Verfügungsverfahren

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-Die staatliche Zensur über die Pressegerichte im Namen und im Auftrag von Privatpersonen, Promineten, Politiker, Wirtschaftsbossen, Unternehmen und Behörden erfolgt über [[einstwieige Verfügungen|Einstweilige Verfügung]] bzw. Klagen, auch als [[Hauptsachverfahren]] bezeichnet.+Die staatliche Zensur über die Pressegerichte im Namen und im Auftrag von Privatpersonen, Promineten, Politiker, Wirtschaftsbossen, Unternehmen und Behörden erfolgt über [[einstwieige Verfügungen|Einstweilige Verfügung]] bzw. Klagen. Foplgen diese einem Verfügngsverfahren, werden Klageverfahren als [[Hauptsachverfahren]] bezeichnet.
-Einstwelige Verfügungen werden auf Antrag erlassen. Bei den Zensurkammern meist ohne Anhörung des Äußernden.+Einstwelige Verfügungen werden auf Antrag erlassen. Bei den Zensurkammern meist ohne Anhörung des Äußernden, so zu sagen, es wird ins Blaue hinein verboten (zensiert).
-Meiust geht dem AYntag auf Erlass einer [[Einstweiligen VerfügunEinstweilige Verfügung]] eine [[Abmahnung]] voraus mit der Aufforderung der Abgabe einer strafbewehrten [[Unterlassungsvepflichtunserklärung]]. Wird die starfbewehrte Unterlassungsverpflichtungrklärung nicht abgegeben oder nicht so formuoiert, wie der Abmahnende es verlangt, dann folgt dem Antrag af Erlass einer Einstweiligen Verfügung - sollte der Antrag schlüssig und überzeugend sein - eine gerichtlicher Beschluss, die Einstwielge Verfügung.+Meist geht dem Antag auf Erlass einer [[Einstweiligen VerfügunEinstweilige Verfügung]] eine [[Abmahnung]] voraus mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten [[Unterlassungsvepflichtunserklärung]]. Wird die starfbewehrte Unterlassungsverpflichtungrklärung nicht abgegeben oder nicht so formuliert, wie der abmahnende Zensor verlangt. Der Abmahnung folgt der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Sollte der Antrag den wie Automaten arbeitenden Richtern und Richterinnen schlüssig und überzeugend erscheien, so fassen diese einen Beschluss. Damit ist die Zensur staatlich über die Einstweilige Verfügung fixiert. Allerdings zeitweilig. Mann kan gegen ene solchen Zensurbeschluss vorgehen.
-Man kann mit geringer Wahrscheinlichkeit den Erlass einer Einstweiligen Verfüfung abwenden bzw. vor dem Erlass die Durchführung einer mündliche Verhandlung erreichen, wenn auf die Abmahnung hin eine [[Schutzschrift]] dem Gericht zugesandt wird.+Mit einer recht geringen Wahrscheinlichkeit kann der schnelle, ohne Anhörung des Abgemahnten Erlass einer Einstweiligen Verfüfung abgewendet werden. DCurch die Zusendung einer [[Schutzschrift]] kann der Erlass eines Zwensurbeyxhclusses verhindert werden bzw. es kann erreicht werden, dass vor Erlass mündlich verhandelt wird. Die [8Schutzschrift]] mus dem Gericht zugesandt werden. Welöchem, bleibt ein Rätsel.
 +Es gibt eine Zetrale für den Erhalt von Schutzschriften, um damit dem [[fliegenden Gerichtsstand|fliegender Gerichtsstand]] zu entgengen. Ob das fnbktioniert, wissen wir nicht.
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 +==Das Verfügungsverfahren ist ein Eilverfahren==
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Glossar

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Verfügungsverfahren

Die staatliche Zensur über die Pressegerichte im Namen und im Auftrag von Privatpersonen, Promineten, Politiker, Wirtschaftsbossen, Unternehmen und Behörden erfolgt über Einstweilige Verfügung bzw. Klagen. Foplgen diese einem Verfügngsverfahren, werden Klageverfahren als Hauptsachverfahren bezeichnet.

Einstwelige Verfügungen werden auf Antrag erlassen. Bei den Zensurkammern meist ohne Anhörung des Äußernden, so zu sagen, es wird ins Blaue hinein verboten (zensiert).

Meist geht dem Antag auf Erlass einer Einstweiligen VerfügunEinstweilige Verfügung eine Abmahnung voraus mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsvepflichtunserklärung. Wird die starfbewehrte Unterlassungsverpflichtungrklärung nicht abgegeben oder nicht so formuliert, wie der abmahnende Zensor verlangt. Der Abmahnung folgt der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Sollte der Antrag den wie Automaten arbeitenden Richtern und Richterinnen schlüssig und überzeugend erscheien, so fassen diese einen Beschluss. Damit ist die Zensur staatlich über die Einstweilige Verfügung fixiert. Allerdings zeitweilig. Mann kan gegen ene solchen Zensurbeschluss vorgehen.

Mit einer recht geringen Wahrscheinlichkeit kann der schnelle, ohne Anhörung des Abgemahnten Erlass einer Einstweiligen Verfüfung abgewendet werden. DCurch die Zusendung einer Schutzschrift kann der Erlass eines Zwensurbeyxhclusses verhindert werden bzw. es kann erreicht werden, dass vor Erlass mündlich verhandelt wird. Die [8Schutzschrift]] mus dem Gericht zugesandt werden. Welöchem, bleibt ein Rätsel.

Es gibt eine Zetrale für den Erhalt von Schutzschriften, um damit dem fliegender Gerichtsstand zu entgengen. Ob das fnbktioniert, wissen wir nicht.

Das Verfügungsverfahren ist ein Eilverfahren

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