324 O 650/10 - 14.10.2011 - Dr. med. Nikolaus Klehr sollte seinen Anwalt wechseln

Aus Buskeismus

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Buskeismus-Forschung

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Auf der web-Site www.esowatch.com steht so allerhand Unangenehmes zu dem Kläger.

Der Klägeranwalt Dr. Sven Krüger ist zutiefst überzeugt, der Betreiber der web-Site www.esowatch.com ist Herr Dr. Ing. Klaus Ramstöck und schließt sich dabei der in vielen Internet-Sites verbreiteten Meinung an. Richter Buske muss nun entscheiden, was wer ist, und zwar juristrisch.

Da das „Phantom“, wie Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger den Betreiber der web-Site www.esowatch.com bezeichnet, nicht zu überführen ist, muss Google dran glauben.

Google, dessen Geschäft auf täglich millionenfachen Rechtsverletzungen beruht, genießt jedoch rechtlichen Schutz angesichts seiner gesellschaftlichen und politischen Bedeutung, auch für die Geheimdienste.

RA Dr. Sven Krüger stellt sich dem Ganzen und ist überzeugt, Herrn Dr. med. Nikolaus Klehr helfen zu können bei dessen Auseinadersetzungen mit dem und im Internet.



Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Dr. med. Nikolaus Walther Klehr vs. Dr. Ing. Klaus Ramstöck und Google Inc.

324 O 650/10 Dr. med. Nikolaus Walther Klehr vs. Dr. Ing. Klaus Ramstöck und Google Inc.

Der Kläger ist uns schon aus einigen anderen Verfahren bekannt:

14.01.2009 entschieden in der Sache 325 O 110/08 die Richter Schulz, Petzold und Dr. Graf für Dr. med. Klehr: Das OLG Hamburg wies am 01.03.2011 die Berufung 7 U 111/09 zurück

07.05.2010: 324 O 145/08 bekannt. Dort hat Dr. med. Klehr verloren.

18.01.2011: 324 O 657/10: Dem ZDF ist vom Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 18.01.2011, Az. 324 O 657/10 einstweilig untersagt worden, die Aufnahmen aus den Münchener Praxisräumen des Antragsstellers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wie sie in dem WISO-Beitrag zu sehen waren.


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn pp.; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Kompa für Herrn Dr. Ing. Klaus Ramstöck
Rechtsanwalt Dr. Nolte, Dr. Alich, für Google Inc.
Justiziarin Dr. Wahrendorf für Google Deutschland

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

14.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sollen wir auf Frau Barndorf warten?

Google-Anwalt Dr. Nolte: Ja.

Der Vorsitzender nach Eintreffen der Justiziarin: Der Kläger-Vertreter erhält Durchschriften des Schriftsatzes vom … . Der Beklagten-Vertreter zu 2 (Google) erhält Durchschriften des Schriftsatzes … . Der Beklagte zu 2 hat den Zugriff auf diese Beiträge gesperrt.

Kommentar RS: Wir haben es an einer streitgegenständlichen Äußerung getestet. Die esowatch-Seite ist immer noch bei Google auffindbar.

Der Vorsitzender: Der Beklagte zu 1 (Dr. Ing. Klaus Ramstöck) ist nicht passivlegitimiert.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Ja.

Der Vorsitzender: Sind Sie (Google) bereit, die Sperrung aufrecht zu erhalten?

Justiziarin Dr. Wahrendorf: Es geht um das Recht dessen, der sich geäußert hat.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das ist der Teil, dessen Inhalt unwahr ist. Wir haben einen langen Schriftsatz dazu vorgelegt. Ich kann nicht verstehen, dass Google nicht prüfen kann. Dass man sich nicht verpflichten möchte, diesen Wahrheitsgehalt überprüfen zu müssen, ist nicht zu verstehen. Man könnte doch sagen, dass die Sperrung aufrecht erhalten bleibt, bis die Rechtsmäßigkeit vom Gericht festgestellt wird. … Sperrung aufrecht erhalten. Wir haben keine Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Google-Anwalt Dr. Nolte: Es ist anders zu sehen. Sie müssen nachweisen, dass es unwahr ist.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger argumentiert formal mit alten Argumenten: Das geht nicht. Die Beweislastumkehr geht nicht. … . Wir haben einen anonymen Heckenschützen, der seine Tätigkeit begehen kann. Wenn sich dieser Heckenschütze der Auseinadersetzung entzieht, da haben wir keine Möglichkeiten, die Rechtsmäßigkeit zu beweisen.

Justiziarin Dr. Wahrendorf: Wir können nicht auf bloßen Hinweis Seiten sperren. Dann kommt es zu keinem Verfahren und die Seiten bleiben gesperrt. Wir können gar nicht verfolgen, kam es zu einem Verfahren oder nicht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger unterbricht die Justiziarin.

Justiziarin Dr. Wahrendorf: Deswegen sehen wir keine Möglichkeit allein auf Hinweise zu sperren.

Der Vorsitzender: Wir haben nicht viel zu sagen. Zur Passivlegitimation ist nicht ausreichend vorgetragen worden. Dass im Impressum steht, rechtskräftig verurteilt und dass gegen esowatch strafrechtlich ermittelt wird, ist nicht hinreichend substantiiert. Wir ziehen die Akte nicht bei. Aus der Anlage Kxx ergibt sich nicht die Passivlegitimation. Möglicherweise ist es seine Gattin. … An einer anderen Stelle heißt es, ist nicht hinreichend tragfähig substantiiert worden. Den Sprachstimmentest wollen wir nicht machen, weil wir uns davon nichts versprechen. Es ergibt sich daraus nicht, dass Dr. Ing. Klaus Ramstöck passivlegitimiert ist.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger versucht es mir Bravour: Das ist die Masche, die hier geritten wird. Wir müssen den Streit mit einem Unverantwortlichen führen. … Das Versteckspiel des Beklagten hat nach Ansicht der Kammer Erfolg. Sie meinen, dass sogar die Beziehung der Akten nicht möglich ist. Esowatch ist ein Wiki. Wenn sich dann herausstellt, wer verantwortlich ist, dann wird sich ergeben, dass der Beklagte ein Lügner ist und Prozessbetrug begeht. Wir haben die Akten beantragt. Bekommen diese nicht. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat das aufgenommen. Nach § 273, Abs. 2 ZPÜO haben Sie die Möglichkeit [Behörden oder Träger eines öffentlichen Amtes um Mitteilung von Urkunden oder um Erteilung amtlicher Auskünfte zu ersuchen]. Ist in Ihrem Ermessen. … Finde es nicht gut. Wenn das so ist, beantrage ich hilfsweise das Verfahren auszusetzen, bis das Ermittlungsverfahren und das folgende Strafverfahren abgeschlossen sind. Das dürfte nach § 149 ZPO möglich sein. Die Straftat besteht im Prozessbetrug. Auf der Schiene der Anonymität wird … . Weise meinen Kollegen darauf hin.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Es ist eine Verschwörungstheorie.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es gibt zwei Verfahren. Da wird die Verantwortlichkeit nachgewiesen. In vierzehn Tagen erfolgt eine Anzeige. Das wird das dritte Strafverfahren. Ich bitte sie herzlich darum, uns diese Chance zu geben, ihn zu entlarven. Es ist kein Kavaliersdelikt. Es ist schlichtweg Betrug.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Seit über zehn Monaten wird mein Mandant von Ihnen belästigt. Das kostet Geld: Sie haben überhaupt nichts gebracht. Kann nur den Kopf schütteln.

Der Vorsitzender: Wir kommen hier zusammen, um alles zu klären. … und in der Tat ist es so, ... .

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das Gericht darf von Amts wegen keine Ausforschung betreiben. Aber man kann der Partei nicht auferlegen, im ausreichenden Maße substantiiert zu sagen, was in den Akten steht.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Wie soll das die Partei machen? Mit dem Bundestrojaner?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger:

Rechtsanwalt Markus Kompa: Ich verkehre in den Hackerkreisen ..

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Die machen ihre Arbeit so gut, dass man nicht nachweisen kann, wer die Site betreibt.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Sie müssen substantiert vortragen. Nicht ins Blaue hinein.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: § 273. Die Substantiierungspflicht reicht nicht. Soweit muss ich nicht vortragen, um meinen Antrag auf Akteneinsicht bestätigt zu erhalten. … Wenn Kompa sagt, er verkehrt in Hackerkreisen, dann … . Wir müssen wenigstens das Verfahren anhalten, bis wir feststellen, wer ist es in Wirklichkeit. Anlage K24

Rechtsanwalt Markus Kompa: Die Seite gibt es nicht. Es ist eine Verschwörungstheorie.

Der Vorsitzender: Natürlich werden wir das erörtern. Ich weiß nicht, was rauskommt, weiß auch nicht, in welcher Richtung das geht. Die Passivlegitimation des Beklagten zu 1 ist nicht ausreichend dargelegt. Bei der Beklagten zu 2 (Google) haben wir Schwierigkeiten mit der Bestimmtheit des Antrages.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger verteidigt seine Fehler und äußert zugleich Bereitschaft diese zu korrigieren.

Der Vorsitzender: Nehmen wir an, er nimmt die Äußerung runter, dann muss er auch die Verlinkung entfernen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Dieses Argument ist schon gebracht worden. … Die Verknüpfung ergibt sich aus dieser Äußerung. Hatte das Vergnügen mich kurzfristig einzuschalten. Wir haben auf 23 Seiten einen Antrag hilfsweise formuliert.

Der Vorsitzender: Macht nichts. Wir haben Anträge auf 123 Seiten.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Da ist nicht ein anderes Suchergebnis. Durch die Suchanzeige wird so und so der Eindruck erweckt. Dadurch …

Google-Anwalt Dr. Nolte: Das ist ein neuer Antrag. Das Photo ist in der ursprünglichen Klage nicht enthalten..

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Was wir wollen ist, dass die Beklagte nicht mitwirkt am Photo.

Google-Anwalt Dr. Nolte:

Richterin Dr. Wiese erklärt es Dr. Sven Krüger: Es geht um Formalien. Photo, das ist kein Eindruck, auch keine Behauptung.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Kompa versteht mehr als Hacker als etwas von Anträgen … . Anträge machen wir zum Schluss mit „wie auf der web-Seite esowatch geschehen.“

Google-Anwalt Dr. Nolte: Es ist ein neuer Antrag, zumindest bei dem Photo.

Der Vorsitzender: Der Beklagte zu 2 (Google) kommt höchstens als Störer in Betracht. Da stellt sich die Frage, inwieweit ist die Persönlichkeitsrechtsverletzung offensichtlich. Wenn die Rechtsverletzung nicht klar ist, nicht auf der Hand lieg, so entfällt die Haftung als Störer. Der 7. Senat hat entschieden, …, damit der Beklagte in die Lage versetz wird, richtig zu entscheiden. Uns erschließt sich nicht, dass es offensichtlich eine Rechtsverletzung ist. Wöllten wir das Verbot, dann stellt sich die Frage nach der Realisierung. Die Funktionstüchtigkeit der Maschine sollte auch nicht über Gebühr beansprucht werden. Die web-Site ist gesperrt. Wir gehen nicht davon aus, dass auf jede Abmahnung der Beklagte zu 2 zunächst sperrt.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger legt seine Super-Zensurvorstellungen dar: Dem Gericht ist nicht klar, dass es sich um offensichtliche Rechtswidrigkeit handelt. Das ist nicht unser Problem. Wenn es unwahre Tatsachenbehauptungen sind, weshalb soll Google nicht dafür haften? Es geht nicht um rechtliche Fragen, sondern darum, dass die Behauptungen unwahr sind. … Bei jeder Form der Verbreiterhaftung wird für unwahre Tatsachen gehaftet. Wenn ein Zeitungsträger Zeitungen austrägt oder wenn eine Zeitung ein Interview verbreitet, dann wissen sie es nicht, ob es wahr ist. Bei der Suchmaschine ist es anders.

Der Vorsitzender: Sehen wir nicht so. Die Recherchemöglichkeit ist eine ganz andere.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger hofft auf Verständnis bei seinem Zensuranliegen und macht neue Vorschläge: Sie haben geschrieben, welchen Aufwand die Recherche bedeuten würde. Wenn (Google) einen Wissenschaftler angesetzt hätte, der das überprüfen könnte ….

Richter Dr. Link: dpa – das war eine Google-Meldung.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn … . Biermann sagte zu einem CDU-Politiker Scheiße. Das heißt, hat sich zu eigen gemacht. Zur Verbreiterhaftung. Es stellt sich die Frage nach den Prüfungspflichten. Google hat mehr Möglichkeiten als die Medien und der Täter in den Medien.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger ergießt sich in eine Quasselarie. Die Richter müssen unterdrücken zu offensichtlich ihre Langweile zu zeigen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger nach vielen Minuten Stroh: Weshalb es wenige Prüfungsmöglichkeiten geben soll? Wozu führt uns das? … Wir können ein Sachgutachten machen … Es wird gesagt Kiesewetter … ist auch verdächtig.

Weitere viele Minuten Quasselei.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Weshalb geht das nicht? Weil der Prozessgegner ein Phantom ist. Wir können nicht stolz zu Google gehen und sagen, hier hast Du die Gerichtsentscheidung. …. Wen man uns sagt, die Unwahrheit ist nicht substantiiert dargelegt, dann … .

Richter Dr. Link erklärt:

Google-Anwalt Dr. Nolte: Vielleicht kommen wir dazu, …

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger unterbricht: Sie sind auf der Gewinnstraße, dann darf ich reden, oder meinen Sie, die Straße ist zu Ende? Sie sagen, die Seite ist gesperrt. Sobald aber das Licht ausgeht, … werden die Inhalte wieder frei geschaltet.

Richter Dr. Link: Nur hypothetisch. Wenn das Urteil steht, dann bleibt es ausgeschaltet. Die Pflicht hat die Klage ausgelöst. Freischalten kommt trotz der Gefährlichkeit nicht. Das ist keine Freischaltung.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: …..

Richter Dr. Link: Der Prüfpflicht ist Genüge getan nach der Sperrung ab der Klage.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Lassen sie die Sperrung aufrecht bis die Rechtsmäßigkeit geklärt ist. Sie müssen mir sagen, ob Prüfpflicht durch die Klage erbracht ist.

Richter Dr. Link: Diese Prüfpflicht wäre erfüllt durch die Sperre.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Dann kann die zweite Klage folgen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger dreht sich um zum Zuschauerraum: Vielleicht können Sie, Herr Schälike, ihr Protokoll so schreiben, dass es stimmt. Ich konnte das meinem Mandanten nicht rüberbringen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger wendet sich wieder den Richtern zu: Ein Beispiel: Es wird geschrieben, in Pinneberg steht eine Kirche mit 5 Spitzen. Das stimmt aber nicht. ... .

Richter Dr. Link: Wir haben Fälle. Nur bei offensichtlicher Schmähkritik.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das Beweisergebnis ist nie offensichtlich. …. In einem anderen Prozess, der den Beweis der Unwahrheit erbringt. Das ist Vereitelung jeglichen Rechtsschutzes. Sie müssen uns im Rahmen des Prozesses die Möglichkeit geben, die Wahrheit zu ergründen.

Google-Anwalt Dr. Nolte: Wir haben Sie relativ lange ausreden lassen. Wir sind eine Plattform, keine Zeitung. Im Internet kann es in Einzelfällen unangenehm sein. Die URL ist nicht vollständig. Bei der Verlinkung brauchen wir die vollständige URL. Drei Punkte reichen nicht aus. Suchergebnisantrag passt nicht zum Antrag. … ist weder vorgetragen, noch belegt. Zur Störerhaftung und zu der Rechtsverletzung haben wir recht umfangreich vorgetragen. Insgesamt ist es keine Schmähkritik, enthaltene Angriffe werden als Tatsachen vorgebracht, die unwahr sein sollen. Bei keiner der einundzwanzig beanstandeten Äußerungen sind die Rechtsverletzungen offensichtlich bzw. überhaupt gegeben. Wir können das besprechen. Wir haben das vorgetragen. Die Beweislast nach § 186 StGB gilt für den Äußernden. Das kann nicht für den Störer gelten. Im Bereich der Verbreiterhaftung haben wir die Presse … die Bahn der Druckmaschinen … wenn schon der logistische Transport … Wenn man sagt, hatte eine Kausalität … Die Suchmaschinen haben ein Haftungsprivileg. Google und Google adwords sind als … zu betrachten und diese sind von der Richtlinien erfasst. Wir sind ein Dienst der Informationsgesellschaft. … Sind ein Access-Provider. Wenn man bei jedem beliebigen Streit das Kostenrisiko trägt, dann kommt es dazu, dass wir dann anstelle des Äußernden verklagt werden. Es gebe dann Masse an Fälle, die nicht bewältigt werden könne. Wir wären dann ein Art Vollstreckungsstelle. Am 17.08.2011 erging das BGH-Urteil I ZR 57/09. Im Leitsatz heißt es: „Dies setzt voraus, dass der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Adressat des Hinweises den Rechtsverstoß unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - feststellen kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Betreiber zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Betreibers auf der anderen Seite.“ Hier haben wir Äußerungen, die sehr komplex sind. Sucht man nach dem Kläger, dann trifft man oft auf Artikel, in denen er als dubiös und zweifelhaft bezeichnet wird. Im Spiegel und in den medizinischen Fachzeitschriften wird kritisch berichtet. Sobald man anfängt zu recherchieren, gelangt man zu Informationen … . Es ist nicht nur keine Rechtsverletzung, sondern auch nicht zu beanstanden. … sperren lieber runter, das war für uns … sich richtig geäußert.

Justiziarin Dr. Wahrendorf: In einer Zeitung wird entschieden, ob eine dpa-Meldung übernommen wird oder nicht. Bei uns übernimmt die Maschine automatisch. Der BGH wird am 25.10.11 eine Entscheidung treffen, wer beweispflichtig ist. Der kann nicht bei uns liegen. Wir haben keine Möglichkeiten zu prüfen.

Information RS: BGH-Verkündungstermin: 25. Oktober 2011 (Verhandlungstermin: 27. September 2011)

VI ZR 93/10
Landgericht Hamburg – Urteil vom 22. Mai 2009 - 325 O 145/08
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – Urteil vom 2. März 2010 - 7 U 70/09
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.
Die Beklagte mit Sitz in Kalifornien stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für die Website www.blogger.com und für die unter www.blogspot.com eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung. Hinsichtlich der Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, fungiert die Beklagte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthält unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet.
Das Landgericht hat der Unterlassungsklage hinsichtlich der Verbreitung der Behauptung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte insoweit keinen Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte die angestrebte Klageabweisung weiter.
Die Vorinstanzen haben deutsches Recht angewendet. Die Beklagte meint, es sei kalifornisches Recht anzuwenden. Der Rechtsstreit wirft insoweit die Frage auf, welche Anforderungen an die Ausübung des dem Geschädigten zustehenden Bestimmungsrechts zugunsten deutschen Rechts (Art. 40 Abs. 1 Satz 2 EGBGB) zu stellen sind.
Die Vorinstanzen haben außerdem die Ansicht vertreten, der Kläger habe zur Unwahrheit der im Blog behaupteten Tatsache nicht ausreichend vorgetragen. Insoweit geht es auch darum, in welchem Umfang ein Betroffener, der eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf die (angebliche) Unwahrheit einer im Internet verbreiteten Tatsachenbehauptung stützt, gegenüber dem Hostprovider und dem Gericht zu den Einzelheiten Stellung nehmen muss, um zu erreichen, dass der Hostprovider die weitere Verbreitung der Behauptung unterlässt.

Google-Anwalt Dr. Nolte:

Der Vorsitzender: Wir haben ein ganzes Paket von Äußerungen. Der Kläger soll 1996 nach Aussage eines Mitarbeiters 100 Mio Mark mit seiner dubiosen Methode [ATC-TSIT Therapie] eingenommen haben.

Google-Anwalt Dr. Nolte: Der Kläger sagt, diese Zahl weicht von dem tatsächlich umgesetzten bzw. eingenommenen Betrag um mehr als 50 % ab. Die Abweichung kann nach oben oder untewn sein.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es bleibt unwahr. In beiden Fällen unwahr.

Es entwickelt sich eine Diskussion

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger leise: … nach unten.

Google-Anwalt Dr. Nolte: Wir können nur den einen Betrag sperren. Zwei …. unwirksam.

Der Vorsitzender: Wir haben diskutiert. Es könnte eine Tatsachenbehauptung oder auch eine Meinungsäußerung sein.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Habe gestern beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Google erhalten. Das ist der Antrag 27 O 879/10. Für uns relevant, weil es zwei parallele Verfahren sind. Es hieß, habe bei einigen Bauverträgen und Gutachten … und weitere Mängel bei einem Bau gegeben. Ich habe substantiiert vorgetragen, dass es nicht stimmt. Wir sind beim Grunddilemma.

Die nächste Schalllawine des Klehr-Anwalts Dr. Sven Krüger: … Laienprivileg … Der Betroffene kann sich die Beleidiger aussuchen, gegen die er klagt. Motive spielen keine Rolle. Wenn Sie die Meßlatte zu hoch sehen, dann vereiteln Sie den Rechtsschutz. Das Kostenrisiko ist nicht existent, wenn man sperrt. … noch mit der Floskel, es ist alles wahr. Also müssen wir für die Wahrheit kämpfen. … Es geht Google um Werbeanzeigen, von denen es mehr geben muss als bei der Konkurrenz.

Justiziarin Dr. Wahrendorf: Wir sind ein neutraler Suchdienst. Wir tragen hier lediglich zur Rechtsverteidigung vor, machen uns das nicht zu eigen.

Google-Anwalt Dr. Nolte: Es kommt nicht darauf an, ob wahr oder unwahr. … Es muss sich um eine unschwer als rechtsverletzend zu erkennende Äußerung handeln. Es geht ums Kostenrisiko. Man klagt nicht gegen den Nachbar, lieber gleich gegen die Suchmaschinen.

Wieder wird wissenschaftlich diskutiert.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wir haben hier nicht jemand anderen. Wir haben ein Phantom. Es ist dem Kläger nicht zuzumuten, ihn nach Hause zu schicken, weil sich der Äußernde versteckt, und weil es offensichtlich sein muss.

Richter Andres Buske spielt mit einem Gummiring, die anderen Richter drehen Däumchen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger quatscht, quatscht und quatscht.

Der Vorsitzender: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erläutert. Die Kammer weist darauf hin, dass die Passsivlegitimation des Beklagten zu 1 nicht hinreichend dargelegt ist. Zu dem Beklagten zu 2 ist die Verletzung der Prüfpflichten nicht substantiiert vorgetragen worden. Wollen Sie zu den Hinweisen Stellung nehmen?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ja, auch zu dem letzten Schriftsatz. Die Bearbeiterin ist in Urlaub.

Es wird diskutiert, ob Schriftsatzfrist zu gewähren ist.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Sie sind eine große Kanzlei. Der Schriftsatz stammt vom 13.09.2011.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Meine einzigen beiden Mitarbeiter Jansen und Mailänder hatten abwechselnd Urlaub, dass zur Größe meiner Kanzlei. Ich bitte um Schriftsatznachlass.

Google-Anwalt Dr. Nolte: Ist nicht nötig.

Der Vorsitzender: Machen wir aber. Nach dem Stand der Dinge gewinnen Sie. Wenn er uns überzeugt, eröffnen wir wieder. Sie sind relativ im geringen Bereich. Der Beklagtenvertreter rügt den angekündigten Hilfsantrag als verspätet und unzulässig, insbesondere soweit dieser sich auf das streitgegenständliche Photo bezieht. Sehen darin eine Klageänderung .. Der Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klage vom 23.12.2010, hilfsweise aus dem heute überreichten Schriftsatz vom 12.10.11 mit der Maßgabe, dass der Klageantrag zu I.4c dahingehend klargestellt wird, dass … den Beklagten zu 1 … das vom Antrag umfasste Photo zum Beitrag mit der Überschrift „Blutgeld“, wie auf der web-Sitre esowatch.com geschehen, zu veröffentlichen, zu verbreiten und/oder veröffentlichen und verbreiten zu lassen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Dass mit den drei Punkten. Google ist es trotzdem gelungen zu löschen. Folgt die Kammer dem Argument von Google?

Der Vorsitzender: Nach der Vorberatung nicht. Die Akten der Staatsanwaltschaft Landau und der Anwaltschaft Berlin wollen wir nicht beiziehen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hilfsweise.

Der Vorsitzender: Das ist ein Feuerwerk heute.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich stelle hilfsweise den Antrag, dass die Kammer bezüglich des Prozessbetruges, zu dem unverzüglich eine Strafantrag gestellt wird, gemäß § 149 ZPO auszugehen hat.

Anwalt Markus Kompa: … zu blöd.

Der Vorsitzender: Beschlossen und verkündet: Der Kläger-Vertreter kann auf die heute erteilten Hinweise und den Schriftsatz vom 13.09.11 bis zum 11.11.11 Stellung beziehen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 23.12.11, 9:55, Saal B335.

14.12.12: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 160.000,- Euro.

[bearbeiten] Urteil 324 O 650/10

Urteil 324 O 650/10 vom 14.12.12.

[bearbeiten] Kommentar

Wir haben als Betroffener Dr. Nikolaus Klehr als Beteiligten an dem Galvit-Betrug erlebt. Schon allein aus diesem Grunde würde ich keinem Krebskranken mit reinem Gewissen empfehlen können, sich auf die Aussagen von Dr. Klehr zu verlassen.

[bearbeiten] Ratschlag an Dr. med. Nikolaus Klehr

Trotzdem ein gut gemeinter Rat an Dr. med. Nikolaus Klehr: Wechseln Sie Ihren Anwalt. Ihr Anwalt erklärte gerichtsöffentlich, nicht in der Lage zu nein, Ihnen die Rechtsaufassungen des Gerichts rüberzubringen, und bat mich, gut und richtig zu protokollieren, damit Sie ihn und das Gericht verstehen.

Weshalb haben Sie gleichzeitig gegen Google und Herrn Dr. Ing. Klaus Ramstöck geklagt und sich damit unnötigen Aufwand aufgebürdet?

Ihr Anwalt Dr. Sven Krüger erklärte am 14.10.2011 gerichtsöffentlich, dass er es nicht geschafft hatte, zum mehr als einem ein Monat alten Schriftsatz des Gegners vom 13.09.2011 Stellung zu beziehen, da seine Mitarbeiter, Rechtsanwältin Jansen und Rechtsanwalt Mailänder, in Urlaub gegangen sind, und er es allein nicht schaffen konnte.

28.10.2011: Richtigstellung, Widerruf, Klarstellung, Präzisierung, Entschuldigung, gedemütigte Selbstkritik, Beweis meiner Unfähigkeit als Berichterstatter der absurden Theatervorstellungen

Auf Ihrer Gegnerseite standen drei Anwälte und eine Juristin Ihrem Anwalt als Einzelkämpfer gegenüber. Meint Ihr Anwalt Dr. Sven Krüger, es mit vier hoch qualifizierten und bestens motivierten Juristen aufnehmen zu können?

Die haben doch ganz andere Möglichkeiten als die kleine Kanzlei von Dr. Sven Krüger.

Eins ist sicher, Sie finanzieren nicht unerheblich die Kanzlei von Dr. Sven Krüger. Streitwerte von 160.000 €, noch dazu gegen zwei Gegner, sind lukrativ und kommen bestimmt nicht häufig in dieser Kanzlei vor.

[bearbeiten] Richtigstellung, Widerruf, Klarstellung, Präzisierung, Entschuldigung, gedemütigte Selbstkritik, Beweis meiner Unfähigkeit als Berichterstatter der absurden Theatervorstellungen

28.10.11

Wir schrieben oben:

Ihr (Dr. Klehr) Anwalt Dr. Sven Krüger erklärte am 14.10.2011 gerichtsöffentlich, dass er es nicht geschafft hatte, zum mehr als einem ein Monat alten Schriftsatz des Gegners vom 13.09.2011 Stellung zu beziehen, da seine Mitarbeiter, Rechtsanwältin Jansen und Rechtsanwalt Mailänder, in Urlaub gegangen sind, und er es allein nicht schaffen konnte.

Wir stellen richtig und präzisieren

Der Schriftsatz vom 13.09.2011 ging beim Zensur-Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kanzlei Schwen&Krüger erst am 29.09.2011 ein.

Sollte der falsche Eindruck entstanden sein, dass dem Rechtsanewalt des umstrittenden Dr. Klehr 30 (31) Tage nicht genügten, um auf einem Schriftsatz vom 13.09.2010 zu antworten, so waren es nur 15 Tage - knapp etwas mehr als zwei Wochen - bis zum Gerichttermin, zu dem der pfiffige Anwalt keine Stellungnahme abgegeben hatte, weil seine Partner in Urlaub waren, wie Dr. Sven Krüges es begründete.

Für diesen falschen Eindruck mit den 30 (31) Tagen möchte der geschäftsdtüchtige, mit den Persönlichkeutsrechten seiner Mandanten und den eigenen Empfindlichkeiten relativ enthemmt Geld verdienende Rechtsanwalt einige hundert Euro Gebühren erhalten.

In der heute erhaltenen Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Matthias Mailänder bewertete Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger den Wert seiner Betroffenheit mit 15.000 €.

Ich bitte gedemütigt Entschuldigung beim Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger und bei allen Lesern für diesen falschen Eindruck, falls überhaupt entstanden.

Rolf Schälike

22.11.11: Nachdem der Anwalt des sympathischen Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr in der mündlichen Verhandlung am Landgericht Hamburg erklärte, er habe nicht ausreichend Zeit gehabt, auf die jüngsten Schriftsätze der Beklagten zu antworten, gewährte ihm die Pressekammer eine Schriftsatznachlassfrist. Knapp 11 Monate nach Einreichung der Klage, die man in Hamburg als unschlüssig bewertete, fallen dem Herrn Dr. Nikolaus Klehr nun plötzlich noch 1,997 kg ein, mit denen er seiner Klage zum Erfolg verhelfen möchte. Allerdings scheinen Masse und Qualität vorliegend in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu stehen. (Quelle: www.kanzleikompa.de - Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (11)

Ein Monat hat für Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger wohl doch nicht gereicht.

[bearbeiten] Links zu anderen Verfahren und Zensurbegehren

  • (4)- Markus Kompa berichtet, 31. März 2011
  • (3)- Markus Kompa berichtet, März 2011
  • (2) - Markus Kompa berichtet, 2011
  • (1)- Markus Kompa berichtet, 2010

[bearbeiten] Zur Erinnerung

An dem Galavit-Betrug war Dr. Nikolaus Klehr beteiligt.


02.11.2011: Richtigstellung, Präzisierung, falscher Eindruck

Die Behauptung, Dr. Nikolaus Klehr war an dem Galavit-Betrug beteilig ist falsch, wenn dadurch der Eindruck entsteht, Dr. Nikolaus Klehr hat willentlich und wissentlich am Galavit-Betrug mitgemacht und diesen gefördert, und er sei dafür auch verurteilt worden.

Dazu schreibt sein Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger im Auftrag von Dr. Klehr:

Der Eindruck, den der unten zitierte ZEIT-Artikel erzeugt, Dr. Klehr sei an dem Betrug, im Rahmen dessen das Mittel Galavit als Krebsmittel angepriesen, verabreicht und durch den Schauspieler Desny unter Täuschung über dessen Gesundheitszustand angeboten wurde, beteiligt gewesen, ist falsch. Prof Dr. Klehr hat sich an diesen Machenschaften nie beteiligt und davon auch nichts gewusst, sondern davon erst im Nachhinein erfahren. Wegen einer Mitwirkung an diesen betrügerischen Vorgängen ist Dr. Klehr, anders als der ZEIT-Artikel den Lesern glauben macht, auch nie verurteilt worden.

Wir können nur hinzufügen: Pfuj ihr ZEIT-Redakteure. Habt ihr nicht gewusst, dass der gute Name des Arztes ohne seinem Wissen für Galavit missbraucht wurde? Korrigiert schleunigst euren Artikel, oder wollt Ihr nach wie vor die Krebskranken täuschen und die Krebskranken allein ohne solche Fachärzte ihrem Schicksal überlassen?

03.11.2011: Richtigstellung, Präzisierung, falscher Eindruck zur Richtigstellung vom 02.11.2011

In der Richtigstellung vom 02.11.2011 heißt es:

"Der Eindruck, den der unten zitierte ZEIT-Artikel erzeugt, Dr. Klehr sei an dem Betrug, ...beteiligt gewesen ... ."

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger macht mich darauf aufmerksam, dass es für den unbedarften Leser wichtig sei zu wissen, was Dr. Sven Krüger in seiner Anmahnung an mich wörtlich geschrieben hat:

Wörtlich hatte Dr. Sven Krüger geschrieben:

"Ihre Behauptung, mein Mandant sei an dem Betrug, im Rahmen dessen das Mittel Galavit als Krebsmittel angepriesen, verabreicht und durch den Schauspieler Desny unter Täuschung über dessen Gesundheitszustand angeboten wurde, beteiligt gewesen, ist unwahr. Mein Mandant hat sich an diesen Machenschaften nie beteiligt und davon auch nichts gewusst, sondern davon erst im Nachhinein erfahren. Wegen einer Mitwirkung an diesen betrügerischen Vorgängen ist mein Mandant, anders als Sie Ihre Leser glauben machen, auch nie verurteilt worden."

Wir stellen klar: Die Richtigstellung vom 02.09.2011 ist kein wörtliches Zitat - die Anführungsstriche fehlten -, sondern die Wiedergabe des Wunsches von Rechtsanwalt Dr. Krüger und seines Mandanten Dr. Klehr, wie wir es verstanden haben.

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Zeit-Online, 2008

Medikamentenbetrug Böses Spiel mit Todgeweihten

Mehr als 130 Schwerstkranke wurde im Skandal um das angebliche Krebswundermittel Galavit ihr letztes Geld abgeknöpft. Die Täter müssen dafür nun ins Gefängnis. Eine Ampullenpackung Galavit kostet wenige Hundert Euro - die deutschen Krebspatienten zahlten fast das Dreißigfache.

Wenn einer alte Autos als Neuwagen oder Sekt als Champagner verkauft, dann ist er ein Betrüger. Aber was, wenn jemand ein billiges Stärkungselixier nicht nur als kostbares Wundermittel anpreist, sondern gleich noch einen prominenten Schauspieler als angeblichen Beweis durch die Schmierblättchen tanzen lässt? Wenn einer sich mit einem Onkologen verbündet, der seinen Krebspatienten das wirkungslose Präparat für viel Geld spritzt, und der gemeinsam mit seinen vier Komplizen von einem Millionengewinn profitiert, während die Kranken so inständig wie vergeblich auf Besserung hoffen? Anzeige

Im Fall Galavit hat es sich nach Ansicht des Landgerichts Kassel ziemlich genau so zugetragen. Und diesen Skandal um das vermeintliche Krebsmittel bloß Betrug und Wucher zu nennen dürfte auch den Richtern schwer gefallen sein, als sie jetzt ihr Urteil über die fünf Täter fällten.

Falko Dahms, jener Geschäftemacher, der als Drahtzieher des schamlosen Schwindels gilt, muss für mehr als sieben Jahre ins Gefängnis. Der Arzt Eike Rauchfuß soll knapp sechs Jahre einsitzen. Nur drei Jahre gab es für einen beteiligten Medizinjournalisten, der offenbar geholfen hatte, den Mythos um das angebliche Wundermittel in der Presse aufzubauen. Zwei weitere Komplizen kamen mit hohen Geldstrafen davon.

Ein Urteil, über das sich die betroffenen 132 Opfer des Skandals nicht mehr freuen können - die meisten von ihnen starben schon damals, vor acht Jahren, kurz nach der Galavit-Behandlung durch den beteiligten Arzt, für die sie umgerechnet um die 10.000 Euro zahlten, obwohl das Mittelchen tatsächlich nur etwa 300 Euro kostet und in etwa so wirkungsvoll ist wie ein Lutschbonbon.

Falko Dahms hatte das Tonikum wohl in Russland entdeckt, es wird dort als Stärkungsmittel für das Immunsystem angeboten - eine Art synthetisches Echinacea, das in Deutschland damals nicht zugelassen war und es auch bis heute nicht ist. Echte Belege über seine Wirkung auf das Immunsystem fehlen genauso wie jeder noch so winziger Hinweis auf eine Wirksamkeit gegen Krebs.

Doch der Kaufmann kaufte, und bald schon kursierten in der Klatschpresse die Gerüchte über ein Wundermittel, das die Russen in geheimen Labors entwickelt hätten, um ihre Kosmonauten vor gefährlicher Strahlung zu schützen und das tatsächlich auch gegen Krebs helfen solle. Soweit die gezielte Legendenbildung, doch der absolute Coup gelang Falko Dahms, als der russischstämmige Schauspieler Ivan Desny, ein beliebter B-Prominenter aus Traumschiff und Tatort, die Bühne betrat.

Galavit habe ihn vom Krebs gerettet, erzählte Desny in der Bunten und im Neuen wie Goldenen Blatt, und ließ sich mit dem Arzt Eike Rauchfuß gar vor Kernspin-Aufnahmen ablichten, die seine Spontanheilung vom Prostatakarzinom angeblich belegten. Dass die Vorsteherdrüse des alternden Schauspielers niemals vom Krebs befallen war und dass die Kernspin-Bilder von einem Fremden stammten, gab Desny selbst noch freimütig zu, bevor er vor sechs Jahren an einer Lungenentzündung starb. Er habe seinem Freund einen Gefallen tun wollen.

Für den Erfolg von Galavit war die vermeintliche Heilung des Fernsehdarstellers wohl hilfreich, so lange zumindest, bis die Geschichte eben wegen der ausführlichen Pressearbeit des Betrügerteams aufflog. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnte im September 2001 vor Galavit, das dem chemischen Leuchtfarbstoff Luminol ähnele, dessen Wirksamkeit gegen Krebs aber jeder Grundlage entbehre.

Die Warnung kam zu spät für die Patienten, doch die Ermittlungen rollten. Das recht harte Urteil, das jetzt gefallen ist, sollte eine Warnung sein - nicht nur für profitgierige Händler. Sondern auch für die Patienten. Wo Wunder draufsteht, ist eben niemals ein Wunder drin, sondern eine böse Überraschung.

Quelle: Galavit-Prozess Zeit-Online, 2008

[bearbeiten] Aktuelle Sendungen

06.11.2011: Bayrischer Rundfunk Dr. Klehr ist nicht zu fassen: Warum ein zweifelhafter Krebsarzt weiter praktizieren darf

Das Geschäftsmodell von Versicherungen, Kosmetikherstellern und Wunderärzten basiert auf zwei menschlichen Regungen: Angst und Hoffnung. Wenn also ein todkranker Mensch, dem die Schulmedizin nicht mehr helfen kann, Rettung bei einem Arzt sucht, der sich später als Scharlatan herausstellt - kann man es ihm verdenken? Sicher nicht. Wohl aber den Behörden und Verbänden, die es nicht schaffen selbst ernannten Wunderheilern das Handwerk zu legen.

Umstrittene Therapie

So wie im Fall von Dr. Nikolaus Klehr. Seit 20 Jahren behandelt der Dermatologe vor allem Krebspatienten mit einer Art Eigenbluttherapie. Kein Wissenschaftler hat je die Wirksamkeit bestätigt und es gab Dutzende von Prozessen gegen den Arzt, der von manchen Medien als Wunderheiler gehandelt wurde. Doch Dr. Klehr ist nicht zu fassen - er praktiziert immer noch. In München und Salzburg betreut er Patienten aus halb Europa. Patientenschutz? Fehlanzeige.

Jahrelanger Rechtsstreit

Während Behörden und Verbände zaudern, beweist eine Witwe aus Markt Schwaben Zivilcourage. Sie verklagte Dr. Klehr, der ihren krebskranken Mann behandelte, durch alle Instanzen. Knapp fünf Jahre nach dem Tod ihres Mannes verurteilte der Bundesgerichtshof den Arzt, die Krankenakte des Toten an die Familie herauszugeben und die Behandlungskosten zu erstatten. Das Geld wurde jetzt überwiesen. Die Akte aber hütet Dr. Klehr bislang ebenso eifersüchtig wie seine Approbation.


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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