Bildnis
Aus Buskeismus
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Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] einschlägig sein. | Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] einschlägig sein. |
Version vom 07:22, 18. Nov. 2008
Ein Bildnis ist die Darstellung der erkennbaren Gesichtszüge einer Person.
Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant.
Sie Veröffentlichung eines Bildnisses bedarf der Einwilligung durch den Abgebildeten, sofern keine Ausnahmen greifen, etwa bei Personen der Zeitgeschichte.
Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschlägig sein.