324 O 689/12, 690/12 - 05.04.13 - Lehrstueck an Zynismus

Aus Buskeismus

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05.04.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

Inhaltsverzeichnis



Russland: Eingewickelt wie eine Mumie. Ist das Gewalt (7:44 Minute)

[bearbeiten] Corpus Delicti

Der SWR berichtete im Dezember 2012:

Festgebunden und eingewickelt.

Gewalt in privaten Kindertagesstätten wird von den Trägern häufig vertuscht. Nachdem ein Übergriff in Altenburg zufällig publik wurde, tauchen jetzt bundesweit neue Verdachtsfälle auf.
Moderation Fritz Frey:
Es sind schwere Vorwürfe, denen Eric Beres und Thomas Reutter nachgegangen sind. Kinder sollen misshandelt worden sein, ausgerechnet dort, wo sie geschützt und behütet sein sollten – in Kindertagesstätten. Angesichts solcher Verdachtsmomente leiden natürlich auch die Eltern.
Bericht:
O-Ton: »Das hängt so im Kopf und man kriegt das nicht raus.«
O-Ton: »Nachts kann ich nicht schlafen, weil das Ganze halt im Kopf ist. «
O-Ton: »Ich habe mir nicht vorstellen können, dass man so etwas mit Kindern macht.«
Schockierte Eltern. Sie haben Angst um ihre Kinder. Sie alle haben ihre Kleinen aus derselben Krippe herausgeholt und abgemeldet.
Sie erheben schwere Vorwürfe. Es geht um die Kita „Kleine Riesen“ in Trossingen, Baden-Württemberg. Hier seien Kinder zum Mittagsschlaf fixiert und eingewickelt worden, so die Eltern.
Davon erfahren haben sie erst von einer Praktikantin. Manche Eltern konnten das nicht glauben. Eine Mutter und ein Vater drangen deshalb in den Schlafsaal ein. Wie haben sie die Kinder gesehen?
O-Ton, Natascha Schwendeler, Augenzeugin: »Eingewickelt wie eine Mumie. Wie einbandagiert sah das aus.
O-Ton, Petrit Neziraj, Augenzeuge: »Ja, man hat gesehen, dass es links und rechts festgebunden war, gefesselt. Sowas kann man nicht machen.«
O-Ton, Natascha Schwendeler, Augenzeugin: »Ich wusste ja von der Praktikantin, dass man meine Tochter jeden Tag so eingewickelt hat. Also für mich war das ein riesen Schock.«
Massive Vorwürfe. Wurden Natascha Schwendelers Tochter und andere in Tücher verschnürt?
Die „Kleinen Riesen“ gehören zu den „Little Giants“, einer Kette Elite-Kindertagesstätten, überall in Deutschland. Die Preise sind hoch. Die Geschäftsführerin – ein gern gesehener Talk-Show-Gast:
O-Ton, Hart aber Fair, 17.06.2009: »Jelena Wahler, die Mutter von zwei Kindern, gründete die private Kindertagesstätte „Little Giants“ und sagt: »Bei uns stehen die Kinder im Mittelpunkt. Das heißt, die Kinder können sich immer entscheiden, was sie gerade machen wollen. Ich habe keine Zweifel an mir selbst.«
Doch zu den Vorwürfen möchte Jelena Wahler uns kein Interview geben. Die Geschäftsführerin schreibt uns: Die beschuldigte Mitarbeiterin arbeitet nicht mehr bei uns. Man habe das Landesjugendamt eingeschaltet. Es sei nichts passiert. Die Vorwürfe seien haltlos.
Haben sich die Eltern also alles nur eingebildet? Wir treffen die Praktikantin. Die Firma kündigte ihr und geht juristisch gegen sie vor. Deshalb bleibt sie anonym.
O-Ton, nachgesprochen: »Die Kinder wurden auf ein Bett gelegt und dann kam so ein Tuch drüber und dann nochmal drüber und nochmal. Die hatten keine Möglichkeit sich zu bewegen. Gar nicht. Und zum Essen wurden die Kinder festgehalten und das Essen reingedrückt. Wenn sie es ausgespuckt haben, dann wurde es wieder reingedrückt. Das war Nötigung. Das hat mit Pädagogik nichts zu tun.«
Sie hat bei der Polizei ausgesagt. Die Eltern stellten Strafanzeige. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Doch nicht nur in Trossingen wird ermittelt. Die Kita „Spatzennest“ in Altenburg, Thüringen. Vor wenigen Wochen flog durch Zufall auf, was Erzieherinnen hier mit den Kleinkindern machten.
Volker Kibisch, der Geschäftsführer, ist schockiert. Konsequent und mutig zeigte er sich als Träger selbst an.
An einer Puppe demonstriert er uns, wie in seiner Einrichtung Kinder ruhiggestellt wurden:
O-Ton, Volker Kibisch, Geschäftsführer Volkssolidarität Altenburger Land: »Das Kind ist straff eingewickelt, und damit das Kind sich nicht befreien kann aus dieser Lage, hat die Erzieherin zusätzlich mit diesen Windeln Arme und Beine fixiert. Das ist eine Art Freiheitsberaubung.«
Weitere Fälle wurden in Krippen und Kitas bekannt. Dresden 2009: Erzieherinnen fixieren Kinder im Bett.
Berlin 2012: Ein Gericht verurteilt drei Erzieherinnen, weil sie Kinder geschlagen haben.
Herne 2012: Eine Erzieherin soll Kinder gezwungen haben Erbrochenes zu essen. Zwangsfüttern. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen.
Gewalt in Kitas – Verdachtsfälle überall. Sind die Erzieherinnen überlastet? Hilflos oder zu schlecht ausgebildet? Studien zu den Fällen gibt es nicht.
In Altenburg allerdings hat der Geschäftsführer vorbildlich reagiert. Aber wie gehen andere mit solchen Verdachtsfällen um?
Die Eltern in Trossingen sind mit der Aufklärungsarbeit von „Little Giants“ jedenfalls nicht zufrieden, erzählt uns ein Vater:
O-Ton, Thomas Dörrich, Vater: »Das wird als Lüge abgetan und man schenkt uns keinen Glauben und kein Gehör. Im Gegenteil, man wird noch bedroht.«
Der „Little Giants“-Konzern beteuert dagegen, man habe selbst geprüft: Es wäre nichts gewesen. Das sei sogar amtlich:
Zita: »In einem abschließenden Gespräch, welches am 8.11. stattfand, stellte das Landesjugendamt fest, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.« Merkwürdig nur: Uns gegenüber erklärt das Amt, die Aufklärung dauere noch an. Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe ist überzeugt: Generell werden Misshandlungen in Kitas totgeschwiegen.
O-Ton, Georg Ehrmann, Vorsitzender Deutsche Kinderhilfe: »Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auszuführen, sollen die Qualitätsstandards sogar noch weiter gesenkt werden. Deswegen vertuschen Politik und Träger solche Vorfälle, damit die Quantität nach vorne kommt. Über die Qualität darf nicht gesprochen werden.«
Gewalt in Kitas darf es nicht geben. Jeder Verdachtsfall muss aufgeklärt werden.

Giant Laap wehrte sich gegen die Aussagen der Eltern mit eidesstattlichen Versicherungen. Die Behauptungen der Eltern wären unwahr.


[bearbeiten] Giant Leap GmbH & Co. KG vs. Natascha Schwendeler 324 O 689/12

[bearbeiten] Giant Leap GmbH & Co. KG vs. Petrit Neziraj 324 O 690/12

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landesgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwältin Tanja Irion
Beklagtenseite: Rechtsanwältin Schaum (?)
Beklagte persönlich
Rechtsanwalt Bautz (?)
Beklagter persönlich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

05.04.13: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht verhandeln wir beide Sachen parallel. Fangen mit 324 O 689/12 an. Es geht um die einstweilige Verfügung. Im Beitrag sind beide genannt, Wir haben die einstweilige Verfügung erlassen. ... eingewickelt wir eine Mumie, wusste von der Praktikantin, dass das kein Einzelfall war. Herr Neziraj sagt, wir haben gesehen, dass es links und rechts festgebunden war, gefesselt. Sie haben Schutzschriften hinterlassen. Haben uns nicht überzeugt. Jetzt haben wir das Widerspruchsverfahren.

Kommentar RS: Wer hat bloß Frau Natascha Schwendeler und Herrn Petrit Neziraj geraten, in Widerspruch zu gehen. Viele zielstrebender, Kosten und Nerven sparender wäre, die Verfügung sein zu lassen und das Hauptverfahren anzustreben. Wieder einmal habe die Interessen der Anwälte die der Mandanten überwogen.

Vorsitzende: Sie müssen glaubhaft machen. Eidesstattliche Versicherungen stehen sich gegenüber. Sie haben die Darlegungspflicht. Prozessual ist es so, dass bei non liquet, wir verbieten müssen. Wir werden dazu kommen.

Kommentar RS: Weshalb haben die Anwältin und der Anwalt auf der Beklagtenseite nicht die jeweils Beklagten als präsente Zeugen angeboten. Dann würden Zeugenaussagen den eidesstattlichen Versicherungen gegenüberstehen. Die Gewinnchancen wären höher.

Vorsitzende: Jeden Tag wurde meine Tochter so eingewickelt, hätte die Praktikantin gesagt. Die Praktikantin hat nicht gesagt, jeden Tag. Bei Ihnen, Herr Neziraj schildert die eidesstattliche Versicherung nicht, was Fesselung betrifft. Dann muss die eidesstattliche Versicherung dezidierter sein.

Kommentar RS: Weshalb hat der Beklagtenanwalt die Verhandlung nicht unterbrochen und eine neue eidesstattliche Versicherung abgeben lassen.

Vorsitzende: Wir haben von den Mitarbeitern eidesstattliche Versicherungen. Halten Wache im Schlafraum, die Babys waren nicht eingewickelt. Es war ein Schlafsack. Auch die Praktikantin ... . Sie haben nur einen Blick reingeworfen. Sieht vielleicht flüchtig hingeschaut wie eine Mumie aus.

Frau Natascha Schwendeler: Die eidesstattlichen Versicherungen .. Praktikantin hat versichert, dass es fast jeden Tag so war. Die Tür war voll geöffnet, man konnte sehen, was da war. Es gab ein Disput mit der Erzieherin. Eingewickelt wie eine Mumie vom Fuß bis zur Schulter. Das habe ich mit meinen eigenen Augen gesehen. .... Wurde gesagt; kann mir nicht vorstellen, dass du zugestimmt hast. Habe nicht nur einen kleinen Augenblick hingesehen. Habe keinen Schlafsack gesehen. Es war kein Schlafsack, keine ..

Herr Petrit Neziraj: Habe gesehen, war rechts und links fixiert, festgebunden.

Beklagtenanwalt: Mein Mandant kommt aus einem anderen Land. Fesseln heißt fixiert. Nicht an den Händen, dann wäre das eine Fesselung. Die Kinder waren fixiert an den Betten. Konnten sich nicht bewegen.

Vorsitzende: Wir haben ein Problem. Sie haben sich im Fernsehen nicht so geäußert. Wir stellen auf den Durchschnittsrezipeneten ab. Der versteht das anders. Wir müssen den Prozess betreiben. Kann man sich einigen?

Beklagtenanwalt: ... .

Vorsitzende: Gegenüber den Strafverfolgungsorganen dürfen sie das sagen.

Frau Natascha Schwendeler: Die Wahrheit ist es. Wir haben Meinungsfreiheit. Wir haben das Recht das zu sagen, was wir gesehen haben. Nur weil jemand ein Geschäftsinteresse hat, weil ein anderer ... . Haben nur Nachteile. Geld, nein. Wir erinnern uns genau an dieses Bild. Kaufe nicht in... . War bei der Polizei. Möchte ein Strafverfahren. Einfach zurücknehmen?`Nein.

Richterin Barbara Mittler: Hier ist es ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Wir können nicht beweisen. Es gibt noch das Hauptsacheverfahren. Da läuft es anders. Lohnt es sich hier? Dieses Verfahren beenden. Alles andere läuft weiter.

Die Vorsitzende lullert Frau Schwendeler und Herrn Neziraj ein: Sie sollen auch nicht sagen, dass sie nicht die Wahrheit gesagt haben. Ohne Anerkennung der Rechtspflicht. Über Kosten kann man reden.

Kommentar RS: Was soll dieser Quatsch? „Ohne Anerkennung der Rechtspflicht“ sind leere Worte. Es gilt das gerichtliche Verbot.

Rechtsanwältin Tanja Irion geht telefonieren:

Vorsitzende: Würden raten, Kostenaufhebung.

Beklagtenanwalt: Klar ist, es gab keinen Anlass was anzuhängen. Waren einsichtig und haben fristlos gekündigt. Es hieß, gekündigt, um sich dem Gerichtsverfahren zu entziehen. Dann hieß es, aus anderen Gründen. Die eidesstattlichen Versicherungen sind alle identisch.

Vorsitzende: Das mit der Fesselung.

Beklagtenanwalt: Hat mir auch nicht gefallen.

Frau Natascha Schwendeler: Zum Fernsehen. Wir haben eine Stunde gedreht. Von dem Film wurde das genommen, was große Aussagekraft hat. Habe gesagt, liegt so, dass aussieht wie angebunden. Habe die Praktikantin gefragt. Habe das nie so behauptet. Ist vielleicht ein ungeschickter Halbsatz. Mein Kind war schon ...

Vorsitzende: Deswegen, ohne Anerkennung der Rechtspflicht.

Die Parteien verlassen den Saal.

Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Die Gegner sagen, wir machen es.

Antragsgeneranwältin: Wir hätten gern ein Urteil.

Antragsgegneranwalt: Wir machen es.

Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegnervertreter erklärt, die einstweilige Verfügung vom 10.01.2013 wird ohne Anerkennung der Rechtspflicht anerkannt und verzichtet auf die Rechte aus §§ 925, 926, 927 ZPO. Beschlossen und verkündet. Im Einverständnis mit den Parteien werden die Kosten des Verfügungsverfahrens gegeneinander aufgehoben. Einverstanden?

Antragsgegneranwalt: Ja.

Vorsitzende: Das war es.

Antragsgegneranwalt: Ordnungsmittelantrag?

Vorsitzende: Sie müssen sofortige Beschwerde einlegen. Wir denken darüber nach. Haben andere Konstellation. Was anderes ... Wir müssen das beraten. Sie müssen erst Beschwerde einlegen.

Vorsitzende zu Antragsgegneranwältin: Sie möchten nicht. Warum?

Antragsgegneranwältin: Werden das Hauptsacheverfahren durchführen. Wir haben Zweifel an den eidesstattlichen Versicherungen. ... Gehen davon aus, ... .

Vorsitzende: Man kann die Hauptsache betreiben, Widerspruch zurücknehmen. Nichtrücknahme verteuert nur. Widerspruch zurücknehmen.

Richterin Barbara Mittler: Geht schneller.

Vorsitzende: Wir reden nicht nur vom Geld. Reden davon, dass sie keine Urkunde, kein Urteil lesen müssen. Ist ja auch nicht so schön.

Richterin Barbara Mittler: Wenn es eindeutig ist, dann ist das Hauptsachverfahren der sichere Weg.

Vorsitzende: Es war der Schriftsatz. Erst einen Monat später erhalten. Haben mit der Terminierung zugesandt. Ist leider nicht erfreulich.

Kommentar RS: Wahrscheinlich handelt es sich um die Antragsschrift, die die Hamburger Zensurkammer nicht zusammen mit der Verfügung zustellt. Man muss diese gesondert anfordern. Die Rechtsanwältin von Frau Schwendeler hat das wahrscheinlich nicht getan. Das wäre ein Anfängerfehler.

Vorsitzende: Die Antragsgegner-Vertreterin erklärt, wir wollen in der Hauptsache die Richtigkeit der Aussage klären und werden eine Frist setzen zu Erhebung der Hauptsache. Den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vom 09.01.13 nehme ich daher zurück. Beschlossen und verkündet: Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen. Die einstweilige Verfügung wird bleiben. ... Wir sind im Äußerungsrecht. Wird nicht besser im Strafverfahren. Soll nicht weiter öffentlich verbreiten. Ich sage es nur.

[bearbeiten] Kommentar RS

Zunächst stellt sich uns die Frage, weshalb der dritte Vater, Herr Thomas Dörrich, nicht mit auf der Antragsgegnerseite saß? Bestimmt erging auch gegen ihn eine Verfügung.

Die Prozessführung der Vorsitzenden war zynisch. Die Vorsitzende wollte die Sache vom Tisch haben und einen Zensurerfolg erreichen. Herrn Petrit Neziraj klärte sie nicht darüber auf, dass ihm der Weg in das Hauptsacheverfahren nun verwehrt ist, weil er auf die Rechte aus § 926 ZPO verzichtet hat. Diesen Verzicht hat die Vorsitzende Herrn Neziraj in den Mund gelegt, ohne aufzuklären, was das bedeutet.

Die mangelnden Erfahrungen der Anwälte auf der Antragsgegnerseite wurde hemmungslos genutzt. Einen Hinweis, dass die Antragsgegner als präsente Zeugen in dem jeweils anderem Verfahren hätten auftreten können, erfolgte z.B. nicht.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer outete sich für uns heute als nationalistisch rückständige, als lebensfremd entscheidende Person, welche Menschen mit Migrationshintergrund bewusst benachteiligt und bestraft. Bei dem Begriff "Fesselung" dürfte heute mehr Sensibilität erwartet werden, was die Bestrafung betrifft. Es dürfte in der heutigen Zeit unzulässig sein, Menschen, welche die deutsche Sprache nicht perfekt beherrschen, zur Kasse zu bitten und zu zwingen, sich wie ein Hündchen zu unterwerfen.

Fragwürdig ist in diesem Zusammenhand die Rolle der Journalisten des MDR, welche hätten nachfragen bzw. anders schneiden können.

Nicht nachvollziehbar ist überhaupt, weshalb in Widerspruch gegangen wurde. Einstweilige Verfügungsverfahren sind Schnellverfahren, die Möglichkeiten der ZPO können nicht ausgeschöpft werden. Den Antragsgegnern hätten deren Prozessbevollmächtigten raten sollen, das Hauptsacheverfahren anzustreben und auf das Widerspruchsverfahren vorläufig zu verzichten. Im Hauptsacheverfahren spielen eidesstattliche Versicherungen keine Rolle als Beweis. Beweise werden durch Zeugenbefragung erhoben. Gewinnt man im Hauptsacheverfahren, kann die Verfügung auf Antrag aufgehoben werden.

Wir fragen uns ebenfalls, ist das Einwickeln als "Mumie" überhaupt strafrechtlich verboten? Ist das ehrverletzend? Die Strafanzeigen werden wahrscheinlich im Sande verlaufen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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