Persönlichkeitsrecht

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Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach um die bereits bestehenden Gesetze zum Ehrenschutz und den Grundrechten entwickelt.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] spezialgesetzliche Ausprägungen

[bearbeiten] allgemeines Persönlichkeitsrecht

Von der Rechtsprechung wurde aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) das allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt, das Verfassungsrang genießt. Es dient gegenüber den spezialgesetzlichen Ausprägungen als Auffanggrundrecht.

[bearbeiten] Teile des Persönlichkeitsrechts

[bearbeiten] Kritik

Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert.

[bearbeiten] siehe auch

Persönliche Werkzeuge