Reichstagsbrand-Entscheidung
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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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BGH. Urteil v. 11.01.1966 - VI ZR 221/63 (Düsseldorf).
Ein ehemals der Beteiligung am Reichstagsbrand verdächtigtes SA-Mitglied darf auch in wissenschaftlichen Arbeiten nicht namentlich genannt werden, wenn die Beteiligung am geschichtlichen Ereignis nicht gerichtlich nachgewiesen ist.
1. GG Art. 5; BGB § 1004 (Abwehrender Ehrenschutz gegenüber Darstellungen eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite - Reichtstagsbrand)
Zur Frage, ob Einschränkungen für den abwehrenden Ehrenschutz gelten, wenn jemand in einer Darstellung eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite als Teilnehmer an einem Verbrechen politischen Charakters bezeichnet wird.