7 U 82/09 - 27.07.2010 - Das "Sprachrohr Gottes" wird verlieren

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Vom Kläger Andreas Hortmann aus Wiesbaden heißt es, er sei das selbst ernannte "Sprachrohr Gottes". Er hat an die 100 zahlende "Jünger". Mütter sind von ihm überzeugt. Und viel Schönes mehr.

In seinen Seminaren soll es um Sex, Scham und Angst gehen. Es gibt bzw. gab die "Privatakademie für Soziales Lernen", das "Institut für Spirituelle Psychologie", die "Mysterienschule".

Die Kritiker sprechen von "Gehirnwäsche", einer „Sekte“ … .

Da muss natürlich dagegen geklagt werden.

Im Haptsacheverfahren 325 O 97/09 wurde am 07.08.2010 beantragt, die folgende Äußerungen zu verbieten:

a) "Ihr Partner wird Sie mittels Gehirnwäsche solange bearbeiten, bis Sie ebenfalls Hortmann-Anhänger sind",
b) "Ihr Partner trennt sich auf Befehl Hortmanns von Ihnen",
c) "Als Vater und Mann in einem Sorgerechtsverfahren werden Sie erfahren, dass den Hortmann-Anhängern die Kinder egal sind (Analogie zu Scientology) und als Waffe gegen Sie eingesetzt werden",
d) Herr Hortmann betreibe eine Sekte.

Verboten hat die Kammer lediglich die Äußerung:

b) "Ihr Partner trennt sich auf Befehl Hortmanns von Ihnen",

In die Berufung gingen folgerichtig der Beklagte und der Kläger. Siehe das Urteil 325 O 97/09 vom 07.08.2009.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Andreas Hortmann vs. Dirk Wiesner

27.07.2010: 7 U 82/09

Berufungsverhandlung gegen das Urteil in der Sache 325 O 97/09 vom 07.08.2009

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richterin am Oberlandesgericht Dr. Raben
Richter am Oberlandesgericht Meyer
Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Leonhardt & Partner;
Beklagtenseite: Kanzlei Fuhrmann & Partner; Rechtsanwalt Prof. Russ

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 82/09

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: So. Mal sehen, wer so alles da ist. Der Kläger persönlich? Nein. Wir haben Schriftsätze für den Antragsteller-Vertreter vom 20. und 21. Juli 2010. O.k. Ich möchte kurz ansprechen, um was es geht. Es geht um zwei Berichte.

Gehirnwäsche“ ist Bearbeiten. Das meinen wir, ist eine Meinungsäußerung. Dass die Hortmann-Anhänger einer Gehirnwäsche unterzogen werden, ist nicht fassbar. Es wird auch nicht dem Kläger zugeordnet.

"Ihr Partner trennt sich auf Befehl Hortmanns von Ihnen". "Befiehlt" wird von den Leuten so verstanden, dass es eine überspitzte Formulierung für eine starken Einfluss ist. Starker Einfluss ist nichts Abträgliches, meinen wir. Es ist die Frage … dieselbe Prognose, eine Tendenz.

Der nächste Punkt. "Als Vater und Mann in einem Sorgerechtsverfahren werden Sie erfahren, dass den Hortmann-Anhängern die Kinder egal sind (Analogie zu Scientology) und als Waffe gegen Sie eingesetzt werden" Auch hier meinen wir, dass die Äußerung, Kinder seien ihm egal, nicht gemessen werden kann. Es ist eine Prognose. Es gibt den Sorgerechtstreit nachdem die Frau dahin gegangen ist.

Herr Hartmann betreibe eine Sekte. Das Wort Sekte ist negativ belegt. Es genügt jedoch schon, wenn der Kläger eine [besondere] Stellung in der Therapie [inne hat], ein eigenes Institut betriebt. Er spricht von Esoterik. Das erlaubt die Bezeichnung Sekte.

So dass wir zur Frage kommen, dass die Berufung des Klägers keinen Erfolg haben wird. Die Berufung des Beklagten wird Erfolg haben. Ich denke, der Kläger möchte zuerst was sagen.

Klägeranwalt sitzend: Sekte – sehe ich persönlich – ist negativ belastet. Ich meine, es ist eine unwahre Tatsachenbehauptung. Wenn Sie es anders sehen, muss ich das zur Kenntnis nehmen.

Die Vorsitzende: Die Meinungsfreiheit geht … die Tendenz geht immer och in diese Richtung. Auch drastische Äußerungen sind erlaubt. Im Zweifel eher für die Meinungsäußerung. Das gilt auch für das Wort „Befehl“. Wir haben lange nachgedacht. Starke Beeinflussung, dass diese vom Therapeuten ausgeht, ist nichts Neues. Wollen wir Anträge stellen oder Anträge teilweise zurücknehmen? Es muss nicht ausgerichtet werden.

Klägeranwalt: Ich benötige eine Schriftsatzfrist. Die Klage und die Berufung werde ich nicht zurücknehmen.

Die Vorsitzende: Sie [Beklagten-Vertreter] müssen sich auch noch äußern.

Beklagtenanwalt Prof. Russ: Befehl … kann alles passieren. Der Beklagte hätte sich gewünscht, jemand hätte ihn gewarnt. Sekte …

Die Vorsitzende: Wir wollen es auch gar nicht bewerten. Dieser Begriff kann verwendet werden, ohne dass er völlig aus der Luft gegriffen ist.

Klägeranwalt: Befehl ist stärker als eine starke Beeinflussung.

Die Vorsitzende: Es ist überspitzt, aber eine Bewertung …

Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung des Beklagten erfolgreich, die Berufung des Klägers nicht erfolgreich sein wird. In allen Fällen handelt es sich um Meinungsäußerungen, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten. Der Klägervertreter bittet um Schriftsatznachlass auf die heute überreichten Schriftsätze. Drei Wochen? Würden Sie [Beklagtenvertreter] der Klagerücknahme zustimmen?

Beklagtenanwalt Prof. Russ: Ja.

Die Vorsitzende: Beschlossen und verkündet. Der Klägervertreter kann auf die heute übergebenen Schriftsätze bis zum 17.08.10 erwidern. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 08.09.10, 10:00. Sie haben es gebucht, es kommt nicht auf den Tatsachenvortrag an. Sie können sich auch einigen. O.k. Beschlossen und verkündet: Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 25.000 Euro.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Links

  • kath.ch - WIESBADEN, Kurier-Redakteur Christoph Cuntz "Ermittlungen gegen Wunderheiler" - Main-Rheiner, 15.12.2004

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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