16.03.2012 - Dieser Freitag ein Sonntag fuer die Zensoren

Aus Buskeismus

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-Rolf Schälike stellte zwei Ablehnungsgesuche, den einen gegen Richter Dr. Philipp Link, den an deren gegen Richter Dr. Asmus Maatsch.+Rolf Schälike stellte zwei Ablehnungsgesuche, den einen gegen Richter Dr. Philipp Link, den anderen gegen Richter Dr. Asmus Maatsch.
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Version vom 19:19, 20. Mär. 2012

16.03.2012 Der heutige Freitag war ein Sonntag für die Zensoren.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT


16. März 2012


Was war heute los?

Auf den beiden Terminrollen fehlten wie immer die Namen der Richter/Innen sowie der Kanzleien. Zensiert haben heute die Vorsitzende Richterin Sabine Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richter Dr. Asmus Maatsch.

In der Sache 324 O 449/11 Jan Mühlstein gegen Synagogengemeinde zu Halle e.V. u.a. wurde der Vergleich mit Rücktrittrecht de facto als Urteil im Namen des Volkes von der Richterin Simone Käfer verkündet:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen das Folgende zu behaupten etc.

a. in Bezug auf den Kläger in seiner ehemaligen Eigenschaft als 1. Vorsitzender der Union progressiver Juden in Deutschland e.V, die Mitglieger der Mitgliedergemeinschaft der Union progressiver Juden i dürfen nur die Vorstände wählen, die die Funktionäre vorschlagen.
b. Dr. Mühlstein sitzt heimlich im Zentralrat der Juden
c. 12.000 US , die vom amerikanischen Rabinern für die Synagogengemeinde über die Union progressiver Juden in Deutsachland e.V. gespendet wurden, sind verschwunden.

Eine halbe Stunde später die erste Verhandlung


Sabine Däbritz vs. Aschendorff Medien GmbH & Co. KG u.a. 324 O 767/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler


Es begann damit, dass die Herzspezialistin Sabine Däbritz den “Westfälischen Nachrichten” etliches an Berichterstattung untersagen lassen wollte. Am besten mal Frau Däbritz googeln

Die Westfälischen Nachrichten hatten neben ihrem Anwalt in Hamburg sogar ihren Chefredakteur persönlich und den Justiziar aufgeboten. Dort machten das Trio die Erfahrung, die Rechtsanwalt Markus Kompa 2006 dort hinter sich brachte. Die Anforderungen, die man in Hamburg an Berichterstattung aufstellt, haben mit dem journalistischen Alltag und der Verwirklichung der Pressefreiheit wenig bis gar nichts zu tun. So durfte die Zeitung Vorwürfe der Staatsanwaltschaft deshalb nicht mehr bringen, weil man nicht zuvor Frau Däbritz angehört hätte. Der Witz an der Geschichte ist, dass man das mehrfach versucht hatte, die gute Frau jedoch hatte wissen lassen, dass sie nicht mit der Presse rede. Nach den hanseatischen Vorstellungen muss jedoch ein Journalist vor praktisch jeder Behauptung erneut einen Korb abholen und dies auch belegen können. Die Äußerung der Staatsanwaltschaft unter dem Gesichtspunkt des Behördenprivilegs kann man auch vergessen. Der WN-Chefredakteuer kommentierte, dass Wulff wohl noch im Amt wäre, wenn das gelten würde. Wenn er wüsste, was in B 335 jede Woche abgeht … Quelle. www.kazleikompa.de

Danach folgten zwei Verhandlungen gegen Rolf Schälilke, den Betreiber dieser web-Site www.buskeismus-lexikon.de.

AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Rolf Schälike 324 O 616/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Philipp Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Mailänder von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüge

Corpus Delicti Ulrich Marsaille und der Klägerin gefiel der [[324 O 312/11 - 19.08.2011 - Pflegeheim AMARITA im Visier der Kritik|Bericht] über eine Zensurverhandlung bei Buske nicht. Es wird durch den Bericht ein falscher Eindruck erzeugt. Das muss bestraft werden.

Verhandlung

Rolf Schälike stellte zwei Ablehnungsgesuche, den einen gegen Richter Dr. Philipp Link, den an deren gegen Richter Dr. Asmus Maatsch.

Barbara Deuling bzw. Rolf Schälike 324 O 287/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Philipp Lionk, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Helmuth Jipp

Corpus Delicti

Ein Bericht über ein Zensurverfahren, in dem die Klägerin namentlich genannt wurde. Verhandlung

Rolf Schälike stellte zwei Ablehnungsgesuche, den einen gegen Richter Dr. Philipp Link, den anderen gegen Richter Dr. Asmus Maatsch.

Dagmar Millesi vs. Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG 324 O 688/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Philipp Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Mailänder von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüge


Fast die gleiche Nummer wie in der Sache 324 O 767/11 ereignete sich bei dieser Verhandlung heute bei einem anderen medizinischen Fall. Da hatte eine Ärztin unter Berufung auf ihre Schweigepflicht eine Auskunft abgelehnt, die nun einmal von der Anamnese bis zur Bahre gilt. Nichts, da, sie hätte stets gefragt werden sollen. In dem Prozess wurde absurde Wortklauberei betrieben und unter anderem darüber gestritten, ob man eine bis auf einen unwesentlichen Stoffrest bekleidete Frau als “nackt” bezeichnen dürfe. Der Beklagten-Anwalt bezog sich auf den jüngsten Münster-Tatort, wo die an der Aaa gefundene Frauenleiche ebenfalls als “nackt” bezeichnet wurde, obwohl die Kamera ein Höschen einfing. (Der Kollege hat aber genau geguckt …)… Quelle. www.kazleikompa.de

19.03.12, Richter Dr. Asmus Maatsch: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Stefanie Hertel bzw. Stefan Mross vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 18/12 bzw. 324 O 20/12

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler


Den hanseatischsten Angriff auf die Pressefreiheit jedoch haben wir den Schlagerfuzzis zu verdanken. Ein Herr Karl Moik hatte sich im ZDF über ein bekanntes Ehepaar aus dem Stadl-Millieu wohl dahingehend geäußert, er meine, die inzwischen anscheinend beendete Ehe sei eine Inszenierung des Managements oder so gewesen. Etliche Medien hatten Herrn Moik zitiert. Die Ehepartner verstanden sich aber wohl immerhin noch so gut, dass sie jeweils die gleiche Kanzlei beauftragten. Nach Meinung der Hamburger Pressekammer hätte Moik nicht ohne weitere Recherche zitiert werden dürfen. Ergo: Die Presse darf künftig keine fremden Meinungsäußerungen oder Verdächtigungen wiederholen, ohne eigene Recherchen anzustellen. (An dieser Stelle distanziere ich mich von Karl Moik und insbesondere von seiner Musik.) Quelle. www.kanzleikompa.de

19.03.12, Richter Dr. Asmus Maatsch: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler


Bericht folgt.

19.03.12, Richter Dr. Asmus Maatsch: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Josef Esch vs. Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH 324 O 123/12

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwältin Tanja Irion


Bericht folgt

19.03.12, Richter Dr. Asmus Maatsch: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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