23.05.2014 - Wir möchten das nicht, es ist rechtswidrig

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Buskeismus-Forschung

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Gedächtnisnotiz

23.05.2014


Inhaltsverzeichnis



[bearbeiten] Käfer, Mittler, Dr. Gronau rufen Buskeismus-Betreiber zu sich an den Richtertisch

Die Verhandlung war beendet. Die Parteien verließen schnell den Gerichtssaal. Der Buskeismus-Betreiber packte seinen Aktenkoffer, stand auf und wollte ins Klo.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Schälike, könnten Sie noch bleiben. Wir möchten uns mit Ihnen unterhalten.

Rolf Schälike: Darf ich zunächst ins Klo? Ich werde ansonsten nass, bin das schon.

Die Vorsitzende das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde von Schälike beachtend: Das Gespräch wird kurz werden, kommen Sie bitte nach vorn.

Rolf Schälike geht zum Richtertisch und setzt sich auf der Beklagtenseite auf einen Stuhl.

Die Vorsitzende: Herr Schälike, wie wollten Ihnen was sagen. Wir haben auf Ihren Seiten Bilder von uns gefunden. Wir möchten das nicht. Das ist rechtswidrig.

Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Kerstin Gronau nicken zustimmend

Rolf Schälike: Ist das alles, was Sie sagen wollten?

Die Vorsitzende: Ja.

Rolf Schälike: Gut, dann kann ich gehen?

Die Vorsitzende: Ja.

Rolf Schälike steht auf und verlässt den Gerichtssaal, um schnell ins Klo zu gelangen.

[bearbeiten] Kommentar RS

Weshalb berichten wir über dieses Gespräch mit dem Wunsch der Vorsitzenden Richterin der Pressekammer Hamburg, Simone Käfer?

Dafür gibt es verschiedene Gründe.

[bearbeiten] Erpressung? Drohung?

Zunächst fragten wir uns, wie ist es zu bewerten, dass drei Richterinnen des Landgerichts, welche jeden Freitag pseudoöffentlich über das Persönlichkeitstrecht und die Menschenwürde urteilen, Entscheidungen mit erheblichen Folgen für die Verlierer treffen,

  • ohne Ankündigung
  • ohne dem Wunsch, etwas zu fragen, geschweige denn zu klären und zu diskutieren
  • ohne eigener Bewertung und Abwägung
  • als Dreiergruppe sich ihrer Macht bewusst,

gegenüber einer Einzelperson auftreten und private Ansprüche stellen?

Irgendwie fühlten wir uns so, wie sich in unseren Vorstellung Restaurantbesitzer beim Besuch von netten, höflichen Schutzgelderpressern fühlen, wenn diese vorgeben, das Restaurant vor Kriminellen zu schützen. Natürlich nicht kostenlos.

[bearbeiten] Die Richterin sagte nichts Neues

Was dachte sich die Vorsitzende Richterin Simone Käfer mit Ihrer Aussage?

Dachte diese Richterin, der Buskeismus-Betreiber wusste nicht und kam nicht auf die Idee, dass dieser Richterin die Veröffentlichung der Bilder nicht gefällt?

Natürlich war sich der Buskeismus-Beteiber dessen bewusst, dass Richterin Simone Käfer nicht gerade begeistert von der Veröffentlichung der Bilder und der Texte sein wird.

Dachte diese Richterin, der Buskeismus-Betreiber machte sich keine Gedanken darüber und holte sich keinen anwaltlichen Rat, ob die Veröffentlichung der Bilder und des Textes rechtswidrig seien?

Natürlich war es dem Buskeismus-Betreiber bewusst, dass die Veröffentlichung der Bilder und des Textes von nicht wenigen Richtern und Anwälten als rechtswidrig bewertet wird.

Dachte diese Richterin, dem Buskeismus-Betreiber fiel die Entscheidung leicht, diese Bilder und Texte zu veröffentlichen?

Nein, es fiel dem Buskleismus-Betreiber nicht leicht. Es ist nicht sein Stil, sich auf diese Art und Weise gegen Angriffe von kriminellen Juristen bzw. kriminell anmutenden Juristen zu wehren.

[bearbeiten] Berechtigter Gegenschlag

Machte sich die Richterin Simone Käfer Gedanken darüber, weshalb der Buskeismus-Betreiber zu diesem Mittel im Bereich (unter) der Gürtellinie griff?

Offenbar nicht. Als eine Richterin, welche ihre Macht zu genießen scheint, wird sie nicht verstehen können, dass sie durch Ihre Entscheidungen gegennüber dem Buskeimsus-Betreiber die rote Linie überschritten hat:

  • Vorwurf des Rechtsmissbrauchs
  • Fälschung des Verhandlungsprotokolls
  • Falsche Darstellung der Verhandlungsführung in ihrer richterlichen Stellungnahme
  • Keine Gewährung des rechtlichen Gehörs
  • Bevorzugung krimineller Kläger

In der ungleichen Auseinandersetzung zwischen der Richterin Simone Käfer und dem Buskeismus-Betreiber kann es keine Waffengleichheit im Rahmen von Gerichtsverhandlungen geben. Der Richterin Simone Käfer sind formale Vollmachten übertragen worden, den Buskeismus-Betreiber zu verurteilen, zur Kasse zu bitten, seine Existenz vernichten zu dürfen und zu können. Solche formalen Vollmachten besitzt der Buskeismus-Betreiber nicht. Er würde solche formalen Vollmachten - im Gegensatz zu Richterin Simone Käfer - auch nicht missbrauchen.

Das Recht des Buskeismus-Betreibers auf Gegenschlag kann nur genutzt werden, wenn die Öffentlichkeit mit einbezogen wird. Der Gegenschlag des Buskeismus-Betreibers überschreitet nicht die Methoden, mit denen die Richterin Simone Käfer - die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde vieler Prozessbeteiligten, auch die des Buskeismus-Betreibers mit den Füßen tretend - ihre Verhandlungen führt.

[bearbeiten] Rechtliche Beratung?

Fragt man die Vorsitzende Richterin Simone Käfer etwas, dann lautete die Standardantwort: Wie dürfen keine Rechtsberatung durchführen, fragen Sie ihren Anwalt.

Nun erklärte Richterin Simone Käfer: Die Veröffentlichung der Bilder ist rechtswidrig.

War das nun eine rechtliche Beratung?

War das eine persönliche, rein private Meinung dieser Richterin?

Wir wissen, dass diese Richterin auch falsche Rechtsaufassungen kundtut und vom OLG korrigiert wird.

So hat OLG-VorsRi Andreas Buske vor kurzem, am 21.05.14 festgehalten: "Hieran ändert die insoweit fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung (durch VorsRi'in Simone Käfer) im angefochtenen Beschluss nichts."

Ist nun der richterliche Rat, die Veröffentlichung der Bilder und der Texte seien rechtswidrig, fehlerhaft oder doch nicht?

Wer weiß das?

Ich besitze andere Informationen und werde auch anders anwaltlich beraten.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer möchte es wahrscheinlich in einem Gerichtsverfahren geklärt wissen, anstelle außergerichtlich, die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrechts des Gegners achtend, das zu klären.

Wir stellen uns dem zänkisch-querulatorischen Anliegen dieser Richterin.

[bearbeiten] Arbeitsplatzsicherung


Die Vorsitzende Richnterin Simone Käfer lebt von den Äußerungsprozessen. Ihr Arbeitsplatz ist davon abhängig, erst recht als Vorsitzende Richterin.

Die Vorsitzende Richtertin Simone Käfer muss sich darum kümmern, dass möglichst viele Prozesse verhandelt werden.

Äußerungsprozesse sind lukrativ, diese machen manchen Spießbuben und mancher Spießbübin Spaß. Man darf Prominente schmeicheln, aber auch verklagen.

Das macht viel mehr Spaß als Mietsachen, Markenrechtsprozesse, Bankprozesse etc.

Damit möglichst viel geklagt wird, muss die Pressekammer gegenüber anderen Kammern in Deutschland attraktiver sein. Das kann nur durch besonders viele Verbote, durch Entwicklung solcher Konstrukts, wie Eindruck oder Verdacht erfolgen. Ein Aufruf an alle fiesen Typen in Deutschland, an alle Mimosen, an alle mittelalterlich tickenden Genossen. Eine ausreichend große Population, welche bei richtiger Akquisition die Kammer sogar überlasten kann. Das war beim Vorsitz durch Richter Andreas Buske der Fall.

Der Buskeismus-Betreiber pfuscht mit seiner Realsatire dazwischen und stört die Vorsitzende Richterin Simone Käfer beim Geldverdienen.

Diese Richterin hat ein persönliches Interesse daran, dem Buskeismus-Betreiber den Garaus zu machen. Sie nimmt deswegen die dem entgegenwirkenden Gesetze und die Rechtssprechung locker in Kauf und missachtet diese.

Die Unterstützung ihres Freundes, des Vorsitzenden Richters am OLG Hamburg Andreas Buske, ist Simone Käfer sicher. Auch andere Hamburger Richter und Richterinnen - keinesfalls alle - unterstützen die Richterin Simone Käfer in ihrem verfassungswidrigen Anliegen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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