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-Das Redaktionsgeheimnis eines Presseorgans bietet keinen Schutz. Eine eidesstattliche Versicherung des Autors, dass es sich um ein+
-Zitat handelt, kann man vergessen.+
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-<p><b>Glossar / Zensuregeln</b> 
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[[:Kategorie:Glossar|Glossar / Zensurregeln]]<br> [[:Kategorie:Glossar|Glossar / Zensurregeln]]<br>
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 +[[:Kategorie:Presseerklärung|Pressemitteilungen]]<br>
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 +[[:Kategorie:Umfrage|Umfragen]]<br>
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 +[[Presse zu Buskeismus]]<br>
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-[[:Kategorie:Beleidigung Gericht|Beleidigungen vor Gericht / in Schriftsätzen]]+[[:Kategorie:Beleidigung Gericht|Beleidigungen vor Gericht / in Schriftsätzen]]<br>
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-[[:Kategorie:Bericht|Berichte in alphabetischer Reihenfolge]]<br>+[[:Kategorie:Neue Berichte|Neue Berichte]]<br>
[[:Kategorie:Bericht Aktenzeichen|Berichte nach Aktenzeichen]]<br> [[:Kategorie:Bericht Aktenzeichen|Berichte nach Aktenzeichen]]<br>
-[[:Kategorie:Bericht Gericht|Berichte nach Gericht]]<br> 
-[[Berichte nach Datum]]<br> 
-  
-'''Wichtiger Hinweis:'''+{{Allgemeiner Hinweis Berichte}}
-Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der [[Zensurkammer]]n, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als [[Pseudoöffentlichkeit]] nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der [[Pseudoöffentlichkeit]] nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.+
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:[[:Kategorie:BGH-Urteil Aktenzeichen|Aktenzeichen]] :[[:Kategorie:BGH-Urteil Aktenzeichen|Aktenzeichen]]
- +Aufgehobene Zensururteile
-BVerfG-Urteile und -Entscheidungen+:[[:Kategorie:Zensurkammer Hamburg aufgehoben|aufgehobene Zensururteile]]
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Wichtiger Hinweis: Für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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