Lebach-Entscheidung I

Aus Buskeismus

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Begriff

Eentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Resozialisierungsinteresses gegenüber der Film- und Rundfunkfreiheit

1 BvR 536/72 v. 2. und 3.Mai 1973 - Lebach-Urteil I (Lebachurteil I) - Urteil

Im Januar 1969 wurden bei einem Überfall auf ein Munitionsdepot der Bundeswehr in Lebach vier Soldaten brutal getötet, ein weiterer wurde schwer verletzt. Die Tat war von drei Jugendlichen begangen worden, die der Bundeswehr angehörten und homosexuell waren. Die Täter wurden rasch gefaßt und verurteilt. Der Fall erregte seinerzeit bundesweit großes Aufsehen.

Das ZDF produzierte Anfang 1972 ein Dokumentar-Fernsehspiel über den "Lebach-Mord", in dem die drei Täter im Bild gezeigt und wiederholt namentlich genannt wurden. Gegen die Ausstrahlung setzte sich damals ein Tatbeteiligter, der kurz vor der Haftentlassung stand, mit einer Unterlassungsklage zur Wehr. Nachdem er mit seinem Unterlassungsbegehren zunächst vor den Zivilgerichten gescheitert war, untersagte das Bundesverfassungsgericht 1973 dem ZDF die Ausstrahlung des Fernsehspiels. 1 BvR 536/72 v. 2. und 3.Mai 1973

Die Entscheidung betraf die Abwägung zwischen der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welches den Anspruch auf Resozialisierung stark wichtet.

Urteil

Lebach I - Entscheidung

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