Anonymisierung

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-Grundsätzlich hat der einzelne ein Recht auf Anonymität, solange kein [[Berichtsinteresse]] begründet ist. So kann grundsätzlich aus dem [[Recht am eigenen Bild]] [[Unterlassungsanspruch|Unterlassung]] der Verbreitung von [[Bildnis]]sen oder aus dem [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrecht]] Unterlassung der Nennung des Namens verlangt werden.+'''Anonymisierung''' bedeutet das Verändern personenbezogener Daten (z.B. [[Name]], [[Bildnis]], Anschrift) mit dem Ziel, dass diese Daten nicht mehr der zu anonymisierenden Person zugeordnet werden können. Hierdurch sollen [[Persönlichkeitsrecht]]e geschützt werden.
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 +Oft verbleibt trotz Anonymisierung eine [[Erkennbarkeit]], so dass die Anonymisierung den Zensurregeln zur Wahrung der [[Persönlichkeitsrecht |Persönlichkeitsrechte]] nicht immer genügt.
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 +Grundsätzlich hat der Einzelne ein Recht auf Anonymität, solange kein [[Berichtsinteresse]] begründet ist. So kann grundsätzlich aus dem [[Recht am eigenen Bild]] [[Unterlassungsanspruch|Unterlassung]] der Verbreitung von [[Bildnis]]sen oder aus dem [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrecht]] Unterlassung der [[Namensnennung|Nennung des Namens]] verlangt werden.
Besteht Berichtsinteresse, so ist es eine Frage des Ausmaßes, ob die Berichterstattung identifizierend sein darf. Besteht Berichtsinteresse, so ist es eine Frage des Ausmaßes, ob die Berichterstattung identifizierend sein darf.
Ist dies nicht der Fall, muss so berichtet werden, dass keine [[Erkennbarkeit]] der Person möglich ist. Ist dies nicht der Fall, muss so berichtet werden, dass keine [[Erkennbarkeit]] der Person möglich ist.
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 +== Anonymisierung von Namen ==
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 +Oft kann man den Zensurregeln genügen,indem nur der Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens in der Berichterstatung erscheint. Beispiel: Frank. K.
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 +Bei seltenen Namen reicht die Nennung des vollständigen Vornamenn nicht zur Anonymisirung. So wollte die Zensurkammen Hamburg einen Nachnahmen nicht nennen, buchstabierte jedoch mehrmals den Vornahmen F a s s l i. Die Suche bei Google [http://www.google.de/search?hl=de&q=Fassli+Hamburg&btnG=Suche&meta= Fassli Hamburg] ergab sehr schnell den zu anonymisierenden Nachnamen.
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 +Die strengere Zensurregel verlangt auch die Abkürzung des Vornamenas: F.K.
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 +Noch strenger ist die Nennung eines anderen Namens, wobei der Berichterstatter darauf achten muss, dass sich nicht ein anderer betroffen fühlt.
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 +===Pseudonymisierung===
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 +Anstelle des Namens kann ein [[Pseudonym]] verwendet werden, sofern hierdurch die [[Erkennbarkeit]] wirksam ausgeschlossen wird.
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 +== Kritik ==
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 +Die Forderung nach Anonymisierung hat in der Praxis wenig Bedeutung. Sucht man in der englischen Wikipedia nach [http://www.google.com/search?hl=en&q=Sedlmayr&btnG=Google+Search&aq=f&oq= Sedlmayr] so findet man auch die vollständigen Vor- und Nachnamen der Verurteilten.
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 +Auch bei Eingabe des vollständigen Namens wird man fündig.
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 +Ein Kläger wollte nicht mehr, dass im Internet "Negerkalle" zusammen mit seinem bürgerlichen Namen erscheint. Er gewann bei der [[Zensurkammer]] und dem Zensursenat Hamburg. Trotzdem ist der bürgerliche Name im Zusammenhang mit Negerkalle nicht aus dem Internet verschwunden.
 +*[http://www.buskeismus.de/urteile/324O46806_sch_negerkalle.pdf LG Urteil Az. 324 O 468/06 v. 25.04.2007]
 +*[http://www.buskeismus.de/urteile/7U5307_071009.pdf OLG-Urteil Az. 7 U 53/07 v. 09.10.2007].
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Anonymisierung bedeutet das Verändern personenbezogener Daten (z.B. Name, Bildnis, Anschrift) mit dem Ziel, dass diese Daten nicht mehr der zu anonymisierenden Person zugeordnet werden können. Hierdurch sollen Persönlichkeitsrechte geschützt werden.

Oft verbleibt trotz Anonymisierung eine Erkennbarkeit, so dass die Anonymisierung den Zensurregeln zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht immer genügt.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Rechtliche Situation

Grundsätzlich hat der Einzelne ein Recht auf Anonymität, solange kein Berichtsinteresse begründet ist. So kann grundsätzlich aus dem Recht am eigenen Bild Unterlassung der Verbreitung von Bildnissen oder aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Unterlassung der Nennung des Namens verlangt werden.

Besteht Berichtsinteresse, so ist es eine Frage des Ausmaßes, ob die Berichterstattung identifizierend sein darf.

Ist dies nicht der Fall, muss so berichtet werden, dass keine Erkennbarkeit der Person möglich ist.

[bearbeiten] Anonymisierung von Namen

[bearbeiten] Abkürzungen

Oft kann man den Zensurregeln genügen,indem nur der Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens in der Berichterstatung erscheint. Beispiel: Frank. K.

Bei seltenen Namen reicht die Nennung des vollständigen Vornamenn nicht zur Anonymisirung. So wollte die Zensurkammen Hamburg einen Nachnahmen nicht nennen, buchstabierte jedoch mehrmals den Vornahmen F a s s l i. Die Suche bei Google Fassli Hamburg ergab sehr schnell den zu anonymisierenden Nachnamen.

Die strengere Zensurregel verlangt auch die Abkürzung des Vornamenas: F.K.

Noch strenger ist die Nennung eines anderen Namens, wobei der Berichterstatter darauf achten muss, dass sich nicht ein anderer betroffen fühlt.

[bearbeiten] Pseudonymisierung

Anstelle des Namens kann ein Pseudonym verwendet werden, sofern hierdurch die Erkennbarkeit wirksam ausgeschlossen wird.

[bearbeiten] Kritik

Die Forderung nach Anonymisierung hat in der Praxis wenig Bedeutung. Sucht man in der englischen Wikipedia nach Sedlmayr so findet man auch die vollständigen Vor- und Nachnamen der Verurteilten.

Auch bei Eingabe des vollständigen Namens wird man fündig.

Ein Kläger wollte nicht mehr, dass im Internet "Negerkalle" zusammen mit seinem bürgerlichen Namen erscheint. Er gewann bei der Zensurkammer und dem Zensursenat Hamburg. Trotzdem ist der bürgerliche Name im Zusammenhang mit Negerkalle nicht aus dem Internet verschwunden.

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