28 O 448/10 - 17.11.2010 - Versäumnisurteil

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Pseudoöffentlichkeit hat nicht mitbekommen, um was gestritten wurde. Geheimjustiz eben.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Delorme GmbH vs. Hauck

Landgericht Köln Az. 28 O 448/10 Delorme GmbH vs. Hauck

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Reske
Richter am Landgericht: Büch
Richterin am Landgericht: Dr. Narjok

[bearbeiten] Parteien

Klägerseite: Kanzlei Terhaag u.a.
Beklagtenseite: Kanzlei nicht angegeben

[bearbeiten] Notizen der Pseidoöffwentlichkeit

17.11.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike

Die Beklagtenpartei war nicht erschienen.

Richterin Reske: ... Schreiben der Beklagten liegt vor ... Anlage zum heutigen Protokoll. Es wurde festgestellt ... ordnungsgemäß geladen worden ist. ... ist natürlich extrem dargestellt. ... müssen Sie einen neuen Kommentar dazu schreiben.

Klägeranwalt: ...

Richterin Reske: ... es steht zwischen den Zeilen ... Antrag ... viel zu hoch. Wenn man die Lizenz die Sie verlangen ... Rechtsverstoß ... meinen wir das ... 250 € ausreichen dürften. ... Schadensersatz kann auch nur einmal gefordert ... wirdinsgesamt 1.25 € ausgerechnet ... runter auf 1.25 € ... Kostenquote ...

Klägeranwalt: ... auf der eigenen Domain ...

Richterin Reske: ... wir haben zwei Möglichkeiten. Einen neuen Termin machen ...

Klägeranwalt: ... mit eigener Domain ...

Richterin Reske: ... er ... angemessen erhöhen ... mein Eindruck ... verschiedene Hmpages ... was Sie darlegen müssen ... nach ZPO ...

Richter Büch: ... auf einen gewissen Zuschlag ... wenn wir 50 % zurechnen würden ...

Klägeranwalt: ... kann ich nicht so ganz folgen ...

Richterin Reske: Wie gesagt. Nehmen wir an ... mehrfach benutzt. Der Streitwert ist hier mit 23.00 € angegeben. Wenn wir runter gingen ... 21.30 ... Gerichtskosten. ... Grenze bei 21.00 und 25.00 ... „Wollen Sie mal telefonieren?

Klägeranwalt: Ja!

Das Verfahren wurde gegen 10:24 Uhr unterbrochen. Das Gericht zog sich zurück.

Gegen 10:36 Uhr kam das Gericht wieder zurück. Der Klägeranwalt kam kurz danach ebenfalls zurück.

Klägeranwalt: ... also ... würden wir dann machen.

Richter Büch: ... um die 10% müsste es sein ...

Klägeranwalt: ...

Richterin Reske: Wie gesagt, Sie können es ja ... (diktiert) ... wird erörtert, ... im Hinblick ... dass der Antrag nur ... sein dürfte. Die Schätzung geht dahin, dass ... die Domaine ... Prozessbevollmächtigte der Klägerin ... den Antrag zu Ziffer 3 ... es erklärt ... 1.535,04 € ... nehme ich die Klage zurück.

Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin beantragt ... Versäumnisurteil ...

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge