Anwalt - Rolle

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und -anwälte sind in Deutschland gegenüber anderen Berufsklassen privilegiert. Sie sind "Organe der Rechtspflege" und genießen staatlichen Schutz. Rechtsberatung bedarf mit gewissen Ausnahmen staatlicher Zulassung.

Rechtsanwälte*innen bilden eine gesonderte Kaste, in der es verhältnismäßig mehr Lügner und Betrüger gibt als in dem überwiegendem Teil der Gesellschaft. Statistisch sieht das allerdings anders aus, denn die Juristen in Robe schützen sich gegenseitig. Die Lügen und der Betrug von Anwälten*innen wird seltener bei Gericht verfolgt als der des anderen Teils der Bevölkerung.

Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht herrscht Anwaltszwang, d.h., mann muss von einem Anwalt verterten werden. Nur was der Anwalt dem Gericth vorträgt gilt.

Beim Bundesgerichtshof (BGH) sind nur eine paar Dutzend Anwälte zugelassen. Auxch bewim BHG herrscht Anwaltszwang. Anwaltszwang herrscht auch bei Familiensachen und einigen anderen Verfahren. Beim Bundesverfassungsgericht herrscht kein Anwaltszwang.

Die Rechtsanwälkte sind Geschäftsleute, denen geht es in erster Lunie um ihr Geschbäft, welches sie ihrer Mandantschaft verkaufen.

Rechtsanwäkltesind nicht verpflichtet, ein Mandat anzunehmen.

In bestimmten Fällen wird dem Mandanten ein Pflichtanwalt beigeordnet.

Können Bürger die Anwaltskosten icht tagen, so kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wird diese genehgmigt, eihält der Man dant einen Antawalt beigeordnet. Diesen kann sich der Mandangt in der Regel aussuchen.

[bearbeiten] Rolle der Rechtsanwälte

Im gesellschaftlichen System spielen die Anwälte eine entscheidende Rolle in der Justiz, in der Verwaltung, in der Wirtschaft und im Bundestag.

Due geschichtliche Rolle der Anwälte entspricht denen der Priester im Mittelalter. Diese waren Vermittler zwischen den Menschen und dem Gott im Interesse der tatsächlich Herrschenden.

Mit der Herausbildung der weltlichen Macht und Versetzung des Gottes in die zweite Reihe übernahmen die Vermittlung zwischen den Herrschenden und dem Volk die Anwälte.

Mit der Entwicklung demokratischer Rechtsstaaten entwickeln sich die Anwälte in Staaten westlicher Prägung

  • zu einer eigenen in sich geschlossenen soziale Gruppe (Kollegen),
  • privilegiert durch den Anwaltszwang und als "Organ der Rechtspflege",
  • finaziell abgesichert durch Gesetze (z.B. RVG) und die Rechtssprechung,
  • vordergründig am eigenen Geschäft interessiert,
  • tätig als Vermittler von Interessen der Herrschenden gegenüber ihren Mandanten mit den festgelegten und ungeschriebenen Regeln des Rechtsstaates,
  • dienend als Korrekturfaktor gegenüber den Herrschenden, sollten sich diese zu weit vom Volk abheben und es exitentielle Gefahren für die Herrschenden (den Rechtsstaat) geben.

In rechtsstaatlichen Diktaturen à la DDR, UdSSR übernahmen diese Rolle des Vermittlers zwischen Staat (Partei) und dem Volk die Mitarbeiter der Staatsicherheit, des KGB.

Die oben aufgeführten Merkmale für die Rolle der Anwälte sind 1:1 auf die der Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheit und des KGB übertragbar.

[bearbeiten] Typische Irrtümer

Die Kenntnis dieser Irrtümer hilft zu verstehen, wie der eigene Anwalt arbeitet.

  • Bei Gericht obsiegt die Wahrheit.
Die Tätigkeit der Richter wird durch gesetzlich festgelegte Prozessordnungen - ZPO und StPO - festgelegt. Damit obsiegt bei Gericht immer nur die prozessuale Wahrheit, welche nicht zwangsweise der materiellen Wahrheit enspricht. Besonders gravierend ist das in den Zivilprozessen, in denen die Richter nicht selbst recherchieren/ermitteln dürfen.
  • Die Richter*innen entscheiden nach Gesetz, habe nach Gesetz zu entscheiden.
Das gilt nur für die Formalitäten der Prozessführung. Aber auch das gibt es viele Paragrafenn, deren Nichteinhaltung durch die Richter*innen nicht justiziabel ist, keine praktische Bedeutung hat.
Die Gesetze zur Sache sind in sich widersprüchlich, erlauben alles, verbieten alles. Den Richtern*innen ist es freigestellt, diese anzuwenden. Eine größere Bedeutugn als die Gesetze hat die Rechtssprechung.
  • Die Anwälte vertreten die Interesseen ihrer Mandantschaft
Die Anwälte vertreten in erster Linie ihre eigenen Ingteressen als Geschäftsleute. Sie optimieren ihren Aufwand. Als Mandant darf man nicht davon ausgehen, dass ein Anwalt, wird dieser nach RVG bezahlt, den notwendigen Aufwand betreibt, betreiben kann, um dem Gericht alles Notwendige vorzutragen, was zur Wahrheitsfindung erforderlich ist.
Vorgetragen wird viel Formales, prozessual Notwendiges. Es wird taktiert auf das Risiko der Mandantschaft,
  • Man ist in Recht, mann wird obsiegen
Kein Anwalt garantiert Erfolg. Verliert man vor Gericht, dann b ehauptete der eigene Anwalt meist, das Gericht hätte falsch entschieden.
  • Bei Gericht geht es um Gerechtgikeit
Bei Gericht geht es nur darum, das es zu einem Urteil/einer Entscheidung kommt. Das Urteil widerspiegelt die Machtverhältnisse/die Interessen der beteiligten Seiten.

[bearbeiten] Die Praxis

Man sollte wissen, dass die Justiz ein in sich mehr oder weniger geschlossenes System ist, welches weit entfernt ist vom realen Leben.

Die Richter und Anwälte habe in der Regel wenig, bis keine Erfahrung in den sehr untreschiedlichen praktischen Fragen. Sie betrachtenm alles durch die Brille der Gesetze und der Rechtsprechung, stark verbunden mit den eigenen Interessen. Ihre Lebenserfahrung beschrännt sich meist auf die Familie, einen engen Kreis an Freunden, ihre persönlichen Interessen.

In der Regel sind die Anwälte nicht besonders erfreut, wenn die Mandanten an der Gerichtsverhandlung teilnehmen. Die Mandanten sind nicht selten die schlimmsten Gegner eines Anwalts.

In den meisten Gerichtsverhandlungen bei den Pressekammern geht es den anwesenden Juristen (Richtern und Anwälten) nur um die Rechtsanwaltskosten, um deren Aufteilung zuwischen den Seiten. Es geht darum, wie man das der jeweiligen Mandantschaft rüberbringt. Die Sache ist lediglioch der Dahmen, in dem dies verhandelt wird.

[bearbeiten] Artikel zu Anwälten im Glossar

[bearbeiten] Auflistung der Medienanwälte / Medienkanzleien

Auflistung siehe:

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