Verfügungsverfahren

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Glossar

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Verfügungsverfahren

Die staatliche Zensur über die Pressegerichte im Namen und im Auftrag von Privatpersonen, Promineten, Politiker, Wirtschaftsbossen, Unternehmen und Behörden erfolgt über Einstweilige Verfügungen bzw. Klagen. Folgen die KLagen einem Verfügngsverfahren, werden Klageverfahren als Hauptsacheverfahren bezeichnet.

Einstwelige Verfügungen werden auf Antrag erlassen, d.h. nicht eingeklagt. Es besteht keine Anwaltszwang. Bei den Zensurkammern erfolgt dewr Erlass einer Einstweiligen Verfügung meist durch Beschluss von drei Zensurricvhtern/Innen ohne Anhörung des Äußernden. Das staatliche Verbot erfolgt so zu sagen ins Blaue hinein. Der Anzrtag muss schlüssig sein, eidesstatliche Erklärungen (Versicherungen an Eides statt)gebnügen als Bewesi für die Richtigkeit des Vorwurfs, sind allerdings nicht immer erfoderlich.

Meist geht dem Antag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung eine Abmahnung voraus mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsvepflichtunserklärung. Wird die starfbewehrte Unterlassungsverpflichtungrklärung nicht abgegeben oder nicht so formuliert, wie der abmahnende Zensor verlangt. Der Abmahnung folgt der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Sollte der Antrag den wie Automaten arbeitenden Richtern und Richterinnen schlüssig und überzeugend erscheien, so fassen diese einen Beschluss. Damit ist die Zensur staatlich über die Einstweilige Verfügung fixiert. Allerdings zeitweilig. Mann kan gegen isolchen Zensurbeschluss vorgehen.

Mit einer recht geringen Wahrscheinlichkeit kann der schnelle, ohne Anhörung des Abgemahnten Erlass einer Einstweiligen Verfüfung abgewendet werden. DCurch die Zusendung einer Schutzschrift kann der Erlass eines Zwensurbeyxhclusses verhindert werden bzw. es kann erreicht werden, dass vor Erlass mündlich verhandelt wird. Die Schutzschrift mus dem Gericht zugesandt werden. Welöchem, bleibt ein Rätsel.

Es gibt eine Zetrale für den Erhalt von Schutzschriften, um damit dem fliegenden Gerichtsstand zu entgengen. Ob das fnbktioniert, wissen wir nicht.

Das Verfügungsverfahren ist ein Eilverfahren

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