Bildnis

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 18:05, 18. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Siehe auch)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (20:50, 22. Dez. 2008) (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Aus den Urteilen Urteilen)
 
(Der Versionsvergleich bezieht 2 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 3: Zeile 3:
Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant. Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant.
-Sie Veröffentlichung eines Bildnisses bedarf der [[Einwilligung]] durch den Abgebildeten.+Sie Veröffentlichung eines Bildnisses bedarf der [[Einwilligung]] durch den Abgebildeten, sofern keine Ausnahmen greifen, etwa bei [[Person der Zeitgeschichte|Personen der Zeitgeschichte]].
Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] einschlägig sein. Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] einschlägig sein.
Zeile 12: Zeile 12:
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]
-== Urteile ==+== Aus den Urteilen ==
 + 
 +*Ein Bericht über die Vermietung einer Ferienvilla von Ernst August von Hannover ist von öffentlichem Interesse und deshalb dürfen auch Fotos vom Ehepaar von Hannover gezeigt werden<br>
 +*Ein Beitrag, der Sabine Christiansen gemeinsam mit ihrer Putzfrau im Fischerdorf Puerto Andratx zeigt, hat keinen Nachrichtenwert und ist deshalb zu unterlassen.<br>
 +*Heide Simonis - sie darf beim Einkaufen gezeigt werden, weil sie einen Tag zuvor in Schleswig Holstein abgewählt worden war.
 + 
[[:Kategorie:Bildnis|Urteile zum Recht am eigenen Bild]] [[:Kategorie:Bildnis|Urteile zum Recht am eigenen Bild]]

Aktuelle Version

Ein Bildnis ist die Darstellung der erkennbaren Gesichtszüge einer Person.

Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant.

Sie Veröffentlichung eines Bildnisses bedarf der Einwilligung durch den Abgebildeten, sofern keine Ausnahmen greifen, etwa bei Personen der Zeitgeschichte.

Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschlägig sein.

[bearbeiten] Siehe auch

[bearbeiten] Aus den Urteilen

  • Ein Bericht über die Vermietung einer Ferienvilla von Ernst August von Hannover ist von öffentlichem Interesse und deshalb dürfen auch Fotos vom Ehepaar von Hannover gezeigt werden
  • Ein Beitrag, der Sabine Christiansen gemeinsam mit ihrer Putzfrau im Fischerdorf Puerto Andratx zeigt, hat keinen Nachrichtenwert und ist deshalb zu unterlassen.
  • Heide Simonis - sie darf beim Einkaufen gezeigt werden, weil sie einen Tag zuvor in Schleswig Holstein abgewählt worden war.


Urteile zum Recht am eigenen Bild

Persönliche Werkzeuge