324 O 608/08 - 30.09.08 - Anzeige in SPORT-BILD Portraitfoto

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Anzeige im SPORT-BILD Portraitfoto

15.12.2008, 10:30 324 O 608/08 Bürow ./. Indealo Internet GmbH

[bearbeiten] Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 05.12.2008 das Verfahren 324 O 608/08.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske (15.12.2008)
Richterin Frau Gabriele Ritz (Vorsitz am 27.11.2009)
Richter am Landgericht Dr. Link
Richterin am Landgericht Dr. Renate Goetze

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Thomas Zimmermann; RA
Beklagtenseite: Kanzlei: Phillip Naumann.; RA

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

[bearbeiten] 05.12.08

Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

In dem Verfahren ging es um ein Portraitfoto in einer Anzeige in SPORT-BILD, welches digital in eine breit grinsende Witzfigur verzerrt worden war. Der Kläger glaubt, sich in diesem Bild wieder zu erkennen. Seine Arbeitskollegen hatten es ihm in den Spind gelegt. Es ist streitig, ob tatsächlich ein Bildnis des Klägers verwendet wurde, oder ob dieser eine Art Zwilling hat.

Das Verfahren erinnert uns die peinliche Klage von Ron Sommer, der nichts Dringenderes zu tun hatte, als sich gegen eine digital kaum veränderte Abbildung in einer Fotomontage zu wehren, und mit dieser Banalität sogar das Bundesverfassungsgericht zu behelligen.

Zum Beklagten finden wir im Internet:

Axel Springer kauft Idealo Internet GmbH Mittwoch, 26. Juli 2006 04:00
Der Medienkonzern Axel Springer baut sein Internet-Geschäft aus und kauft die Preis- und Produktsuchmaschine Idealo. Berlin - Der Medienkonzern Axel Springer baut sein Internet-Geschäft aus und kauft die Preis- und Produktsuchmaschine Idealo. Die Betreibergesellschaft Idealo Internet GmbH mit Sitz in Berlin wurde zu 74,9 Prozent übernommen, wie Springer am Dienstag mitteilte. Damit werde ein dynamisch wachsendes Segment im Internet erschlossen, sagte Konzernvorstand Andreas Wiele. Zum Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht. Die Transaktion wurde dem Bundeskartellamt zur Prüfung vorgelegt. Quelle

Bei den Anwälten und Richtern gibt es passend zum grinsenden Gesicht viel Gelächter.

Klägeranwalt: ... Kein Vergleich! Den habe ich mal als Mandaten gehabt, ... .

Beklagtenanwalt Herr Naumann: ... Verzerren der Mundwinkel.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Ich denke, er müsste Fehler in den Mund nehmen.

Richter Dr. Link: Hat Ihr Mandant sich mal bei einem Casting beworben?

Klägeranwalt: Hat sich vor vier oder fünf Jahren bei einem Casting beworben. Weiß nichts mehr über die Fotos. Die Augenwinkel sind runtergezogen, die Augenbrauen sind ausgeprägter. Bremsen Sie mich, wenn ich zu weit gehe! Unserer hatte eine Zahnlücke unten links, dieser nicht! Mein Gott, ist das schwierig bei Ihnen!

Der Vorsitzende: Gibt es Verträge? ...

Beklagtenanwalt Herr Naumann: Verschiedene Agenturen, Buchungen, Models ... Vermittelt hat es die Agentur Youngsters ...

Der Vorsitzende: ... Kläger laden, ... Zeuge Lüdemann laden.

Klägeranwalt: Letztes Foto, letzte Seite. Grübchen fehlt. Wenn er lacht, hat er richtig eine zweite Falte. Toller Fall! Hopp oder Top!

Der Vorsitzende: Ihre Agentur war immer dabei?

Beklagtenanwalt: Ja, kommt vom Springer-Verlag.

Klägeranwalt: .... Man kann den Weg des Fotos nicht zu 99,9% beweisen. Habe nie mit den Kessler-Zwillingen gerechnet.

Beklagtenanwalt Herr Naumann: Gebe zu, dass er es sein könnte. Der Teufel ist ein Eichhörnchen!

Klägeranwalt: Man kann auch beiRechtshängigkeit nach Anderem suchen. Ganze Verbrecherbanden verbergen sich so. Meine jetzt nicht Sie oder Ihre Mandantschaft, sondern allgemein.

Der Vorsitzende diktiert: Die Sach- und Rechtslage wurde mit den Parteivertretern ausführlich und umfassend erörtert. Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klageschrift vom 10.07.2008 mit der Maßgabe, dass eine Lizenz begehrt wird. Es werden weitere Fotografien als Anlagen überreicht. ... Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 12.12.08, um 9:55 Uhr, Saal B335.

Es kam zu keiner Verkündung. Ein Gutachter wurde eingeschaltet. Am 27.11.2009 wurde die Verhandlung fortgesetzt.

[bearbeiten] 27.11.09 – Fortsetzung

Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Frau Ritz: Ja. Nun haben wir das Sachverständigen-Gutachten. Vorliegen. Es gibt ein eindeutiges Ergebnis. Sogar eins darüber hinaus. Das Gegenteil ist bewiesen worden. Es gibt keine Übereinstimmung mit dem Kläger. Aber es gibt höchstwahrscheinlich eine Übereinstimmung mit dem Foto der Beklagten, wer das Model war. Es gibt überhaupt keinen Grund am Sachverständnis des Gutachters zu zweifeln. Das Bild des Klägers in K7 ist ein anderes. Die Ähnlichkeit zwischen ihm beginnt mit der Herpis-Erkrankung an der Lippe. Das ist unser Muster, um was es geht.

Richterin Frau Ritz zeigt das Bild: Selbst, wenn man beide Bilder vergleicht, so ist der Fleck auch auf dem Bild des Beklagten. Außerdem ist das gemäß ZPO ein neuer Vortrag. Es ist auch nicht vorgetragen, weshalb erst jetzt darauf hingewiesen wird. Dann gibt es die K8. Die Brille ist kein Unterscheidungsmerkmal. Jeder kann sich eine Brille aufsetzen.

Richter Dr. Link: Es beweist eher das Gegenteil. Einen Beweis über die Brille zu führen, geht nicht. Das Sachverständigen-Gutachten ist sehr, sehr detailliert. Entschuldigung.

Richterin Frau Ritz: Es war ja eine Ergänzung. Die Augenfarbe. Wir wissen nicht, welche Augenfarbe die Person hat. Dann die Verzerrung im Zahnbereich. Können nichts damit anfangen. Man sagt, das Bild zeig tihn im Jahr 2003. Alles zusammen …. Das Gutachten ist eindeutig. Auch wenn es weniger eindeutig wäre, heißt es nicht, der Käger gewinnt. Der Beweis muss positiv sein. K1 ist … Ist sogar dann Gegenteil.

Richter Dr. Link: Das Gegenteil.

Richterin Frau Ritz: Insgesamt geben wir der Klage wenig Erfolgschancen.

Klägeranwalt: All das ist nachgelassen durch Herrn Buske.

Richterin Frau Ritz: Durch die Kammer.

Klägeranwalt: Sehe ich anders.

Richterin Frau Ritz: Es ist ein neuer Vortrag.

Klägeranwalt: Es ist entstanden durch das Gutachten.

Richterin Frau Ritz sehr justizlogisch: War aber alles vorher bekannt.

Klägeranwalt: Gut. Nehmen Sie zur Entscheidung.

Richterin Frau Ritz: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich umfassend erörtert. Die Kammer weit darauf hin, dass auf Grund des Sachverständigen-Gutachtens, die Klage wenig Erfolgsaussichten hat. Die Parteien streiten mit gegensätzlichen Anträgen. Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 15.01.2009, 9:55 im Saal B335.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.



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