Anwaltszwang

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Glossar

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Anwaltszwang

Ab Landgericht besteht bei den Zensurverhandungen Anwaltszwang. Juristisch heißt das Anwaltsprozess.

Vor dem Bundesgerichtshof darf man nur von bestimmten privilegierten Anwälten vertreten werden. Es sind weniger als 40 Anwälte, denen dieses Privileg zu Teil wurde.

Gestützt wird der Anwaltszwang mit de, § 78 der ZPO.

Vor dem Bundesverfassungsgericht besteht ein Anwaltszwang nur für die mündliche Verhandlung, falls eine überhaupt stattfindet.

Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es Ausnahmen auch in den Zensurverfahren.

Begründung für den Anwaltszwang

Begründet wird das damit, dass lediglich ein Anwalt in der Lage ist, auf eine sachgemäße Prozessführung hinzuwirken. Nuir der Anwalt besitzt die notwendige sachneutrale Distanz. Dem widerspricht auch nicht die Tatsache, dass ein Anwalt sich selbst auch beim Landgericht verteretn kann und darf.

Würden die Parteien selbst verhandeln dürfen, dann wären die Verhandlungen überflutet mit nicht sacbzogenen, unerheblichen Vorliegen, Schrfitsätzen, Vorträgen, Anträgen etc. Lediglich der Anwalt weiß, was erheblich und unerheblich für die Propzessführung ist. Der Anwalt spart den Richtern die Arbeit, konzentriert sich auf das Wesentliche, hat das Ganze im Auge und nicht die persönlichen Anliegen seiner Mandanten, welche eine weit untergeordnete Rolle, falls überhaupt eine Rolle in den Gerichtsverhandlungen spielen.

Was Ihnen die Anwälte nicht bzw. ungern sagen

  • Sie sind für mich als Anwalt nur ein Objekt
Der Mandant ist für einen Anwalt nur ein Objekt, wie für die meisten Betriebswirtschaftler das Unternehmen oder für die Politiker das Volk. Politiker verbraten hemmungslos Milliarden an Steuergelder für die Rüstung, Kriege, sie verheizen problemlos Millionen ihrer Bürger in Kriege als Kanonenfutter. Nicht anders die Anwälte. Das ist deren objektive Funktion in einem Rechtsstaat westlicher Prägung.
  • Ohne Anwalt könnten Sie billiger und erfolgreicher ihr Problem lösen.
Die meisten Angelegenheiten sind einfacher als gedacht. Im Internet kann man viele Erkenntnisse gewinnen und Ratschläge erhalten. Sachlich bleiben, nicht beleidigen, nicht wütend sein spart Geld, Zeit und Ärger. Anwälte verdienen ihr Geld an Konflikten. Anwälte sind an der Eskalation von Konflikten geschäftlich interessiert, wie die Pharmaindustrie an Krankheiten
  • In Ihrer Sache werde Sie nicht gewinnen.

Auch wenn ein Anwalte das weiß, wird dieser das seinem Mandanten nicht verraten. Die Schuld für eine verlorenen Verfahren wird er damit erklären, dass die Richter rechtswidrig entscheiden haben. Dagegen kann man halt nichts machen.
  • Auch, sollten Sie in der Sache gewinnen, wird es für Sie ein Verlust werden.
In den meisten Zensurverfahren geht es um Äußerungsverbote. Die Äußerungen werden dem konkrete Prozessgegner zwar verboten, aber diese bleiben in der Regel im Netz. Eher das Gegenteil durch das Verfahren werden die Äußerungen bekannter. Der Mandant hat im Ergebnis nur Koste, Zeit und Ärger. Gewinner sind immer die Anwälte.
Etwas anders bei Geldentschädigung (Schmerzensgeld). Da kann manchmal was übrig bleiben. Allerdings meist nur etwas mehr für den eigenen Anwalt. Es rechnet sich in der Regel nicht.
Das gilt nicht nur für Äußerungsverfahren.
  • Ich bin Anwalt, aber kein besonders guter.
Das wird Ihnen kaum ein Anwalt sagen. Gute Anwälte sind rar gesät. Sehen Sie sich um. Gehen Sie zu den Verhandlungen Ihres Anwalts, vergleichen Sie. Fragen Sie Ihren Anwalt, welche Prozesse er schon geführt hat, wann verloren, wann gewonnen. Auch Spitzenanwälte verlieren ca. ein Drittel der Prozesse, ein weiteres Drittel endet in Vergleichen. Nur ein Drittel der Prozesse wird gewonnen. So bei den bekannten professionell gesehen guten Zensuranwälten Prof. Dr. Christian Schertz, Dr. Sven Krüger, Dominik Höch und vielen anderen.
  • Meine juristischen Recherchen und Schriftsätze lasse ich von Studenten oder Referendaren machen. Berechnen tue ich natürlich das als meinen Zeitaufwand.
Das gehört zum Geschäft: die Leistungen anderer verkaufen auf Kosten eines höheren Zeitaufwandes und der Qualität
  • Musterformulare gehören zu meinem Werkzeug. Berechnen tue ich das wie neu geschrieben Schrittsätze.

Besonders häufig betrifft das die Abmahnungen und die damit verbundenen Abmahnkosten. Gern klagen bekannte Medienanwälte in gleicher Sache gegen mehre Medien. Bwkannt56 dafür ist die Kanzlei Nesselhauf.
  • Honorarforderungen sind verhandelbar.
Das wird Ihnen kein Anwalt verraten. Anwälte nutzen die Abhängigkeit. Wechselt man den Abwalt, so kann der neue Anwalt alle erneut berechnen.
  • Dieses Rechtsgebiet beherrsche ich nicht.
Auch das verraten Anwälte ungern.
  • Jedes Gespräch mit Ihnen, jede Beantwortung von Rechtsfragen kann ich Ihnen berechnen.
Verweigert man die Bezahlung unerwartete Rechnung, so haben Anwälte bei Gericht wesentlich mehr Chancen zu obsiegen. Die Anwälte verhandeln ja mit Kollegen. In den Gerichtsverfahren wegen unberechtigter Anwaltskosten stellen Anwälte nicht selten zusätzliche Ansprüche. Das wird dann noch teurer.
  • Mir fehlt die Zeit, sich mit Ihrer Sache zu beschäftigen.
Das wird Ihnen Ihr Anwalt nicht verraten. Sie werden es mitbekommen, wenn Sie verloren haben und feststellen, dass das Wichtigste nicht bzw. falsch vorgetragen wurde.
  • Ich setze mich für Sie lautstark und sceibar engagiert ein. aber das nur zum Schein.
Die Richter lassen sich nicht beeindrucken, sie machen aber mit. Es geht darum den Mandanten einzuwickeln. Entscheiden wird nach formal-juristischen Gesichtspunkten. Diese können leise, klar und überzeugend dargelegt werden.
  • Ich habe kein Interesse, mehrere Verhandlungen zu führen, denn dafür gibt es nach RVG kein Honorar.
  • Beweisverhandlungen kommen für mich so gut wir nicht in Frage, diese bezahlt mir niemand.
  • Die Richter und Richterinnen wegen deren groben Fehlern, Faulheit und Willkür zu kritisieren, erlaube ich mir nicht, denn ich habe noch andere Mandanten, da möchte ich gewinnen.
In den Gerichtsverfahren geht es immer nur um die Interessen der verhandelnden Juriusten (Anwälte, Richtrer). Sie verhandeln sozuisagen unter sich. Der Mandannt stört. Wie in jeder Verhandlung unter Gleichgesinnten müssen die Paretner berücksichtigen, wie die anderen bei den nöchsten Verhandlungen mit anderen Mandanten reagiern.
  • Ich darf nach der Rechtsanwaltsordnung den Gegenanwalt nicht auf seine offensichtlichen Fehler, die er seinem Mandanten gegenüber macht, öffentlich - so dass es sein Mandant erfährt - aufmerksam machen. Werde ich auch nicht tun, wir sind ja Kollegen und unterstützen uns gegenseitig.
Das ist Vorschrift ind er BRAGO.
  • Bei Verfügungsverfahren werde ich darauf drängen, Widerspruch einzulegen und, sollten wir verlieren, dann werde ich empfehlen, Berufung einzulegen. Ist zwar sinnlos, weil unnötig, teuer und der Weg zum Bundesverfassungsgericht länger, und vor allem deswegen, weil Verfügungsverfahren Schnellverfahren sind, in denen wir nur bedingt etwas vortragen, beweisen, keine Beweisanträge stellen können und die Richter sich mit ihren Urteilen für das Hauptsacheverfahren in diesem Schnellverfahren festlegen und später im Hauptsacheverfahren ungern zurückrudern. Aber ich verdiene dabei mehr. Sie haben ja das Geld.
  • Mir ist es egal, ob sie Zeit, Geld und viel Nerven verlieren. Mein Geschäft ist für mich das Wichtigste.
  • Ich telefoniere mit den Richtern/Innen und berichte Ihnen darüber nichts oder nur teilweise. Dasselbe betrifft die Gespräche mit dem Gegenanwalt.
  • Ich werde auf das Tempo drücken, dann verdiene ich schneller mein Geld, sie haben weniger Zeit, sich umzusehen, mit anderen zu beraten. Ich stelle sie vor vollendete Tatsachen, die weiteren Rechtswege schneide ich ihnen ab.
Es gilt das Beschleunigungsbestreben der Durchführung von Verfahren. Das ist Besdtandteil des Anwaltsgeschäfts und der Vorgaben an die Richter, weil die Gerichtskosten nicht nach Aufwand, sondern nach dem Streitwert berechnetn wsrden. Über die Einhaltung der Haushaltsvorgaben wacht der Bezirksrevisor. Es entspricht auch den Zug der Zeit; immer mehr, immer größer, immer schneller ... . Die Rechtswege sind an relativ kurte Fristen gebunden. Das Rechtssystem möchte möglichst viele Verfahren, möglichst schnell mit wenig Aufwand gelöst wissen. Der Verlust des Rechts, in den höheren Instanzen recht zu bekommen, leigt im Interesse der Anwälte und Richter.
In Schnekllprozessen wird in der ersten Instanz voles vergessen, nicht vorgebracht. Helung in der nöchsten Instanz ist meist ausgeschlossen.
  • Verlieren wir, dann werde ich ihnen gegenüber das den Richtern in die Schuhe schieben, behaupten, die Richter haben sich geirrt, wir können nichts dagegen machen.
Immer wieder hören wir, dass Anwälte ihren Mandanten sagen, das Gericht hat falsch entschieden. Rechtssicherheit wird keien Anbwalt versprechen.
Kaum ein Anwalt wird zugeben, einen Fehler gemacht zu haben. Anwälte fürchten die Anwaltshaftung. Bestenfalls stellt der der Abnwalt einen geringeren Betrag in Rechnung oder verzichtet auf das Honorar mit einer anderen Begründung.
  • Für mich sind meine Mandanten nur Objekte, wie für Sie der Reisbauer in China.
Es ist eien Irrtum anzunehmen, ein Anwalt engagiert sich für Ihre Sache. Sie werden das schnell in den Gesprächen mit Ihrem Anwalt fesstellen. Stellen Sie Fragten und Forderungen, welche ihr Anwalt nicht beantworten kann bzw. auf die Ihr Anwalt nicht eigehen kann.

Geschichte des Anwaltszwangs

Anwaltszwang besteht nicht in jedem Land. Auch das historische Recht kannte keinen Anwaltszwang. Es gab Zieten, da wren Anwälte unzulässig.

In der Zivilprozessordnung (ZPO) vom 30.01.1877 wurde der Anwaltszwang erstmalig fixiert. in Kraft getreten ist diese ZPO am 01. Oktober 1879.

§ 74 ZPO, 1877
Vor den Landgerichten und vor allen Gerichten höherer Instanz müssen die Parteien sich durch einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen (Anwaltsprozeß).
Diese Vorschrift findet auf das Verfahren vor einem beauftragten oder ersuchten Richter sowie auf Prozeßhandlungen, welche vor dem Gerichtsschreiber vorgenommen werden können, keine Anwendung.
Ein bei dem Prozeßgericht zugelassener Rechtsanwalt kann sich selbst vertreten.

Im Dritten Reich galt der Anwaltszwang der Ausschltung judischer Anwälte. Diesen wurde die Anwaltszulassung entwqder entzogen oder nicht mehr gegeben. Der Text der ZPO bleib erhalten. Die Nazis hatten keine Zeit, die Gesetzestexte zu ändern. Sie lösten ihre Probleme mit der s.g. Rechtserneuerung. Heiß in Deutschland Heute Rechtsprechung, mit der die Gesetze interpretiert werden. Sehr deutlich wird das bei der Zensurrechtsprechng.

Nach dem Zweiten Weltkrieg ist der des § 78 ZPO dem Wesen nach geblieben.

§ 78 ZPO, 2005, Anwaltsprozess
(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
(2) Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich als Beteiligte für die Nichtzulassungsbeschwerde durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen.
(3) Diese Vorschriften sind auf das Verfahren vor einem beauftragten oder ersuchten Richter sowie auf Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, nicht anzuwenden.
(4) Ein Rechtsanwalt, der nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 zur Vertretung berechtigt ist, kann sich selbst vertreten.


Ob der Anwaltszwang verfassungskonform ist, hat bisher weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof in Zweifel gezogen.

Kritik

Der Anwaltszwang, nicht das Recht auf einen Anwalt, entmündigt den Bürger.

Für die Anwälte gilt, wie für den Arzt, den Steuerberater und andere Fachleute gilt: Man ist selbst der beste Arzt, der beste Steuerberater ... . Ärzte und Steuerberater sind lediglich Handwerker. Ihr Handwerk verstehen sie besser als deren Kunden. Sie beherrschen Techniken, die die Kunden nicht beherrschen. Das eigene schöpferische Element ist alledings in deren handwerklichen Leistngen - mit seltenen Ausnahemn - vernachlässigbar. Das gilt in einem noch höheren Grad auch für die Anwälte.

Der Anwaltsberuf hat jedoch noch eine Besonderheit: Die Anwälte sind als unabhängiges Organ der Rechtspflege fest eingebaut in die Machtstrukturen des Staates. Sie sind de facto nicht unabhängig, sie verterten das Herrschaftssystem, wie es ist.

In der Praxis sind die Anwälte in ihrer Überzahl lediglich auf ihre Honorare orientiert. Viele entwickeln im Rahemn der geltenden Gesetze eigene Geschäftsfelder. Hinter der Finanz- und Strukturkrise stehen die bedeutendsten Anwaltskazleinen mit den von ihren in tauseneden von Seiten geschriebenn Verträgen.

In der Praxis werden die Anwälte von den Parteien in den Sachstand eingewiesen, sie werden durch die Parteien qualifiziert und für dieses Lernen auch von ihren Mandanten bezahlt.

Vor Gericht stehen sich dann zwei mehr oder weniger mit dem Sach- und Rechtsstand vertraute Anwälte gegenüber. Diese verhandeln mit den noch weniger mit dem Sachstand vertrauten Richtern. Die Verhandlungen entarten regelmäßig zum absurden Theater mit dem beschränkten Inhalt: Anwaltshonorare und Gerichtskosten, welche sich auf die Streitwertauseinandersetzung reduzieren. Verhandelt wird ebenfalls darüber, wie man dies den eigenen Mandanten am besten rüberbringt, ohne seinen Ruf als Anwalt und Gericht beim Mandanten zu verlieren.

Mit Recht und Gerechtigkeit hat dies wenig zu tun.

Es kann jedem empfohlen werden, zu versuchen, sich selbst zu qualifizieren, um diesem absurden Unrechtstheater Einhalt zu gebieten. Leicht ist es nicht, die Mauer dieser von der Juristenkaste aufgebauten Wirtschafts- und Lebensstruktur zu durchbrechen.

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