Kerntheorie

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-Gerichtliche tenorierte Ansprüche werden normalerweise streng wörtlich vollstreckt ("Formstrenge des Vollzugsrechts"). Bei Verurteilung zur ->[[Unterlassungsanspruch|Unterlassung]] von bestimmten Äußerungen könnten die Verbote durch ähnliche Äußerungen umgangen werden. Durch die sog. Kerntheorie werden jedoch auch unwesentliche Abweichungen einer verbotenen Äußerung oder mit der konkreten Verletzungshandlung sehr ähnliche Verhaltenswesien als Zuwiderhandlung gewertet und somit zu [[Ordnungsmittel]]n führen.+Gerichtliche tenorierte Ansprüche werden normalerweise streng wörtlich vollstreckt ("Formstrenge des Vollzugsrechts"). Bei Verurteilung zur [[Unterlassungsanspruch|Unterlassung]] von bestimmten Äußerungen könnten die Verbote durch ähnliche Äußerungen umgangen werden. Durch die sog. Kerntheorie werden jedoch auch unwesentliche Abweichungen einer verbotenen Äußerung oder mit der konkreten Verletzungshandlung sehr ähnliche Verhaltenswesien als Zuwiderhandlung gewertet und somit zu [[Ordnungsmittel]]n führen.
== Kritik == == Kritik ==

Version vom 16:41, 6. Okt. 2008

Begriff

Gerichtliche tenorierte Ansprüche werden normalerweise streng wörtlich vollstreckt ("Formstrenge des Vollzugsrechts"). Bei Verurteilung zur Unterlassung von bestimmten Äußerungen könnten die Verbote durch ähnliche Äußerungen umgangen werden. Durch die sog. Kerntheorie werden jedoch auch unwesentliche Abweichungen einer verbotenen Äußerung oder mit der konkreten Verletzungshandlung sehr ähnliche Verhaltenswesien als Zuwiderhandlung gewertet und somit zu Ordnungsmitteln führen.

Kritik

Durch die Kerntheorie wird Abmahnern und willfährigen Richtern die Möglichkeit eingeräumt, einen Tenor nachträglich zu interpretieren und willkürlich Ordnungsstrafen zu erschleichen. Hamburger Richterinnen, die sich nach einem Insekt nennen, geht bisweilen die Fantasie durch.

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