28.08.2015 - Alles nur ein Geschäft
Aus Buskeismus
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Es geht nur ums Geschäft
Das ist BILANZ | BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | Sehenswert ! // Bröhan-Museum (Teil 1) |
Was war heute los?
In der Pressekammer war heute der Thiele-Knorr-Tag. Vier Verhandlungen wegen vier Gegendarstellungen. Von Rechtsmissbrauch und klagen wegen Belanglosigkeit war die Rede. Käfer saht das anders, kein Rechtsmissbrauch, keine Belanglosigkeit.
Wir fragten uns, weshalb die Familie Thiele klagte, weshalb negativ über diese Milliardärs-Familie berichtet wurde? Hat das war damit zu tun, dass das Familienoberhaupt, Heinz-Hermann Thiele, Gegner der Sanktionen gegen Russlad ist? Da kann und darf er kein ordentlicher Geschäftsmann sein. Kleinkariewrte Kritik ist angesagt. Weshalb fällt ein solch erfahrener Geschöäftsmann darauf rein und klagt bei der Hamburger Zensurkammer?
In der fünften Sache vertrat Rechtsanwalt Dominik Höch heute mal die Antragsgegner-Seite. Gehört zum Geschäft, mal da, mal dort, fürs Geschäft, die gleiche Souce.
Viel interessanter waren zwei diese Woche parallel laufende politische Strafverfahren im Gebäuder gegenüber. Recht zufällig stieß ich auf diese.
Hausbesetzer stehen vor dem Kadi
Als ich nach dme Buske-Besuch am 25.08.15 nach Hause gehen wollte, klang laute Musik aus Richtung des Strafgerichtsgebäudes.
Es war der Auftakt des Verfahrens gegen sechs Hausbesetzer in der Breiten Straße, Az. 627 Ks 5/15 (7101 Js 598/14). Mir fielen lediglich der Stand vor dem Strafjustizgebäude, die vielen Polizeibusse, die laute Musik auf. Ich nahm ein Fleyer mit und las dieser erst zu Hause. Schade eigentlich. Drei Tage später, am Freitag, den 28.08.14, an dem die nächste Verhandlung stattfand, war nach Ende der Käfer-Verhandlungen aber in dieser Sache nichts mehr los. Ich sah nur noch einen Polizeibus wegfahren. Die Mopo berichtete knapp: "Hitzige Debatten mit dem Richter". Die Verhandlung wurde vorzeitig abgebrochen. Wieder schade, gern hätte ich gewusst, wie rechtsstaatlich so etwas funktioniert. Die nächste Verhandlung findet am Montag, den 21.09.15, 9:30 statt.
Mörder oder doch nicht?
Dafür stieß ich am 28.08.15 auf einen anderen nicht minder wichtigen politischen Prozess. Einen Ausläufer bot Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger am 24.07.2015. Wir berichteten. Am heutigen Tage, den 28.08.15, verkündete Richter Dr. Thomas Linke in der Geschäftsstelle: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagte (Hamburger Abendblatt) wird unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, durch Verbreitung von Äußerungen den Eindruck zu erwecken, Herr Mustafa Güngör habe Mustafa Tütüncü als Liebhaber seiner Ehefrau ermordet. Es ging um den brutalen Mord an Mustafa Tütüncü. Immer noch wird im Hamburger Abendblatt behauptet: "Mord an Mustafa Tütüncü nach elf Jahren aufgeklärt", was falsch ist.
Gerade darüber wird unter dem Aktenzeichen 601 Ks 1/15 (6610 Js 11/13) schon seit dem 17.März 2015 vor der Großen Strafkammer gegen diesen angeblichen, keinesfalls als Mörder überführten und keinesfalls geständigen Herrn verhandelt. Die letzte Verhandlung soll am 06.01.2015 stattfinden. Nichts ist klar. Auch nicht, ob der Ermordete Liebhaber seiner Ehefrau war. Das bestreiten beide. Bewiesne ist nichts. Angeklagt wird Mustafa Güngör, welcher seit September 2014 in Untersuchungshaft sitzt, allerdings die Strfatat bestreitet. Es geht darum, sind die von den Kriminalisten und dem Staatsanwalt Bornemann erhaltenen Beweise stichhaltig und ausreichend, um den angeblichen Mord durch Mustafe Güngör nachzuweisen, oder waren die Polizei und der Staatsanwalt vom Erfolgsdruck überwältig und haben den Falschen erwischt. Der Angeklagte wird vertreten von den Verteidigern Dr. jur. h.c. Gerhard Strate und Mathias Huse sowie von der Verteidigerin Annika Hirsch. Muss schon was heißen, so prominet vertreten zu werden. Am Montag, den 31.08.15 wurde der Kriminalist Hinzer trotz den Ablehnungsantrages seitens des Verteidigers Strate erneut befragt.
Die nächsten Verhandlungen finden am 04.09.15 (Beginn 9.30), 10.09.15 (8:30-11:00) und 23.09.15 (Beginn 9:30) statt.
28.08.2015
Wieder Mal bewies die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ihre Realitätsferne. Sie behauptete ernstlich, dass Vereine e.V. Wohltätigkeitsabsichten repräsentieren, aber keinesfalls Stiftungen. Stiftungen werden hauptsächlich auf Basis von Steuersparmodellen gegründet, behauptete heute die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Das ist so absurd und realitätsfern, dass sich eine Diskussion darüber erübrigt. Als staatliche Entscheiderin über die Deutsche Sprache und die Deutung der Geschäftsinteressen und –modelle von Unternehmern darf sie willkürlich Verbote erlassen und bestrafen. Dass die Unternehmer ihre Wohltätigkeiten nur unter gewerblichen Gesichtspunkten sehen, dürfte allgemein bekannt sein. Welches Recht hat eine der Art unqualifizierte Richterin darüber zu entscheiden, was Ununternehmer denken und weshalb diese sich als Wohltäter darstellen. Nicht anders mit dem Begriff Pavillon. Auch darüber wurde gestritten und Simone Käfer entscheidet, was ein Pavillon ist. Ob eine Dame wegen dem Schmuck Wempe oder Christ kontaktiert, ist entscheidend für den Leser, denn falsch informiert, denkt dieser falsch. Muss verboten werden. So entscheidet die Hamburger Sprachaufseherin. Alles Peanuts, aus Mücken wurden heute Elefanten gebacken und als wissenschaftliche Erkenntnisse der Rechtswissenschaften von Prof. Dirk Dünnwald den Zensoren verkauft. Rechtsanwalt Dominik Höch vertrat heute mal die Beklagtenseite. Für uns folgerichtig verlor der Beklagte. Uns wunder immer wieder, weshalb erfahrene Geschäftsleute als Antragsgegner (Beklagte) sich einen versierten, hemmungslosen Abmahner als Anwalt nehmen. Es stehen inhaltlich zwei wesentlich unterschiedliche Welten gegenüber. Es geht um Abwägung, da helfen keine formale Regeln, sondern ehrliche, überzeugende Argumente. Ansonsten verbleibt lediglich das reine geschäftliche Interesse des Rechtsanwaltes. Da ist es egal, wen man vertritt. Es dürfte unstrittig sein, dass die Pressekammer Hamburg wenig, fast nichts mit der Meinungsfreiheit zu tun hat. Mit der Pressefreiheit eher, falls diese als Geschäft der Medien definiert wird. Die Pressekammern dienen als staatliche Institutionen zur Arbeitsbeschaffung von Rechtsanwälten. Nach den Zensurregeln dürften die Boulevardblätter schon längst verboten worden sein. Wir hätten nur ein "Neues Deutschland" und die "Junge Welt", wie seinerzeit in der DDR. So achten aber die Pressekammer darauf, das das Boulevardgeschäft blüht. Mit den verquerten Argumenten des Schutzes der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte werden auch zentrale politische und wirtschaftliche Themen an die Interessen der heute Mächtigen angepasst. Alles ein Geschäft eben. Allein das Geld regiert. Auch heute war das offensichtlich. Hier etwas über eine andere Entscheidung. Es geht um die Veröffentlichung von Urteilen. Alles nur Kommerz. Die Gerichte mussten sich beugen |
Die heutigen Termine
VerkündigungenFünf Verkündigungen. Verkündet wurde in der Geschäftsstelle vom Richter Dr. Thomas Linke viele Minuten nach 10:00. Obwohl die Verhandlung auch erst später begann, konnte ich den Anfang nicht verfolgen. Offenbar demonstriert damit die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ihre Kleinkarriertheit und mangelndes Rechtsbewusstsein. Diese Richterin weiß unstrittig, dass die einzige ständige Öffentlichkeit nicht gleichzeitig in der Geschäftsstelle und im Verhandlungsraum sein kann. Was interessiert die Pressekammer schon die Öffentlichkeit Das Zensurgeschäft soll nach Möglichkeit geheim erfolgen. Das Teamwork – Die Bütten GmbH, welches die Supermärkte mit Arbeitskräften versorgt gewannt gegen den MDR. Die Stundenabrechnung der verliehenen Mitarbeiter erfolgt ordnungsgemäß, es wird nicht gemogelt, kein Druck ausgeübt. Das wissen Richter Dr. Thomas Linke und Richterin Simone Käfer sehr genau und können den MDR wegen falschen und ungenügenden Recherchen bestrafen. Google Inc. kann sich freuen. Googele hat heute gegen Stefan Budde-Siegel gewonnen. Auch Mustafa Güngör kann zufrieden sein mit seinem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger. Das Hamburger Abendblatt darf nicht falsch behaupten, Mustafa Güngör sei des Mordes überführt und habe gestanden. Auch Charlotte Casiraghi und Caroline von Hannover haben gegen Springer obsiegt. Babybauch und Urlaub sind geschützt. In der Sache Weillhelm Mittrich gegen den Buskeismus-Betreiber wird frühestens erst am 120.11.2015 verkündet. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger muss sich gedulden. So leicht bekommt dieser Rechtsanwalt. Rolf Schälike nicht aus dem Gerichtssaal. Da muss sich dieser Lügner und Rechtsverdreher noch anderer, viel mehrerer Krimineller bedienen. Vorsitzende Richterin Simone KäferDie Vorsitzende Richterin Simone Käfer lachte auch heute viel und laut. Dass sie lallte, möchte ich nicht direkt behaupten, obwohl ich mich diesen Eindrucks nicht erwehren konnte. Ein paar schöne Zitate der Vorsitzenden von heute
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Verhandlungen
10:00
Henrik Thiele vs. BILANZ Deutsches Wirtschaftsmagazin GmbH 324 O 322/15
Corpus Delikte
So richtig verstanden haben wir nicht, um was es alles ging.
Julia Thiele-Schürhoff vs. BILANZ Deutsches Wirtschaftsmagazin GmbH 324 O 324/15
Corpus Delikte
Auch hier haben wir nicht so richtig verstanden, um was es alles ging.
Henrik Thiele vs. BILANZ Deutsches Wirtschaftsmagazin GmbH 324 O 345/15
Corpus Delikte
Auch hier haben wir nicht so richtig verstanden, um was es alles ging. Wir sind uns auch nicht sicher, ob Henrik ´Thiele oder sein Vater klagte. Bei heißen H. Thiele.
Nadja Thiele vs. BILANZ Deutsches Wirtschaftsmagazin GmbH 324 O 346/15
Corpus Delikte
Auch hier haben wir nicht so richtig verstanden, um was es alles ging. Peanuts war es jedenfalls.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Prinz – Neidhard - Engelschall; Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald Beklagtenseite: Kanzlei Schultz-Süchting; RA Dr. Marc Oliver Srocke |
Notizen zu den Sachen 324 O 322/15
28.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … . Den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs möchten wird nicht bestätigen, auch wenn es ein Problem bei der Vollstreckbarkeit geben könnte. Das bedeutet, diese Gegendarstellung werden wir bestätigen.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: … Es gibt kein Recht auf Gegendarstellung, wenn es sich um Belanglosigkeiten handelt und sich nicht auf das Persönlichkeitsbild auswirkt. Diese Äußerungen sind nicht geeignet in erheblicher Weise das Persönlichkeitsbild zu beeinträchtigen. Sie (Frau Käfer) könne sagen, wir akzeptieren diese Maßstäbe nicht. Es hat sich hier verfestigt, dass diese Maßstäbe nicht genommen werden. Habe das bei Buske erlebt. Wir haben das Landgericht Köln. Wenn jemand … war … etc. wird keine Gegendarstellung erlassen. Hier, ja.
Vorsitzende: "Abträglich" sagt auch das Bundesverfassungsgericht.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Es ist keine Einzelfallentscheidung. Es ist eine Grundsatzentscheidung. Das Bundesverfassungsgericht sagt, damit man nicht überhäuft wird, muss es eine Beeinträchtigung sein. Wann ist es eine Beeinträchtigung? Strafbar, nicht. Misserfolg im Betrieb, nur im Kontext.
Vorsitzende: Die BGH-Entscheidung ist missverständlich. Der BGH sagt nicht, …
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Dann das Bundesverfassungsgericht. Wiese Beeinträchtigung? Da feiert er.
Vorsitzende: Das vermittelt ein Tisch. Unterbricht Stammtisch. Untertitel, gleich zwei Tische. Dass es ein Tisch ist, aber gleich zwei Tische? Da reicht ihm nicht mal ein Tisch
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Den er nicht hat. Käfer … . Man ist noch weiter weg.
Vorsitzende: Haben auch nicht … Ist nur bei …
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: … .
Vorsitzende: Inwieweit wirkt sich das aus auf sein Persönlichkeitsbild.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Wort-wörtlich keine Wahrheitsprüfung, keine Belanglosigkeit.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Kein Eindruck … Buske hat gesagt, bei Spiegel nicht geschehen. Das … stellt das als wesentlich dar. Jetzt zu sagen, belanglos .. .
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: … .
Vorsitzende: Sie sagen ist nicht belanglos, weil sie geschrieben haben, aber … . Bei Hagel und Donner donnert er mit seiner Harley über das Land.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: ….
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Es ist nicht wichtig, ob wahr oder unwahr.
Vorsitzende lacht: Hat überhaupt kein Motorrad. Haben wir nicht … Deswegen ist der Sachvortrag schon relevant. Schlangenlinien ….
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: … .
Vorsitzende lacht: Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie eine andere Schwelle legen. Wir haben den Widerruf, Richtigstellung, Unterlassung, Gegendarstellung..
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Sonst könne wir jeden Artikel mit vierzig Gegendarstellungen belegen. Sie sehen eine andere Schwelle.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Das Bundesverfassungsgericht setzt kein andere Schwelle. Die Kammer findet das richtig. Wenn er jedes Wochenende Motorrad fahren würde und es wäre eine andere Maschine, … . Nun donnert er .. . Hat er nie gemacht. Auch als er ein Motorrad hatte. Er ist gemütlich gefahren.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: .. Unwahrheit … . Wir haben vorgelegt. Bilder. Es wird bestritten, dass es Gäste gibt, dass es ein Pavillion gibt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Sie müssen lesen, was bestritten wird, Herr Bauer …
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: … es gibt die eidesstattliche Versicherung. Das ist auf dem Grundstück … Gäste … Dann haben wir den Architektenplan vorgelegt. Das ist ein Pavillion. Habe Bilder gesucht. Der Pavillion ist nicht freistehend-. Kann auch ein Eck- oder Mitteltrakt sein.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke überreicht Bilder. …
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Ich wundere mich.
Die Richterinnen schauen sich die Bilder an.
Vorsitzende: Wir sind der Ansicht, es ist ein Pavillion. Das ist das, was ich mir vorgestellt habe. Ist es dasselbe Grundstück?
Klägervertreter: Bestreite, dass das das Grundstück ist. Es ist ein Neubau-Grundstück.
Vorsitzende: Steht 45. Sie, Herr Srocke, haben 42 ausgedruckt.
Richterin Barbara Mittler: Das ist die Herthastraße
Vorsitzende: Das ist das Haupthaus, dass man das vergleichen kann.
Klägervertreter: Es ist ein Neubau, gibt Schatten … .
Vorsitzende: Es ist Meinungsgeprägt, was ein Pavillion ist. Weshalb meinen Sie, es ist nicht Ihr Grundstück?
Klägervertreter: Neubau haben Sie beschrieben, dann der Baum ist zu groß. …
Vorsitzende: Verstehe ich nicht. Wollen Sie anrufen?
Klägervertreter: Sind nicht zu Hause.
Vorsitzende: Wir sind in der Prozesssituation. Uns geht es um das klein Häuschen.
Klägervertreter verlässt der Gerichtssaal. RA Dünnwald läuft hinterher.i
Klägervertreter nach Wiedereintritt: Konnte ihn nicht erreichen. Kann nur widersprechen. Es gibt kein Pavillion. Nach einem Verständnis ist es auch nicht das Grundstück. Wohne auch nicht da.
Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Beklagtenseite übergibt … Der Klägervertreter sagt, nach meinem Wissensstand ist das aus der Anlage AG4 ersichtliche Holzgebäude nicht auf dem Grundstück des Antragstellers. Ich kann das aus einem Nachbarschaftsstreit, den ich für den Antragsteller führe, erkennen. Auf dem Grundstück war ich selbst nicht gewesen. Der Antragsgegner übergibt die AG4, dazu die Photos von dem Grundstück.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Es ist eine Rechtsfrage.
Vorsitzende: Jetzt haben wir Holzpavillion, Holzgebäude.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Habe keine Einsicht ins Grundbuch.
Die Richterinnen sehen sich das Bild auf iPhone an.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Wir haben den Architektenplan.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Woher haben Sie das?
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Wenn jemand eine Gegendarstellung verlang, dass es kein Pavillion ist, … . Mitteltrakt eine Gebäudes kann Pavillon sein.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Könnte ein Schwimmbad ein Pavillon sein?
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Nein.
Vorsitzende diktiert: Antragsgegner-Vertreter weist insbesondere auf die dritte Seite von AG4 hin. Dort auf das linke Gelände mit dem kleinen Vorsprung. …. .Ein Mitteltrakt ist das nicht.
Klägervertreter: Habe mit Herrn Bauer besprochen. Er ist entrüstet als Herr Bauer 200 gebeten wurde, einen Entwurf zu machen. Wie ein Maler, man behauptet es sei sein Bild.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Bestreiten Sie, dass AG3 der Plan des Hauses ist?
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Ich muss gar nichts sagen.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Ich sage, es ist der Plan. Sie bestreiten nicht. Damit ist es der Plan.
Vorsitzende: Gut, müssen wir besprechen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Helmut Bauer … .
Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter übergibt die AG5 und AG6 für Gericht und Gegner. Anträge werden gestellt. Der Antagsgegner-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung vom 08.07.2015 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Der Antragsteller-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
Notizen zu den Sachen 324 O 345/15
28.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 28.08.15 im Original. Zum Rechtsmissbrauch haben wir die gleichen Erwägungen. Dass die Schwelle erreicht wurde, würden wir bejahen. Der Antragsgegner hat sie so bezeichnet. Egal, ob nur gegenüber Journalisten.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Das ist das Ergebnis.
Vorsitzende: In der E-Mail deutliche, ich bin … .
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Sagt nicht so deutlich.
Richterin Barbara Mittler: Aber die Erwiderung ist irreführend.. … ..
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Im Artikel erkennbar.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Im Artikel nicht erkennbar.
Vorsitzende: Im Artikel bleibt es offen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Bleibe dabei, hat er nicht gesagt. Hat sich BILANZ gegenüber auch nicht so geäußert.
Vorsitzende: Da war die Schwelle nicht erreicht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Sie sagen ist irreführend..
Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antagsgegner-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung vom 15.07.2015 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Der Antragsteller-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
Nptizen zu den Sachen 324 O 346/15
28.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 28.08.15. Wir verwiesen auf 324 O 322/15- Ich will nicht bestreuten, Herr Srocke. Es war eine Diskussion in der Kammer, ab man das bejaht. Kundenberater war er bei Wempe. War aber bei Christ. Bei Verein und Stiftung sagen wir, ein Verein ist bodenständiger. Auch die Rechts… ist unterschiedlich. Stiftung macht man, um Steuern zu sparen, beim Verein nicht.
Es wird gestritten, ob eine Beeinträchtigung vorliegt.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: War bei Wempe als fröhliche, junge, attraktive Frau, geht nicht in die Richtung einer Beeinträchtigung. …. Wie kann das nur … Die Gegendarstellung ist irreführend, man hatte die Wohltätigkeit nicht genannt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald: Viel einfacher. Wenn ich einen falschen Arbeitgeber oder eine falsche Institution angebe, dann … . Ob sie sagen bei einem Verein oder stattdessen bei irgendeiner Stiftung.
Richterin Barbara Mittler: Die Argumente sind ausgetauscht. Man kann so und so entscheiden.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Sie entscheiden immer … .
Richterin Barbara Mittler beleidigt: Wenn wir auch auf diesem Niveau diskutieren sollen, … . Vorsitzende: Sie müssen nicht viel gegendarstellen. Nur, was wir erlassen. Wir haben viele Äußerungen nicht gegeben. Wir setzen eine Schwelle.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Sie sagen, ist knapp aber erlassen.
Vorsitzende: Ist ein kritischer Punkt. Wir haben so entscheiden. Das OLG kann das anders sehen. Man muss sich entscheiden als Richter. Wir haben entschieden..
Die Vorsitzende lacht, lacht, lacht.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: … Es kann nicht sein, dass wir nie diesen Hinweis nehmen.
Es wird diskutiert.
Vorsitzende: Ziffer 2 ist offensichtlich unwahr. Das mit den Liebhabereien.
Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung vom 15.07.2015 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Der Antragsteller-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Raum B 334.
Notizen zu den Sachen 324 O 324/15
28.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsgegner-Vertreter überrecht den Schriftsatz vom 25.08.15 für Gericht und Gegner. Der Antragssteller-Vertreter überrecht den Schriftsatz vom 28.08.15 für Gericht und Gegner. Ja.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: Finde … über die Diskussion über Schwelle … meine Irreführung.
Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Weil der Leser annimmt, dass in der Erstmitteilung die "Gemeinnüptzloichkeit" nicht mitgeteilt worden sei.
Rechtsanwalt Dr. Marc Oliver Srocke: … unterschlagen worden sei.
Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung vom 08.07.2015 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Der Antragsteller-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Raum B 334.
Es wird diskutiert wie eine Beschwerde gegen die Vollstreckbarkeit erfolgen kann.
Die Vorsitzende lacht, lacht, lacht recht piepsig.
11:00
Torsten Bröhan vs. Marcus Johst 324 O 256/15
Corpus Delicti
Marcus Johst hat behauptet; Torsten Bröhan verkauft seine Sammlung nach China. Stimmt so nicht.
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Neselhauf; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt Beklagtenseite: Kanzlei Hlch Kadelbach; Rechtsanwalt Dominik Höch |
Notizen zu den Sachen 324 O 256/15
28.08.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ich teile zunächst die Schriftsätze aus. Werde Sie nur Beklagter nennen, obwohl Sie eine Namen haben und Partei sind.
Beklagtenanwalt Dominik Höch: Das war für Sie.
Vorsitzende: Verkauft seine Sammlung nach China. Die Sammlung hat über sieben Tausend Objekte. Damit sind die verkauften hundert bis zweihundert Bauhaus-Objekte, von denen achtzig Prozent nicht aus seiner Sammlung stammen, nicht seine Sammlung. Es geht um einen Teilwiderspruch. Es ist eine Meinungsäußerung … Es liegen hinreichende Anhaltspunkte vor. Hat schon vier Mal aus seiner Sammlung verkauft. Bestandsliste. 2005-2011 hatte schon achtzig Prozent der Sammlung verkauft.
Beklagtenanwalt Dominik Höch: Sammelt seit 1984. Achtzig Prozent in sechs Jahren.
Richterin Barbara Mittler: Das ist nicht sein Lebenswerk. Das ist Ihre Argumentation.
Vorsitzende: Wir meinen, dass wir die einstweilige Verfügung bestätigen werden. Ihr Rechenwerk ist richtig. Die Bestandsliste braucht nicht die komplette Sammlung sein. Hat tausend andere Objekte.
Bröhan-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Fakt ist, hat nicht vier Mal seine Sammlung verkauft. Waren Galerien. Sechs-sieben Jahre lang wurde die Sammlung aufgebaut.
Vorsitzende: In keinem Interview sagt er, es ist mein Lebenswerk. Die Äußerung wird im negativen Kontext dargelegt.
Beklagtenanwalt Dominik Höch: Ja, ich bin eine dummer Mensch. Wenn wir uns die eidesstattliche Versicherung ansehen, es wird ein Unterschied gemacht zwischen Sammlung und Galerie. Was ihm gehört oder doch eigene Galerie oder zu Hause.
Vorsitzende: Einverstanden. Aber es waren nur 260 Stücke.
Richterin Barbara Mittler: War nicht von besonderer Relevanz.
Bröhan-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Findet bestimmt Dinge besonders schön, von denen kann er sich nicht trennen.
Vorsitzende: War ein wackliger Punkt … Vielleicht kippt es im Widerspruch.
Diskutieren.
Richterin Barbara Mittler: Nur wenn ein Sammler vier Mal verkauft … .
Marcus Johst: … .
Beklagtenanwalt Dominik Höch: Was ist bei dem anderen Punkt?
Vorsitzende: Wie 3.d.
Richterin Barbara Mittler: Es geht um die Sammlung. Verkauft für viel Geld, angeblich.
Beklagtenanwalt Dominik Höch: Stimmt.
Diskutieren. Streiten über "wie in"
Vorsitzende: Es ist nicht verboten von seiner Design-Sammlung zu sprechen.
Beklagtenanwalt Dominik Höch: Können wir besprechen?
Die Beklagtenanseite verlässt den Gerichtssaal. Die Richterinnen verlassen den Gerichtssaal.
Beklagtenanwalt Dominik Höch nach Wiedereintritt: Wir bitten um Entscheidung mit "wie geschehen in".
Vorsitzende: Die Argumente haben Sie nicht überzeugt?
Beklagtenanwalt Dominik Höch: Frau Käfer, Frau Vorsitzende, entscheiden Sie
Vorsitzende: Wir sagen auch Herr Höch.
Beklagtenanwalt Dominik Höch: Hat uns nicht überzeugt. Wir bitten um Entscheidung.
Bröhan-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: 2009 unvollständig, weil ein Teil der Sammlung danach nicht inventarisiert war. Das Volmen hat sioch erhöht, ohne das Objekte dazu genommen wurden. Wie man sieht, es fehlt die Typografierbarkeit.
Beklagtenanwalt Dominik Höch: Das bestreiten wir mit Nichtwissen.
Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung vom 11.06.2015 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Der Antragsteller-Vertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 26.08.15.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Raum B 334.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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