06.06.2017 - Dr. Sven Krüger erzählt Unsinn

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Hamburger Rechtsanwalt DR. SVEN KRÜGER-Vorstellung


Inhaltsverzeichnis


Fake News - Wozu noch Journalisten? - Schlossplatz Berlin, 06.06.2017


Langversion: Fake News - Wozu noch Journalisten? - Schlossplatz Berlin Episode 6

BUSKEISMUS


Rechtsanwalt

Dr. Sven Krüger

Zu Fake News

06.06.2017



34C3 - Social Bots, Fake News und Filterblasen

[bearbeiten] Heute mal was anderes

Mit Widerwillen habe ich mir den öffentlichen Auftritt des Hamburger Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger am 06.06.2017 in einer weltweit ausgestrahlten Talkshow-Sendung zu Fake News, moderiert von Ulrike Hinrichs, angehört.

Das Thema der Focus-Talkshow Fake News - Wozu noch Journalisten? - Schlossplatz Berlin wird so beschrieben:

In unserer sechsten Sendung Schlossplatz Berlin - Wo Politik auf Wirtschaft trifft diskutieren wir mit unseren Gästen Thomas Heilmann, ehem. Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Unternehmer und Vorstandsvorsitzender der Kinderhilfsorganisation "Save the Children International", Hugo Müller-Vogg, Journalist und Blogger, Prof. Dr. Frank Überall, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV), Otto Fricke von der FDP und Dr. Sven Krüger, Rechtsanswalt für Presserecht über die Zukunft der deutschen Medienlandschaft. Welche Aufgaben haben Journalisten, wie kommen sie heute ihrer Sorgfaltspflicht nach und erfüllen sie noch den Anspruch der objektiven Berichterstattung? Gerade mit Blick auf die Bundestagswahl sorgen sich Wähler wie auch Abgeordnete um die verbreiteten Informationen, hat doch der US-Wahlkampf gezeigt, wie schwerwiegende Folgen Fake News haben können. Und auf der anderen Seite sind professionelle Journalisten mit Vorwürfen wie Lügenpresse konfrontiert, US-Präsident Trump unterstellt den Medien permanent Fake News. Welche Möglichkeiten haben Journalisten, um aus der Vorwurfsspirale zu entkommen, wie kann der Journalismus sich wehren?

Ein wichtiges und hoch aktuelles Thema. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger spricht am Thema vorbei. Auf die Frage von Ulrike Hinrichs "Aber Herr Krüger, ich würd gern nochmal fragen: Haben Sie denn schonmal erfolgreich Fake News - Opfer vertreten können?" antwortet Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger mir „Ja“, meint damit aber nicht die Fake News, nutzt die Gelegenheit und propagiert den Fall vom Wilhelm Mittrich gegen Google, den Mittrich, vertreten von diesem Unsinn äußernden Anwalt, verloren hat. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger verschweigt, dass das erlangte LG-Urteil nicht rechtskräftig war. Heute wissen wird, dass das OLG das LG-Urteil gekippt hat. Google hat obsiegt. Es handelte sich um zulässige Meinungsäußerungen.

[bearbeiten] Aus den Gründen des verlorenen Urteils

Aus den Urteilsgründen des OLG Hamburg 7 U 125/14

(3) Vor diesem Hintergrund hat der Kläger unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung den Anforderungen an einen hinreichend konkreten Hinweis, der dem Suchmaschinenbetreiber eine offensichtlich und bereits auf den ersten Blick klar erkennbare Rechtsverletzung aufzeigt, nicht genügt. Dies gilt sowohl in Bezug auf die unter Ziffer I.2. beanstandeten Äußerungen auf der Drittseite als auch hinsichtlich des mit dem Klagantrag unter I.1. beanstandeten Snippets. (a) So handelt es sich bei der Äußerung „Während Jahren galt er als `Pate der Schallplatten-Piraten-Mafia`“ um eine Meinungsäußerung, die aber wegen ihres Bezugs zur sachlichen Auseinandersetzung um die Frage, ob und inwieweit der Kläger in die illegale Herstellung und dem illegalen Vertrieb von Tonträgern involviert war, keine eindeutige Schmähkritik darstellt. Im Vordergrund steht nicht die Diffamierung des Klägers. Die Äußerung reiht sich vielmehr in den Vorwurf des Blogeintrags ein, der Kläger sei an der Herstellung und dem Vertrieb illegal hergestellter Tonträger beteiligt.

Gleiches gilt in Bezug auf die beanstandete Äußerung „Mittrich (...) mischte in allerlei zwielichtigen Geschäften mit. Ob Musik-Piraterie oder Brandstiftung, Versicherungsbetrug oder Millionenkonkurse, Mittrich war dabei und drehte am großen Rad. Das Erstaunliche: Er blieb meist unbehelligt“ . Soweit die Werturteile einen Tatsachenkern aufweisen, so ist der Beklagten eine Validierung des Vortrags des Klägers nicht ohne weiteres möglich. Eine offensichtliche und auf den ersten Blick klar erkennbare Rechtsverletzung liegt daher nicht vor. Dies gilt auch, soweit der Kläger die Äußerung „Mittrich kam aus ..., hatte dort ein Bordell“ beanstandet. Es handelt sich hierbei um eine herabsetzende Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt der Kläger sowohl in seinem Hinweis an die Beklagte vom 07.11.2012 (Anlage K6) als auch in der Klagschrift lediglich in Abrede nimmt. Belastbare Indizien für die Haltlosigkeit der Behauptung hat der Kläger nicht vorgelegt. Eine offensichtliche und auf den ersten Blick klar erkennbare Rechtsverletzung musste die Beklagte der beanstandeten Äußerung deshalb nicht entnehmen.

[bearbeiten] Was verschwieg Rechtsanwalt Dr: Sven Krüger in der Talkshow-Sendung

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger verschwieg, dass das LG-Urteil 324 O 660/12 vom 07.11.2014 nicht rechtkräftig war, weil die im Urteil festgelegte Sicherheitsleistung von 25.000,00 Euro Mittrich offenbar nicht gezahlt hatte. Eine solch hohe Sicherheitsleistung deutet darauf hin, dass auch das Landgericht nicht sicher war, ob das Verbot beim OLG hält.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger propagierte in der Talkshow-Sendung Unsinn und verkaufte dem weltweiten Publikum eine Meinungsäußerung, z.T. den Eindruck erzeugend, es handle sich um ein Fake News. Mehr als peinlich für einen Presserechtler, der Neuland zu Erschließen vorgibt.

Die Antwort von Dr. Sven Krüger mit „Ja“ auf die Frage von Ulrike Hinrichs, ob er Beispiele für erfolgreiche Klagen gegen Fake News nennen kann, dürfte nach Stolpe nicht der Wahrheit entsprechen, weil der mögliche Eindruck entsteht, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger habe auch gegen New Fake Verbreiter obsiegt. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger sagt nicht, dass er noch keine Fake News Opfer erfolgreich vertret. Zumindest ist dem Buskeismus-Betreiber kein solches Verfahren dieses Anwalts bekannt, geschweige denn ein gewonnenes.

Die Darlegungen zu dem Wilhelm Mittrich-Fall, was die Klage gegen Google betrifft, dürften auch bei Fake News gelten. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger erklärt nicht, weshalb er das noch nicht bei Fake News Opfern versucht hat. Begründet das mit der fehlenden Auskunftspflicht. Die fehlende Auskunfstpflicht fehlt ihm aber auch in der erläuterten Mittrich-Sache.

[bearbeiten] Die Propaganda von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger in der Talkshow zu Fake News

Überzeugen Sie sich selbst, was der Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger so alles an Unsinn von sich gibt und wie er die Weltöffentlichkeit täuscht. Das getäuschte Publikum klatscht und wundert sich bestimmt, dass die Flut an Fake News trotz solcher „schlauer“ Anwälte weiter wächst.

[bearbeiten] Wortlaut der Krüger-Propaganda

40:00 min

Ulrike Hinrichs: Ich würde gerne mal unseren Juristen fragen, Herr Krüger, wenn Sie sich nochmal anschauen, wie man sich nun juristisch wehren kann, ist das Instrumentarium, das wir haben in Deutschland, hinreichend Falschmeldungen aus der Presse rauszukriegen, da kann man, gibt es viel Erfahrung, wird das ausreichen genutzt, erste Frage, zweite Frage, wie machen wir das mit den sozialen Medien, die News Opfer haben. Vielleicht können Sie uns einen Fall schildern, von einem Fake News Opfer, ohne vielleicht den Namen zu nennen und zu sagen, wie hat man das geschafft, das wegzubringen, das Thema.

40:58 min

Dr. Sven Krüger: In der Tat, die Instrumentarien sind nicht ausreichend. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, wie das Herr Maas vielleicht gerade versucht, aber immerhin versucht er es. Was gut ist, z.B., dass er Betroffenen ein Auskunftsrecht geben will. Das wird jetzt gestritten, ob es ein Richtervorbehalt geben muss. Das lassen wir mal weg. Ein Auskunftsrecht, dass er braucht für den Fall, für den häufigen Fall, dass er nämlich nicht, wie bei den Betroffenen von Berichterstattung in etablierten Medien den Täter kennt, sondern es ist ein anonymer Heckenschütze, der irgendetwas im Netz verbreitet. Gegen wen, wen will ich dann vorgehen? Wir haben seit Jahren Auskunftsansprüche derer, deren Marken verletzt sind, in ihrem Urheberrecht verletzt sind, in ihren Gebrauchsmuster-, ihrem Geschmacksmustergesetz verletzt sind, auf Grundlage europarechtlicher Vorgaben, vor Jahren in unsere Gesetze eingeflickt worden sind, dass man dann, sagen wir mal, an den Hostprovider geht, Bestandsdaten sich geben lässt, Bestimmte Daten kriegt man nur mit richterlichem Vorbehalt. Ist auch gut so. Aber man kriegt sie. Man sagt, aha, o.k., der und der, der ist Plagiat meines neusten Buches runtergeladen, und den geht jetzt an. Im Urheberrecht funktioniert das. Man hat aber versäumt, das den Opfern von Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch zu geben. Hat man einfach nicht gemacht. Musste man nicht. Die europarechtlichen Vorgaben haben nicht gezogen dazu. Man hat es sein gelassen, weil man sich sonst so viel Ärger einheimsen, schreien alle so viel, die Meinungsäußerungsfreiheit wäre gefährdet. Das ist ein relativ kleiner Punkt, eine Stellschraube, mit der man extrem viel bewirken kann. Und dann sind die Diensteanbieter, in einer … , was ich sogar verstehen kann, sich jetzt ungerecht behandelt fühlen, weil, wenn die Täter nicht zu kriegen sind, dann schnappt man sich die als Störer. Dann sagt man, hier Facebook, auf der Seite steht was, ich weise Dich jetzt darauf hin, dass ist rechtswidrig, Du musst es jetzt löschen. Und dann sagen die alle, die, wir haben doch damit nichts zu tun.

42:54 min

Ulrike Hinrichs: Wir sind ja nur die Plattform

40:55 mim

Dr. Sven Krüger: Wir sind nur die Plattform. Aber, das ist etabliert, sie haften als Störer. Und dann gibt es ein recht genau festgelegtes Prozedere. Das hat der BGH 2011 in einer Entscheidung mal festgelegt

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Haftung des "Hostproviders" für persönlichkeitsrechtsverletzende Blogeinträge; IZPR/IPR: Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Hostprovider mit Sitz im Ausland

BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10

Amtl. Leitsatz:

a) Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus. b) Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. c) Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags besteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangender Nachweise von einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist.

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Dr. Sven Krüger: Da kommt die Beanstandung. Ich beschwere mich, dass jetzt behauptet wird, auf dem Weg zur Talkshow hierher hätte ich eine sympathische Oma überfahren. Stimmt gar nicht, ich sage jetzt

Thomas Heilmann: Warum sympathische?

Dr. Sven Krüger: weil unsympathische, die sympathische hat Heilmann überfahren, dann weiß ich nicht …

Thomas Heilmann: Jetzt dreht er das um.

43:25 min

Dr. Sven Krüger: … dann weiß ich nicht, wer das jetzt dareingesetzt hat. Ich habe Herr Müller-Vogg in Verdacht, ich kann das nicht beweisen. Also, gehe ich zu Facebook und sage, hör Mal, das muss jetzt gelöscht werden, habe es nicht getan. Sagt Facebook, kann jeder sagen. Dann müssen die ihren Nutzen, den sie identifizieren können, wenn er das nicht auch verschleiert hat, damit konfrontieren. Das ist festgelegt. Und wenn sich dann nicht muckst, dann hat Facebook davon auszugehen, dass die Behauptung falsch ist und sofort zu löschen ist.

43:51 min

Ulrike Hinrichs: Hm

40:51 min

Dr. Sven Krüger: Nur für den Fall. Das Ping-Pong- Spiel geht sonst weiter. Wenn der sagt, doch, ich hab‘s gesehen. Dann muss man mich damit konfrontieren, wann soll es gewesen sein, um 16 Uhr, Da war ich noch gar nicht da. Also geht es dann hin und her. Dann muss die Oma ..

44:03 min

Müller-Vogg: Ja, auf der Fahrt hier her.

40:04 min

Dr. Sven Krüger: So …

44:07 min

Ulrike Hinrichs: Aber Herr Krüger, ich würd gern nochmal fragen: Haben Sie denn schon mal erfolgreich Fake News-Opfer vertreten können?

40:13 min

Dr. Sven Krüger: Ja, ja. Das, sagen wir mal so. In diesem mühsamen Streit mit den, mit den Providern, mit den Störern, das macht man inzwischen jeden Tag. Das geht sogar so weit, dass man Google inzwischen als Suchmaschine angreifen kann, wenn der Provider auch im Ausland sitzt. Da kriegt man zwar ein Unterlassungstitel in Deutschland, kann ihn aber nicht vollstrecken in Amerika, weil die sowas nicht machen. Da geht man zu Google und sagt, Du kannst keine Suchanzeige mehr veröffentlichen, damit das nicht gefunden wird.

44:35 min

Dr. Sven Krüger: Wir hatten einen konkreten Fall. Ein Geschäftsmann wird, wird von irgendeiner Quelle aus der Schweiz angegriffen in übelster Art und Weise, u.a. mit der Behauptung, 1990 hätte er in Hamburg-Harburg ein Puff betrieb. Was er wirklich nicht hatte. Der ist aus der Plattenindustrie. Hatte damit nichts zu tun. Einfach nur, um den zu schmähen. Der Provider war ein amerikanisches Unternehmen, war nicht durchzukommen, der Täter war anonym. Da haben wir tatsächlich die Suchmaschinenbetreiber angegriffen und haben – das muss man sich vorstellen – die sich aus Prinzip sich wehren, den ist dieser Geschäftsmann und das Bordell völlig egal. Die wollen einfach nicht in die Haftung genommen werden, und machen dann einen Aufstand mit einem unglaublichen wirtschaftlichen Apparat, den sie da haben. Und haben am Ende v ersucht, den Beweis zu führen, dass er vielleicht doch das Bordell gegründet hat. Google hat versucht, den Beweis zu führen. Was für irre Stellvertreterkriege.

45:35 min

Ulrike Hinrichs: Ja, ja.

45:35 min

Dr. Sven Krüger: Wenn man die, sowohl den Störern und auch den Betroffenen, die ein David gegen Goliath Kampf führen und völlig unterlegen sind, allein schon wirtschaftlich, wenn man das erspart, schon allein durch ein Auskunftsanspruch etwa oder aber etwa, indem man vielleicht ganz gezielt Sanktionen verhängt, wenn nicht gelöscht wird. Ich gebe den Kritikern recht, dass man nicht einfach sagen kann, wer in einer eindeutigen Sache nicht innerhalb einer Woche löscht, kriegt ein Bußgeld von so und so viel aufgebrummt, aber nach dem Prozedere, wie ihn der BGH nach 2011 vorgibt, der Täter angeschrieben wird, wann soll der Dr. Sven Krüger die Oma überfahren haben. Und der muckst sich einfach nicht, versucht gar nicht, sich zu verteidigen, und dann trotzdem nicht gelöscht wird, warum soll dann nicht der Staat dem Betroffenen helfen, sagen, o.k., jetzt sorge ich mal dafür, dass er seiner Löschpflicht nachkommt, ansonsten bestrafe ich ihn auch. Ich solch eindeutigen Fällen finde ich das gut. Und so kann man schon was machen.

Es wird geklatscht.

Begeistertes Klatschen für die Krüger-Propoganda.

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