7 U 100/14 - Buske bemüht sich um Durchblick, Kostenbazar beim AG

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Buske bemüht sich um Durchblick beim Durcheinander bei den Zensurregeln

Helene Fischer und Florian Silbereisen geben ihre Forderungen ab an die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz.


Inhaltsverzeichnis



UNGLAUBLICHER FASHION WEEK VLOG! | LifeWithMelina
HansdOLG - Dienstagsbericht

AG mit Kostenbazar

14.06.2016


[bearbeiten] Was war heute los?

Es gab heute zwei Schertz-Verhandlungen. Beim OLG erschien von der Kanzlei Schertz Bergmann die Rechtsanwältin Kerstin Schmitt. Welche Sophie Marie Mühe vertrat. Beim Amtsgericht lernten wir den Rechtsanwalt Jan Felix Dein kennen, welche die von Helene Fische abgetretene Rechte gegenüber dem SCG Verlag durchzusetzen beauftragt war. Dr. Jan Dein ist der Buchautor von „Die Repräsentation in Onlinewelten“, in der versucht das Internet mit der Rechtsprechung zu verbinden. Er begibt sich auf das höchst aktuelle gesellschaftliche Feld. So wie Prof. Dr. Christian Schertz mit den Erkenntnisse seiner Doktorarbeit "Merchandising - Rechtsgrundlagen und Rechtspraxis" gutes Geld zu verdienen versucht, tatsächlich das Mittelalter heraufbeschwört, bleibt zu hoffen das die Erkenntnisse von Dr. Jan Felix Dein das Gegenteilsind. Wir kenne nur das Inhaltsverzeichnis seines Buches, scheint nicht gerader kreativer Neuland zu sein. Hoffentlich irren wir uns.

In der heutigen Verhandlung beim Amtgericht musste er aber Rechtsawalt Helge Reicht anrufen, um weiter verhandeln zu können. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse scheinen doch nicht so praxisnah zu sein.

[bearbeiten] Buske erklärt, was Zensur-Absurdistan ist

Deutschlands Elite spricht


Besoffener Politiker im Landtag Heinrich Heidel (FDP)



Helene Fischer im Gespräch mit Florian Silbereisen beim Das große Fest der Besten 2015

[bearbeiten] Sophie Marie Mühe vs. Axel Springer SE

[bearbeiten] 7 U 100/14

[bearbeiten] Corpus Delicti

Berufungsverfahren zum LG-Verfahren 324 O 12/14. Die Tochter des Schauspielers Ulrich Mühe gewann. Wir berichteten.

Was haben wir damals mitbekommen haben, war nicht viel. Die Klägerin, eine halbwegs bekannte Person, war dabei beim Berliner Fashion week. Welches, blieb der Pseudoöffentlichkeit verschlossen. Die Klägern schien des Öfteren Fashion weeks zu besuchen.Fotografiert ohne Einwilligung darf sie aber nicht werden.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Dr. Lothar Weyhe
Richter: Joachim Zink

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann
Rechtsanwältin Kerstin Schmitt
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland

[bearbeiten] Kurzbericht zu der Sachen 7 U 100/14

21.06.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben viel Post gekriegt.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Habe es auch bekommen. Das Schriftstück vom 20.06.16 müsste mit der Post unterwegs sein.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Klägerin-Vertreterin überreicht den Schriftsatz vom 20.06.16 für Gericht und Gegner.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ha

Springeranwalt Dr. Holger Nieland:….

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Über Fashion week wird berichtet. Der BGH sagt es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis. Dann haben wir aber so viele Entscheidungen, mit denen was erlaubt aber auch verboten wird. Feriendomizil einer berühmten Moderatorin auf Mallorca. Geht auf Mallorca einkaufen, das passiert täglich, man darf darüber nicht berichten. Wir haben das Beispiel mit der Currywurst. Der BGH hat entschieden, dass auch nicht berichtet werden darf über zwei nette Männer, welche mit dem Motorrad einkaufen fahren. Sie haben beide Helme auf. Der eine einen Deckelhelm Werden fotografiert. Helme waren zugelassen. War kein Integralhelm. Da wurde ein Fachmann gefragt, was halten sie von den Helmen? Da haben wir ein Urteil geschrieben. So ist es hier auch, keine Namensnennung. Beispiel, jemand sitzt in Kühlungsborn und trinkt Bier mit einer Bayerischen Trachtenjacke. Man schreibt etwas über die Bayerische Trachtenjacke, darf man das den Namen nennen? Das muss der BGH sagen, hat aber nicht gesagt. … Deswegen wollen wir zum Landgericht gehen.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Bin nicht überrascht. Das war anders.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Haben noch § 23, 2.Satz UrhG .Da sind wir uns nicht einig. Weshalb muss das Baby hinhalten? Ist…

Springeranwalt Dr. Holger Nieland:. Möchte auf das Beispiel mit der Currywurst eingehen. Christiansen … Haushaltshilfe… Foshion 2013 war eine öffentliche Sache. …Wir haben eine Menge von Kriterien. Das Übergewicht ist auf der Seite der Meinungsfreiheit. Dann noch Frau Cukrowski. Erklärt, ich bin der Vormund von Sophie. Frau Mühe ist trotz ihres Alters oft auf Fashions. Zumindest drei Mal. Da war die Dame sechzehn. Sie war mit Mutter auch auf dem roten Teppich. Oder Mascha Sihler. Es war verblüffend, was im BGH-Urteil (VI ZR 137/13 und l VI ZR 138/13 vom 19.04.2014.) stand: Der breiten Öffentlichkeit durch Suche im Internet bekannt. Cukrowsky ist Vormund geworden durch den Tod ihrer beiden Eltern. …. In der Bunten als Stammbaum. Bei Google ist es in Autokomplete. Das ist einer von vielen Punkten. Keinen Namen, trete vor die Kamera. Selbstbegehung von Frau Cukrowski.

Mühe-Anwältin Kerstin Schmitt: War nicht von Frau Mühe.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Von Cukrowski, dem Vormund.

Mühe-Anwältin Kerstin Schmitt: Wenn sie einen ganz anderen Bekanntheitsgrad hätte. … Dann muss Frau Mühe nicht. ….

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Goldkinder. Leben der Kinder der Adligen.

Mühe-Anwältin Kerstin Schmitt: War eine Vernissage. Da kann man streiten, was man reinlegt. … Lag hier zeitlich zurück. Sie haben nicht über Fashion week geschrieben. Mascha S. haben wir auch. Finden die Entscheidung nicht gut. BGH sagte die Namensnennung wäre Sozialsphäre. Hier haben wir eine Bild § 23, 2.Satzt. Das mit dem roten Teppich liegt zwanzig Jahre zurück. Da weiß niemand, wie sie äußerlich aussieht. Mascha S. Hoffentlich wird das BVerfG das zurückweisen. Das Google-Ergebnis wird 150 …

Mühe-Anwältin Kerstin Schmitt lacht: Das BGH hat es nicht verstanden, wie das Internet funktioniert. Sie haben das gut aufgeführt.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie wollen auch zum BGH?

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Ja. Habe gestern über das Mieterfest (gesprochen)…Ist vielnäher dran mit der Trachtenjäcke.

Mühe-Anwältin Kerstin Schmitt: BGH hat im Mieterfesturteil Foto erlaubt, wenn Fotos eine Aussagekraft haben, wie beim Mieterfest.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Bin der Meinung, dass dieser i, den das Landgericht macht, falsch ist.

Mühe-Anwältin Kerstin Schmitt: Meine, BGH muss nicht entscheiden.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: … .

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Soll hier ein Vergleich versucht werden?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Parteivertretern wurde die Sach-und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge. Sie Frau Schmitt haben im Schriftsatz keinen Antrag gestellt.

Mühe-Anwältin Kerstin Schmitt: Wollte diesen aus dem Stand stellen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske:

Beschlossen und verkündet:

1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000,- € festgesetzt.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 19.07.16, 10:00.

Schade, dass es nicht zum Vergleich gekommen ist. Die Zeit hätten wir aufgehoben. Wir bedanken uns.

[bearbeiten] Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbH vs. SCG Verlag Ltd. 25b C52/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es ging um Berichte zu Helene Fischer und Florian Silbereisen, sind sie ein Paar, bauen Sie ein gemeinsames Nest

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat die Beklagte offenbar abgegeben, aber ohne Anerkennung der Kostenpflicht.

Helene Fische und Florian Silbereisen haben ihre Ansprüche an die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz abgetreten. Somit wurde heute über das Geld des Professors gestritten. Vertreten wurde diesen vom Hamburger Rechtsanwalt Dr. Jan Dein, der zum Team der berüchtigten Zensurkanzlei 2015 zustieß.

[bearbeiten] Richter

Richter auf Probe: Rodenbusch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann
Rechtsanwalt Dr. Jan Dein
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann
Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland; Rechtsanwältin Anna-Katharina Kornrumpf

[bearbeiten] Kurzbericht zu den Sachen 25b C52/16

21.06.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch: Sie wissen, um was es geht. Unwahre Tatsachenbehauptungen und Gerüchte. Hier haben wir unwahre Tatsachenbehauptungen. Fischer und Silbereinsen betreiben einen gemeinsamen Nestbau. Es geht um Gerüchte. Wertneutrale Tatsachen werden vom BGH eingeengt. Der BGH sagt klar, wenn in keinster Weise Persönlichkeitsrechte betrifft. War im stern und dpa. Hier ist mehr. Wo haben sich Frau Fischer und Silbereinsen gefunden? Hausbau. Gerichte sagen, wenn man Dritte zitiert, muss man sich distanzieren. Das ist der dritte Punkt. Werde da nicht abweichen.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Werden Sie zum Streitwert entscheiden?

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch: 15.000 pro Zident finde ich o.k.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Was wird mit gemeinsames Nest? Es ist unstreitig ein gemeinsames Nest auf Mallorca. Sue knutschen auf der Bühne. Zu fragen, wie geht es weiter, ist zulässig. Das gemeinsame Neste besteht, ist nicht bestritten worden. Vielleicht auch jetzt in Vilshofen.Für beide 15.000? Silbereisen hat nicht bestritten, dass er sich in Vilshofen umsieht. Dann zum Preis. BGH hat zu Unwahrheiten entscheiden. Wo ist die schlimme Persönlichkeitsrechtsverletzung Es ist nicht online. Es ist eine kleine lokale Zeitung.

Schertzanwalt Dr. Jan Dein argumentiert streng wissenschaftlich: Der Reihe nach. Wir haben die Unwahrheiten. Auf Basis dieser Unwahrheiten wird spekuliert. Dann Schwan…ft. Ist Geldentschädigung wert. Streitwert? Wir haben das Verfügungsverfahren. Es ist genauso hoch.

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch: Werde nachdenken.

Schertzanwalt Dr. Jan Dein: Wo ist das die Unterscheidung? Fischer ist mitgelaufen, wahr oder unwahr, Nestbau… Dass gekauft, ist unstrittig. Ist Frau Fischer schwanger? Frau Fischer ist da mehr betroffen als er. Haben bei Silbereinsen noch finanzielle Aspekte….Sind keine konkreten Werte genannt.

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch: In welcher Richtung das geht, ist klar.

Beklagtenanwältin Anna-Katharina Kornrumpf: Dass er da war, wo ist es unwahr?

Schertzanwalt Dr. Jan Dein: Dass sie gemeinsam ein Nest aufbauen.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Das ist gerade Artikel 5, Knutschen auf der Bühne, Nestbau ist nicht ehrenrührig.

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch: Einen Öffnungsaspekt gibt es nicht. Meine Idee. Über den einen Aspekt werde ich nachdenken. Würde bei Silbereisen nicht weit zurückgehen. Frage, wirkt sich das kostenmäßig aus?

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Wenn es eine Entscheidung gibt, gehe ich in Berufung. Entscheidung, damit … Wenn sie jetzt was haben wollen., jetzt. Werfe in den Raum700 und Kostenaufteilung.

Der übliche Kostenbazar beginnt.

Schertzanwalt Dr. Jan Dein: Nein.

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch: Ich werfe zwanzig Prozent. Wäre das was?

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Das wird 300.

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch: 1.050.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: 1.000 glatt, Kostenaufhebung. Ansonsten nicht.

Schertzanwalt Dr. Jan Dein: Kann ja anrufen.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: 1.000 und Kostenaufhebung ist super.

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch: Was ist mit 1/3,2/3? Das Berufungsrisiko ist taxiert.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: 2/3 neu. Wäre wieder eine Rechenaufgabe. 2/3 … 1.000 €. Muss zwei Tage für Widerruf haben.

Schertzanwalt Dr. Jan Dein: Ich auch auf Widerruf.

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch: Beiderseitig oder telefonieren

Schertzanwalt Dr. Jan Dein: Ich möchte trotzdem telefonieren.

Schertzanwalt Dr. Jan Dein verlässt den Gerichtsraum. Richter auf Probe Vincent Rodenbusch erzählt die Karierreschritte … Strafrecht oder Familienrecht etc. Es wird die Rechtsprechung zu Filesharing erklärt. Zuständigkeit der "AG-Abteilungen für Presserecht

Schertzanwalt Dr. Jan Dein nach Wiedereintritt: Kostenaufhebung, nein.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Kann das zu Hause durchrechnen. Drei Tage reichen. Für Sie nicht?

Schertzanwalt Dr. Jan Dein: Will auch mitnehmen.

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch diktiert: Gütliche Verhandlung ist nicht möglich. Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen die Parteien den folgenden Vergleich.

1. Die Beklagte zahlt an den Kläger 1.000,- €.
2. Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Verhgleichs werden von der Beklagten übernommen.

Damit ist Ruhe und erledigt.

Komnmentar RS: Richter auf Probe Rodenbusch irrt gewaltig. Mit diesem Vergleich öffnet dieser Richter eine sprudelnde Quelle für die brutale Zensurkanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Da kann man die Vergleichskosten aufheben.

Richter auf Probe Vincent Rodenbusch diktiert weiter:

3. Rücktritt, schriftlich anzuzeigen bei Gericht bis zum 24.06.16

Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Donnerstag, den 14.07.16, 10:00, Raum A120

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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