Persönlichkeitsrecht

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(Teile des Persönlichkeitsrechts)
 
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*[[Informationelle Selbstbestimmung]] *[[Informationelle Selbstbestimmung]]
- +*[[Intimsphäre]]
- +*[[Sozialsphäre]]
- +*[[Namensrecht]]
- +*Bankgeheimnis
-Von der+*Vermögenswerte
 +*[[Recht am Wort]]
== Kritik == == Kritik ==

Aktuelle Version

Das Persönlichkeitsrecht ist als solches nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, vielmehr wurde das Konzept nach und nach um die bereits bestehenden Gesetze zum Ehrenschutz und den Grundrechten entwickelt.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] spezialgesetzliche Ausprägungen

[bearbeiten] allgemeines Persönlichkeitsrecht

Von der Rechtsprechung wurde aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) das allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt, das Verfassungsrang genießt. Es dient gegenüber den spezialgesetzlichen Ausprägungen als Auffanggrundrecht.

[bearbeiten] Teile des Persönlichkeitsrechts

[bearbeiten] Kritik

Das Persönlichkeitsrecht wurde von findigen Medienanwälten zur Allzweckwaffe gegen die Meinungsfreiheit pervertiert.

[bearbeiten] siehe auch

Persönliche Werkzeuge