Kreditgefährdung
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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 20:55, 14. Okt. 2008
[bearbeiten] zivilrechtliche Kreditgefährdung
§ 824 BGB gewährt einen Schadsensersatzanspruch bei Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen.
Über § 1004 BGB kann auch direkt Unterlassung begehrt werden.
[bearbeiten] strafrechtliche Kreditgefährdung
In § 187 StGB wird Kreditgefährdung unter Strafe gestellt.