23.05.2014 - Wir möchten das nicht, es ist rechtswidrig

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Gedächtnisnotiz

23.05.2014


Käfer, Mittler, Dr. Gronau rufen Buskeismus-Betreiber zu sich an den Richtertisch

Die Verhandlung war beendet. Die Parteien verließen schnell den Gerichtssaal. Der Buskeismus-Betreiber packte seinen Aktenkoffer, stand auf und wollte ins Klo.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Schälike, könnten Sie noch bleiben. Wir möchten uns mit Ihnen unterhalten.

Rolf Schälike: Darf ich zunächst ins Klo? Ich werde ansonsten nass, bin das schon

Die Vorsitzende das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde von Schälike beachtend: Das Gespräch wird kurz werden, kommen Sie bitte nach vorn.

Rolf Schälike geht zum Richtertisch und setzt sich auf der Beklagtenseite auf einen Stuhl.

Die Vorsitzende: Herr Schälike, wie wollten Ihnen was sagen. Wir haben auf Ihren Seiten Bilder von uns gefunden. Wir möchten das nicht. Das ist rechtswidrig.

Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Kerstin Gronau nicken zustimmend

Rolf Schälike: Ist das alles, was Sie sagen wollten?

Die Vorsitzende: Ja.

Rolf Schälike: Gut, dann kann ich gehen?

Die Vorsitzende: Ja.

Rolf Schälike steht auf und verlässt den Gerichtssaal, um schnell ins Klo zu gelangen.

Kommentar RS

Weshalb berichten wir über dieses Gespräch mit dem Wunsch der Vorsitzenden Richterin der Pressekammer Hamburg, Simone Käfer?

Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Zunächst fragten wir uns, wie ist es zu bewerten, dass drei Richterinnen des Landgerichts, welche jeden Freitag pseudoöffentlich über das Persönlichkeitstrecht und die Menschenwürde urteilen, Entscheidungen mit erheblichen Folgen für die Verlierer treffen,

  • ohne Ankündigung
  • ohne dem Wunsch, etwas zu fragen, geschweige denn zu klären und zu diskutieren
  • ohne eigener Bewertung und Abwägung
  • als Dreiergruppe sich ihrer Macht bewusst,

gegenüber einer Einzelperson auftreten und private Ansprüche stellen?

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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