Dr. Nikolaus Klehr

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Klagen von Dr. Nikolaus Klehr bei den Gerichten in Hamburg

Vertreten wurde Dr. Nikolaus Klehr vom Hamburger Rechtsanwalrt Dr. Sven Krüger

26.09.2014 LG HH Az. 324 559/12 Urteil - Dr. Klehr vs. Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber). Verboten den Verdacht zu verbreiten, der Kläger habe vom Galavitbetrug des Dr. Rauchfuß an Krebskranken gewusst, der Kläger habe Warnungen vor möglichem Galavitbetrug von sich gewiesen und/oder der Kläger habe nach der Trennung von Dr. Rauchfuß weiterhin von seiner Klinik aus eine Galavitbehandlung bei Dr. Rauchfuß empfohlen.
Das Berufungsverfahren, Az. 7 U 107/14 ruht, weil Dr. Klehr verstorben ist, Schulden in Millionenhöhe hinterlassen hat und die Erben das Erbe nicht annehmen.
29.11.2013 Amtsgericht Hamburg Urteil Az. 36a C 557/11, Dr. Klehr vs. Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber). Klage wurde abgewiesen. Dr. Klehr hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
14.12.2012 LG HH 324 O 650/10 - Klehr vs. Dr. Ing. Klaus Ramstöck, K. und Google Inc. Klage wird abgewiesen. Dass Klaus Ramstöck passivlegitimiert ist, konnte nicht nachgewiesen werden. Google haftet nicht als Störer. Die Kosten des Rechststreits trägt der Kläger. Streitwert 160.000,-- €
20.08.2012 LG HH Elass der einstweiligen Verfügung 324 O 476/12 Klehr vs. Rolf Schälike. Verbot Zeugen zu suchen.
09.03.2012 LG HH 324 O 596/11 Dr. Klehr vs. RA Markus Kompa - Urteil. Markus Kompa ist in Berufuing gegangen, Az. 7 U 51/12 - Dr. Klehr ist inzwischen verstorben, Schulden in Millionenhöhe hinterlassen. Die Erben haben die Enrschaft nicht angenommen.
03.03.2012 LG HH 324 O 63/12 - einstweilige Verfügung Klehr vs. Bayrischer Rundfunk.
22.06.2012 - Widerspruchsverhandlung Verhandlungsbericht - Urteil - Die einstweilige Verfügung wird bestätgit.
08.10.2013 - Berufungsverhandlung 7 U 101/12 -Ergebnis der Pseudoöffentlichkeit unbekannt.
26.01.2012 324 O 681/11 - Klehr vs. Bayerischer Rundfunk - Einstweilige Verfügung.
22.06.2012 Widerspruchsverhandlung Urteil - e.V. wird bestätigt. Verhandlungsbericht
Die Einstweilige Verfügung vom 26.01.12 wird in den Punkten I.4, 5, 6b, 6c, 6d, 6e bestätigt. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Von den Kosten der Einstweiligen Verfügung haben der Antragsteller 77 %, die Antragsgegnerin 23 % zu tragen. Streitwert 200.000,-. Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens haben der Antragsteller 60 %, die Antragsgegnerin 40 % zu tragen. Streitwert € 115.000,-
21.03.2011 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt Markus Kompa. Verfügung wurde erlassen. Az. 324 O 197/11.
18.01.2011 LG HH 324 O 657/10 - einstweilige Verfüfung.
09.03.2012 Widerspruchsverfahren Urteil in Sachen 324 O 657/10. Dr. Klegr vs. ZDF. Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.
06.07.2014: OLG HH - 7 U 47/12 - Klehr vs. ZDF. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. März 2012, Az. 324 O 657/10, abgeändert und wie folgt neu gefasst. Die einstweilige Verfügung vom 18. Januar 2011 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
13.08.2010 LG HH Urteil Azt. 324 O 145/10. Dr. Klehr vs. Medizin Forum AG. Klage und Widerklage werden abgewiesen. Verhandnlungsbericht.
22.03.2013 Berufungsverhandlung, Az. 7 U 118/10. Der Berufung des Klägers wird größtenteils stattgegeben. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10% und die Beklagten 90 %.
14.01.2009 LG HH Az. 325 O 110/08 - Dr. Klehr vs. Ralf Behrmann Urteil
01.03.11 OLG HH Berufungverhandlung. Az. 7 U 111/09 29.03.2011, Urteil Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil in Ziffer II. des Tenors abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.308,81 nebst Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.Juli 2008 zu zahlen. Die weitergehende Zahlungsklage wird abgewiesen.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen Verhandlungsbericht
Persönliche Werkzeuge