324 O 170/11 - 26.08.2011 - Zensuranwalt und Mutter verdienen an der Plauderei der Tochter

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Schlagersängerin Kristina Bach sagte ein Foto-Shooting ab, weil ihre Mutter etwas hatte. Eine Zeitschrift bastelte aus dieser Information eine Story. Die Mutter wollte jedoch nicht in die Öffentlichkeit.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Kristina Bachs Mutter ./. Burda Senatorverlag

26.08.11: LG Hamburg 324 O 170/11 Kristina Bachs Mutter ./. Burda Senatorverlag

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; Rechtsanwalt Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; Rechtsanwältin Claasen

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.08.11: Berichterstatter Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Jetzt wissen, glauben wir einigermaßen, wie es gehen könnte. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass eine Geldentschädigung zuzusprechen ist und sich die uns aufgezeigte Konstellation auf die Höhe auswirkt.

Klägerin-Vertreter Dominik Höch: Dachte ich mir schon.

Beklagten-Vertreterin Claasen: Weshalb?

Der Vorsitzende: Selbst, wenn Frau Bach sich gegenüber dem Fotografen oder Herrn von dem Etwas gesprochen hätte, so hätte die Beklagte wissen müssen, dass sie ohne einer Rücksprache mit der Klägerin, ob sie mit einer Veröffentlichung über ihr eigene Krankheit einverstanden ist, das nicht veröffentlichen dürfen. Es gibt keinerlei Anknüpfungspunkte, das abgesprochen wurde.

Beklagten-Vertreterin Claasen: Privatsphäre. Umstände so gelagert, dass die ..... Für die Beklagte hatten sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, das sie nicht mit der Mutter abgesprochen.

Klägerin-Vertreter Dominik Höch: Es ist alles vorgetragen. Was Herr Schneider und sein komischer Assistent erklärt haben. Sie verdrehen, was die ... gesagt haben. „Ja, das war alles irgendwie ganz blöd“, „Du bist ein Schwein!“ Sie verdrehen komplett die Wahrheit. Sie hätten niemals davon ausgehen können. Frau Grossmann hat einfach ... vor 13 Jahren hat sie mal für ein Foto posiert. Frau Claasen ist dafür da, … . Verstehe das alles, aber dass der Sachverhalt so verdreht wird ..

Beklagten-Vertreterin Claasen: Die Tochter hat angerufen und ihre Privatnummer gegeben. Hat sich sehr ausführlich geäußert. Sie hatte sich über ein Jahr nicht gemeldet.

Klägerin-Vertreter Dominik Höch: Sie haben alles verdreht. Sie hat unterschlagen, dass sie sofort Unterlassung durchgesetzt hat.

Beklagten-Vertreterin Claasen : Unterlassungserklärung hat die Mandantin auch sofort abgegeben. Geldentschädigung ist etwas anderes.

Der Vorsitzende: Wir fühlen uns so unverstanden. Es ist traurig.

Richterin Dr. Wiese: Wenn die Tochter sagt, meine Mutter .. .

Beklagten-Vertreterin Claasen : Tochter ist Botschafterin. Die Klägerin vermarktet … .

Richterin Dr. Wiese: Nicht die Klägerin, die Tochter vermarktet.

Beklagten-Vertreterin Claasen: Wenn die Tochter sagt, Mutter liegt im Krankenhaus.

Der Vorsitzende: Wir fühlen uns unverstanden. Ging um Fotosession. Jetzt sagt Frau Bach, sie macht nicht mehr mit, weil Mutter im Krankenhaus liegt. Ist was anderes als Interview.

Beklagten-Vertreterin Claasen: Tochter hat kurz danach einen Artikel über ihre gesamte Botox-Schönheits--- gemacht.

Klägerin-Vertreter Dominik Höch: Ich hoffe, Sie müssen nie die Ausbildung von Volontären bescheinigen.

Beklagten-Vertreterin Claasen: Ich würde sie auch zu Ihnen schicken.

Klägerin-Vertreter Dominik Höch: Die Tochter hat angeblich …die eine Sache.

Richterin Dr. Wiese: Dass die Tochter sich an die Öffentlichkeit wendet, das wissen wir. Aber dass das auf die Mutter ausstrahlt, machen wir nicht mit.

Beklagten-Vertreterin Claasen:...

Klägerin-Vertreter Dominik Höch: Das haben wir doch schon alles besprochen. Wie geht es denn weiter?

Der Vorsitzende: Entscheidung, ob die … ist.

Klägerin-Vertreter Dominik Höch: Wirklich?

Der Vorsitzende: 20.0000. Nehmen Sie zurück auf 10.000.

Klägerin-Vertreter Dominik Höch: Machen wir nicht. Also geht es weiter.

Der Vorsitzende: Beweisaufnahme bis ins Jahr 2015! Sie können auch in Höhe von 15.000,- Euro zurücknehmen.

Der Vorsitzende diktiert: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage erneut ausführlich und unfassend erörtert. Vergleichsgespräche scheitern.

Klägerin-Vertreter Dominik Höch: Muss Antrag stellen.

Der Vorsitzende diktiert weiter: Die Parteien verhandeln mit den bereits gestellten Anträgen. Darüber hinaus stellt der Kläger-Vertreter den Antrag vom .... . Die Beklagen-Vertreterin beantragt auch insoweit Klageabweisung.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Kläger-Vertreter kann auf den Schriftsatz der Gegenseite vom 23.08.11 bis zum .... erwidern.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 23.09.2011, in diesem Saal.

[bearbeiten] Kommentar

Interessant wäre die eine Streitbverkündung durch die Beklagte an Kristina Bach, die Tochter der Klägerin.

Hat die Tochter den Journalisten der Boulevardzeitung Details über die Krankheit Ihrer Mutter erzählen dürfen? Beweisumkehr wäre wohl angesagt.

Zensur funktioniert aber anders. Es ist ein Geschäft, verbunden mit den offenen und verborgenen Interessen.

Eben, wie in jedem absurden Theater.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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