22.03.2017 - Die Öffentlichkeit ist eine Bestie

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-<font size="3">'''Berichtersattung ausdem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren'''</font>+<font size="3">'''Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren'''</font>
-Veranstaltung des [https://www.google.de/search?q=DEUTSCHER+EDV+GERICHTSRTAG+E.V. DEUTSCHER EDV GERICHTSRTAG E.V.] zusammen mit dem [https://www.google.de/search?q=Institut+f%C3%BCr+Europ%C3%A4isches+Medienrecht Institut für Europäisches Medierecht] am 22. März 2017 in Berlin+Veranstaltung des [https://www.google.de/search?q=DEUTSCHER+EDV+GERICHTSRTAG+E.V. DEUTSCHER EDV GERICHTSRTAG E.V.] zusammen mit dem [https://www.google.de/search?q=Institut+f%C3%BCr+Europ%C3%A4isches+Medienrecht Institut für Europäisches Medienrecht] am 22. März 2017 in Berlin
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 +'''Bericht:''' Rolf Schälike
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Die Bestie von Gévaudan - Werwolf oder Serienmörder? <br> Die Bestie von Gévaudan - Werwolf oder Serienmörder? <br>
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-{| border="0" cellpadding="6"+=Leitfaden=
- +„'''Die Öffentlichkeit ist eine Bestie''',“ hieß es in einem Schlusswort aus dem Podium. Das war der verdeckte Leitfaden, welcher die hochqualifizierten Juristen und Anwälte beim Diskutieren über die Gerichtsberichterstattung verband.
-=Die Öffentlichkeit ist eine Bestie=+=Anlass der Veranstaltung=
- +Die Regierung will Verbot der Medienübertragung aus dem Gerichtssaal lockern. Es gibt dazu einen [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810144.pdf Gesetzentwurf] zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG) - 26.10.2016
-„'''Die Öffentlichkeit ist eine Bestie''',“ hieß im Schlusswort aus dem Podium. Das war ein der wenigen offenen Sätze, den man von den hochqualifizierten Vertretern des heutigen Zensurgeschehens in Deutschland auf der Veranstaltung des DEUTSCHEN-EDV-GERICHTSTAG E.V.am 22.03.17 in der „Kleinen Lounge“ des Hotels Ellington in Berlin zu hören bekam.<br><br>+
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-Nichts von den ausgeprägten geschäftlichen Interessen der Diskussionsteilnehmer auf dem Podium und aus dem Publikum.<br><br>+
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-Rechtsanwalt [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Prof.+Dr.+Stephan+Ory&* Prof. Dr. Stephan Ory], Direktor des EMR und Vorsitzender des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag eröffnete die Veranstaltung „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“ und moderierte seicht die Diskussion.<br><br>+
-[https://www.google.de/search?q=Richter+Klaus+Rennert Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert] Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, ein konsequenter Gegner einer größeren Gerichtsöffentlichkeit als heute gesetzlich zugelassen, durfte den Eingangsvortrag „Wahrheitsfindung im Prozess und Medienöffentlichkeit“ halten und natürlich eiernd mitdiskutieren.<br><br>+Fachleute diskutieren kontrovers. Vielen sind die heutigen Gesetze ausreichend bzw. die gehen denen sogar zu weit. Andere meinen, aus den Gerichtssälen muss mehr life berichtet werden dürfen. Der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug.
 +=Wer vertrat wen und was?=
 +Niemand vertrat das Grundrecht der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Alle Podiumdiskutanten waren sich einig, dass die Interessen der Mächtigen – die Betroffenheit der Richter, der Kommerz der Medien, die Geschäftsinteressen der Rechtsanwälte, die Stabilität der politischen Klasse –geschützt werden müssen.
-Für die ins Zensurgeschäft eingetakteten Journalisten diskutierte [https://www.google.de/search?q="Stephan+Detjen" Stephan Detjen], Chefkorrespondent des Deutschlandradios, Vorstandsmitglied der Bundespressekonferenz und wies brav auf das Dilemma der Medien hin, wirksam zu sein in der neuen Zeit, wo Print an Bedeutung verlieret.<br><br>+Jeder äußerte dazu, seine Sicht. Konsens gegen die Öffentlichkeit als Bestie wurde gesucht. Dass das eigene Grab gegraben wurde, erkannte von den Herrschaften offenbar niemand. Nur ein Professor aus dem Publikum wies konsequent auf die Problematik der Gewalt der mangenden Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen aufmerksam. Diskutiert wurde darüber nicht.
-Die geschäftlichen Interessen der Anwaltschaft vertrat verquert der Rechtsanwalt [https://www.google.de/search?q=Rechtsanwalt+Gernot+Lehr Gernot Lehr], Mitglied des Vorstandes des Studienkreises für Presserecht des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR). Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Verdachtsberichterstattung waren die Hauptargumente dieses Rechtsanwalts zu Begründung des Unterschiedes zwischen Saalöffentlichkeit und der Medienöffentlichkeit, einschließlich der weltweiten Internet-Öffentlichkeit. Halfen diesem Anwaltseine Erfahrungen bei der Vertretung des [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Papst+Benedikt+Rechtsanwalt+Lehr&* Papstes Benedikt XVI] und der ehemaligen Präsidenten [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Wulff+Lehr&* Christian Wulff], wissen wir nicht. Können uns aber gut vorstellen, dass diese Fällen in die Knochen gingen und zur Kreativität bei der Durchsetzung staatlicher Zensur durch diesen Rechtsanwalt führten.<br><br>+Rechtsanwalt [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Prof.+Dr.+Stephan+Ory&* Prof. Dr. Stephan Ory]], Direktor des EMR und Vorsitzender des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag eröffnete die Veranstaltung „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“ und moderierte seicht die Diskussion, sichtlich bemüht, bei niemanden aus dem Podium anzuecken. <br><br>
-Für die Zensoren aus der Politik diskutierte [https://www.google.de/search?q=Stefanie+Otte+Staatssekret%C3%A4rin Stefanie Otte], Richterin und Staatssekretärin im niedersächsischen Justizministerium. Es ist natürlich, dass diese Politikerin keinesfalls für mehr Öffentlickeit als gegenwärtig gesetzlich zulässig plädiert hat. Wer weiß, welche Peinlichkeiten und Zusatzarbeit sich diese Dame für die Richter zu vermeiden versucht. Ihre Funktion als Staatssekretärin sieht sie in der Stabilisierung der bestehenden Strukturen und Beziehungen. Gesellschaftlich-politische Weitsicht konnten wir aus ihren Ausführungen nicht erkennen<br><br>+[https://www.google.de/search?q=Richter+Klaus+Rennert Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert] Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, ein konsequenter Gegner einer größeren Gerichtsöffentlichkeit als heute gesetzlich zugelassen, durfte den Eingangsvortrag „Wahrheitsfindung im Prozess und Medienöffentlichkeit“ halten. Dieser Professor diskutierte natürlich mit, eierte, blieb aber bei seiner These, die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist ja jetzt schon voll und ganz gegeben, wozu erweiterte Gesetze. Diese neuen Gesetze würden die Unabhängigkeit der Richter stören. Die Gerichtsverhandlungen würden zu viel PR-Ähnlichkeiten Züge gewinnen.<br><br>
-Sicht der Gerichte: <br><br>+Für die ins Mediengeschäft eingetakteten Journalisten diskutierte [https://www.google.de/search?q="Stephan+Detjen" Stephan Detjen], Chefkorrespondent des Deutschlandradios, Vorstandsmitglied der Bundespressekonferenz. Stephan Detjen wies brav auf das Dilemma der Medien hin, wirksam zu sein in der neuen Zeit, wo Print an Bedeutung verlieret. Fernsehen life und O-Ton wären die Zukunft der Medien, um geschäftlich zu überleben. Daran fähr kein Zug vorbei.<br><br>
-Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. und das Institut für Europäisches Medienrecht EMR laden am Mittwoch, dem 22. März, von 18.30 bis 21 Uhr in Berlin Journalisten, Medienmacher, Anwälte, Richter und die interessierte Öffentlichkeit ein zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?. Die Veranstaltung findet statt im Hotel Ellington, „Kleine Lounge“, Nürnberger Straße 50-55, in 10789 Berlin.<br><br>+Die geschäftlichen Interessen der Anwaltschaft vertrat Rechtsanwalt [https://www.google.de/search?q=Rechtsanwalt+Gernot+Lehr Gernot Lehr], Mitglied des Vorstandes des Studienkreises für Presserecht des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR),ohne zu erkennen, geschweige denn zu begreifen, dass er verquert liegt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung waren die Hauptargumente dieses Rechtsanwalts zur Begründung der notwendigen Einschränkungen der Gerichtsberichterstattung. Fachmännisch wies dieser Jurist auf den Unterschiedes zwischen der Saalöffentlichkeit und der Medienöffentlichkeit, einschließlich der weltweiten Internet-Öffentlichkeit, hin. Das wäre Gesetz, könnte man als Zuhörer mein. Halfen diesem Anwaltseine Erfahrungen bei der Vertretung des [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Papst+Benedikt+Rechtsanwalt+Lehr&* Papstes Benedikt XVI] und der ehemaligen Präsidenten [https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Wulff+Lehr&* Christian Wulff]? Wir wissen es nicht. Können uns aber gut vorstellen, dass der Papst und der Bundespräsident nicht unerheblich das Geschäft von Rechtsanwalt Gernot Lehr belebten und die [http://www.buskeismus-lexikon.de/28.11.2013_-_Orwell_1984_Veranstaltung_der_Hamburger_Juristen Bedeutung und den Einfluss] dieses Juristen bei der Durchsetzung staatlicher Zensur über Gerichtsverfahren und Abmahnungen erheblich erhöhten..<br><br>
-Mündliche Verhandlungen vor Gericht sind regelmäßig öffentlich. Eine Berichterstattung durch elektronische Medien findet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in Deutschland kraft Gesetzes nicht statt. Im europäischen Ausland ist dies teils anders. Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, das strikte gesetzliche Verbot der Bild- und Tonberichterstattung aus dem Gerichtssaal zu lockern.<br><br>+Für die Politiker wurde eine konsequente Gegnerin des Gesetzesentwurfes Richterin und Staatssekretärin im niedersächsischem Justizministerium [shttps://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22Stefanie+Otte Stefanie Otte] bestimmt. Als Richterin lernt diese Frau das Politikgeschäft kennen, schafft Verbindungen, taktet sich ein in das politische Netzwerk, im Volk als Sumpf empfunden und auch so genannt, um irgendwann dann offenbar als Richterin wieder tätig zu sein. So wird dann die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt.
 +=Gedanken und Zitate aus der Veranstaltung=
 +==Aus dem Podium==
-Die Gerichtsberichterstattung der Presse ist ein ganz besonders sensibles Genre. In den meisten Verfahren werden persönliche Dinge oder Geschäftsgeheimnisse erörtert. Der Grundsatz der Öffentlichkeit dient indes auch dazu, die rechtsprechende Gewalt in die öffentliche Meinungsbildung, die wesentlicher Bestandteil des Demokratieprinzips ist, einzubinden. Bei der Berichterstattung über grundsätzliche Verfahren - nicht nur - der Obergerichte geht es den Medien nicht um Voyeurismus. Es geht um die öffentliche Begleitung richterlicher Rechtsfortbildung und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft – auch in der modernen Medienwelt.<br><br> 
-Inwieweit das Rechtsgespräch des Gerichts und der Beteiligten in diesen Verfahren mit O-Ton und Bildern aus dem Gerichtssaal in den zeitgemäßen elektronischen Medien aufgegriffen werden kann, ohne die rechtsstaatlichen Prozessziele und berechtigten Belange der Verfahrensbeteiligten zu beeinträchtigen, ist Gegenstand einer kontroversen Debatte.<br><br>+==Aus dem Publikum==

Version vom 18:30, 29. Mär. 2017

Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren

Veranstaltung des DEUTSCHER EDV GERICHTSRTAG E.V. zusammen mit dem Institut für Europäisches Medienrecht am 22. März 2017 in Berlin

Bericht: Rolf Schälike

Inhaltsverzeichnis


Die Bestie von Gévaudan - Werwolf oder Serienmörder?

Leitfaden

Die Öffentlichkeit ist eine Bestie,“ hieß es in einem Schlusswort aus dem Podium. Das war der verdeckte Leitfaden, welcher die hochqualifizierten Juristen und Anwälte beim Diskutieren über die Gerichtsberichterstattung verband.

Anlass der Veranstaltung

Die Regierung will Verbot der Medienübertragung aus dem Gerichtssaal lockern. Es gibt dazu einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG) - 26.10.2016

Fachleute diskutieren kontrovers. Vielen sind die heutigen Gesetze ausreichend bzw. die gehen denen sogar zu weit. Andere meinen, aus den Gerichtssälen muss mehr life berichtet werden dürfen. Der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug.

Wer vertrat wen und was?

Niemand vertrat das Grundrecht der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Alle Podiumdiskutanten waren sich einig, dass die Interessen der Mächtigen – die Betroffenheit der Richter, der Kommerz der Medien, die Geschäftsinteressen der Rechtsanwälte, die Stabilität der politischen Klasse –geschützt werden müssen.

Jeder äußerte dazu, seine Sicht. Konsens gegen die Öffentlichkeit als Bestie wurde gesucht. Dass das eigene Grab gegraben wurde, erkannte von den Herrschaften offenbar niemand. Nur ein Professor aus dem Publikum wies konsequent auf die Problematik der Gewalt der mangenden Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen aufmerksam. Diskutiert wurde darüber nicht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory], Direktor des EMR und Vorsitzender des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag eröffnete die Veranstaltung „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“ und moderierte seicht die Diskussion, sichtlich bemüht, bei niemanden aus dem Podium anzuecken.

Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, ein konsequenter Gegner einer größeren Gerichtsöffentlichkeit als heute gesetzlich zugelassen, durfte den Eingangsvortrag „Wahrheitsfindung im Prozess und Medienöffentlichkeit“ halten. Dieser Professor diskutierte natürlich mit, eierte, blieb aber bei seiner These, die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist ja jetzt schon voll und ganz gegeben, wozu erweiterte Gesetze. Diese neuen Gesetze würden die Unabhängigkeit der Richter stören. Die Gerichtsverhandlungen würden zu viel PR-Ähnlichkeiten Züge gewinnen.

Für die ins Mediengeschäft eingetakteten Journalisten diskutierte "Stephan+Detjen" Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandradios, Vorstandsmitglied der Bundespressekonferenz. Stephan Detjen wies brav auf das Dilemma der Medien hin, wirksam zu sein in der neuen Zeit, wo Print an Bedeutung verlieret. Fernsehen life und O-Ton wären die Zukunft der Medien, um geschäftlich zu überleben. Daran fähr kein Zug vorbei.

Die geschäftlichen Interessen der Anwaltschaft vertrat Rechtsanwalt Gernot Lehr, Mitglied des Vorstandes des Studienkreises für Presserecht des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR),ohne zu erkennen, geschweige denn zu begreifen, dass er verquert liegt. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung waren die Hauptargumente dieses Rechtsanwalts zur Begründung der notwendigen Einschränkungen der Gerichtsberichterstattung. Fachmännisch wies dieser Jurist auf den Unterschiedes zwischen der Saalöffentlichkeit und der Medienöffentlichkeit, einschließlich der weltweiten Internet-Öffentlichkeit, hin. Das wäre Gesetz, könnte man als Zuhörer mein. Halfen diesem Anwaltseine Erfahrungen bei der Vertretung des Papstes Benedikt XVI und der ehemaligen Präsidenten Christian Wulff? Wir wissen es nicht. Können uns aber gut vorstellen, dass der Papst und der Bundespräsident nicht unerheblich das Geschäft von Rechtsanwalt Gernot Lehr belebten und die Bedeutung und den Einfluss dieses Juristen bei der Durchsetzung staatlicher Zensur über Gerichtsverfahren und Abmahnungen erheblich erhöhten..

Für die Politiker wurde eine konsequente Gegnerin des Gesetzesentwurfes Richterin und Staatssekretärin im niedersächsischem Justizministerium [shttps://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22Stefanie+Otte Stefanie Otte] bestimmt. Als Richterin lernt diese Frau das Politikgeschäft kennen, schafft Verbindungen, taktet sich ein in das politische Netzwerk, im Volk als Sumpf empfunden und auch so genannt, um irgendwann dann offenbar als Richterin wieder tätig zu sein. So wird dann die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt.

Gedanken und Zitate aus der Veranstaltung

Aus dem Podium

Aus dem Publikum

Persönliche Werkzeuge