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Aus Buskeismus

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Fachgerichte dürfen bei umstrittenen Fragen den Rechtsweg "nicht versperren"


Revision muss zugelassen werden

Durch die OLG-Entscheidung sei der Rechtsweg "unzulässig verkürzt" worden, entschieden die Karlsruher Richter. Sie sahen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Beschluss des Bundesverfassungsgderichts AZ: 1 BvR 2587/06 vom 4. November 2008