27 O 778/09 - 10.09.09 - Versicherungsunternehmen verliert gegen Warentest

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Debeka Lebensversicherungsverein a.G. vs. Verbraucher-Zentrale Hamburg e.V.

10.09.09: LG Berlin 27 O 778/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen Artikel mit Wertung über Markteilnehmer in der Versicherungsbranche.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Lindenpartners; RAin Dr. Varadinek
Beklagtenseite: Kanzlei Senfft, Kersten, Nabert & Maier; RA Uhlig

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um eine Broschüre … unzulässiger … Warentest. Es stellt sich die Frage der Betroffenheit. Daher wäre die Klage fraglich. Es wurde der Fehler gemacht, gleich in die Sache zu gehen. Die Branche wird in toto angegriffen, es ist ein klassischer Systemvergleich. Hier ist niemand konkret beim Namen genannt worden.

Klägeranwältin Dr. Varadinek: Es kann nicht sein, dass man mit solchen Behauptungen an die Öffentlichkeit geht. [] Es geht um Orgeln. Elektrische Orgeln sind für Kirchen nicht geeignet. Das geht nicht.

Beklagtenanwalt Uhlig: Ich nenne ihnen ein Gegenbeispiel. „Individualisierbarkeit reicht aus.“ Alles andere ist mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar.

Klägeranwältin Dr. Varadinek: Hier handelt es sich ganz eindeutig nicht um ein philosophisches Pamphlet, sondern um einen Test, in dem in jeder Beziehung die Unwahrheit verbreitet wird. Es kann nicht sein, dass ein Gewerbebetrieb massiv davon betroffen wird, aber sich dann nicht dagegen wehren kann.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es fehlt der Betriebsbezug. Es ist genauso wie „die Autobranche“.

Klägeranwältin Dr. Varadinek: Es ist aufgemacht wie ein Warentest. Es wird ganz konkret gesagt „Versicherungen haben schlechte Renditen und sind nicht sicher“. Das ist ein massiver Eingriff.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Broschüre ist nun mal draußen. Sie wollen die sicher weiter verbreiten. Vielleicht jetzt, im Licht der besseren Erkenntnis etwas anderes … ? [] Also wir sollen´s entscheiden. Viel Hoffnung kann ich ihnen nicht machen [zur Klägerseite].

Klägeranwältin Dr. Varadinek: Hier ist es direkt gegen jede einzelne Gesellschaft gerichtet.

Beklagtenanwalt Uhlig: Es ist kein gezielter Angriff gegen einen Gewerbebetrieb.

Klägeranwältin Dr. Varadinek: Im Wettbewerbsrecht ginge es.

Beklagtenanwalt Uhlig: Bei Wettbewerb untereinander – aber hier?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir nehmen die Anträge auf und werden nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.

[bearbeiten] Urteil

Urteil 27 O 778/09 vom 10.09.2009

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


Persönliche Werkzeuge