16.03.2012 - Dieser Freitag ein Sonntag fuer die Zensoren

Aus Buskeismus

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16.03.2012 Der heutige Freitag war ein Sonntag für die Zensoren.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

16. März 2012


Was war heute los?

Auf den beiden Terminrollen fehlten wie immer die Namen der Richter/Innen sowie der Kanzleien. Zensiert haben heute die Vorsitzende Richterin Sabine Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richter Dr. Philipp Link.

In der Sache 324 O 449/11 Jan Mühlstein gegen Synagogengemeinde zu Halle e.V. u.a. wurde der Vergleich mit Rücktrittrecht de facto als Urteil im Namen des Volkes von der Richterin Simone Käfer verkündet:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen das Folgende zu behaupten etc.

a. in Bezug auf den Kläger in seiner ehemaligen Eigenschaft als 1. Vorsitzender der Union progressiver Juden in Deutschland e.V, die Mitglieger der Mitgliedergemeinschaft der Union progressiver Juden i dürfen nur die Vorstände wählen, die die Funktionäre vorschlagen.
b. Dr. Mühlstein sitzt heimlich im Zentralrat der Juden
c. 12.000 US , die vom amerikanischen Rabinern für die Synagogengemeinde über die Union progressiver Juden in Deutsachland e.V. gespendet wurden, sind verschwunden.

Eine halbe Stunde später die erste Verhandlung

Sabine Däbritz vs. Aschendorff Medien GmbH & Co. KG („Westfälische Nachrichten Münster“) und Dr. Thielmann 324 O 767/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, RA Würkhard (?), Kanzlei Schillberg und Partner, Dortmund


Es begann damit, dass die Herzspezialistin Sabine Däbritz den “Westfälischen Nachrichten” etliches an Berichterstattung untersagen lassen wollte. Am besten mal Frau Däbritz googeln

Die Westfälischen Nachrichten hatten neben ihrem Anwalt in Hamburg sogar ihren Chefredakteur persönlich und den Justiziar aufgeboten. Dort machten das Trio die Erfahrung, die Rechtsanwalt Markus Kompa 2006 dort hinter sich brachte. Die Anforderungen, die man in Hamburg an Berichterstattung aufstellt, haben mit dem journalistischen Alltag und der Verwirklichung der Pressefreiheit wenig bis gar nichts zu tun. So durfte die Zeitung Vorwürfe der Staatsanwaltschaft deshalb nicht mehr bringen, weil man nicht zuvor Frau Däbritz angehört hätte. Der Witz an der Geschichte ist, dass man das mehrfach versucht hatte, die gute Frau jedoch hatte wissen lassen, dass sie nicht mit der Presse rede. Nach den hanseatischen Vorstellungen muss jedoch ein Journalist vor praktisch jeder Behauptung erneut einen Korb abholen und dies auch belegen können. Die Äußerung der Staatsanwaltschaft unter dem Gesichtspunkt des Behördenprivilegs kann man auch vergessen. Der WN-Chefredakteuer kommentierte, dass Wulff wohl noch im Amt wäre, wenn das gelten würde. Wenn er wüsste, was in B 335 jede Woche abgeht … Quelle. www.kanzleikompa.de

Die Vorsitzende: Die ehemalige Chefärztin ..., dass der Lebensgefährte Anzeige erstattet hat. Herz-Uniklinikum Münster ..

Die Vorsitzende fasst die überregional presse-bekannten Ereignisse zusammen. „Däbritz + prozess, Däbritz + uni klinik

Die Klägerin steht im Verdacht, dass sie verwickelt sei. Der Lebensgefährte sagt, dass nur er es gewesen sei. Strafverfahren in Münster. Wir haben dem Internet entnommen, dass über den Fall lebhaft gestritten wird.

Kommentar RS: Interessant: Das Gericht stellt offene eigene Nachforschungen an, was vom Grundsatz des Parteivorbringens abweicht. Auch scheint die Pressekammer inzwischen Internet zu benutzen.

Die Vorsitzende: Eins vorweg: Wir untersagen nicht, dass über das Strafverfahren berichtet werden darf. Aber Verdachtsberichterstattung: Vorraussetzung: Mindestbestand an Tatsachen, muss ausgewogen sein. Setzt voraus, dass die Betroffene vorher angehört werden muss. Wurde nicht. Allein aus diesem Grund unzulässig. Wollen sich die Parteien wirklich darüber streiten? Gibt neue Vorwürfe, andere Anlässe. Könnte man sich einigen, dass diese Berichterstattung so nicht wiederholt wird, solange die Klägerin unverurteilt ist? Danach dürfen sie ja.

Beklagten-Vertreter: Es würde aber genau eine generelle Berichterstattung verboten werden, wenn diese Anträge ....

Die Vorsitzende: Ja, da muss nachgebessert werden. ... „Gebilligt“, „geduldet“.... Klageantrag im Grunde gerechtfertigt. Kern des Verbots ist tatsächlich nur die Berichterstattung. Andere Berichterstattung wird Ihnen nicht verboten, nur in dieser konkreten Form.

Richter Dr. Link: Hätte in einem frühen Verfahrensstadium angehört werden müssen.

Mitbeklagter Dr. Thielmann: Gab ständig Versuche, mit Frau Däbritz zu sprechen. Ist von unserer Seite leider nicht dokumentiert worden. .... Für uns amtliche Quelle. Der Staatsanwalt ...

Die Vorsitzende: Haben wir gesehen, dass sie das vorgetragen haben. Haben aber auch gesehen, dass sie nicht Ross und Reiter genannt haben.

Dr. Link: Wenn Sie uns E-Mails vorgelegt hätten. Das ist das blöde.

Beklagten-Vertreter: Reiner Formalismus!

Die Vorsitzende: Kann ja sein, dass die Klägerin entlastende Momente bringt. Dann muss man die auch bringen. Ist nicht formal gedacht.

Beklagten-Vertreter: Ich würde Ihnen sofort recht geben, wenn die StA sofort von einer Klage abgesehen hätte. .... war ja der Vorschlag gemacht worden, dass Strafverfahren gegen eine hohe Zahlung von Geld einzustellen. Schuld.

Dr. Link: Ist streitig. Unschuldsvermutung.

Beklagten-Vertreter: In einem Kommentar?!

Die Vorsitzende: Ihre Medienkollegen, die Sie mitgebracht haben ... Ob man da nicht eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, und Sie kommen bei den Kosten entgegen.

Dr. Link: Eckige Klammer, vom Bericht ausgenommen.

Die Vorsitzende: Vergleichsvorschlag: strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben, drei Ansprüche übernehmen und Sie die Hälfte der Kosten.

Mitbeklagter Dr. Thielmann: Finde es spannend. Auf der Fahrt hierher habe ich mir überlegt: Wäre der Wulff heute noch im Amt? Wenn das was hier verboten wird, wirklich angewendet wird.

Die Vorsitzende: Wer?

Mitbeklagter Dr. Thielmann: Wulff!

Dr. Link: Die Gerichte wenden das an, ist höchstrichterliche Rechtsprechung.

Klägerin-Vertreter: Ausgewogenheit. Bei der Schwere der Vorwürfe ist eine Anhörung kein reiner Formalismus. Berichterstattung enthält nicht das formale Dementi.

Beklagten-Vertreter: Kommentar von Herrn Dr. Thielmann. ... Wortlaut ... „Habe mit der Sache nichts zu tun“. „Vorstellbar ist diese Version nicht.“

Klägerin-Vertreter: Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. ....

Die Vorsitzende: Sonst wäre die klage ganz einfach. Wenn sie schlichtweg behauptet hätten sie ist es ... sind uns einig, dass ein verdacht geäußert wurde.

Beratung mit Parteien.

Klägerin-Vertreter nach Wiedereintritt: Würde es machen, aber kosten nur ein Drittel.

Die Vorsitzende: Wir sollten bei der Kostenteilung bleiben. Sie haben da ganz viele Anträge gestellt, die wir nicht mitgemacht hätten.

Klägerin-Vertreter: Materielles Rechtsschutzziel wird schon erreicht.

Die Vorsitzende: „Geduldet“, „gebilligt“, kann man sich lebhaft drüber streiten. Kosten gegen einander aufheben.

Beklagten-Vertreter: Sind alle noch online. Müssten die löschen.

Klägerin-Vertreter: Wenn andere die verbreiten ...

Beklagten-Vertreter: Netz vergisst nichts. Kann nicht ausschließen, ...

Dr. Link: „nicht schuldhaft“

Die Vorsitzende diktiert: Auf dringendes Anraten schließen die Parteien sodann zur Erledigung des Rechtsstreits ohne Präjudiz den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagten verpflichten sich, es bei Meidung einer von der Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen ... die Berichterstattungen aus den Anlagenkonvolut K 3, Anlagenkonvolut K 4 und der Anlage K 5 erneut zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen
2. Anlagenkonvolut K 3, K 4, K 5 werden dem Protokoll als Anlage beigefügt;
3. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Vorgelesen und genehmigt,

Den Streitwert machen wir so, wie er schon vorläufig festgesetzt ist, denke ich. Das waren ... 61.761,08. Darauf wurde einbezahlt.

Mitbeklagter Dr. Thielmann: Fahren können wir noch nach Hause. Gott sei Dank haben wir das Ticket vorher gekauft.

Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird auf 61.761,08 € festgesetzt. Die Kosten des Vergleichs übersteigen die Kosten der Hauptsache nicht.

Es sind vier Parteien.

Mitbeklagter Dr. Thielmann: Wir fühlen uns trotzdem nicht beschenkt.

Die Vorsitzende: Wenn Sie schon mal in Hamburg sind, vielleicht sehen Sie sich die Stadt an!

Danach folgten zwei Verhandlungen gegen Rolf Schälike, den Betreiber dieser web-Site www.buskeismus-lexikon.de.

AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike 324 O 616/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Philipp Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Mailänder von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüge

Corpus Delicti Ulrich Marsaille und der Klägerin gefiel der Bericht über eine Zensurverhandlung bei Buske nicht. Es wird durch den Bericht ein falscher Eindruck erzeugt. Das muss bestraft werden.

Verhandlung

Die Vorsitzende: Der Beklagte überreicht Schreiben vom 16.03.2012, mit dem er den Richter des Landgerichts Hamburg, Dr. Link, wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnt. Damit ist das Verfahren beendet.

Schälike: ...

Die Vorsitzende: Der Beklagte erklärt, dass er die Richter auch im Ordnungsgeldverfahren Amarita Bremerhaven GmbH gegen Rolf Schälike wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnt.

Schälike: Ich gehe davon aus, dass Dr. Matsch auch in der Sache beteiligt ist und würde dann auch diesen Richter ablehnen.

Die Vorsitzende: Er erklärt weiterhin für den Fall, dass Richter am Landgericht Dr. Matsch am Ordnungsgeldverfahren beteiligt sein sollte, so lehnt er diesen ebenfalls wegen Besorgnis der Befangenheit ab und überreicht hierzu das Schreiben vom 16.03.2012. O.k. Ich überlege gerade.

Die Vorsitzende tuschelt mit Dr. Link: Gut, damit wäre dann die Sitzung beendet.

Beschlossen und verkündet: Prozessleitende Maßnahmen erfolgen von Amts wegen.

Die Vorsitzende: Schade, wir hätten gerne das eine oder andere erörtert.

Beklagter Schälike: Wir können da trotzdem erörtern, ohne, dass dann der Befangenheitsnatrag nicht mehr gilt!

Die Vorsitzende: Darf ich nicht.

Beklagter Schälike: Herr Buske hat es aber gemacht, ohne dass das Folgen hatte. Auch Herr Link darf dabei sein.

Die Vorsitzende: Ich halte mich an die ZPO.

Beklagter Schälike: Also sagen sie, Buske hat gegen die ZPO gehandelt?!

Die Vorsitzende: Ich halte mich an die ZPO.

Barbara Deuling vs. Rolf Schälike 324 O 287/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Philipp Lionk, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Helmuth Jipp

Corpus Delicti

Ein Bericht über ein Zensurverfahren, in dem die Klägerin namentlich genannt wurde.

Verhandlung

Die Vorsitzende: Der Beklagte übergibt Schreiben vom 16.03.2012 mit einem Ablehnungsgesuch gegen Richter Herrn Dr. Link wegen Besorgnis der Befangenheit. Hier haben wir ja kein Ordnungsgeldverfahren. Außerdem übbereicht der Beklagte ein Schreiben vom 16.03.2012, mit dem er Richter am Landgericht Dr. Maatsch ablehnt.

Beklagter Schälike: ....

Die Vorsitzende: Wir sind überbesetzt. Das soll jetzt aber nur für das Befangenheitsverfahren oder auch für das Verfahren hier?

Beklagter Schälike: Normalerweise nicht, aber wenn er hier im Verfahren mitwirkt, dann werde ich auch Richter Maatsch ablehnen.

Die Vorsitzende: Der Beklagte erklärt weiterhin, dass der Befangenheitsantrag gegen Richter am Landgericht Dr. Matsch derzeit nur im Hinblick auf die Entscheidung über seinen Befangenheitsantrag gegen Richter am Landgericht Dr. Link gilt.

Beschlossen und verkündet: Kläger-Vertreter erhält Abschriften der beiden Befangenheitsanträge. Prozessleitende Maßnahmen erfolgen von Amts wegen.

Dagmar Millesi vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG 324 O 688/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Philipp Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Mailänder von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüge


Fast die gleiche Nummer wie in der Sache 324 O 767/11 ereignete sich bei dieser Verhandlung heute bei einem anderen medizinischen Fall. Da hatte eine Ärztin unter Berufung auf ihre Schweigepflicht eine Auskunft abgelehnt, die nun einmal von der Anamnese bis zur Bahre gilt. Nichts, da, sie hätte stets gefragt werden sollen. In dem Prozess wurde absurde Wortklauberei betrieben und unter anderem darüber gestritten, ob man eine bis auf einen unwesentlichen Stoffrest bekleidete Frau als “nackt” bezeichnen dürfe. Der Beklagten-Anwalt bezog sich auf den jüngsten Münster-Tatort, wo die an der Aaa gefundene Frauenleiche ebenfalls als “nackt” bezeichnet wurde, obwohl die Kamera ein Höschen einfing. (Der Kollege hat aber genau geguckt …)… Quelle. www.kazleikompa.de

19.03.12, Richter Dr. Asmus Maatsch: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Stefanie Hertel bzw. Stefan Mross vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 18/12 bzw. 324 O 20/12

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler


Den hanseatischsten Angriff auf die Pressefreiheit jedoch haben wir den Schlagerfuzzis zu verdanken. Ein Herr Karl Moik hatte sich im ZDF über ein bekanntes Ehepaar aus dem Stadl-Millieu wohl dahingehend geäußert, er meine, die inzwischen anscheinend beendete Ehe sei eine Inszenierung des Managements oder so gewesen. Etliche Medien hatten Herrn Moik zitiert. Die Ehepartner verstanden sich aber wohl immerhin noch so gut, dass sie jeweils die gleiche Kanzlei beauftragten. Nach Meinung der Hamburger Pressekammer hätte Moik nicht ohne weitere Recherche zitiert werden dürfen. Ergo: Die Presse darf künftig keine fremden Meinungsäußerungen oder Verdächtigungen wiederholen, ohne eigene Recherchen anzustellen. (An dieser Stelle distanziere ich mich von Karl Moik und insbesondere von seiner Musik.) Quelle. www.kanzleikompa.de

19.03.12, Richter Dr. Asmus Maatsch: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Simone Ballack v s. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 559/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler


Bericht folgt.

19.03.12, Richter Dr. Asmus Maatsch: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Josef Esch vs. Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH 324 O 123/12

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwältin Tanja Irion


Bericht folgt.

19.03.12, Richter Dr. Asmus Maatsch: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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