des Querulanten fehlt, weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendungen des Begriffs diskutiert werden. (Quelle: Wikipedia) |
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger zeichnet sich aus und unterscheidet sich von anderen Medienanwälten dadurch, das er recht umstrittene Kläger mit zweifelhaften Methoden vertritt. In den Gerichtsverhandlungen beleidigt dieser Anwalt die Gegner, quatscht ständig dazwischen und ist Argumenten gegenpüber verschlossen.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
- bekämpft Archive
- legt sein verfassungswidriges Verhalten gegenüber der Gerichtsffentlichkeit offen. So forderte RA Dr. Sven Krüger, z.B. die Gerichtspräsidenden auf, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: "Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.). Die Gerichtpräsidenten folgten allerdngs dieser Aufforderung nicht.
- reicht für seine Mandanten falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein.
- vertritt Stasi-Akteure
- vertritt Kriminelle, verurteilte Manager aus der Wirtschaft
- schafft es nicht, eine große Medienkanzlei aufzubauen
- meint, der Buskeismus-Betreiber spioniere ihm nach
- klagt gegen eigene Mandanten
- klagt im eigenene Namen gegen Berichterstattung
- Meidet die Öffentlichkeit, es sind so gut wie keine Interviews mit diesem Anwalt bekannt
Hier eine Übersicht der uns bekannten Verfahren dieses Rechtsanwalts.
Multimillionär Ulrich Marseille
Ulrich Marseille ist eine schillernde Person. Als Politiker hat er im Prinzip versagt, als Unternehmer ist Ulrcvi Marseille erfolgreich.
Ulrich Marseille gehört zu den Unternehmern, die sich nicht immer an Gesetze halten, welche die zulässigen rechtsstaatlichen Grenzen austesten, Risiko eingehen, durchaus als kriminell eingeschätzt werden dürften. Darin besteht gerade die wirtschaftliche Stärke Deutschlands. Kriminelle Unternehmer treiben die Wirschaft voran, weil Menshcne diese risikobereiter sind. Das deutsche Wirtschaftswunder basierte auf der Energie vieler Krimineller. Ohne kriminellen Untremnehmern würde es in Deutschland ganz schön anders aussehen.
Kriminelle nutzen reizen die rechtsstaatlichen Mittel au8s und haben dabei meist Erfolg. Die Öffentlichkeit stört die meisten von diesen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich Ulrich Marseille von vielen anderen. Ulrich Marseille klagt oft gegen die Bertichtgerstattung in der Presse im eigenen Namne und im Namen seiner vielen Firmen. In dieser Hinsicht ist Ulrich Marseille ein Querulant unter den vielen anderwen kriminelenn Untenehmern, welche luiebr im Verschweigenheit bleiben.
Hier die Übersicht über die mir bekannten Gerichtsverfahren dieses Herren.
Gegen wen klagen diese beiden Querulanten
Ulrich Marseille und seine Firmen klagen
- gegen die Medien - Presse und Fernsehen
- gegen das Wallraff-Team
- gegen kritische Berichterstattung von Zeugen über die Verhältnisse in den Marseille-Einrichtungen
- gegen Jochen Hoff
- gegen den Buskeimus-Betreiber
- gegen Partner
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger klagt
- im Auftrag seiner Mandanten - auch Ulrich Marseille - gegen den Buskeismus-Betreiber
- im eigenen Namen gegen den Buskeismus-Betreiber
Das Ganze gehört zum Geschäft dieser kriminell anmutenden Geschäftsleute.
Methode
Ulrich Marseille und sein Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger bilden ein Team.
Ulrich Marseille als Betreiber von Pflege- und Altersheimen versucht Kritik zu unterdrücken, schüchtert Kritiker ein und setzt mit enormer Härte seine geschäftlichen und finanziellen Interssenn durch. Befindlichkeiten alter Menhscen werden von diesem Herrn mit Füßen getreten.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist an einer Berichterstattung durch Medien und im Internet der von ihm geführten Prozessen offenbar nicht interessiert, versucht den Buskeimsus-Betreiber aus dem Gerichtssaal zu vertreiben.
Vorgehen dieses Teams
- In Berichten werden justiziable Äußerungen - meist Peanuts - gesucht, um die Medien und Journalisten zu verunsichern und zu zwingen, sich mit Peanuts zu beschäftigen.
- Abmahnungen werden allgemein formuliert, was zur Verunsicherung der Abgemahnten führt, weil diese nicht wissen, was konkret beanstandet wird.
- Abmahnungen gehen einher mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) mit einer Vertragsstrafe von 10.000,-- €
- Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung mit Einreichung von eidesstattlichen Versicherungen bzw. anwaltlichen Erklärungen.
- Die Anträge auf Erlass einer einstweiigen Verfügung können sich von dem Text der Abmahnung unterscheiden.
- Beantragung von Ordnungsstrafen durch Ausschöpfung der Kerntheorie
- Drohung mit Strafanzeigen und Einreichen von Strafanzeigen
- Klagen mit unzähligen vielen Verbotswünschen, welche in der Endkonsequenz nicht zu 100 Prozent greifen.
- Bei den Klagen werden die Hinweise des Gerichts im Verfügungsverfahren berücksichtigt, um die Erfolgschancen beim Verbot zu erhöhen.
- Drohung mit Prozessrisiko zwecks Erhalt einer strafbewehrten Unterlassungasverpflichtungserklärung bzw. Aufgabe der Verteidigung.
- Nutzung von zweifelhaften einstweiligen Verfügungen zur Enschücherung der Presse
- Missbrauch des Wissensvorspungs gegenüber den Beklagten in prozessualen Fragen.
Beispiel AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Buskeismus-Betreiber
Am Beispiel dieses Prozesses lässt suich aufzeigen, mit welcher Energie das Krüger-Marseille-Team gegen kritische Berichterstattng auf Kosten der Heimbewohner der Marseiile-Einrichtungen geht.
Vorgeschichte
2005-2007: Beginn der Zusammenarbeit von Rechstanwalt Dr. Sven Krüger mit Urlich Marseille in vielen Äußerungsverfahren, zunächst in privaten Angelefgenheiten von Ulrich Marseille.
Die AMARITA Bremerhaven GmbH kommt als erste Marseille-Einrichtung 2010 ins Spiel
06.12.10: Irmgard Krämer ist im Heim AMARITA Bremerhaven untergebracht. Die Kinder finden unberührte Trinkgefäße im Zimmer, die Mutter nimmt ab.
Dez.10: Irmgard Krämer wird in ein anderes Heim überführt.
12.12.10: Irmgard Krämer stirbt einige Tage später.
010/2011: Der ehemaliger Pfleger Michael Peter Hoffmann macht die Heimaufsicht und die Medien auf Mängel aus seiner Sicht bei AMARITA Bremerhaven aufmerksam.
2011: Anke und Klaus Krämer nehmen Verbindung zu den Medien auf.
29.04.11: Radio Bremen berichtet, dass die Heimaufsicht Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat.
07.05.11: Artikel in der Nordsee Zeitung „Pflegefehler in Amarita?“
2011: Die Heimaufsicht wird eingeschaltet.
Der erste Auftritt einer Marseille-Einrichtung bei der Pressekammer Hamburg
19.08.11: Verhandlung, über die der Buskeismsu-Betreiber Rolf Schälike berichtet. Das Ehepaar Krämer gibt in der Verhandlung eine strafbewehrte Untzerlassungsverpflichtugserklärung (UVE) wegen einem falschen Eindruck ab.
19.08.11: Beitrag von RA Markus Kompa über diese Verhandlung.
21.08.11: Verhandlungsbericht von Rolf Schälike im Internet
12.09.12: Die Nordsee Zeitung ging eine strafbewerte Unterrlassungsverpflichtungserklärung wg. falschem Eindruck, verbunden mit dem Versprechen der Zahlung einer Vertragsstrafe 10.000,-- € ab. Der gesamte Artikels wird aus dem Internet entfernt.
Vorgehen gegen den Buskeismus-Betreiber
2010 - 2019 - Pflegeheim AMARITA Bremerhaven ./. Rolg Schälike
Streitwert erhöht von Käfer e.V. -> HD – von 10.000,-- auf 20.000,-- €
Abmahnung
Abmahnung mit juristisch nicht durchsetbaren Anspruch "falscher Eindruzck" sowie einer nicht durchsetzbaeren UVE (Vertragsstrafe 10.000,-- e, Schadensersatz 15.000,-- €)
29.08.11, Montag, 17:53: Abmahnung durch RA Dr. Sven Krüger im Auftrag von AMARITA Bremerhaven GmbH per Mail wg. falschem Eindruck, der durch die Wiedergabe des Artikels in der Nordsee Zeitung entstanden ist, verbunden mit der Aufforderng der Unterzeichnung einer strafbewehrten UVE mit einer Verteragsstrafe von 10.000,-- € pro Verstoß sowie mit einer erpflichtung zur Zahlung von 15.000,-- € Schadensersatz. Termin 01.09.2011, 09:00 Uhr, odnungsgemäß unterzeichnet. Rechtsanwalt Drt. Sven Krüger wusste und weiß, dass die Forderungen Unsinn und nicht durchsetzbar sind.
01.09.11, Donnerstag, 09:00: Freche Mail-Antwort von Rolf Schälike an Dr. Mailänder im Vertrauen auf die Richter der Pressekammer Hamburg
01.09.11, Donnerstag: Schreiben von Rechtsanwalt Reinecke an Dr. Mailänder - Ein Unterlassungsanspruch bestehe nicht.
Verfügungsverfahren 324 O 487/11
Im Antrag wird die Katze aus dem Sack gelassen. AMARITA dient offensichtlich nur als Anlass, Rolf Schälike als Gerichtsberichterstatter zu vergraulen, finanziell und psychisch kapputt zu machen.
01.09.11: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, keinen falschen Eindruck zu erwecken. Ausführliche Darlegung, weshalb Rolf Schälike an sich nicht berichten dürfte.
Buske macht mit und gibt eins drauf: Ändert "Eindruck zu erwecken" in "Verdacht zu verbreiten" und gibt als Grund "wegen Unterbringung" an
28.09.11: Einstweilige Verfügung mit "wegen Unterbringung", erlassen von VorsRi Buske, Ri Dr. Maatsch, Ri Dr. Link. Begründung Erzeugung eines unzulässigen Verdachts durch die Veröffentlichung des Artikels der Nordsee-Zeitung. Zustellung an Schälike, ohne Namen der Urkundenbeamtin. Streitwert 10.000,-- €.
12.10.11: Befangenheitsantrag III / Schutzschrift gegen Buske wg. Unterbringung
13.10.11: Schutzschrift von RA Reinecke zur ….
24.10.11: Mail von RA Krüger an Ulrich Marseille. Ulrich Marseille stimmt dem Krüger-Vorschlag zu.
Erneute Abmahnung
05.10.11, Mittwoch: 06.10.11, Donnerstag Erneute Abmahnung erhalten mit Mail mit Termin, Montag, den 10.10.11 9:00. Gegenstand: Artikel der Nordsee-Zeitung, Diesmal Eindruck und Verdacht
10.10.13: Antwort des Buskeismus-Betreibers mit einer Mail an RA Dr. Sven Krüger
Ordnungsmittelverfahren
27.10.11: Ordnungmittelantrag wegen Änderung des Internet-Auftritts.
27.05.13: LG-Selbstentscheidungs-Beschluss, Käfer, Mittler, Dr.Link Beschwerde wird nicht abgeholfen. Mittler hätte nicht entscheiden dürfen wg. Krankheit.
05.06.13: LG-Schreiben. Über den OM-Antrag muss noch entschieden werden.
10.06.13: OLG-BA-Beschluss 7 W 46/13 Selbstentscheidungs-BA abgelehnt Buske, Meyer, Dr. Weyhe
11.06.13: Krüger, OM-Antrag bleibt aufrechterhalten.
15.08.13: OM-Beschluss, 1.500,-- €, ersatzweise für je 500,- € ein Tag Haft. Käfer, Dr. Link, Dr. Linke
02.09.13: Reinecke – Beschwerde gegen OM-Beschluss ohne Begründung
16.09.13: Reinecke, Begründung der Beschwerde gegen den OM-Beschluss
18.09.13: LG Beschluss – Beschwerde gegen OM-Bes9chluss wird zurückgewiesen.
02.09.13: Reinecke, Beschwerde gegen OM-Beschluss
16.09.13: Reinecke, Begründung der OM-Beschwerde
18.09.13: Beschluss, Ablehnung der Beschwerde, Käfer. Dr. Link, Dr. Linke
30.09.13: Reinecke, Stellungnahme zum OM-OLG-Verfahren 7 W 88/13
08.10.13: Krüger ans OLG zum OM-Verfahren
17.10.13: Reinecke ans OLG Beim OM-Antrag falsche Urkunden eingereicht.
25.03.14: OLG-OM-Beschluss 7 W 88/13 Buske, Dr. Weyhe Meyer. 1.500,- € 3 Tage x 500,- € Buske hat e.V. beschlossen, dürfte hier nicht tätig sein?
25.03.14: 7 W 88/13 OLG Beschluss – sofortige Beschwerde gegen OM (1.500,- €) wird zurückgewiesen
31.03.14: Reinecke an Schälike. Nur Verfassungsbeschwerde könnte helfen.
15.05.14: OM-Verfassungsbeschwerde Reinecke mit rein formalen Argumenten. Dass Buske nicht entscheiden durfte, wurde nicht thematisiert.
30.05.14: 120,96 € Kosten aus dem OM-Verfahren an Dr. Sven Krüger überwiesen
14.10.14: BVefG-Beschluss, 1 BvR 1128/14 - Verfassungsbeschwerde wird zur Entscheidung nicht angenommen. Kirchhoff, Masing, Baer
19.-22.03.15: Knastaufenthalt. Bericht von Rolf Schälike
Hauptsacheverfahren 324 O 616/11
27.10.11: Hauptsacheklage
02.11.11: LG-Schreiben mit Gelegenheit zur Stellungnahme
09.11.11: Dienstliche Stellungnahme von VorsRi Buske. Nicht gehört, „Das stimmt“ gehört zu haben.
09.11.11: Stellungnahme von Reinecke zum OM-Antrag, Akte abgefordert etc.
22.11.11: Stellungnahme von RA Reinecke zum OM-Antrag
23.11.13: 664,47 € Kosten an RA Dr. Sven Krüger für die einstweilige Verfügung überwiesen
14.12.11: Schreiben RA Reinecke. VorsRi AndreaS Buske wechselt zum OLG.
16.12.11: RA Reinecke. Berufung eingelegt (ohne Begründung)
18.12.11: Michael Peter Hoppmann stellt sich als Zeuge zur Verfügung
05.01.12: Befangenheitsantrag gegen Buske zurückgenommen wg. Wechsel zum OLG
12.01.11: Reinecke ans LG, Klageabweisungs-Begründung
21.03.12: Dr. Link, Dienstliche Stellungnahme
22.03.12: Dr. Maatsch, Dienstliche Stellungnahme
03.04.12: RS-Schreiben zur dienstlichen Stellungnahme von Maatsch
03.04.12: RS-Schreiben zur dienstlichen Stellungnahme von Link
16.03.12: 1.HS-Verhandlung, Käfer, Mittler, Link endete mit Befangenheitsantrag gg. dR: Link: Auch BA-Antrag gg. Dr. Maatsch wg. Unterbringung in der Verhandlung eingereicht.
17.04.12: LG-Beschluss mit falschem Aktenzeichen (324 O 447/11) Befngenhweitsanträge gegen Dr. Maatsch und Dr. Link werden zurückgewiesen. VorsRi'in Käfer, Mittler, Ellerbrock. Keine Beschwerde.
26.04.12: Verfügung 447/11 ist tatsächlich falsch, wird geändert in 616/11, Käfer
16.08.12: RS-Schreiben zum Verdacht mit Anlage B4
17.08.12: 2.HS-Verhandlung Mittler, Ellerbrock, Link. BA-Antrag gg. Mittler wg „Verdacht“
23.08.12: RS Begründung des Ablehnungsgesuchs gg. Mittler mit Anlage A1-A3
20.08.12: Reinecke ans Landgericht
19.09.12: Mittler, dienstliche Stellungnahme
04.10.12: LG-BA-Ablehnungs-Beschluss gg. Mittler von Käfer, Ellerbrock, Link. Keine Beschwerde eingelegt.
08.11.12: Reinecke ans LG – Terminverschiebung
26.11.12: 1.568,49 € RA Kosten an Eberhard Reinecke überwiesen
16.12.11: Verhandlung beim Landgericht gegen Hoffmann, Az. 324 O 323/11, RS berichtet.
Sommer 12: In der Sache 324 O 323/11 kam es nicht zu einer Beweisverhandlung sondern zu einem Vergleich mit einer strafbewehrten UVE seitens Hoffmann
11.01.13: Reinecke ans LG zu § 186 StGB
21.01.13: Krüger ans LG § 186 StGB gilt (Wenzel-Burkhardr 5. Auflage Kap. 5, Rz. 211)
24.01.13: Schriftsatz von Krüger. Zeugenangebot
25.01.13: 3.HS-Verhandlung – Käfer, Mittler, Link; Ohne BA-Anträgen
01.02.13: Reinecke ans LG
19.02.13: Befangenheitsantrag gg. Mittler, Link wg. 324 O 58/13 (eidest. Vers. Krüger)
05.03.13: Mittler, Dienstliche Stellungnahme
05.03.13: Link, Dienstliche Stellungnahme
12.03.13: RS, Stellungnahme zur dienstl. Stellungnahme von Mittler
12.03.13: RS, Stellungnahme zur dienstl. Stellungnahme von Link
02.04.13: LG-Beschluss BA-Ablehnung Mittler, Link wg. Rechtsmissbrauch, verfahrensfremde Zwecke 324 O 616/13. Käfer, Mittler. Link
10.04.13: BA-Antrag gg. Käfer
10.04.13: BA-Antrag gg. Link
10.04.13: BA-Antrag gg. Mittler
17.04.13: Begründung BA-Antrag gg. Link
17.04.13: Begründung BA-Antrag gg. Käfer
17.04.13: Begründung BA-Antrag gg. Mittler
19.04.13: Tippfehler korrigierte Fassungen angegeben.
25.04.13: LG-BA-Selbstentscheidungs-Beschwerde-Beschluss BA gg. Käfer, Mittler, Link zurückgewiesen.
26.04.13: Urteil Käfer, Mittler, Dr. Link
08.05.13: Reinecke, Beschwerde-Begründung gegen LG-BA-Selbstentscheidungs-Beschluss (324 O 616/13)
16.05.13: 2.361,00 € RA Kosten + Gerichtskosten an Dr. Sven Krüger überwiesen
28.05.13: 138,00 € Kosten an Justizkasse (Mahngebühren) überwiesen
20.06.13: Reinecke-Schreiben, Terminverlängerung
26.04.13: Urteil 324 O 616/11 Streitwert 20.000,-- €
Verbot erlassen, Abmahnkosten zurückgewiesen.
26.09.13: 301,00 € Kosten an die Justizkasse für die einstw. Verfügung überwiesen.
26.09.13: 15,00 € an die Justizkasse überwiesen. Unklar, welche Forderung
Berufungsverfahren 7 U 44/13
21.05.13: Reinecke – Einlegung der Berufung
24.07.13: Reinecke, Berufungsbegründung
28.08.13: Erwiderung durch Dr. Sven Krüger
13.05.13: Reinecke: Antrag auf Akteneinsicht
26.04.18: Verzögerungsrüge gem. § 198 GVG
11.12.18: Terminierung durch OLG auf den 05.03.19
03.03.19: RS-Schreiben ans OLG
05.03.19: Berufungsverhandlung
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