Verbotener Ausdruck

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 12:47, 20. Dez. 2008 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: '''Beleidigung''' bezeichnet die Straftatbestände [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005102307 14.Abschnitt des Strafgeset...)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 12:33, 30. Dez. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 1: Zeile 1:
'''[[Beleidigung]]''' bezeichnet die Straftatbestände [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005102307 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs], der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen. '''[[Beleidigung]]''' bezeichnet die Straftatbestände [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005102307 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs], der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.
-'''[[Schmähkritik|Schmähung]]''', its eine beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.+'''[[Schmähkritik|Schmähung]]''', ist eine beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.
-Hie werden konkrete Begriff und Äßerungn mit Angabe der Gerichtsurteile für Beleidigungen und Schmähungen aufgelistet.+ 
 + 
 +Auf dieser Seite werden konkrete Begriffe und Äußerungen mit Angabe der Gerichtsurteile für Beleidigungen und Schmähungen aufgelistet.

Version vom 12:33, 30. Dez. 2008

Beleidigung bezeichnet die Straftatbestände 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.

Schmähung, ist eine beleidigende Meinungsäußerung, bei welcher die Absicht einer Beleidigung ganz im Vordergrund steht. Dieser gesetzlich nicht geregelten Fallgruppe wird der Schutz der Meinungsfreiheit abgesprochen.


Auf dieser Seite werden konkrete Begriffe und Äußerungen mit Angabe der Gerichtsurteile für Beleidigungen und Schmähungen aufgelistet.


Seiten in der Kategorie „Verbotener Ausdruck“

Es wird 1 Seite aus dieser Kategorie angezeigt.

E

Persönliche Werkzeuge