Richtigstellung

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-Eine Äußerung kann auch auf eigenen Entschluss des Verbreiters richtig gestellt werden, etwa aufgrund eigener Erkenntnis eines Fehlers oder formlosen Hinweis des Betroffenen. Eine redaktionelle Richtigstellung kann den Anspruch auf [[Unterlassung]] und [[Gegendarstellung]] entfallen lassen. +Eine Äußerung kann auch auf eigenen Entschluss des Verbreiters richtig gestellt werden, etwa aufgrund eigener Erkenntnis eines Fehlers oder formlosen Hinweis des Betroffenen. Eine redaktionelle Richtigstellung kann den Anspruch auf [[Unterlassungsanspruch|Unterlassung]] und [[Gegendarstellung]] entfallen lassen.
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 18:33, 6. Okt. 2008

Eine Äußerung kann auch auf eigenen Entschluss des Verbreiters richtig gestellt werden, etwa aufgrund eigener Erkenntnis eines Fehlers oder formlosen Hinweis des Betroffenen. Eine redaktionelle Richtigstellung kann den Anspruch auf Unterlassung und Gegendarstellung entfallen lassen.

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