Werturteil

Aus Buskeismus

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Ein Werturteil ist die subjektive Qualifizierung eines Sachverhalts. Werturteile sind geprägt von Merkmalen des Dafürhaltens oder Ablehnens, Einschätzens, Glaubens, Präferierens etc..

Werturteile sind Meinungsäußerungen bzw. deren Bestandteil und genießen den originären Schutz des Art. 5 Abs. GG.

[bearbeiten] Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung

Gegenbegriff zum Werturteil ist die Tatsachenbehauptung. Da zur Bewertung einer Tatsache die Tatsache selbst mitgeteilt oder auf sie Bezug genommen werden muss, kommt es bei Meinungsäußerungen häufig zu Mischformen. Aus diesem Grunde ist daher auch die Äußerung über Tatsachen grundsätzlich ebenfalls von der Meinungsfreiheit umfasst.

[bearbeiten] Siehe auch

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