324 O 271/10 - 08.10.10 - Ja, ja, die Talibans - gefährlicher Einsatz in Afghanistan

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

20.07.2009 Spiegel-Online BUNDESWEHR

Die endlose Sekunde

Von Demmer, Ulrike

Ein deutscher Soldat erschießt in Afghanistan eine Frau und zwei Kinder. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat überprüft, ob die Schüsse ein Verbrechen waren.

Der Himmel ist wolkenlos und schwarz, kein Mond. Ronny Fischer* sitzt in seinem gepanzerten Transporter "Dingo" und schaut durch das Nachtsichtgerät hinaus. Er sieht von Kunduz nicht mehr als die Konturen der angrenzenden Häuser und Mauern. Sein Nachtsichtgerät taucht die Stadt in ein gespenstisches Grün.

"Wir sitzen ab, um die Straße zu suchen", schnarrt die Stimme des Zugführers aus dem Lautsprecher. Drei Soldaten verlassen das Fahrzeug hinter ihm. Er bleibt zurück, seine Hände liegen auf den Hebeln, mit denen er aus dem Innenraum das schwere Maschinengewehr auf dem Dach bedienen kann. Fischer muss die drei Kameraden sichern, ihr Leben liegt nun auch in seiner Hand.

….

Dann fallen Schüsse. Als er einen seiner Kameraden am Boden liegen sieht, entsichert Fischer das Maschinengewehr. Es ist nur ein kleiner Hebel, den er bis zum markierten "F" einrasten lassen muss. Als das rote Licht für "Feuer" leuchtet, drückt er ab, in einer Sekunde verlassen 15 Geschosse den Lauf des Maschinengewehrs. Im Fadenkreuz hat er den dunklen Pkw.

Drei Tage später nimmt die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) Ermittlungen gegen den Feldjäger Ronny Fischer auf. Er hat eine Frau und zwei Kinder erschossen. Sie saßen im Heck des dunklen Wagens. Drei weitere Kinder und der Fahrer überleben verletzt. Der Tatverdacht gegen Fischer: Totschlag, fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge.

….

Am 18. Mai stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Ronny Fischer ein. Als sein Anwalt ihm am Telefon die gute Nachricht mitteilt, sitzt der Feldjäger in seiner Stube, in der fremden Stadt, in die ihn dieses Verfahren getrieben hat. Fischer bleibt vor Freude stumm. Nachts schläft er jetzt wieder ohne den Alptraum vom Krieg. Der Feldjäger hat den Einsatz nie in Frage gestellt. "Wenn unsere Regierung uns dorthin schickt, dann wird es schon einen Sinn haben", sagt er. Aber sein Dienst bei der Bundeswehr endet bald. Im kommenden Jahr beginnt seine Ausbildung bei der Polizei.

Der in dem Artikel unter dem Pseudonym erwähnte Soldat "Ronny Fischer" trägt in Wahrheit einen anderen Namen.

  • Name von der Redaktion geändert

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Video bei YouTube

[bearbeiten] Fischer vs. Spiegel-Online

324 O 271/10 Fischer vs. Spiegel-Online GmbH

Nun gibt es tatsächlich in der Bundeswehr einen Unteroffizier, der Ronny Fischer heißt, und der auch in Afghanistan zum Einsatz kommt. Er fühlt sich durch den gesamten Artikel gefährdet und klagt.

Dieser Ronny Fischer klagt. Dem ging das Verfügungsverfahren 324 O 289/10 voraus. Die Verfügung wurde seinerzeit bestätigt

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Joachim-Friedrich von Witten
Beklagtenseite: Kanzlei Schwarz pp.; Rerchtsanwalt Dr. Winkler

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.10.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Markus Kompa und Rolf Schälike

Der Vorsitzende: Uns fällt nichts Neues ein. Berichtigungsantrag läuft noch. In der Sache sind wir der Auffassung, dass das Unterlassungsbegehren keinen Erfolg hat. Dann können auch die weiteren Ansprüche keinen Erfolg haben. Wir haben alles gesagt.

Klägeranwalt: Im Eilverfahren! Nicht gesagt, das sei ein Hinweis auf ein Pseudonym, Sternchen ... Jauch, Müller, Sternchen.... . Das mag das Gericht so annehmen, aber ein objektiver Leser nicht. Ist manchmal so, aber nicht immer, das erste mal, dass der Name da so auftaucht.

Beklagtenanwalt: Klarname, Verdächtigter.

Klägeranwalt:Gefahrensituation, das wusste die Beklagte, bei 5.000 Soldaten muss ich damit rechnen, dass möglicherweise ein Unteroffizier in Afghanistan ist, der diesen Namen trägt. Journalistische Sorgfaltspflicht, ein Kürzel zu nehmen oder bei der Bundeswehr anzufragen, habe Pressesprecher bei der Bundeswehr gesprochen. Der versteht das nicht, ist in ständigem Kontakt mit SPIEGEL ONLINE, er versteht das nicht, er hätte SPIEGEL ONLINE abgeraten. Hat schlechte Erfahrungen mit SPIEGEL ONLINE.

Beklagtenanwalt: Unfug!

Klägeranwalt: Man will, dass es lebensnah ist, ... Angst vor Blutrache, da muss ich alles ausschließen, dass es eine solche Person gibt, die in Lebensgefahr kommt.

Beklagtenanwalt: Erstens ist es ausgeschlossen, wie München schon gesagt hat, zweitens liest der Leser den vollen Artikel, da kann er nicht das annehmen.

Klägeranwalt: Neues Gericht, Print-Ausgabe, die überwiegend in Deutschland mit dem Hinweis „Name geändert“. Hier: monatelang keine Klarstellung, Herr Vorsitzender, Sie haben es selber gesehen!

Der Vorsitzende: Weiss ich so genau nicht mehr, woher ich das weiß ...

Beklagtenanwalt: Ist streitig!

Klägeranwalt: .... Schriftsatznachlass ...

Der Vorsitzende: Den kriegt er eh.

Klägeranwalt: Man muss weltweit abstellen! Man kann nicht auf den verständigen, der deutschen Sprache mächtigen Leser abstellen. Taliban ziehen sowas raus und sammeln. Ich muss mich nicht auf Deutschland beschränken, heute eine gänzlich andere Situation.

Der Vorsitzende: Es st ein sehr sensibler Bereich, das ist uns klar. Gesteigerte Sorgfaltspflichten.

Klägeranwalt: Was habe ich für eine Interesse, hier einen richtigen Namen zu nehmen? Bei 5.000 rotierenden Soldaten absehbar ...

Beklagtenanwalt: Aber der Auslandseinsatz ist doch das Gefährliche. Die Taliban lesen doch sowas nicht!

Klägeranwalt: Wäre dieser Artikel nie erschienen ... - in jedem Krieg gibt es Gefangene – dann wäre er ein ganz normaler Gefangener wie jeder andere auch. Hier haben wir es damit zu tun, dass die internationale Presse über die gesamten Geschehnisse sammelt, .... Erster Fall, in dem deutsche Soldaten getötet haben, beide sind Unteroffiziere. Wenn der gefangen genommen wird, wie soll der sich verteidigen?

Beklagtenanwalt: Soll das Massstab deutscher Presserechtsprechung sein? Darf man dann über den Ehebruch einer afghanischen Frau berichten, die bei Reise in Afghanistan in Lebensgefahr kommen könnte?

Klägeranwalt: Sorgfaltspflicht. Hätte man durch Anruf klären können!

Beklagtenanwalt: Nein, die geben nichts raus!

Klägeranwalt: Doch, die hätten zwar einen konkreten Namen nicht bestätigt, jedoch gegen Veröffentlichung dieses Namens protestiert.

Der Vorsitzende: Nein!

Richter Dr. Link: Es wird ihnen gesagt, zu kürzen.

Klägeranwalt: Abzuwägen!

Der Vorsitzende: Wir blenden diesen Absatz aus: „Deshalb möchte er auch nicht mit seinem richtigen Namen genannt werden.


Video bei YouTube

Klägeranwalt wiederholt sich.

Beklagtenanwalt: Bei Ihnen ist immer alles hypothetisch. Es ist aber nicht so. Ich bete dafür, dass ihr Mandant nicht gefangen genommen und gefoltert wird.

Klägeranwalt: Taliban haben gesagt, das ist der Name, und der ist ein Mörder,

Der Vorsitzende: Was war in München? Druckausgabe?

Beklagtenanwalt: Ja, da stand drunter, der Name sei geändert.

Der Vorsitzende: Das hatte ihm ja auch nicht gereicht.

Klägeranwalt: Suchmaschine bei SPIEGEL PRINT, SPIEGEL ONLINE, monatelang, im Impressum von SPON.

Beklagtenanwalt: Da reicht es doch höchstens für einen Unterlassungsanspruch, den wir ja angeboten haben, aber niemals für die anderen Ansprüche, die sie da geltend gemacht haben.

Klägeranwalt: Ich verstehe nicht das Interesse der Beklagten, den Kläger da weiter in Lebensgefahr zu bringen.

Beklagtenanwalt: Halbe Nummer, entweder Vergleich oder nicht. Schadensersatz kann ich nicht zugestehen, tut mir leid.

Klägeranwalt: Frau und Kinder! Vergleich über Punkt 1 ...

Beklagtenanwalt: Entweder wir vergleichen uns oder nicht. Wir haben bisher alles gewonnen.

Klägeranwalt: Sie wissen nicht, wie die oberen Gerichte entscheiden, Rechtsprechungsänderung, kommen wir halt nicht zu zusammen.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde mit en Parteivertretern ausführlich und umfassend erörtert. Der Kläger stellt die Anträge aus der Klageschrift. Schriftsatz bis zum 30.09.2010. Damit es keine Überraschung gibt: Der Streitwert von 27.000,- Euro kann keinen Bestand haben. Alleine der Unterlassungsanspruch 40.000,- Euro. 10.000,- Euro Schadensersatzantrag. 5.000 Feststellungsantrag. Streitwert 50.000,- Euro.

Beklagtenanwalt: Wir möchten das Verfügungsverfahren in Hauptsache einführen.

Klägeranwalt: Können wir ruhig machen.

Der Vorsitzende: 1. Streitwert 50.000 2. Das Verfügungsverfahren wird zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht. 3. Schriftsatzfrist bis zum 22.10.10. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freutag, den 12.11.2010 9.55, Saal B335.

12.11.10: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Kommentar

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Quelle: urs1798

Meinen unsere Soldaten: "Ja, ja, die Talibans, die köpfen ungeprüft und ohne Grund einen jeden!"?

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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