Meta-Tag

Aus Buskeismus

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[http://de.wikipedia.org/wiki/Meta-Tag Mata-Tags] werden von den Website-Betreibern gern genutzt, um von den Suchmaschinen nach bestimmten Suchbegriffen besser gefunden zu werden. [http://de.wikipedia.org/wiki/Meta-Tag Mata-Tags] werden von den Website-Betreibern gern genutzt, um von den Suchmaschinen nach bestimmten Suchbegriffen besser gefunden zu werden.
-Beispiel: <meta name="keywords" content="Meta-Tag, Buskeismus, Zensur, Landgericht Hamburg" />+Beispiele:
 +<meta name="keywords" content="Meta-Tag, Buskeismus, Zensur, Landgericht Hamburg" /><br>
 +<title>Buskeismus, Zensur, deutsche Rechtsprechung</title>
Für kritische Web-Seiten ist das gefährlich. Werden in den Mega-Tags [[Markenrecht|Markennamen]], z.B. "WDR" oder "Bund der Versicherten" genannt, dann kann es [[Abmahnung]]en wegen Markenrechtsverletzungen hageln. Für kritische Web-Seiten ist das gefährlich. Werden in den Mega-Tags [[Markenrecht|Markennamen]], z.B. "WDR" oder "Bund der Versicherten" genannt, dann kann es [[Abmahnung]]en wegen Markenrechtsverletzungen hageln.
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::verboten, ::verboten,
-::im Rahmen geschäftlicher Handlungen<br>+::im Rahmen '''geschäftlicher''' Handlungen<br>
::a. die Bezeichnung „xxx GmbH“ als '''Titel''' von Internetseiten der Domain www.xxx.com zu verwenden und/oder<br> ::a. die Bezeichnung „xxx GmbH“ als '''Titel''' von Internetseiten der Domain www.xxx.com zu verwenden und/oder<br>

Version vom 05:55, 14. Apr. 2010

Mata-Tags werden von den Website-Betreibern gern genutzt, um von den Suchmaschinen nach bestimmten Suchbegriffen besser gefunden zu werden.

Beispiele: <meta name="keywords" content="Meta-Tag, Buskeismus, Zensur, Landgericht Hamburg" />
<title>Buskeismus, Zensur, deutsche Rechtsprechung</title>

Für kritische Web-Seiten ist das gefährlich. Werden in den Mega-Tags Markennamen, z.B. "WDR" oder "Bund der Versicherten" genannt, dann kann es Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen hageln.

Die Abmahner wollen zensieren, verstecken sich aber hinter ihren Markenrechten.

Die Zensur-Verhandlungen finden dann nicht in den Zensurkammern, sondern bei den Markenrechtskammern statt. Es heißt dann "wir wollen nicht die Inhalte verbieten, lediglich unsere Marke schützen."

Bekannte Fälle

Autoren Magazin

Urteile - Verbote

  • Landgericht Hamburg Beschluss 5 W 17/10 vom 29.03.2010.
Tenor:
verboten,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen
a. die Bezeichnung „xxx GmbH“ als Titel von Internetseiten der Domain www.xxx.com zu verwenden und/oder
b. die Bezeichnung „xxx GmbH“ wie folgt innerhalb URLs zu verwenden: http:/xxx-gmbh soweit diese Seiten keinen Bezug zu Antragstellerin haben.
2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beschwerde hat die Antragsgegnerin nach einen Streitwert von 50.000,- zutragen.

Urteile - Erlaubnisse

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