324 O 733/09 - 09.04.2010 - Globaler Sex in Thailand - Hamburger Richter entscheiden

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Beklagte schrieb über den in Thailand lebenden Kläger, dass er dreizehn- bis fünfzehnjährige Jungs missbrauchte und Videoaufnahmen machte.

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Pädophiler Lehrer aus Deutschland verhaftet

Von Lia | 14.Mai 2008: 717 - 16:13

In Pattaya ist letzte Nacht ein Deutscher Lehrer verhaftet worden unter dem Vorwurf des Sex mit minderjährigen Knaben! Der 67 jährige Xxxx Xxxxx Xxxxxx wurde letzte Nacht um 01:00 Uhr auf frischer Tat verhaftet. Die Polizei fand ihn, nach einer Information eines Unbekannten mit zwei minderjährigen Jungen im Bett vor. Bei den Jungen handelt es sich um einen 15 jährigen und einen 13 jährigen Thaijungen.
Die beiden Jugendlichen gaben beim Verhör an, dass xxxx ihnen je 500.- Baht für den Sex versprochen hatte! Laut den Informationen der Polizei ist der verhaftete Deutsche ein Lehrer an der Universität von Phitsanulok.

Deutscher Kinderschänder wird nach langem Treiben im Dunkeln gefasst

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Boonlua Chatree
Wieder ist der Polizei ein Kinderschänder ins Netz gegangen. Diesmal handelt es sich um einen Deutschen, den 66-jährigen xxxx, der schon seit mehreren Jahren in Pattaya lebte. Er wurde in seinem Zimmer ertappt, als er mit zwei minderjährigen Jungs Sex hatte.
Xxxx Xxxxx Xxxxxx wurde in seinem Apartment gefasst, als er mit zwei Minderjährigen Sex hatte.
Generalmajor Panya Mamen, stellvertretender Kommandant der Zentralen Ermittlungsbehörde (CIB), Generalmajor Surasit Sangkhapong von der Abteilung zum Schutz von Kindern und Frauen, Generalmajor Choochat Suwannakom, Oberbefehlshaber der Touristenpolizei, und Oberst Nopadol Wongnorm, Chef der Polizei in Pattaya, gaben die Verhaftung am 14. Mai bekannt.
Seit einigen Tagen hatten Polizeibeamte xxxx beschattet. Als sie beobachteten, wie er mit zwei Minderjährigen auf sein Zimmer in der Soi Sunee Plaza in Südpattaya ging, schlugen sie zu. Mit einem Generalschlüssel verschafften sie sich Zugang und erwischten xxxx auf frischer Tat. Die Polizei hatte Reporter mit dabei, die den Einsatz live auf Kamera festhielten.
Bei der Befragung bestätigten die beiden Jungs im Alter von 13 und 15 Jahren, von xxxx jeweils 500 Baht für sexuelle Dienste erhalten zu haben. Xxxxx war seit acht Jahren als Lehrer in Pattaya angestellt und laut Bild-Zeitung der Polizei kein Unbekannter. Über den Vorfall wurde auch in den deutschen Medien ausführlich berichtet.
Die Polizei schätzt, dass noch mindestens 200 weitere Pädophile in Pattaya ihr Unwesen treiben. Sie ist guter Dinge, bald weitere Verhaftungen vermelden zu können. Den Tätern drohen langjährige Haftstrafen in Thailand, bevor sie in ihr Heimatland abgeschoben und auf die „schwarze Liste“ gesetzt werden. Derweil verkündete die Behörde, dass zukünftig auch die Besitzer von Unterkünften der Kinderschänder in die Ermittlungen einbezogen werden. Sollte sich herausstellen, dass sie von den schändlichen Taten ihrer Mieter wussten, blühen ihnen ebenfalls drakonische Strafen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

auf-nach-thailand.jpg

[bearbeiten] Schacht (Name geändert) vs. Ullstein GmbH (B.Z.)

Parallel wurde auch gegen Axel Springer Verlag AG geklagt. Az. 324 O 734/09.

Ein Geldentschädigungsprozess. 120.000 Euro werden verlangt.


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch und Höch; Rechtsanwalt Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir finden nach der Vorberatung, dass der der Anspruch dem Grunde nach besteht, dass die Bildveröffentlichung den Kläger schwerwiegend in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Wir wissen nicht, wie alt die Jungs sind. Das Vorbringen der Beklagtenseite hat für uns nicht die notwendige Überzeugung. Die B.Z. legt noch eins drauf durch die Wortberichterstattung. Wir meinen eins draufzusetzen. Wir meinen, es gibt den notwendigen … . Der BKA-Verbindungsbeamte hat auch nicht … .Wir wissen nicht, ob Herr Reichert vor der Berichterstattung ausreichend recherchiert hat. Wie meinen andererseits, dass der Anspruch in der eingeklagten Höhe bestehen kann. Wir hatten vor der Verhandlung miteinander [mit Herrn Dr. Mann] gesprochen. Wir wollten auch sagen, dass wir Zweifel haben, ob der Kläger Freude haben wird, das Urteil zu lesen. … Sonst müssen wir entscheiden.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Um mit dem Ausgangspunkt anzufangen. Unzulässige Verdachtsberichterstattung führt in der Regel nicht zu einer Geldentschädigung. Wenn in Thailand tatsächlich getagt wird … .Das Einzige strittige ist das Alter der Jungs. Wir haben vorgetragen. Wir können es zu Protokoll geben oder Schriftsatzfrist erhalten. Sie sind 20 Jahre alt, trägt der Kläger vor. Wir sagen, im strafrechtlich relevanten Alter. Es gibt die Bildberichterstattung, die Festnahme. Es ist so, dass die Polizeibeamten von den Medien begleitet wurden. Der Kläger glaubte, sich in Deutschland sicher zu fühlen.

Klägeranwalt Dominik Höch unterbricht: Die B.Z. ist nicht die Presse.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Sie können gleich. … Es hängt noch davon ab, um welche Straftaten es sich handelt. … Der Kern des Vorwurfs ist wahr. Die DVD, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde. Ob das Alter der dort zu sehenden Darsteller unter 14 ist, ist sterittig.

Klägeranwalt Dominik Höch unterbricht demagogisch: Damit unterstellen Sie der Staatsanwaltschaft Rechtsbruch.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Es ist unstrittig, dass … .

Richter Dr. Link: Es ist nicht unstrittig.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Kann ich sehen an der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, dass die dort abgebildeten Jungs nicht ….

Klägeranwalt Dominik Höch fällt ins Wort: Kennen wir, brauchen Sie nicht vorzutragen.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: 14 Jahre alt sind, jedoch nicht mit der notwendigen Sicherheit … .

Klägeranwalt Dominik Höch fällt ins Wort: Ist einfach unwahr.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Kann ich die Kammer bitten, dass ich meinen Vortrag ungestört vorbringen kann.

Vorsitzender Richter: Herr Höch, ich bitte Sie.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Es gehr nicht nur um das Geschehen in Thailand, sondern auch um das, was in Deutschland geschehen ist. … Das ist der Straftatbestand. … der Beweis ist zu erheben. Gegebenenfalls ein Sachgutachten eher Gelder in fünfstelliger Höhe fließen. Gestern im Internet des österreichischen Außenministeriums, dass das auch in Thailand strafbar ist.

Klägeranwalt Dominik Höch fällt ins Wort: Darf ich auch was sagen.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Wenn ich fertig bin, ja. Jetzt bin ich fertig.

Klägeranwalt Dominik Höch hat’s erreicht: Wir reden über den einen Fall. Wie schwerwiegend ist es, wenn berichtet wird über Dinge, über dien nicht recherchiert wurde. Mein Mandant darf … . Es ist alles nicht richtig. Ich bleibe bei der Berichterstattung. Sie sagen, dien Thailändische Polizei sein ein korrupter Verein. Wir sprechen über Thailand, nicht über eine Bananenrepublik. Das Verfahren ist dort eingestellt. Die deutsche Staatsanwaltschaft wird der Sache nachgehen. Ist dazu verpflichtet. Jetzt zur CD. Ich finde das schäbig. Die Staatsanwaltschaft hat eingestellt, weil keinerlei Material gefunden wurde. Irgendein Polizist sagt, dien Junges waren ^14. Damit unterstellen Sie, dass die Staatsanwaltschaft … hat. D.h. so oder so, ich finde es einfach schäbig, wie die Staatsanwaltschaft es eingeschätzt hat. Sie sagen, das ist … . Es geht nicht darum. Wir müssen die Frage stellen, ist das eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Jetzt kommen Sie mit irgendeiner CD. Was das für Folgen hatte, haben wir dargelegt.. Sie bleiben bei der Berichterstattung. Es ist einfach, .. Schlussbewertung … , das ist das Schlimmste, was einem passieren kann. Mann kann nicht berichten und erst dann anzufangen zu recherchieren.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann lacht: 120.000 Euro haben Sie eingeklagt.

Klägeranwalt Dominik Höch: Ja, ja. Mein Mandant ist nicht eine Person, die herumgetragen werden kann. Was im ... steht, kann ich nicht ändern. Ich brauche eine Entscheidung.

Richterin Ritzt: Beweis haben ... .

Richterin Dr. Link: Aber nicht über alles.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Werden den Polizisten befragen, der ausgesagt hat, dass die Jungs 1 – 15 Jahre alt waren. Ihr Mandant ist sehr ehrenwürdig.

Klägeranwalt Dominik Höch: Ist er auch.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Das Einzige, was Ihr Mandant vortragen kann. Ist die Einstellungsverfügung der Thailändischen Staatsanwaltschaft.

Klägeranwalt Dominik Höch: Sie möchten doch nicht ….

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann muss RA Dominik Höch die fehlende gute Kinderstube hinweisen: Habe ich Sie unterbrochen? Dann halten Sie einfach den Mund. Diese Berichterstattungen decken sich genau mit den Festnahmeprotokollen, … Vier Monate nach der Gerichtsverhandlung kam der Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft. … Zunächst nicht aufgehoben … Gaben das Alter mit siebzehn und achtzehn an. Danach wird eingestellt. Es sind Indizien. Muss die Kammer sich ein Bild machen.

Richterin Ritz: Mein Problem … erst … dreizehn bis achtzehn … Der weitere Verlauf ist wie Sie sagen. Dann auf einmal … konnten nicht aufgefunden werden, dann doch. Klingt komisch. Ob das reicht, dass wir sagen können, die Jungs waren nicht sechzehn? Es ist ein Fall, wo wir nicht ganz gern entscheiden. Sie sind darlegungs- und beweispflichtig. Deswegen brauchen wir … .

Klägeranwalt Dominik Höch: Möchte nochmals darauf hinweisen. Mein Mandant weiß nicht, wieso unter Hinzuziehung von Journalisten … Kann erkennen … sagen Sie, Herr Mann. Weshalb es so unsinnig ist nach erneuter Vernehmung, bei der sich herausstellt, dass die älter sind. Wir haben keinen Grund zu zweifeln. Sie sagen, korrupter Haufen, es wurde Geld bezahlt. Mein Mandant sagt, ist in einen Hinterhalt gelockt worden. … Was heißt es, die deutsche Staatsanwaltschaft kann nichts machen. Es gibt offensichtlich BKA-Leute.

Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann: Es sind BKA-Verbindungsbeamte. Sie können die Gerichtsverhandlung besuchen. Sie können aber nicht mit dem Mandanten sprechen. … Natürlich kommen … . Aber ich bitte die Kammer zu würdigen, auch dassdie Höhe berechtigt ist.

Der Vorsitzende: Aber … Der Hinterhalt, von dem der Kläger spricht, sehen wir auch als Konstruktion,. Wir sehen keinen Hinterhalt. Sie Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass die beklagte darlegungs- und bewespflichtig ist nachzuweisen. Das Straftaten begangen worden sind,. Der Beklagtenvertreter bittet mit Rücksicht auf diesen Hinweis um eine Schriftsatzfrist. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Der Beklagtenvertreter kann auf die heute erhaltenen Hinweise bis zum 30,.904.10 weiter vortragen. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.05.2010 in diesem Saal. Vielleicht gehen Sie aufeinander zu, von Anwalt zu Anwalt.

[bearbeiten] Verkündung 324 O 734/09 und 324 O 733/09

324 O 734/09 Schacht (Name geändert) vs. Axel Springer AG
04.06.10: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.000,00 € zu zahlen. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 5/8, die Beklagte 3/8 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert beträgt 80.000,00 €.

324 O 733/09 Schacht (Name geändert) vs. Ullstein GmbH
04.06.10: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.000,00 € zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert beträgt 80.000,00 €.

[bearbeiten] Urteil 324 O 733/09

Urteil 324 O 733/09 vom 25.05.2010.

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 40.000,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.1.2010 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
IV. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Und beschließt: Der Streitwert wird auf € 80.000,- festgesetzt.

[bearbeiten] Kommentar

Das war die zweite Verhandlung, in der das Thema des sexuellen Missbrauchs in Thailand das Thema bei der Zensurkammer war.

Die erste Verhandlung -> 324 O 3/05 dauert nun schon 5 Jahre. Beweis wurde in Thailand erhoben. Die Kammer ließ die Zeugen von einem Thailändischen Richter vernehmen. Der Kläger wird vertreten von Anwalt Helmuth Jipp. Auch da geht es um eine Geldentschädigung. Allerdings um einen etwas kleineren Betrag.

Wir sind gespannt, wer mehr Erfolg mit seinen Mandanten haben wird: der Berliner Rechtsanwalt Dominik Höch oder der Hamburger Walraff-Anwalt Helmuth Jipp.

Die Springerpresse tut keinen guten Dienst mit ihrer Boulevardberichterstattung gegen den kriminellen Sextourismus. Erwischt die falschen, jedenfalls juristisch gesehen. Die Kammer hat es nicht leicht. Die Paragraphendogmen sind diesem Thema gegenüber nicht gewachsen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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