Landgericht Hamburg - Pressekammer

Aus Buskeismus

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Presselkammer Hamburg

Für Prominente ist das Hamburger Landgericht seit Jahren eine der ersten Adressen. Boris Becker, Caroline von Monaco, Haus von Hannover, Gerhard Schröder, Recep Tayyip Erdoğan, Papst Benedikt9 XVI, Hera Lind, Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe, Gregor Gysi, Günther Jauch, Königshaus von Schweden, Ferdinand Piëch, Dieter Zetsche, Oliver Kahn, Helene Fischer, - alles Namen, welche in Hamburg klagten. Dass das hohe Gericht bei Stars und Sternchen, Politikern und Wirtschaftsbossen so hoch angesehen ist, dürfte mit den Urteilen zusammenhängen: Die werden nicht nur im Namen des Volkes verkündet, sondern meist auch im Geschätfsinteresse der Prominenten, deren Anwälte und zur Sicherung des Arbeitspaltzes der Richter und Richterinnen.

Siehe auch Hamburger Landrecht und Klägerismus.

Geschichte

1969 gegründet, war die Pressekammer im Hamburger Landgericht die bundesweit erste Institution, in der sich Richter ausschließlich mit Mediensachen befassten.

Dien Urteile dieser Kammer mit dem Az. "324 O". Bis zum 01.01.1990 gehörte das Az."74 O" zur Zivilkammer 24. Z.B. Az. 74 O 283/85


Kammerbesetzung 1969 - heute

1969

Landgerichtsdirektor Manfred Engelschall

Landgerichtsrätin Lore Maria Peschel

Landgerichtsrat Dr. Willems Amtrup

Gerichtsassessor Harald Ficus

Gerichtsassessor Dieter Krause ab 01.11.1969?

1970

Landgerichtsdirektor Anfred Engelschall

Landgerichtsrätin Lore Maria Peschel bis 31.05.1970

Landgerichtsrat Dr. Willems Amtrup

Gerichtsassessor Harald Ficus bis 31.05.1970

Gerichtsassessor Dieter Krause ab 01.06.1970

Landgerichtsrat Dr. Gerhard Schumann vom 01.06.1970 bis 30.09.1970

Landgerichtsrat Dr. C. D. Schumann ab 01.10.1970

Heute gibt es in vielen Zivilgerichten eigene Kammern für Presserecht, so in Berlin, Köln, München, Nürnberg-Führt u.a.

Beim Hanseatischen Oberlandesgericht ist der 7.Senat für Pressesachen zuständig. Nach 1969 war auch der 3.Senat für Pressesachen zuständig. Wie lange ist mir unbekannt.

Verhandlungstage, Verkündungen

Verhandelt wird so gut wie immer Freitags, sehr selten an anderen Tagen oder auswärts.

Einstweilige Vefügungen werden in Form von Beschlüssen jeden Wochentag ohne Anhöhrung der Antragsgegner erlassen. Schutzschriften finden selten Beachtung. Sind die Anträge juristisch für ein Verbot nicht optimal formuliert, telefoniren die Richter mit den Antragstellern und helfen nach, eine juristische sichere einstweilige Verfügung im Namen des Volkes hinzubekommen.

Verkündet wird meist am Freitag vor der ersten Verhandlungen um 9:45 in der Geschäftsstelle (früher 9:55 im Gerichtssaal) bzw. am Schluss der Sitzungbeie bei den an dem jeweiligen Freitag verhandelten Widerspüchen gegen erlassene eintwwilige Verfügungen.

Manschmal werden die Widerspruchs-Urteile mit Einverständnis den Beteiligten am Montag, Dienstag oder Mittwoch in den nächsten Woche verkündet.

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