Honig saugen
Aus Buskeismus
Honig saugen ist ein belieber Ausdruck bei den Zensurrichtern der Zensurkammer Hamburg, gelegentlich auch bei anderen Richtern.
Gemeint ist die Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG) auf die eigenene Zensurentscheidungen.
Kritik
Entscheiden die obergeodneten Gerichte gegen die Zensur, wie zum Beipiel die Nichanwedbarkeit der Stolpe-Entscheidung hinsichtlich des Anspruchs auf Gegegndarstellung, so spricht kein Richter von Honig saugen bezüglich einer solchen Einschränkung seiner Zensurmacht.
Die Richter suchen laufend nach Argumenten für Verbote. Zusammen mit den Creme de la Creme Zensuranwälten wird ein kompliziertes, der Natur nach unschlüssiges Regelsystem für die Durchsetzung der Zensur erarbeitet. Dabei ist es in den Diktaturen durchgängig, im Rechtsstaat auswuchernd, dass sich die Akteure auf schon vorhandene Dokumente berufen, anstatt sebsständig zu formulieren, zu bewerten und zu entscheiden. Sich auf andere staatlich unbehelligte Akteure zu berufen, bietet Schutz vor möglicher Strafverfolgung wegen geamachter Fehler.
Die machtbesessenen Untertan-Juristen sind glücklich, Dokumente von Oberen zu finden, aus denen sie Honig saugen können, um andere zu unterdrücken.