324 O 503/09 - 19.02.2010 - Jony Eisenberg zu Corvin Fischer - Sie sind ein falscher Fünfziger (Zitat)

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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[bearbeiten] Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vs. Rechtsanwalt Corvin Fischer

19.02.2010: 324 O 593/09 Johannes Eisenberg hat den Ruf, ein Anwalt der Linken zu sein. Corvin Fischer, der Beklagte, ist bekannt als Anwalt von Jürgen Rieger und Schill und hat den Ruf, Rechte zu vertreten. Nun vertreten sich die beiden Anwälte auch gegenseitig bei den Klagen gegen die Presse.

Welches Interesse hatte Johannes Eisenberg, den Streit in Hamburg auszutragen, wissend, dass die irre Pseudoöffentlichkeit wahrscheinlich anwesend sein wird, auch wenn der Termin auf 16:00 Uhr angesetzt war.

Gab es keinen Verlass auf seinen Freund, den Richter Michael Mauck in Berlin? Ist Buske der bessere Freund für den rabiaten Abmahnanwalt? Auch für diese Klagen gilt der fliegende Gerichtsstand, da wären auch Köln oder München möglich.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Wir wissen es nicht genau. Es gab mehrere Verfahren, bei denen die Anwälte sich gegenseitig vertraten oder gegeneinander auftraten.

Uns sind bekannt:

  • 7 U 131/06 /324 O 198/06 Corvin Fischer vs. Verlagsgenossenschaft e.G (TAZ), vertreten von RA Johannes Eisenberg Bericht
  • 27 O 1067/07 Corvin Fischer, vertreten von Johannes Eisenberg, vs. Axel Springer AG
  • 9 U 37/08 / 27 O 1138/07 Corvin Fischer, vertreten von Johannes Eisenberg, vs. Axel Springer AG (Abendblatt)
  • 27 O 16/08 Corvin Fischer, vertreten von Johannes Eisenberg vs. Axel Springer AG [Axel Springer AG Urteil]
  • 27 O 1094/08 - Rechtsanwalt Corvin Fischer, vertreten von Johannes Eisenberg vs. Axel Springer Verlag Bericht
  • 324 O 757/08 Jürgen Rieger, vertreten von Corvin Fischer vs. TAZ, vertreten von Johannes Eisenberg

Hieraus dürften sich den gegenseitigen Zahlungsansprüche ergeben haben.

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Corvin Fischer

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Ritz
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.02.10: Berichterstatter der irren Pseudoö*7 U 131/06 /324 O 198/06 Corvin Fischer vs. Verlagsgenossenschaft e.G (TAZ), vertreten von RA Johannes Eisenberg Berichtnhffentlichkeit: Rolf Schälike

Kläger Johannes Eisenberg erscheint etwas verspätet: Gebühren ist nicht seine [Corvin Fischers] Stärke.

Richterin Ritz: Es gibt die Gegenklage.

Kläger Johannes Eisenberg: Das Urteil hat dreißig Seiten. Über diese Forderung ist entscheiden worden. Das sind ihm Schadensersatzansprüche zugesprochen worden von Springer, 3.200 Euro. Die Berufung von Springer war unzulässig. 1067 gibt’s nicht für ihn.

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert zu Protokoll: Es ist ein Vulkan von Schriftsätzen, die uns Herr Eisenberg übergeben hat. Der Kläger-Vertreter erhält die Durchschrift der Schriftsätze vom 17.02.10 und 18.02.10. Der Beklagten-Vertreter erhält die Durchschrift des Schriftsatzes vom 18.02.10.

Richterin Ritz lächelt.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es ist nicht ganz leicht, auf die Schnelle alles zu überprüfen. Dafür ist die Verhandlung da. Sie, Herr Eisenberg, machen für das Abschlussschreiben eine Gebühr von 1,3 geltend.

Kläger Johannes Eisenberg: Mauck macht das. Nehme 0,5 zurück.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Dann haben Sie noch 0,65 zurückfahren müssen.

Richterin Ritz. Betrifft die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit.

Kläger Johannes Eisenberg: Geht natürlich nicht. Nehme ich auch zurück, wenn Sie mir das sagen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: 4.281,74. Soweit würden wir die Klage für schlüssig erachten. Die Widerklage haben wir ...

Beklagter Corvin Fischer: Muss abgerechnet werden. Damit sind die Forderungen nicht fällig. Ich habe Gegenforderungen. Es ist nicht zugestellt.

Richterin Ritz: Ich dachte, Sie haben eine eigene Rechtsvorstellung.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die einstweilige Verfügung wurde am 21.11.2009 zugestellt. Es gibt Streit über den Zeitpunkt.

Beklagter Corvin Fischer: Das Abschlussschreiben muss den Streitwert haben, welchen das Gericht festgestellt hat.

Richterin Ritz: Den Streitwert der Hauptsache.

Beklagter Corvin Fischer: Habe Anspruch, deswegen die Widerklage.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Also sollen wir das entscheiden?

Kläger Johannes Eisenberg: Es gibt das Urteil des Kammergerichts 9 U 37/08. Weiß nicht, weshalb das Geld von mir verlangt wird, wenn der Springer bezahlt hat. Das Kammergericht hat dazu entschieden 9 W 72/08 (27 O 1151/09). Die Berufung ist unzulässig. Habe vergessen, das zu begründen. Habe mir die Kommentare angeguckt, wenn Sie es vergessen haben. Die Klageschrift habe ich mit. Wie kommen Sie dazu zu behaupten, ich habe falsch abgerechnet? … 3.200 … Jetzt sagt das Landgericht, ich habe es zu kriegen. Sie haben dafür gesorgt, dass Sie das Geld selber kriegen, und nicht über mich. Sie sind ein falsсher Fünfziger. Mandant kommt zu mir, und ich … . Man muss ein solch verkommener Anwalt sein, wie Sie. Würde mich schämen, wenn ich Sie wäre.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Klägervertreter beantragt 4.082,74 Euro nebst Zinsen von 5 Prozent über dem Basissatz ab den 14.02.2009 zu zahlen. Den Überschussbetrag nimmt der Kläger zurück. Vorgelesen und genehmigt. Der Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen und stellt den Widerklageantrag vom 18.02.10. Der Kläger-Vertreter beantragt, die Widerklage abzuweisen.

Beklagter Corvin Fischer: Darf ich was sagen? Zunächst mal beantrage ich Schriftsatzfrist. … abweisen … schriftliches Verfahren.

Richterin Ritz: Es gab kein schriftliches Verfahren.

Beklagter Corvin Fischer: Welcher Teil? Ins Protokoll aufnehmen. Es wurde nur geredet.

Kläger Johannes Eisenberg: Es ist erörtert worden.

Beklagter Corvin Fischer: Ich weise darauf hin, dass Kostennoten unterschrieben sein müssen, nur dann ist die Fälligkeit beendet.

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert: Der Beklagten-Vertreter erklärt, dass die Forderung der Gegenseite nicht fällig ist, weil nicht unterschrieben.

Beklagter Corvin Fischer: Jetzt mache ich es wie Eisenberg. Ich gehe jetzt. Anträge sind gestellt. Freitag Nachmittag .. .

Richterin Ritz: Was wir weiter erörtern, ist Gegenstand der Verhandlung. Ihnen steht es jederzeit frei, zu gehen.

Beklagter Corvin Fischer: Stelle den Antrag. Wenn Sie mir Schriftsatzfrist gewähren.

Richterin Ritz: Ich möchte noch eine Sache ansprechen. Ihnen, Herr Fishcer steht es frei zu gehen oder nicht.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück ins Richterzimmer.

Vorsitzender Richter Andreas Buske nach Wiedereintritt: Herr Fischer, die Rechnung … Die Rücknahme bezieht sich auf das Abschlussschreiben und eine Gebühr bezüglich der Vertragsstrafe. Das Abschlussschreiben sehen wir in der Anlage 9.

Kläger Johannes Eisenberg: … .

Beklagter Corvin Fischer: … nach dem richtigen Streitwert. Ich habe keine Eile. Ist auch nicht meine Klage.

Kläger Johannes Eisenberg: Es scheint auch nicht die Sonne am Himmel,

Beklagter Corvin Fischer: Wenn eine Rechnung zurückgenommen wird, dann muss eine neue Rechnung gestellt werden. Man benötigt eine Überlegungsfrist. Wir sind nicht Händler. Jemand, der bezahlen muss, muss die Rechnung prüfen können. Mehr habe ich nicht gesagt. Man muss mich nicht persönlich angreifen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert: Die Kammer weist darauf hin, dass die Rechnung in sich … handelt. Der Beklagten-Vertreter erklärt, das genügt nicht.

Kläger Johannes Eisenberg: Vorgerechnet Vertragsstrafe hälftig anzurechnen. … Das ist eine 0,65 Gebühr. Dann wissen wir genau, wie sich die Summe rechnet.

Vorsitzender Richter Andreas Buske:… 1,3 … 0,8. Ziffer 5 Geschäftsgebühr hälftig anzurechnen.

Beklagter Corvin Fischer: Dadurch ändert sich die Umsatzsteuer. Kann nur sagen, das ist alles vorgeschrieben

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Beklagten-Vertreter weist darauf hin, dass die Rechnung Anlage 9 nicht ausreicht, … .

Beklagter Corvin Fischer: Wir können ins schriftliche Verfahren gehen.

Kläger Johannes Eisenberg: Was Fischer sagt, stimmt nicht. Als Einzelanwalt … kriegt Rechnung mit 0,65. Die Fälligkeitsbegründung nach BRAGO ist die Rechnungslegung und nicht, dass die richtige Rechnung vorgegeben wird.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung ener Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 09.04.2010, 9:55, Saal B335. Viel Sonne, strahlende Gemüter.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.Kategorie Gebühren

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