27 O 75/09 - 26.05.2009 - K. vs. S.

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] K. vs. S.

26.05.09: LG Berlin 27 O 75/09


[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Internet- und ggf. andere Publikationen über Vereinsinterna im Hauptverband Traberzucht (HVT e.V.) beim Umgang mit Treuhandgeldern. Eine Veruntreuung wurde nicht behauptet, wohl aber eine nicht zweckgemäße Verpfändung.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
Richterin am Landgericht: Frau Kellert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Götz, RA Götz und der Kläger persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Reimann Linden, RA Reimann und der Beklagte selbst

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Die beanstandeten Äußerungen finden sich so nicht in der Veröffentlichung. Es drängen sich da ein wenig Bedenken auf. Störereigenschaften … Herr Reimann, sie wollen die Äußerungen gar nicht wiederholen? Warum können sie´s nicht einfach von der Internetseite runterholen? Bevor wir um die Sache streiten, fragt man sich, warum muss das ganze vor Gericht?

Beklagtenanwalt Reimann: Insgesamt geht es hier doch mehr um die Art und Weise, die nicht den richtigen Ansprechpartner trifft. Wenn es wahr wäre, dann hätten wir uns nur kurz beraten, wegen der Kostenregelung.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: An keiner Stelle in dem Beitrag wird konkret ein Untreuevorwurf erhoben. Es ist wohl noch nicht ausdiskutiert, erscheint aber als problematisch. Besser ist es, das einfach aus dem Netz zu nehmen. Dann noch eine Unterlassungserklärung und die Kosten gegeneinander aufheben. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich?

Beklagter S.: Das ist für den Hauptverband problematisch. Im Internet wird das Urteil immer gleich kommentiert. Wenn wir etwas zurücknehmen, dann heißt es „Klatsche gegen uns“. – Das können wir nicht hinnehmen.

Kläger K.n: Ich kann es mir nicht leisten, dass eine solche Unterstellung bestehen bleib. Für meine Ehrenrettung ist eine Rücknahme der Behauptung nötig. Es fehlt nicht ein Cent.

Beklagtenanwalt Reimann: […]

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Dann gibt es also keine gütliche Einigung.

Klägeranwalt Götz: Der Beklagte hat den Text nicht verfasst, aber es geht auch um die Verbreitung des Textes … jemand mit Weisungsbefugnis …

Beklagter S.: Der Vorstand und ich, wir wurden Wochen zuvor im Internet attackiert. Wir sagen, keiner hat sich da etwas in die eigene Tasche gesteckt, aber Treuhandgelder wurden falsch verwendet, sie sollten verpfändet werden.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Kommen wir noch zu einer gütliche Einigung? Klagerücknahme und …

Beklagter S.: Im Privaten als Güte ja, aber in der Internetöffentlichkeit … „Klatsche“ … - daher nein.

Klägeranwalt Götz: Ein privater Güteversuch ist schon vorangegangen.

Die Sitzung wird kurz unterbrochen zur klägerseitigen Beratung.

Auch danach ergibt sich keine gütliche Regelung. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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