Domainnamen verboten

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Domainnamen eignen sich gut zur Kritik.<br> Domainnamen eignen sich gut zur Kritik.<br>
-Aber Vorsicht! Kritiker kommen sehr schnell in Konflikt mit dem [[Markenrecht]], welches gern von den Zensoren zur Unterdrückung der Meinungsbildung genutzt wird.+'''Vorsicht !''' Kritiker kommen sehr schnell in Konflikt mit dem [[Markenrecht]], welches gern von den Zensoren zur Unterdrückung der Meinungsbildung genutzt wird.
Nachdem diese Domains einen gewissen Bekantheitsgrad erlangt haben, nutzen die Kiritiker die ehemals kritischen Domains für eigene Werbung. Nachdem diese Domains einen gewissen Bekantheitsgrad erlangt haben, nutzen die Kiritiker die ehemals kritischen Domains für eigene Werbung.
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* Domain [http://www.mlpblog.de MLPblog.de]<br> * Domain [http://www.mlpblog.de MLPblog.de]<br>
-OLG Hamburg verbot mit [http://www.buskeismus.de/urteile/3W11007_Hansolg_MLP_070531.pdf Urteil] 3 W 110/07 vom 31.05.2007 die Nutzung dieses MLP-kritioshcen Blogs.<br>+OLG Hamburg verbot mit [http://www.buskeismus.de/urteile/3W11007_Hansolg_MLP_070531.pdf Urteil] 3 W 110/07 vom 31.05.2007 die Nutzung dieses MLP-kritishcen Blogs.<br>
-Dass es sich um ein kritischen Blog handeltefand seinen iederschlag lediglich in der relativ nioeg riogen Streitwerfestsetzung: "Die Streitwertfestsetzung berücksichtigt, dass es nicht um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr geht, sondern dass der Name der Antragstellerin zur Eröffnung eines kritischen Forums, also zur Meinungsbildung gebraucht worden ist. Abzuschätzen ist mithin unter Abwägung des Angriffsfaktors, der nur den Namensgebrauch und den Umstand, dass es um Beiträge zur Meinungsbildung und nicht ums Geschäft geht, das Interesse der Antragstellerin, allein über ihren Namen verfügen zu dürfen. Dem ist mit einer Bewertung von € 10.000.- Genüge getan."+Dass es sich um ein kritischen Blog handelte fand seinen Niederschlag lediglich in der relativ niedrigen Streitwerfestsetzung: "Die Streitwertfestsetzung berücksichtigt, dass es nicht um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr geht, sondern dass der Name der Antragstellerin zur Eröffnung eines kritischen Forums, also zur Meinungsbildung gebraucht worden ist. Abzuschätzen ist mithin unter Abwägung des Angriffsfaktors, der nur den Namensgebrauch und den Umstand, dass es um Beiträge zur Meinungsbildung und nicht ums Geschäft geht, das Interesse der Antragstellerin, allein über ihren Namen verfügen zu dürfen. Dem ist mit einer Bewertung von € 10.000.- Genüge getan."
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Domainnamen eignen sich gut zur Kritik.
Vorsicht ! Kritiker kommen sehr schnell in Konflikt mit dem Markenrecht, welches gern von den Zensoren zur Unterdrückung der Meinungsbildung genutzt wird.

Nachdem diese Domains einen gewissen Bekantheitsgrad erlangt haben, nutzen die Kiritiker die ehemals kritischen Domains für eigene Werbung.

Unabhängig davon gibt es im Internet krtiosche Domains, welche von den Markeninhabern nicht verboten werden: BILDblog.de,


[bearbeiten] Urteile - kritische Domain verboten

OLG Hamburg verbot mit Urteil 3 W 110/07 vom 31.05.2007 die Nutzung dieses MLP-kritishcen Blogs.
Dass es sich um ein kritischen Blog handelte fand seinen Niederschlag lediglich in der relativ niedrigen Streitwerfestsetzung: "Die Streitwertfestsetzung berücksichtigt, dass es nicht um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr geht, sondern dass der Name der Antragstellerin zur Eröffnung eines kritischen Forums, also zur Meinungsbildung gebraucht worden ist. Abzuschätzen ist mithin unter Abwägung des Angriffsfaktors, der nur den Namensgebrauch und den Umstand, dass es um Beiträge zur Meinungsbildung und nicht ums Geschäft geht, das Interesse der Antragstellerin, allein über ihren Namen verfügen zu dürfen. Dem ist mit einer Bewertung von € 10.000.- Genüge getan."

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