27.06.2014 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer nimmt Tötung in Kauf

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27.06.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

26. Januar 2013



Was war heute los?

26.06.2013

Es war auch heute ein verlogener Klehr-Krüger Tag.

Zwei Klehrverfahren. Eins gegen Buskeimus-Betreiber Rolf Schälike, das andere gegen Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

In dem Verfahren gegen Rolf Schälike ging es, abweichend von der dem ursprünglichen Klageantrag, nur um einen durch einen Zeugenaaufruf erzeugten Verdacht, der zu verbieten sei.

In der ursprprünglichen Klage vom 19.12.2012 wurde noch beantragt, den Zeugenaufruf als Ganzes zu verbieten. Dem ging nämlich eine einstweilige Verfügung voraus, welche am 20.08.2012 auf Grundlage einer falschen eidesstattliche Versicherung des Dr. Nikolaus Klehr erlassen wurde.

Nach der ersten Verhandlung am 25.01.2014 und den Hinweisen des Gerichts, wurde der Antrag auf den Verdacht beschränkt.

Beantragt wurde das Verbot

durch Behaupten, Verbreiten und/oder Behaupten oder Verbreiten lassen der folgenden Berichterstattung (RS: Zeugenaufruf) den Verdacht zu erwecken,
der Kläger habe vom Galavitbetrug des Dr. Rauchfuß an Krebskranken gewusst, der Kläger habe Warnungen vor möglichem Galavitbetrug von sich gewiesen und/oder der Kläger habe nach der Trennung von Dr. Rauchfuß weiterhin von seiner Klinik aus eine Galavitbehandlung bei Dr. Rauchfuß empfohlen.

Tatsache ist allerdings, dass Dr. Nikolaus Klehr

am Galavit-Betrug beteiligt war,
für Galavit warb
Warnungen über möglichen Betrug von sich wies
aus der Klinik von Dr. Nikolaus Klehr auch nach der Trennung von Dr. Elke Rauchfuß Patienten zur Behandlung an Dr. Rauchfuß weiter geleitet wurden.

Im Verfahren gegen den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der offenbar an seine Mitglieder seine Zweifel an der Klehr-Krebs-Therapie äußerte und die Erstattungsfähigkeit der Kosten anzweifelte, ging es darum, ob das abgezapfte Blut nach der Bearbeitung nach der Klehr-Methode wieder reinjeziert wird. Nach Meinung von Dr. Nikolaus Klehr und seines Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger ist das falsch, weil nicht das Blut nach der Behandlung injeziert wird, sondern ein Präparat, erzeugt aus dem abgezapften Blut. Da muss das Wort „reinjeziert“ verboten werden. Reinjezieren kann man nur etwas was auch abgezapft war.

Absurdes, wir würden sagen kriminelles Theater wurde heute unter Regie der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer gespielt.

Was war heute sonst noch los?

20.06.2014

Auf den beiden Terminrollen (Verkündungen u. Verhandlungen) fehlten wie immer die Namen der Richter und der Kanzleien.

Wir haben allerdings weder an der Verkündung noch an den ersten beiden Verhandlungen teilgenommen. Eigene Gerichtstermine haben das nicht zugelassen.

Bestimmt verhandelten auch heute nicht in allen Verfahren die gesetzlichen Richterinnen und Richter. Das ist inzwischen Stanbdard.

In der Sache 324 O 559/12 verhandelten vor mehr als anderthalb Jahren, am 25.01.2013 Käfer, Mittler, Dr. Link. Heute Käfer, Dr. Gronau, Dr. Linke. Das dürfte dem Geschäftsverteilungsplan entsprechen. Die einstweilige Verfügung erließen, Käfer, Mittler, Ellerbrock.

Dem Buskeismus-Betreiber stellten sich damit alle zur Verfügung stehenden Hamburger Zensoren der Pressekammer - Käfer, Mittler, Ellerbrock (jetzt n dedr ZK8), Dr.Link (jetzt in der ZK16), Dr. Gronau, Dr. Linke – entgegen. Mit geballter krimineller Macht unterstützen diese Zensoren den Betrüger Dr. Nikolaus Klehr samt seinem betrügerischen Anwalt Dr. Sven Krüger. Das Verfahren kann nicht mehr sportlich gesehen werden, zumal es um Leben oder Tod geht. Der Kläger spielt Gott und läst sich das himmlich honorieren. Auch Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger verdient bestimmt nicht schlecht an den Machenschaften seines Mandanten Dr. Nikolaus Klehr und an dem Tod Krebskranker.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer führte die Verhandlung scheinbar souverän, bat sogar den pöbelnden Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger aufzuhören, sich wie in einem Kindergarten zu benehmen und Rechtsanwalt Eberhard Reinicke nicht zu beleidigen.

Auch den empörten Richter Dr. Lothar Linke beruhigte die Vorsitzende Richterin als dieser auf seinen dumm-dreisten Vorschlag von Buskeismus-Betreiber einiges zu hören bekam, und offenbar nicht gerade klug reagieren wollte.

Richterin Simone Käfer ließ den Beklagten Zeit zum Vortrag, obwohl offensichtlich darum bemüht, sich nicht alles Notwendige anhören zu müssen und auf die Möglickleit der schriftlichen Eingabe verwies.

Die Vorsitzende diktierte sogar ins Protokoll das, was ihr als neu und wichtig erscheinen sollte, obwohl schon längst bekannt und schriftlich voirgetragen.

Offenbar las die Vorsitzende die Schriftsätze nicht. Sie gabe keine Hinweise an die Beklagtenseite, was diese noch vorzutragen hat und weshalb das schon Viorgetragene dieser Richterin nicht genügt.

Schwer zu begreifen. Wahrscheinliuch haben wir es mit einer verlogenen Richtderin zu tun, welcher nach außen bemüpht ist, ihre Velogenheit zu verbergen.

Was aussichttslos unter diesem Umständen einen Kriminellen samt seinem nbwaölt in die gesetzlichen Schranken zu weisen, zumal sich die Vorsitzende ihres Freundes beim OLG, des Vostsitzenden Richters Andreas Biuske sicher zu sein scheint.


______________

11:30

Dr. Nikolaus Klehr vs. Rolf Schälike 324 O 559/12

Corpus Delicti

In der Privatklinik Bad Heilbrunn des umstrittenen Arztes Dr. Nikolaus Klehr wurde vor Jahren mit dem russischen angeblichen Krebsmittel Galavit betrügerisch behandelt. Dr. Eike Rauchfuß, damaliger Mitarbeiter und leitender Onkologe in der Privatklinik des Klägers, sowie Thomas Petersen, der aus den Räumen der Privatklinik des Klägers, bezahlt von der Mission Pharma die finanziellen Fragen mit den Patienten des Klägers regelte, wurden zusammen mit noch drei anderen Betrügern vom Landgericht Kassel als Mitglieder einer betrügerischen Bande verurteilt (Strafsache 8860 Js 18960/02). Der Kopf dieser Bande, Felix Dahms war dem Kläger, Dr. Nikolaus Klehr, bekannt. Der Kläger spritzte Galavit seinen Patienten auch selbst, war bestimmend an der Entscheidung, ob mit Galavit behandelt wurde, brachte das Galavit in einem Koffer in seine Privatklinik, hielt es unter Verschluss, gab es an die Schwestern uns Ärzte weiter und ließ sich die leeren Ampullen zurückgeben. Gegen den Kläger wurde im Februar 2000 ein Strafverfahren wegen Galavit u.a. Sachen eröffnet (Az. 66 Js 20793/00). Am 15.09.2003 erging vom Amtsgericht Wolfratshausen (Az. 2 Cs 66 Js 20793/00 AD) ein Urteil. Dr.Klehr ging nur wegen der Höhe der Strafe in Berufung. Das Landgericht München II (Az. 7 NS 66 Js 20973/00) verurteilte Dr. Nikolaus Klehr am 07.07.2004 rechtskräftig zu 70 Tagessätzen zu je € 100,- wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 96 Nr.. 4 AMG, weil er versucht hatte 500 Galavit-Ampullen einzuführen. Nun behauptet Dr. Klehr als Kläger, er wusste nichts vom Galavit-Betrug und dass Galavit in seiner Klinik als Kebsmittel eingesetzt wurde.

Klageanlass - Zeugenaufruf für die Sache 36a C 557/11

Am 02.11.2011 wurde der Buskeismus-Betreiber von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger im Auftrag von De. med. Nikolaus Klehr mit den folgenden Worten abgemahnt:

Sehr geehrter Herr Schälike,
Herr Dr. med. Nikolaus Kledhr musste mich bitten, Ihnen zu schreiben:
Auf Ihrer Website der Domain http://www.buskeismus-lexikon.de/324_O_650/10_-_14.10.2011_-_Dr._med._Nikolaus_Klehr_sollte_seinen_Anwalt_wechseln halten Sie einen Proizessbericht mit dem Titel "324 O 650/10 - 14.10.2011 - Dr. med. Nikolaus Klehrt sollte seinen Anwalt wechseln" zum Aufruf bereit.
Im Anschluss an diesen Bericht wird auf Iherer Webseite das Folgende mitgeteilt:
ZUR ERINNERUNG (Der Text ist eigefügt)
Ihre Behauptung, mein man dant sei an dem Betrug, im Rahmen dessen das Mittel Galavit als Krebsmittel angepriesen, verabreicht und durch den Schauspieler Desny unter Täuschunbg über dessen Gesundheitszustand angeboten wurde, beteiligt gewesen, ist unwahr. Mein Mandant hat sich an diesen Machenschaften nie beteiligt und davon auch nichts gewusst, sondern davon erst im Nachhinein erfahren. Wegen einer Mitwirkung an diesen betrügerischen Vorgängen ist mein Mndant, anders als Sie Ihre Leser glauben machen, auch nie verurteilt worden.

Der Buskeismus-Betreiber wollte einer gerichtlichen Auseinadersetzung aus dem Wege gehen und hat entgegen seinem Wissen die folgende Richtigstellung ins Netz gestellt:

02.11.2011: Richtigstellung, Präzisierung, falscher Eindruck
Die Behauptung, Dr. Nikolaus Klehr war an dem Galavit-Betrug beteilig ist falsch, wenn dadurch der Eindruck entsteht, Dr. Nikolaus Klehr hat willentlich und wissentlich am Galavit-Betrug mitgemacht und diesen gefördert, und er sei dafür auch verurteilt worden.

Der Kläger war mit der verlogenen Richtigstellung zufrieden, klagte aber am 28.11.2011 seine Abmahnkosten in Höhe von € 1.034,11 ein. Az. 36a C 557/11

Der Buskeismus-Betreiber war damit gezwungen worden, nach justiziablen Beweisen zu recherchieren. Mitte Juli 2012 veröffentlichte der Buskleismus-Betreiber auf seiner Homepage einen Zeugenaufruf mit Belohnung.

Noch vor der ersten Güteverhandlung in Sache Az. 36a C 557/11, welche am 29.08.2012 stattfand, erwirkte der Kläger mit Unterstützung seines Anwalts Dr. Sven Krüger eine eintweilige Verfügung, welche den Zeugenaufruf als Ganzes untersagte.

Der heutige Sachstand

Im Rahmen des gewonnenen Verfahrens 36a C 557/11 erhielten wir die Klehl-Strafakte 66 Js 20793/00 zur Einsicht.

Aus dieser Akte ergibt sich eindeutig:

  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat Kenntnis vom Galavitbetrug in der Zeit der Anwendung von Galavit in seiner Privatklinik Bad Heilbrunn gehabt.
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat mit Galavit selbst behandelt (gespritzt);
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat Galavit als Krebsmittel vermarktet;
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat für Galavit als Krebsmittel geworben;
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hat an der Galavitbehandlung verdient;
  • Dr. med. Nikolaus Klehr hatte persönlichen Kontakt zu dem verurteilten Hauptbetrüger Felix Dahm;
  • Aus der Privatklinik des Dr. med. Nikolaus Klehr in Bad Heilbrumm wurden nach Trennung von Dr. Rauchfuß Patienten an Dr. Rauchfuß (inzwischen im Carolinum tätig) weiter geleitet;
  • Das Galavit-Betrugssystem wurde in der Privatklinik von Dr. med. Nikolaus Klehr entwickent, getestet und genutzt.

Die Vorsitzende Richterin Somine Käfer versucht mit allen ihr zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln, die Aufklärung über die Machenschaften von Dr. med. Nikolaus Klehr, welche für manchen Patienten mit einem früheren Tod endeten, zu unterbinden.

Die heutigen Zensoren

Die heutigen Zensoren zu Beginn der Verhandlung: Vorsitzender Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, Arzt Dr. Nikolaus Klehr

Verhandlung 324 O 559/12 am 27.06.14


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben den Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 21.01.13 erhalten. Kennen sie diesen, haben Sie diesen erhalten?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nein. Vorsitzende: Wir haben ein Exemplar für Sie ohne Anlagen.

Rolf Schälike: Die Anlagen sind dem Kläger alle bekannt. Er hat sie alle.

  • Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen 2 Cs 66 Js 20793/00 AD vom 15.09.2003 (Anlage 2)
  • Urteil des Landgerichts München II 7 Ns 66 Js 20793/00 vom 07. Juli 2004 (Anlage 3)
  • Erklärung von Dr. Nikolaus Klehr vom 07.07.2004 (Anlage 5)
  • BGH 2 StR 91/09 vom 29.07.2009 (Anlage 7)

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